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Förderung als Prämie auf Ebene Bund

Alle Programme der Art Prämie. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.

140 Programme gefunden

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BundPrämie

Innovationsausschreibungen für Anlagenkombinationen (InnAusV)

Neben den technologiespezifischen Ausschreibungen führt die Bundesnetzagentur Innovationsausschreibungen für Anlagenkombinationen aus erneuerbaren Energien durch, die auf einer fixen Marktprämie statt der gleitenden Marktprämie beruhen. Beteiligt sind unter anderem Windenergie-, Solar-, Biomasse- und Biogasanlagen, typischerweise in Kombination mit Speichern. Rechtsgrundlage sind die Paragrafen 28 bis 35a und 39n EEG sowie die Innovationsausschreibungsverordnung (InnAusV). Die Gebotstermine liegen jährlich am 1. Mai und 1. September. Zuschläge in Innovationsausschreibungen mindern nach Paragraf 28 Absatz 3 EEG das reguläre Ausschreibungsvolumen für Windenergie an Land.

Höhe je nach Vorhaben
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Bundesnetzagentur
BundPrämie

Ausschreibungen für Windenergie auf See auf nicht zentral voruntersuchten Flächen (WindSeeG)

Nicht zentral voruntersuchte Flächen werden seit 2023 jährlich zum Gebotstermin 1. Juni ausgeschrieben. Der gesetzliche Höchstwert liegt seit 2023 bei 6,2 Cent je Kilowattstunde; die Bundesnetzagentur kann davon um höchstens 10 Prozent abweichen. Den Zuschlag erhält das Gebot mit dem niedrigsten Gebotswert. Geben mehrere Bieter ein Gebot von 0 Cent je Kilowattstunde ab, folgt ein dynamisches Gebotsverfahren, in dem die Bieter eine zweite Gebotskomponente in Euro je Megawatt bieten. Diese fließt zu 90 Prozent als Stromkostensenkungskomponente an den Übertragungsnetzbetreiber, zu je 5 Prozent als Meeresnaturschutz- und Fischereikomponente an den Bundeshaushalt. Der anzulegende Wert beträgt in diesem Fall stets 0 Cent je Kilowattstunde.

Höhe je nach Vorhaben
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Bundesnetzagentur
BundPrämie

Ausschreibungsfreie EEG-Förderung für Pilotwindenergieanlagen an Land (Paragraf 22a EEG)

Pilotwindenergieanlagen an Land erhalten einen EEG-Zahlungsanspruch, ohne an einer Ausschreibung teilnehmen zu müssen. Der Deckel liegt bei einer installierten Leistung von insgesamt 125 Megawatt pro Kalenderjahr; wird er überschritten, kann der Anspruch für später gemeldete Inbetriebnahmen erst im Folgejahr geltend gemacht werden, in der Reihenfolge der Registermeldung. Pilotanlagen sind nach Paragraf 3 Nummer 37 EEG entweder die jeweils ersten zwei Anlagen eines Typs mit wesentlichen technischen Weiterentwicklungen oder Anlagen, die vorwiegend zu Forschungs- und Entwicklungszwecken errichtet werden. Für Letztere ist eine Bescheinigung des Bundeswirtschaftsministeriums erforderlich.

Höhe je nach Vorhaben
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Bundesnetzagentur / Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
BundPrämie

Referenzertragsmodell und standortabhängige Korrekturfaktoren für Windenergie an Land (Paragraf 36h EEG)

Der anzulegende Wert einer Windenergieanlage an Land wird nicht direkt aus dem Zuschlagswert gezahlt, sondern mit einem Korrekturfaktor auf den Gütefaktor des konkreten Standorts umgerechnet. Gütefaktor ist das Verhältnis von Standortertrag zu Referenzertrag; der Referenzstandort ist nach Anlage 2 EEG durch eine mittlere Jahreswindgeschwindigkeit von 6,45 Metern pro Sekunde in 100 Metern Höhe definiert. Oberhalb eines Gütefaktors von 150 Prozent beträgt der Faktor 0,79; unterhalb von 50 Prozent gilt für Anlagen in der Südregion 1,55, unterhalb von 60 Prozent für sonstige Anlagen 1,42. Die Werte werden ab Beginn des sechsten, elften und sechzehnten Betriebsjahres anhand des tatsächlichen Standortertrags nachjustiert, mit Rückzahlungs- oder Nachzahlungspflicht bei einer Abweichung von mehr als 2 Prozentpunkten.

