Antragio

Förderung als Steuervorteil

Alle Programme der Art Steuervorteil. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.

135 Programme gefunden

Seite 2 von 6

BundSteuervorteil

Riester-Rente (Altersvorsorgezulage und Sonderausgabenabzug)

Staatlich geförderte private Altersvorsorge mit einer Grundzulage von 175 Euro und einer Kinderzulage von 185 Euro je Kind beziehungsweise 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder. Wer bis zum 25. Lebensjahr abschließt, erhält einmalig einen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro. Zusätzlich können bis zu 2.100 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden, das Finanzamt prüft, ob Zulage oder Steuervorteil günstiger ist.

175 Euro bis 2.100 Euro je Jahr
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
BundSteuervorteil

Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge (Riester)

Beiträge zu einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag können nach Paragraph 10a EStG bis zu 2.100 Euro im Jahr zuzüglich der Zulage als Sonderausgaben abgezogen werden (Stand des Gesetzestextes, Abruf August 2026). Begünstigt sind unter anderem Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Richter, Soldaten, beurlaubte Beamte unter bestimmten Bedingungen, Landwirte nach dem ALG und Personen mit Anrechnungszeiten. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Sonderausgabenabzug oder die Zulage günstiger ist. Geltend gemacht wird der Abzug über die Anlage AV zur Einkommensteuererklärung.

bis 2.100 Euro je Jahr
bundesweit
Finanzamt
BundSteuervorteil

Pflege-Pauschbetrag (Paragraf 33b Absatz 6 EStG)

Wer eine pflegebedürftige Person unentgeltlich in der eigenen Wohnung oder in der Wohnung der pflegebedürftigen Person persönlich pflegt, kann einen Pflege-Pauschbetrag in der Steuererklärung ansetzen. Nach der abgerufenen Gesetzesfassung beträgt er 600 Euro bei Pflegegrad 2, 1100 Euro bei Pflegegrad 3 und 1800 Euro bei Pflegegrad 4 oder 5. Voraussetzung ist, dass die pflegende Person dafuer keine Einnahmen erhält. Geltend gemacht wird er beim Finanzamt.

600 Euro bis 1.800 Euro
bundesweit
Finanzamt
BundSteuervorteil

Steuerermäßigung für Mitgliedsbeiträge und Spenden an Parteien (Paragraf 34g EStG)

Wer Mitgliedsbeiträge oder Spenden an eine politische Partei zahlt, bekommt die Haelfte davon direkt von der Einkommensteuer abgezogen. Die Ermäßigung beträgt 50 Prozent der Ausgaben, höchstens 1.650 Euro bei Einzelveranlagung und höchstens 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung von Ehegatten. Der Abzug erfolgt von der tariflichen Steuer und wirkt damit unabhängig vom persönlichen Steuersatz. Ausgeschlossen sind Parteien, die nach Paragraf 18 Absatz 7 Parteiengesetz von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen sind.

bis 50 Prozent, maximal 1.650 Euro
bundesweit
Finanzaemter der Länder, Bundesministerium der Finanzen
BundSteuervorteil

Steuerermäßigung für Spenden an kommunale Wählervereinigungen (Paragraf 34g EStG)

Auch Beiträge und Spenden an Wählervereinigungen ohne Parteicharakter werden mit 50 Prozent von der Einkommensteuer abgezogen, höchstens 1.650 Euro bei Einzelveranlagung und 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung. Der Verein muss ausschließlich darauf gerichtet sein, mit eigenen Wahlvorschlaegen an Wahlen auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene teilzunehmen. Er muss bei der letzten Wahl mindestens ein Mandat errungen oder der Wahlbehörde die Teilnahme an der nächsten Wahl angezeigt haben. Nimmt der Verein an der nächsten Wahl nicht teil, gilt die Ermäßigung nur für Zahlungen bis zum Wahltag.

bis 50 Prozent, maximal 1.650 Euro
bundesweit
Finanzaemter der Länder, Bundesministerium der Finanzen
BundSteuervorteil

Häusliches Arbeitszimmer und Homeoffice-Tagespauschale (§ 4 Absatz 5 Nummer 6b und 6c EStG)

