Förderung als Prämie in Thüringen auf Ebene Land
Was du in Thüringen beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
6 Programme gefunden
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Gründungsprämie Thüringen (Gründungsrichtlinie)
Aus dem ESF Plus finanzierter, nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts bei innovationsbasierten Gründungen in Thüringen. Je nach Qualifikation werden 2.500 bis 3.500 Euro pro Monat als Festbetrag gezahlt, insgesamt bis zu zwölf Monate, davon höchstens sechs Monate nach der Gründung. Ein Eigenanteil ist nicht noetig, gefördert werden 100 Prozent der standardisierten Lebenshaltungskosten. Das Verfahren ist zweistufig mit Ideenpapier, Jurypraesentation und anschließendem Förderantrag.
Meistergründungsprämie und Ausbildungsprämie
Einmalige Prämie von 10.000 Euro für Handwerksmeister und gleichgestellte Fachkräfte, die in Thüringen ein Unternehmen gründen, übernehmen oder sich taetig beteiligen. Zusätzlich gibt es 2.500 Euro Ausbildungsprämie für die Schaffung und Besetzung eines Ausbildungsplatzes.
Meistergründungsprämie und Ausbildungsprämie Thüringen
Einmalige Meistergründungsprämie von 10.000 Euro für Handwerksmeister, Industriemeister und Gärtnermeister, die in Thüringen gründen, übernehmen oder sich mit mindestens 25,1 Prozent beteiligen. Zusätzlich gibt es eine Ausbildungsprämie von 2.500 Euro. Gefördert werden Personal- und Sachkosten der Gründung, Investitionen ins Anlagevermögen, Ausbildungsvergütungen und Übernahmekosten. Zum 1. Januar 2026 wurden die Zugangsvoraussetzungen erweitert.
Meistergründungsprämie und Ausbildungsprämie Thüringen
Prämie für Meisterinnen und Meister und gleichgestellte Personen mit Sitz in Thüringen, die sich selbständig machen oder einen Betrieb übernehmen. Die Meistergründungsprämie beträgt einmalig 10.000 Euro, die Ausbildungsprämie zusätzlich einmalig 2.500 Euro. Voraussetzung für die Gründungsprämie ist eine bestandene Meisterprüfung oder ein gleichwertiger Fortbildungsabschluss auf DQR-Niveau 6 oder 7 sowie eine qualifizierte Beratung zum Gründungskonzept. Antrag und Bewilligung müssen vor der Gründung beziehungsweise vor Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags erfolgen. Seit dem 01.01.2026 gilt eine neue Richtlinie.
Meistergründungsprämie und Ausbildungsprämie Thüringen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von einmalig 10.000 Euro für Meisterinnen und Meister, die in Thüringen gründen, übernehmen oder sich mit mindestens 25,1 Prozent tätig beteiligen. Zusätzlich gibt es eine Ausbildungsprämie von einmalig 2.500 Euro für die Einstellung von Auszubildenden.
Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)
Das Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks vom 2. Juli 2024 verpflichtet Vorhabenträger zur finanziellen Beteiligung der Gemeinden, deren Gebiet im Umkreis von 2,5 Kilometern um die Windenergieanlagen liegt. Als angemessen gilt eine Beteiligung in Höhe der Regelung des Paragrafen 6 EEG 2023, also 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde. Anders als in mehreren anderen Ländern gilt das Gesetz ausdrücklich nicht für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Beratung zur Umsetzung bietet die Servicestelle Windenergie bei der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur ThEGA.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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