Antragio

Förderung als Prämie auf Ebene Land

Alle Programme der Art Prämie. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.

77 Programme gefunden

Seite 3 von 4

LandPrämie

Meisterprämie Mecklenburg-Vorpommern

Zweistufiger nicht rückzahlbarer Zuschuss für die erstmalige Existenzgründung von Handwerks- und Industriemeistern in Mecklenburg-Vorpommern. Stufe 1 als Basisförderung beträgt 7.500 Euro, Stufe 2 als Arbeitsplatzförderung weitere 2.500 Euro, wenn innerhalb von zwölf Monaten ein sozialversicherungspflichtiger Vollzeitarbeitsplatz entsteht.

bis 10.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Land Mecklenburg-Vorpommern, Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
LandPrämie

Meisterprämie NRW

Prämie von 2.500 Euro nach bestandener Meisterprüfung in einem Handwerk. Antragsberechtigt sind Absolventinnen und Absolventen mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Der Antrag läuft über ein Online-Portal.

2.500 Euro bis 2.500 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, MAGS
LandPrämie

Meisterprämie NRW

Einmalprämie von 2.500 Euro für alle, die eine Meisterprüfung im Handwerk bestanden haben und ihren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung des Zeugnisses über das Online-Portal des Ministeriums gestellt werden. Grundlage ist die Regelung ab 01.01.2026.

2.500 Euro bis 2.500 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
LandPrämie

Meisterprämie im Handwerk

Einmalige Prämie von 4.000 Euro für die erfolgreich bestandene Meisterprüfung nach der Handwerksordnung. Das Prüfungszeugnis muss zwischen dem 1. Juli 2023 und dem 31. Dezember 2026 ausgestellt worden sein. Die Prämie ist nicht zurückzuzahlen und wird je Person nur einmal gewährt.

4.000 Euro bis 4.000 Euro
Niedersachsen
NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen
LandPrämie

Meisterprämie im Handwerk (Niedersachsen)

Einmalige, nicht rückzahlbare Prämie von 4.000 Euro pro Person für Meisterinnen und Meister nach der Handwerksordnung mit Meisterprüfungszeugnis zwischen dem 01.07.2023 und dem 31.12.2026. Voraussetzung ist Hauptwohnsitz oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Niedersachsen seit mindestens sechs Monaten.

4.000 Euro bis 4.000 Euro
Niedersachsen
Land Niedersachsen, NBank
LandPrämie

Meisterprämie im Handwerk Niedersachsen

Niedersachsen zahlt eine einmalige Prämie von 4.000 Euro an Personen, die eine Meisterprüfung nach der Handwerksordnung erfolgreich abgelegt haben. Das Prüfungszeugnis muss zwischen dem 01.07.2023 und dem 31.12.2026 ausgestellt worden sein. Zum Zeitpunkt der Zeugnisausstellung muss der Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Niedersachsen liegen oder eine Beschäftigung in einem niedersächsischen Handwerksbetrieb bestehen. Der Antrag läuft ausschließlich über das NBank-Kundenportal. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch.

bis 4.000 Euro
Niedersachsen
NBank (Investitions- und Förderbank Niedersachsen)
LandPrämie

Meisterprämie im Handwerk Niedersachsen

Niedersachsen zahlt für eine bestandene Meisterprüfung im Handwerk eine einmalige Prämie von 4.000 Euro. Förderfähig sind Meisterprüfungszeugnisse nach der Handwerksordnung, die zwischen dem 1. Juli 2023 und dem 31. Dezember 2026 ausgestellt wurden. Zum Zeitpunkt der Zeugnisausstellung muss seit mindestens sechs Monaten ein Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Niedersachsen bestehen. Die Prämie muss nicht zurückgezahlt werden und wird nicht auf das Aufstiegs-BAföG angerechnet. Anträge laufen ausschließlich über das NBank-Kundenportal.