Höhe je nach Vorhaben
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Netzbetreiber nach Vorgabe des EEG
BundPrämie

Finanzielle Beteiligung der Standortkommunen nach Paragraf 6 EEG (0,2 Cent je Kilowattstunde)

Betreiber von Windenergieanlagen an Land über 1.000 Kilowatt installierter Leistung dürfen den Gemeinden, die ganz oder teilweise im Umkreis von 2.500 Metern um die Turmmitte liegen, 0,2 Cent je tatsächlich eingespeister Kilowattstunde anbieten. Bei mehreren betroffenen Gemeinden wird der Betrag nach dem Flächenanteil am Umkreis aufgeteilt; bei gemeindefreien Gebieten erhält der Landkreis die Zahlung. Die Regelung gilt ebenso für Freiflächen-Solaranlagen auf dem Gemeindegebiet. Die Zahlung erfolgt aufgrund einer Vereinbarung zwischen Betreiber und Gemeinde; sie wird dem Betreiber vom Netzbetreiber erstattet. Bundesrechtlich ist sie freiwillig, mehrere Länder haben sie inzwischen verpflichtend gemacht.

Höhe je nach Vorhaben
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Anlagenbetreiber, Erstattung über den Netzbetreiber
BundPrämie

Ausschreibungsfreie EEG-Förderung für Bürgerenergiegesellschaften bei Solaranlagen bis 6 Megawatt (Paragraf 22b EEG)

Parallel zur Windregelung erhalten Bürgerenergiegesellschaften nach Paragraf 22 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 EEG auch für Solaranlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 6 Megawatt die EEG-Zahlung ohne Ausschreibungsteilnahme. Die Anforderungen an die Gesellschaft nach Paragraf 3 Nummer 15 EEG sind dieselben wie bei Wind: mindestens 50 natürliche Personen, 75 Prozent der Stimmrechte im 50-Kilometer-Umkreis, maximal 10 Prozent Stimmrechte je Mitglied. Die Meldung an die Bundesnetzagentur muss hier spätestens drei Wochen nach Inbetriebnahme unter Angabe der Registernummer erfolgen; danach gilt eine dreijährige Sperrfrist für weitere Solaranlagen desselben Segments.

Höhe je nach Vorhaben
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Bundesnetzagentur / Anschlussnetzbetreiber
BundPrämie

Ausschreibungsfreie EEG-Förderung für Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land bis 18 Megawatt (Paragraf 22b EEG)

Bürgerenergiegesellschaften erhalten für Windenergieanlagen an Land mit einer installierten Leistung bis einschließlich 18 Megawatt die EEG-Marktprämie, ohne an einer Ausschreibung teilnehmen zu müssen (Paragraf 22 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 in Verbindung mit Paragraf 22b EEG). Voraussetzung ist eine Bürgerenergiegesellschaft nach Paragraf 3 Nummer 15 EEG: mindestens 50 natürliche Personen als stimmberechtigte Mitglieder, mindestens 75 Prozent der Stimmrechte bei natürlichen Personen, die in einem Postleitzahlengebiet im Umkreis von 50 Kilometern um die Turmmitte gemeldet sind, kein Mitglied mit mehr als 10 Prozent der Stimmrechte, weitere Stimmrechte nur bei KMU oder kommunalen Gebietskörperschaften. Die Meldung muss spätestens drei Wochen nach Erteilung der BImSchG-Genehmigung bei der Bundesnetzagentur eingehen.