Wer in der eigenen Wohnung arbeitet, kann die Kosten steuerlich geltend machen. Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit, sind entweder die tatsächlichen anteiligen Kosten für Miete, Nebenkosten und Abschreibung abziehbar oder pauschal 1.260 Euro im Jahr. Ohne eigenes Arbeitszimmer greift die Tagespauschale von 6 Euro für jeden Tag überwiegender Arbeit zu Hause, höchstens 1.260 Euro im Jahr. Der Haken: Die Jahrespauschale verringert sich um ein Zwölftel für jeden Monat ohne Voraussetzungen, und Jahrespauschale und Tagespauschale dürfen für denselben Zeitraum nicht nebeneinander angesetzt werden. Ein Durchgangszimmer oder eine Arbeitsecke im Wohnzimmer reicht für das Arbeitszimmer nicht.

bis 1.260 Euro je Monat
bundesweit
Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt
BundSteuervorteil

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (Paragraf 35a Absatz 3 EStG)

Für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt mindert sich die Einkommensteuer um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch um 1.200 Euro im Jahr. Begünstigt sind die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht das Material. Wichtig für Umbauvorhaben: Die Ermäßigung gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden. Wer also den KfW-Kredit 159 oder einen Zuschuss der Pflegekasse für dieselbe Maßnahme nutzt, kann die Kosten nicht zusätzlich nach Paragraf 35a absetzen. Die Rechnung muss unbar bezahlt werden.

bis 20 Prozent, maximal 1.200 Euro je Jahr
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen, Umsetzung über die Finanzaemter
BundSteuervorteil

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Haushalt (§ 35a Absatz 3 EStG)

Für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus mindert sich die Einkommensteuer um 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Das gilt für Eigentümer wie für Mieter, bei Mietern über die Nebenkostenabrechnung. Der Haken: Nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten zählen, Material nicht. Es braucht eine Rechnung, und der Betrag muss überwiesen sein, Barzahlung wird nicht anerkannt. Öffentlich geförderte Maßnahmen mit zinsverbilligtem Darlehen oder steuerfreiem Zuschuss sind ausgeschlossen.

bis 20 Prozent, maximal 1.200 Euro je Jahr
bundesweit
Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt
BundSteuervorteil

Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder in Ausbildung

Eltern eines volljährigen Kindes in Schul- oder Berufsausbildung, das auswärts untergebracht ist, können einen Ausbildungsfreibetrag von 1.200 Euro pro Jahr absetzen (Stand 2026). Der Freibetrag wird über die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht.

1.200 Euro bis 1.200 Euro je Jahr
bundesweit
Finanzamt
BundSteuervorteil

Ehrenamtspauschale nach Paragraf 3 Nummer 26a EStG

Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit für eine gemeinnützige Organisation bleiben bis 960 Euro im Jahr steuerfrei. Die Ehrenamtspauschale gilt für Tätigkeiten, die nicht bereits unter die Uebungsleiterpauschale fallen, etwa Vorstandsarbeit, Kassenführung, Platzwart oder Buerotätigkeiten. Der Freibetrag ist ausgeschlossen, wenn für dieselbe Tätigkeit bereits eine Steuerbefreiung nach Nummer 12, 26 oder 26b in Anspruch genommen wird. Für eine Vergütung des Vorstands muss die Satzung dies ausdrücklich zulassen.

bis 960 Euro je Jahr
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen / Finanzaemter
BundSteuervorteil

Steuerermäßigung für Minijobs im Privathaushalt (§ 35a Absatz 1 EStG)

Wer eine Haushaltshilfe als Minijobber anstellt, etwa für Putzen oder Gartenarbeit, kann 20 Prozent der Aufwendungen von der Einkommensteuer abziehen, höchstens 510 Euro im Jahr. Die Anmeldung läuft über das Haushaltsscheckverfahren der Minijob-Zentrale. Der Haken: Der Höchstbetrag ist niedrig, und die Beschäftigung muss ordnungsgemäß angemeldet sein. Ohne Haushaltsscheck gibt es keinen Abzug.

bis 20 Prozent, maximal 510 Euro je Jahr
bundesweit
Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt
BundSteuervorteil

Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung für Geringverdiener

Arbeitgeber, die für Beschäftigte mit geringem Einkommen zusätzlich zum Lohn in eine kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung einzahlen, erhalten 30 Prozent dieses Beitrags vom Staat zurück, höchstens 288 Euro im Kalenderjahr. Der Förderbetrag wird direkt bei der Lohnsteuer-Anmeldung von der abzuführenden Lohnsteuer abgezogen. Voraussetzung ist ein erstes Dienstverhältnis und ein zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag. Die Einkommensgrenze ist inzwischen dynamisiert und an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt.

bis 30 Prozent, maximal 288 Euro
bundesweit
Finanzaemter der Länder über die Lohnsteuer-Anmeldung
BundSteuervorteil

Mobilitätsbudget über die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze (Paragraf 8 Absatz 2 Satz 11 EStG)

Wer statt eines Dienstwagens ein Mobilitätsbudget anbietet, kann Sachbezüge bis 50 Euro im Kalendermonat steuerfrei gewähren. Der Gesetzestext stellt klar, dass Sachbezüge ausser Ansatz bleiben, wenn die Vorteile nach Anrechnung gezahlter Entgelte insgesamt 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag: Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Eine eigene Pauschalierungsvorschrift speziell für Mobilitätsbudgets enthält Paragraf 40 Absatz 2 EStG derzeit nicht.

bis 50 Euro je Monat
bundesweit
Bund, Finanzverwaltung
BundSteuervorteil

Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge (Paragraf 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz)

Das Halten reiner Elektrofahrzeuge ist von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Die Befreiung gilt für Fahrzeuge mit Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2030 für zehn Jahre ab Erstzulassung, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035. Bei Halterwechsel läuft die Restfrist weiter.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesfinanzverwaltung, Hauptzollämter
BundSteuervorteil

Arithmetisch-degressive Abschreibung für betriebliche Elektrofahrzeuge

Nach Paragraf 7 Absatz 2a EStG können neu angeschaffte rein elektrische Fahrzeuge im Betriebsvermögen stark beschleunigt abgeschrieben werden. Im Jahr der Anschaffung sind 75 Prozent der Anschaffungskosten absetzbar, im ersten Folgejahr zehn Prozent, im zweiten und dritten Folgejahr jeweils fuenf Prozent, im vierten Folgejahr drei Prozent und im fuenften Folgejahr zwei Prozent. Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft wurden. Sie kann nur angewendet werden, wenn für dasselbe Wirtschaftsgut keine Sonderabschreibungen in Anspruch genommen wurden.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen
BundSteuervorteil

Beschleunigte Abschreibung für betriebliche Elektrofahrzeuge (Paragraf 7 Absatz 2a EStG)

Elektrofahrzeuge im Anlagevermögen, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft wurden, können im Anschaffungsjahr mit 75 Prozent der Anschaffungskosten abgeschrieben werden. Danach folgen 10 Prozent, zweimal 5 Prozent, 3 Prozent und 2 Prozent. Das verschiebt den Steuervorteil massiv in das erste Jahr.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen, Finanzämter
BundSteuervorteil

Degressive Abschreibung für betriebliche Elektrofahrzeuge nach Paragraf 7 Absatz 2a EStG

Betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge können stark beschleunigt abgeschrieben werden. Für Elektrofahrzeuge im Anlagevermögen, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, sind im Jahr der Anschaffung 75 Prozent der Anschaffungskosten absetzbar, danach 10, 5, 5, 3 und 2 Prozent. Wichtig: Trotz des verbreiteten Namens Sonderabschreibung handelt es sich um eine besondere Absetzung für Abnutzung, nicht um eine Sonderabschreibung. Sie darf gerade dann nicht angewendet werden, wenn für dasselbe Wirtschaftsgut eine Sonderabschreibung in Anspruch genommen wurde, etwa nach Paragraf 7g EStG. Die Regelung ist ein Liquiditätsvorteil und ersetzt für viele Betriebe den weggefallenen Umweltbonus faktisch teilweise.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen, Umsetzung über die Finanzaemter
BundSteuervorteil