4.000 Euro bis 4.000 Euro
Niedersachsen
Land Niedersachsen, Abwicklung durch die NBank
LandPrämie

Niedersächsisches Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG)

Niedersachsen verpflichtet Betreiber seit April 2024 zu einer Akzeptanzabgabe von 0,2 Cent je tatsächlich eingespeister Kilowattstunde an Kommunen im Umkreis von 2,5 Kilometern um die Turmmitte. Zusätzlich muss eine weitere Beteiligung angeboten werden, die mindestens 0,1 Cent je eingespeister Kilowattstunde oder einer 20-prozentigen Beteiligung entspricht; möglich sind Gesellschaftsanteile, Nachrangdarlehen oder Direktzahlungen an Anwohnende. Erfasst sind Windenergieanlagen ab 50 Metern Höhe und ab 1 Megawatt sowie Freiflächen-Photovoltaik ab 1 Megawatt. Ausgenommen sind Anlagen unter 1 Megawatt, Agri-Photovoltaik, Moor-Photovoltaik und Nebenanlagen. Die Mittel müssen für Akzeptanzmaßnahmen verwendet werden, nicht für kommunale Pflichtaufgaben.

Höhe je nach Vorhaben
Niedersachsen
Land Niedersachsen, Zahlung durch die Vorhabenträger
LandPrämie

Sachsen-Anhalt Meisterbonus PLUS

Zuschuss als Festbetrag von 1.000 Euro für natürliche Personen, die eine Aufstiegsfortbildung auf DQR-Niveau 6 erfolgreich abgeschlossen haben. Die Feststellung des Prüfungsergebnisses darf bei Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegen, der Abschluss muss auf der Liste zuwendungsfähiger Fortbildungsabschlüsse stehen.

1.000 Euro bis 1.000 Euro
Sachsen-Anhalt
Land Sachsen-Anhalt, Investitionsbank Sachsen-Anhalt
LandPrämie

Sächsischer Meisterbonus

Einmalprämie für erfolgreich bestandene Meisterprüfungen in Sachsen. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der Bonus 3.000 EUR je Absolventin oder Absolvent, zuvor waren es 2.000 EUR. Gefördert werden Handwerksmeister, Industriemeister und Fachmeister.

3.000 Euro bis 3.000 Euro
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
LandPrämie

Verpflichtende Beteiligung der Gemeinden an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Bayern (BayWiVG)

Bayern hat durch eine Neufassung des Bayerischen Gesetzes über wirtschafts-, energiewirtschafts- und vergaberechtliche Vorschriften (BayWiVG) zum 1. Januar 2026 eine verbindliche Beteiligungspflicht geschaffen. Gemeinden, deren Gebiet zumindest teilweise im Umkreis von 2.500 Metern um die Windenergieanlage liegt, müssen im Wert von mindestens 0,2 bis etwa 0,3 Cent je Kilowattstunde beteiligt werden. Wird die Pflicht nicht erfüllt, droht eine Ausgleichsabgabe von insgesamt 0,3 Cent je Kilowattstunde. Vorhabenträger können direkte Zahlungen oder andere Beteiligungsmodelle vereinbaren, solange die Wertspanne eingehalten wird; die Beteiligung muss für mindestens 20 Jahre erfolgen. Das Wirtschaftsministerium rechnet bei einer 7-Megawatt-Anlage mit 2.000 Volllaststunden mit 28.000 bis 42.000 Euro jährlich.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Freistaat Bayern, Zahlung durch die Vorhabenträger
LandPrämie

Weiterbildungsprämie (Industrie- und Fachmeisterinnen und -meister)

Nicht rückzahlbare Prämie von 1.000 Euro für die erfolgreich bestandene Meisterprüfung als Industrie- oder Fachmeisterin beziehungsweise -meister in technischen, land- oder forstwirtschaftlichen Bereichen. Berücksichtigt werden Prüfungen seit dem 1. Juli 2024. Die Prämie wird je Person nur einmal und nur im Rahmen der jährlich bereitgestellten Mittel gewährt.

1.000 Euro bis 1.000 Euro
Niedersachsen
NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen
LandPrämie

progres.nrw - Bildungsprämie Wärmepumpe

Prämie für Handwerksbetriebe in Nordrhein-Westfalen, deren Beschäftigte an Wärmepumpen-Fortbildungen nach VDI 4645-1 teilnehmen. Gefördert werden maximal 450 Euro je erfolgreich absolviertem Fortbildungstag und Beschäftigtem, höchstens 900 Euro je Beschäftigtem.