Höhe je nach Vorhaben
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Bundesnetzagentur / Anschlussnetzbetreiber
BundPrämie

Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land nach dem EEG (Marktprämie)

Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie für Windenergieanlagen an Land ab 1.001 Kilowatt. Gebotstermine sind laut Paragraf 28 EEG in den Jahren 2023 bis 2028 jeweils der 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November; das Ausschreibungsvolumen beträgt 2024 bis 2028 jährlich 10.000 Megawatt, gleichmäßig auf die vier Termine verteilt. Die Bundesnetzagentur hat den Höchstwert für alle Gebotstermine 2026 auf 7,25 Cent je Kilowattstunde festgelegt. Beim Gebotstermin 1. Mai 2026 lagen die bezuschlagten Gebote zwischen 4,44 und 5,19 Cent je Kilowattstunde, der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert bei 5,06 Cent je Kilowattstunde; bezuschlagt wurden 270 Gebote mit 2.499.468 Kilowatt.

Höhe je nach Vorhaben
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Bundesnetzagentur
BundPrämie

Mitarbeiterladepunkte auf Betriebsgeländen als öffentliche Ladepunkte

Ladepunkte, die ausschließlich Mitarbeitern eines oder mehrerer Unternehmen offenstehen, sind nicht öffentlich zugänglich, weil der Personenkreis namentlich bestimmt ist. Sie können deshalb nicht nach Paragraf 6 der 38. BImSchV mengenbasiert gemeldet werden. Ladepunkte auf Kunden- oder Geschäftshausparkplätzen gelten dagegen als öffentlich zugänglich, weil dort alle Kunden fahren dürfen. Eine Registrierungspflicht steht der Öffentlichkeit nicht entgegen.

Höhe je nach Vorhaben
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Umweltbundesamt und Bundesnetzagentur
BundPrämie

THG-Prämie für schwere Vierradmobile der Klasse L7e

Vierrädrige Leichtfahrzeuge der Klasse L7e sind in der Aufzählung der zulassungsfreien Fahrzeuge in Paragraf 3 Absatz 3 FZV nicht enthalten, dort steht nur die Klasse L6e. Sie werden regulär zugelassen und erhalten eine Zulassungsbescheinigung Teil I. Damit fallen sie im UBA-Formular unter die Auswahl Andere und bekommen den allgemeinen Schätzwert von 2.000 kWh bescheinigt, sofern sie rein batterieelektrisch sind.

Höhe je nach Vorhaben
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Umweltbundesamt
BundPrämie

Teilnahme von Behörden und Kommunen am THG-Quotenhandel

Das Umweltbundesamt stellt in seinem FAQ ausdrücklich klar, dass auch Behörden mit ihren Elektrofahrzeugen am THG-Quotenhandel teilnehmen und dafür Pooling-Dienstleister beauftragen dürfen. Ob das Fahrzeug auf eine natürliche oder eine juristische Person zugelassen ist, spielt keine Rolle. Für kommunale Fuhrparks mit E-Bussen der Klasse M3 sind das schnell fünfstellige Beträge je Fahrzeug und Jahr.

Höhe je nach Vorhaben
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Umweltbundesamt
BundPrämie

Niedrigerer THG-Wert für direkt eingespeisten Wind- und Solarstrom an Ladepunkten (Paragraf 5 Absatz 5 der 38. BImSchV)

Wird ein öffentlicher Ladepunkt ausschließlich mit Strom aus Wind oder Sonne beliefert, der nicht aus dem Netz stammt, sondern direkt von einer Erzeugungsanlage hinter demselben Netzverknüpfungspunkt, rechnet das UBA mit deutlich niedrigeren Emissionswerten: für 2026 sind das 15,7 kg CO2-Äquivalent je Gigajoule bei Photovoltaik, 4,9 bei Wind an Land und 2,7 bei Wind auf See statt 119 kg beim deutschen Strommix. Das erhöht die anrechenbare Minderung um ein Vielfaches.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt
BundPrämie

THG-Quote für öffentlich zugängliche Ladepunkte (Paragraf 6 der 38. BImSchV)

Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte lassen sich die tatsächlich abgegebene Strommenge in Megawattstunden bescheinigen und verkaufen sie an Quotenverpflichtete. Angerechnet wird mit dem Faktor 3. Für das Verpflichtungsjahr 2025 hat das UBA rund 2.049 GWh aus öffentlichen Ladepunkten bescheinigt. Gemeldet wird je Ladepunkt einmal jährlich bis zum 28. Februar des Folgejahres.