Sonderabschreibung für betriebliche Elektrofahrzeuge

Nach Paragraf 7 Absatz 2a EStG können Betriebe rein elektrische Fahrzeuge des Anlagevermögens stark beschleunigt abschreiben. Im Jahr der Anschaffung sind 75 Prozent der Anschaffungskosten absetzbar, im ersten Folgejahr 10 Prozent, im zweiten und dritten Folgejahr je 5 Prozent, im vierten 3 Prozent und im fuenften 2 Prozent. Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden. Sie ist nur anwendbar, wenn für dasselbe Wirtschaftsgut keine anderen Sonderabschreibungen in Anspruch genommen wurden. Für Selbständige und Unternehmen ist das der wirksamste Liquiditätsvorteil beim E-Fahrzeugkauf, weil er die Steuerlast im Anschaffungsjahr deutlich senkt.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen, Anwendung durch die Finanzaemter
BundSteuervorteil

Halbierte Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge nach Ablauf der Steuerbefreiung

Läuft die zehnjährige Kfz-Steuerbefreiung für ein Elektrofahrzeug aus, fällt nicht sofort die volle Steuer an. Nach Paragraf 9 Absatz 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz ermäßigt sich die Steuer für Elektrofahrzeuge um 50 Prozent. Als Elektrofahrzeuge gelten dabei Fahrzeuge mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden. Die Ermäßigung betrifft die Gewichtsbesteuerung nach Absatz 1 Nummer 3 und Nummer 4 Buchstabe a. Das ist kein Zuschuss, sondern eine dauerhafte Entlastung bei den laufenden Kosten.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen, Verwaltung durch die Zollverwaltung
BundSteuervorteil

Kfz-Steuerbefreiung und Kfz-Steuerermäßigung für schwerbehinderte Menschen

Fahrzeuge, die auf schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen H, Bl oder aG zugelassen sind, sind vollständig von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Wer einen Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck hat und die Voraussetzungen der unentgeltlichen Beförderung erfuellt, zahlt nur die haelftige Steuer. Die Ermäßigung entfällt, solange die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr genutzt wird. Die Vergünstigung gilt nur für ein Fahrzeug und nur auf schriftlichen Antrag.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Generalzolldirektion, Hauptzollaemter
BundSteuervorteil

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung und -ermäßigung für schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen H, Bl oder aG werden vollständig von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Mit den Merkzeichen G oder Gl und orangefarbenem Flächenaufdruck im Ausweis gibt es 50 Prozent Ermäßigung, aber nur, wenn auf die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr verzichtet wird, also keine Wertmarke im Beiblatt klebt. Beantragt wird online über das Zoll-Portal oder schriftlich mit Formular 3809 beim zuständigen Hauptzollamt.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Hauptzollamt, Generalzolldirektion
BundSteuervorteil

BAV-Förderbetrag für Geringverdienende (Förderung der Betriebsrente)

Arbeitgeber, die für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen zusätzlich zum Lohn Beiträge in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung einzahlen, erhalten seit 2018 einen staatlichen Zuschuss von 30 Prozent des Beitrags. Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde die Einkommensgrenze dynamisiert und an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Abwicklung über die Lohnsteueranmeldung
BundSteuervorteil

Dienstwagenbesteuerung mit einem Viertel des Bruttolistenpreises für E-Fahrzeuge (Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG)

Bei rein elektrischen Dienstwagen wird die private Nutzung nur mit einem Viertel des Bruttolistenpreises angesetzt, also effektiv 0,25 Prozent statt 1 Prozent pro Monat. Voraussetzung sind null CO2-Emissionen je Kilometer und ein Bruttolistenpreis von höchstens 100.000 Euro. Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 angeschafft wurden.

bis 25 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen, Finanzämter
BundSteuervorteil

Pauschalbesteuerung übereigneter Wallboxen und Wallbox-Zuschüsse des Arbeitgebers (Paragraf 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 EStG)

Übereignet der Arbeitgeber Beschäftigten zusätzlich zum Arbeitslohn eine Ladevorrichtung für Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge unentgeltlich oder verbilligt, kann er die Lohnsteuer pauschal mit 25 Prozent erheben. Gleiches gilt für Zuschüsse zu Erwerb und Nutzung einer privaten Wallbox.

bis 25 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen, Finanzämter

Weiter im Verzeichnis

Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.