bis 900 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Arnsberg
LandPrämie

progres.nrw Klimaschutztechnik: Bildungsprämie Wärmepumpe

Nordrhein-Westfalen fördert die Teilnahme an Fortbildungslehrgaengen nach der VDI-Richtlinie 4645-1 zu Heizungsanlagen mit Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie vergleichbare Fortbildungen für technische Führungskräfte und planungsverantwortliche Beschäftigte in Sanitaer-, Heizungs- und Klimabetrieben sowie in Kälte- und Klimaanlagenbetrieben. Die Förderung ist ein Festbetrag von maximal 450 Euro pro erfolgreich absolviertem Fortbildungstag und Beschäftigtem, begrenzt auf 900 Euro je Beschäftigtem. Fortbildungen für operativ taetige Monteurinnen und Monteure werden nicht gefördert.

bis 900 Euro
Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierung Arnsberg
LandPrämie

Aufstiegsbonus II Rheinland-Pfalz (Existenzgründung nach Fortbildung)

Der Aufstiegsbonus II belohnt in Rheinland-Pfalz den Schritt in die Selbstständigkeit nach einer beruflichen Aufstiegsfortbildung. Voraussetzung ist ein Kammerabschluss auf DQR-Niveau 6 oder 7, etwa Meisterin, geprüfter Fachwirt oder Betriebswirtin, der nicht laenger als zehn Jahre zurückliegt. Gefördert werden die erstmalige Existenzgründung, die Übernahme eines bestehenden Betriebs, der Erwerb einer taetigen Beteiligung von mehr als 25 Prozent sowie der schrittweise oder nebenberufliche Einstieg in die Selbstständigkeit. Der Antrag ist bis zu zwölf Monate nach der Gründung bei der zuständigen Kammer möglich.

Höhe je nach Vorhaben
Rheinland-Pfalz
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Abwicklung durch die Kammern
LandPrämie

Gesetz zur Akzeptanzsteigerung und Beteiligung beim Ausbau der erneuerbaren Energien Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt hat zum 1. Oktober 2025 eine verpflichtende Beteiligung der Kommunen eingeführt, die deutlich über die bundesrechtliche Regelung des Paragrafen 6 EEG hinausgeht. Für Windenergieanlagen sind mindestens 0,3 Cent je Kilowattstunde oder alternativ 5,5 Cent je Kilowatt installierter Leistung zu zahlen; für Freiflächenanlagen mindestens 2,5 Cent je Kilowatt. Die Kommunen können frei über die Verwendung entscheiden, etwa für Straßen, Radwege, Kindergärten, Sportanlagen oder Spielplätze. Individuelle Vereinbarungen zwischen Kommunen und Betreibern bleiben möglich. Beratung bietet das Landesnetzwerk Bürgerenergie Sachsen-Anhalt bei der Landesenergieagentur LENA.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen-Anhalt
Land Sachsen-Anhalt, Zahlung durch die Anlagenbetreiber
LandPrämie

Gründerinnenpreis Rheinland-Pfalz

Landespreis für Gründerinnen in Rheinland-Pfalz, hervorgegangen aus dem früheren Unternehmerinnenpreis und heute auf Gründerinnen ausgerichtet. Der Preis wird über das Gründerportal des Landes ausgeschrieben. Preisgelder und Bewerbungsfristen sind auf der Übersichtsseite nicht angegeben. Details veröffentlicht das Ministerium in der jeweiligen Ausschreibung.

Höhe je nach Vorhaben
Rheinland-Pfalz
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klimaschutz Rheinland-Pfalz
LandPrämie

Hannah-Höch-Preis des Landes Berlin

Auszeichnung des Landes Berlin für ein herausragendes künstlerisches Lebenswerk in der bildenden Kunst. Der Etat beträgt insgesamt 80.000 Euro: 25.000 Euro gehen als Preisgeld an die ausgezeichnete Person, weitere 55.000 Euro fliessen in ein künstlerisches Projekt oder eine Ausstellung samt Katalog. Die Umsetzung erfolgt nach Möglichkeit über die Berlinische Galerie, die Stiftung Stadtmuseum, das Kupferstichkabinett oder den Neuen Berliner Kunstverein.

bis 25.000 Euro
Berlin
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Berlin
LandPrämie

Hessische WindEnergieDividende für Kommunen im Staatswald

Hessen gibt seit 2016 einen Teil der Pachteinnahmen aus Windkraftanlagen auf Staatswaldflächen an die Kommunen weiter. Die Standortkommunen erhalten 20 Prozent der Nettopachteinnahmen des Landes. Damit profitieren Gemeinden auch dann, wenn die Windenergieanlage nicht auf kommunalem oder privatem, sondern auf landeseigenem Waldgrund steht und die Pacht sonst vollständig beim Land bliebe. Ein eigenes hessisches Beteiligungsgesetz mit einer Pflicht zur Bürger- oder Kommunalbeteiligung gibt es daneben nicht; Hessen setzt auf freiwillige Instrumente und Beteiligungsmodelle mit Kommunen und Genossenschaften.