Höhe je nach Vorhaben
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Umweltbundesamt (Bescheinigung), Vermarktung über Quotenhandel
BundPrämie

THG-Prämie für zulassungspflichtige E-Krafträder und E-Motorräder (allgemeiner Schätzwert 2.000 kWh)

Zulassungspflichtige Elektro-Krafträder mit Zulassungsbescheinigung Teil I fallen im UBA-Antragsformular unter die Auswahl Andere und erhalten den allgemeinen Schätzwert von 2.000 kWh, also denselben Wert wie ein Pkw. Das UBA nennt in seinem FAQ ausdrücklich zulassungspflichtige Motorräder als Beispiel. Zulassungsfreie Zweiräder wie Kleinkrafträder und E-Roller mit Versicherungskennzeichen sind dagegen ausgeschlossen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Bescheinigung durch das Umweltbundesamt
BundPrämie

THG-Prämie für E-Busse der Klasse M3 (Schätzwert 72.000 kWh)

Busse der Klasse M3, also Linienbusse und Reisebusse mit mehr als acht Sitzplätzen und über 5 Tonnen, sind eine eigene Fahrzeugklasse mit dem höchsten Schätzwert überhaupt: 72.000 kWh je Bus und Jahr, das 36-fache eines Pkw. Ab dem Kalenderjahr 2027 wird die Strommenge für M3 zusätzlich mit dem Faktor 4 statt 3 multipliziert. Verkehrsbetriebe und Busunternehmen erreichen damit fünfstellige Jahreserlöse je Fahrzeug.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Bescheinigung durch das Umweltbundesamt
BundPrämie

THG-Prämie für E-Lkw und E-Sattelzugmaschinen der Klasse N3 (Schätzwert 33.400 kWh)

Für rein batterieelektrische Lkw und Sattelzugmaschinen der Klasse N3 über 12 Tonnen gilt ein Schätzwert von 33.400 kWh je Fahrzeug und Jahr. Zusätzlich wird die Strommenge für N3-Fahrzeuge ab dem Kalenderjahr 2027 nicht mit dem Faktor 3, sondern mit dem Faktor 4 multipliziert, danach absteigend bis Faktor 1 ab 2040. Damit ist der E-Lkw die mit Abstand lukrativste Einzelposition neben dem Bus.

Höhe je nach Vorhaben
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Bescheinigung durch das Umweltbundesamt
BundPrämie

THG-Prämie für E-Lkw der Klasse N2 (Schätzwert 20.600 kWh)

Schwere Nutzfahrzeuge der Klasse N2, also E-Lkw zwischen 3,5 und 12 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, erhalten einen Schätzwert von 20.600 kWh je Fahrzeug und Jahr. Das ist mehr als das Zehnfache des Pkw-Werts. Vor der Bekanntmachung vom 10. August 2023 gab es für N2 und N3 keinen eigenen Schätzwert, diese Fahrzeuge bekamen nur die allgemeinen 2.000 kWh bescheinigt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Bescheinigung durch das Umweltbundesamt
BundPrämie

THG-Prämie für leichte E-Nutzfahrzeuge der Klasse N1 (Schätzwert 3.000 kWh)

Für rein batterieelektrische leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1, also E-Transporter bis 3,5 Tonnen, gilt ein eigener Schätzwert von 3.000 kWh statt der 2.000 kWh für Pkw. Das sind 50 Prozent mehr anrechenbare Energie und entsprechend höhere Prämien. Bekannt gegeben wurde der Wert mit der Bekanntmachung des Bundesumweltministeriums vom 10. August 2023 im Bundesanzeiger. Die Anrechnung erfolgt mit dem Faktor 3.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Bescheinigung durch das Umweltbundesamt
BundPrämie

THG-Prämie für reine Batterie-Pkw der Klasse M1 (Schätzwert 2.000 kWh)

Für jedes in Deutschland zugelassene reine Batterieelektrofahrzeug wird einmal je Kalenderjahr ein pauschaler Schätzwert von 2.000 kWh Ladestrom bescheinigt und mit dem Faktor 3 auf die THG-Quote angerechnet. Nachweis ist allein die Zulassungsbescheinigung Teil I, der Halter gilt als Ladepunktbetreiber. Kilometerstand, Ladeverhalten und Strommix spielen keine Rolle. Die Auszahlung leisten private Vermarkter, nicht das Umweltbundesamt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Bescheinigung durch das Umweltbundesamt
BundPrämie