bis 20 Prozent der Kosten
Hessen
Land Hessen / HessenForst
LandPrämie

Innovationspreis Rheinland-Pfalz

Jährlicher Innovationspreis des Landes Rheinland-Pfalz für kleine und mittlere Unternehmen mit innovativen Produkten, Dienstleistungen und Verfahren. Das Gründerportal des Landes weist ein Gesamtpreisgeld von 40.000 Euro aus. Vergeben wird der Preis in den Kategorien Unternehmen und Handwerk sowie mit einem wechselnden Sonderpreis, 2026 zu Robotik und Automatisierung. Der Preis wird vom Wirtschaftsministerium gemeinsam mit den Kammerorganisationen ausgelobt und ging 2026 in die 38. Runde. Die Ausschreibung erfolgt jährlich, konkrete Einreichfristen nennt die Preisseite nicht.

bis 40.000 Euro
Rheinland-Pfalz
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klimaschutz Rheinland-Pfalz
LandPrämie

Landespreis für junge Unternehmen Baden-Württemberg

Wettbewerb für junge Unternehmen in Baden-Württemberg mit einem Gesamtpreisgeld von 90.000 Euro. Der erste Platz erhält 40.000 Euro, der zweite 30.000 Euro und der dritte 20.000 Euro. Die Jury bewertet Leistungsstärke, Modernität und Kreativität sowie soziales und ökologisches Engagement. Die Bewerbungsphase der laufenden Runde ist geschlossen, Details veröffentlicht die L-Bank unter landespreis-bw.de. Die Angaben stammen aus der 15. Ausgabe des Wettbewerbs.

20.000 Euro bis 40.000 Euro
Baden-Württemberg
L-Bank Baden-Württemberg
LandPrämie

Meistergründungsprämie Berlin

Das Land Berlin fördert die Existenzgründung junger Meisterinnen und Meister im Handwerk mit einer Prämie in Höhe von 10.000 Euro. Die Prämie wird nach der Gründung ausgezahlt und kann für den Aufbau des Betriebs verwendet werden, etwa für Betriebsausstattung. Fördervoraussetzung ist eine kostenfreie Beratung durch die Abteilung Betriebsberatung der Handwerkskammer Berlin zum Gründungsvorhaben, für die vorab ein Informationsgespraech vereinbart werden muss. Die Prämie wird an Gründerinnen und Gründer im Berliner Handwerk vergeben, die die näher bestimmten Voraussetzungen erfuellen.

10.000 Euro bis 10.000 Euro
Berlin
Land Berlin, Beratung und Antragsweg über die Handwerkskammer Berlin
LandPrämie

Pioniergeist Gründerwettbewerb Rheinland-Pfalz

Gründerwettbewerb für Personen, die im vergangenen oder laufenden Jahr in Rheinland-Pfalz ein Unternehmen gegründet haben. Der Wettbewerb wird über das Gründerportal des Landes beworben und richtet sich an junge Unternehmen unabhängig von der Branche. Konkrete Preisgelder und Einreichfristen nennt das Landesportal nicht. Details veröffentlicht der Wettbewerb auf der eigenen Seite.

Höhe je nach Vorhaben
Rheinland-Pfalz
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klimaschutz Rheinland-Pfalz
LandPrämie

Saarländisches Gemeindebeteiligungsgesetz (SGBG)

Das Saarländische Gemeindebeteiligungsgesetz trat im Juni 2024 in Kraft. Anspruchsberechtigt sind Gemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometern um Windenergieanlagen sowie die Standortgemeinden von Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Ziel ist eine Beteiligungsvereinbarung zwischen Vorhabenträger und Gemeinden. Kommt keine Vereinbarung zustande, greift die gesetzliche Auffangregelung: Der Vorhabenträger zahlt verpflichtend 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde. Damit macht das Saarland die bundesrechtlich freiwillige Regelung des Paragrafen 6 EEG verbindlich.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Saarland, Zahlung durch die Vorhabenträger

Weiter im Verzeichnis

Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.