Treibhausgasminderungsquote für reine Batterieelektrofahrzeuge (THG-Quote nach 38. BImSchV)

Wer ein reines Batterieelektrofahrzeug hält, kann die eingesparten Treibhausgasemissionen über die THG-Quote verkaufen. Der in Elektrofahrzeugen genutzte Strom wird mit dem dreifachen Energiegehalt angerechnet. Für nicht-öffentliches Laden gilt pro zugelassenem Batterieelektrofahrzeug ein pauschaler Schätzwert, den das Bundesumweltministerium jährlich im Bundesanzeiger bekanntgibt. Das Umweltbundesamt stellt die Bescheinigung aus, den Erlös erzielt man über einen Vertrag mit einem quotenverpflichteten Unternehmen oder einen Vermarkter.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt als Bescheinigungsstelle, Quotenstelle ist das Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
BundPrämie

Deutscher Verlagspreis

Preis für unabhängige Verlage mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die seit mindestens drei Jahren bestehen, nicht Teil eines Konzerns sind und im Schnitt unter 3 Mio. Euro Jahresumsatz erzielen. 2026 werden bis zu drei Hauptpreise mit je 50.000 Euro, bis zu 79 Preise mit je 18.000 Euro sowie erstmals ein Nachhaltigkeitspreis und ein Innovationspreis mit je 24.000 Euro vergeben. Verlage mit antisemitischen, rassistischen oder anderweitig menschenfeindlichen Inhalten sind ausgeschlossen.

18.000 Euro bis 50.000 Euro
bundesweit
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundPrämie

Deutscher Buchhandlungspreis

Preis für inhabergeführte Buchhandlungen mit Sitz in Deutschland und einem Jahresumsatz unter 1 Mio. Euro. Vergeben werden bis zu 100 Guetesiegel mit je 7.000 Euro, fuenf Auszeichnungen für besonders herausragende Buchhandlungen mit je 15.000 Euro und drei Hauptpreise mit je 25.000 Euro. Zusätzlich gehen bis zu zehn undotierte Guetesiegel an Buchhandlungen mit mehr als 1 Mio. Euro Umsatz. Bewertet werden literarisches Sortiment, Kulturprogramm, innovative Geschäftsmodelle und Leseförderung.

7.000 Euro bis 25.000 Euro
bundesweit
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien, mit Kurt Wolff Stiftung und Börsenverein des Deutschen Buchhandels
BundPrämie

APPLAUS – Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten

Höchstdotierter Programmpreis des Bundes für unabhängige Musikclubs und Konzertreihen aus allen Bereichen der Popularmusik und des Jazz, seit 2013 von der Initiative Musik durchgeführt. Jährlich stehen rund 1,5 Mio. Euro Preisgelder bereit. Bei der zwölften Verleihung 2025 wurden 88 Spielstätten und Konzertreihen mit insgesamt 1,7 Mio. Euro ausgezeichnet. Seit 2013 wurden über 1.000 Auszeichnungen und mehr als 19 Mio. Euro vergeben.

Höhe je nach Vorhaben
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Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien, durchgeführt von der Initiative Musik gGmbH
BundPrämie

Programmprämie „Liebling Kino“ – Kinoprogrammprämie des Bundes

Punktebasierte Prämie für Kinos mit anspruchsvollem Jahresprogramm. Die Prämie beträgt bis zu 1,50 Euro je Besucher der berücksichtigten Filme und ist auf 150.000 Euro pro Kino gedeckelt. Voraussetzung sind mindestens 2.500 Prämienpunkte, im Zweijahresschnitt mindestens 275 Vorstellungen pro Jahr und ein Zuschaueranteil deutscher, europäischer und künstlerisch anspruchsvoller Filme von 40 Prozent in Orten bis 50.000 Einwohnern, 50 Prozent bis 500.000 und 60 Prozent darueber. Rund 7 Mio. Euro stehen jährlich bereit.

bis 150.000 Euro
bundesweit
Filmförderungsanstalt (FFA) im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien

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Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.