Förderung als Kredit
Alle Programme der Art Kredit. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.
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KfW 296 Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment
Zinsverbilligter Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit für Neubauten, die zugleich klimafreundlich, flächeneffizient und guenstig sind. Das Gebäude muss mindestens die Effizienzhaus-Stufe 55 erreichen, Grenzwerte für CO2-Emissionen im Lebenszyklus einhalten und darf nicht mit fossilen Brennstoffen oder Biomasse beheizt werden. Zusätzlich gelten eine Mindestzahl an Wohnräumen bezogen auf die Fläche und eine Obergrenze für die Lebenszykluskosten, die ein Energieeffizienz-Experte nachweist. Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen, Wohnungsgenossenschaften, Unternehmen, Kommunen und Kirchen. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht.
KfW-Wohneigentumsprogramm (124)
Zinsgünstiger Kredit von bis zu 100.000 Euro für den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Wohnimmobilie in Deutschland. Finanziert werden Kaufpreis, Baukosten, Nebenkosten wie Notar und Grunderwerbsteuer sowie Umbau- und Modernisierungsarbeiten. Wahlweise als Annuitätendarlehen mit 4 bis 35 Jahren Laufzeit oder als endfälliges Darlehen.
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (296)
Zinsverbilligter Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit für den Bau oder Kauf energie- und flächeneffizienter Wohngebäude im Niedrigpreissegment. Gefördert wird der Standard klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment mit mindestens Effizienzhaus 55, Einhaltung von Treibhausgas- und Kostengrenzwerten über den Lebenszyklus.
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KfW 296)
Besonders zinsguenstiger Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit für den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher und flächeneffizienter Wohngebäude und Eigentumswohnungen. Gefördert wird die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment, die neben den energetischen Anforderungen auch Obergrenzen für Bau- und Flächenkosten vorsieht. Auch Nebenkosten sind förderfähig. Die Laufzeit beträgt bis zu 35 Jahre bei bis zu 10 Jahren Zinsbindung. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen Schleswig-Holstein
Zinsloses Förderdarlehen von bis zu 100.000 Euro mit 20 Jahren Zinsbindung für private Haushalte mit mindestens einem Kind und oder einem schwerbehinderten Angehoerigen. Gefördert werden Neubau, Kauf einer Bestandsimmobilie und Erweiterung von selbst genutztem Wohnraum, wenn dies wegen eines Haushaltsmitglieds mit Behinderung noetig ist. Zusatzdarlehen sind möglich, bis zu 50.000 Euro für behinderungsbedingte Baumaßnahmen und bis zu 15.000 Euro für zukunftssichernde Maßnahmen. Es fällt eine jährliche Verwaltungskostengebühr von 0,5 Prozent an, dazu einmalige Bearbeitungskosten. Die Fördermittel stehen nur begrenzt zur Verfuegung, ein Anspruch besteht auch bei Erfuellung aller Voraussetzungen nicht.
Wohnen mit Kind
Zinsgünstiges Darlehen von 15.000 bis 100.000 Euro für Familien, die in Baden-Württemberg ein Haus oder eine Wohnung bauen, kaufen oder modernisieren. Förderfähig sind Grundstückskauf mit Nebenkosten, Baukosten, Modernisierung und Außenanlagen. Laufzeiten von 25 oder 35 Jahren mit ein bis fünf tilgungsfreien Jahren und zehnjähriger Zinsbindung.
Junges Wohnen - Studierenden- und Auszubildendenwohnheime (Programme 556, 557)
Förderdarlehen für den Bau von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen mit bezahlbaren Mieten. Je Bewohnerplatz sind 78.000 bis 92.000 Euro möglich, das Darlehen ist 10 Jahre zinsfrei und danach 5 Jahre mit 0,5 Prozent verzinst. Der Tilgungszuschuss beträgt 35 bis 50 Prozent.
Familienwohnen
Zinsverbilligtes Förderdarlehen für Familien beim Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum in Sachsen. Gefördert werden bis zu 80.000 EUR je Haushalt sowie bis zu 10.000 EUR Zusatzdarlehen für Haushaltsmitglieder mit Mobilitätseinschränkung. Der Zinssatz liegt je nach Einkommen und energetischem Standard zwischen 0,1 und 3,15 Prozent.
Familienwohnen Sachsen
Zinsguenstiges Darlehen für Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, die in Sachsen selbst genutztes Wohneigentum kaufen oder bauen. Der Grundbetrag liegt bei bis zu 80.000 Euro je Haushalt, für Haushaltsmitglieder mit Mobilitätseinschränkung kommen 10.000 Euro hinzu, insgesamt also bis zu 90.000 Euro. Die Einkommensgrenzen betragen seit dem 1. Januar 2026 60.000 Euro bei Alleinstehenden und 100.000 Euro bei Ehepaaren oder Partnerschaften, jeweils plus 10.000 Euro je Kind. Zehn Prozent der Gesamtkosten sind aus Eigenmitteln zu finanzieren, das Objekt muss mindestens Energieeffizienzklasse E erreichen oder durch Sanierung erreichen. Eine Kombination mit einer KfW-Finanzierung ist Voraussetzung.
SAB Familienwohnen (Sachsen)
Förderdarlehen der SAB von bis zu 80.000 Euro je Haushalt für den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum in Sachsen, mit einem Zuschlag von bis zu 10.000 Euro, wenn ein Haushaltsmitglied in seiner Mobilität eingeschraenkt ist. Der Zinssatz liegt je nach Vergünstigungen zwischen 0,1 und 3,15 Prozent jährlich, die Zinsbindung beträgt 25 Jahre mit zwei tilgungsfreien Jahren. Voraussetzung ist mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt, bei volljährigen Kindern mit Behinderung und Kindergeldbezug zählt auch das. Es gelten Einkommensgrenzen von 60.000 Euro für Alleinstehende und 100.000 Euro für Paare, jeweils plus 10.000 Euro je Kind, sowie 10 Prozent Eigenmittel und mindestens Energieeffizienzklasse E. Der Antrag läuft über das SAB-Förderportal.
Bayerische Förderung von Wohnraum für Studierende
Bayern fördert die Schaffung von Wohnplätzen für Studierende mit leistungsfreien Baudarlehen und ergänzenden Zuschüssen. Gefördert werden bis zu 45.000 Euro je Wohnplatz bei 25-jähriger Bindung und bis zu 75.000 Euro je Wohnplatz bei 40-jähriger Bindung, entsprechend bis zu 45 beziehungsweise bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; für bestimmte Apartments ist eine Erhöhung um bis zu 20.000 Euro je Platz möglich. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte oder Gebäudeerwerber, deren Vorhaben den Bedarf am Hochschulort deckt. Die Plätze sind bedürftigen Studierenden staatlicher oder anerkannter Hochschulen vorbehalten, bis zu 20 Prozent dürfen an Auszubildende gehen.
IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen
Zinsgünstiges Darlehen für die Modernisierung einzelner oder mehrerer Bauteile der Gebäudehülle sowie für Wärmepumpen und Solarthermie im selbstgenutzten Eigenheim. Der Zinssatz beträgt 2 Prozent bei bis zu 15 Jahren Zinsbindung und einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren. Auch qualitätssichernde Maßnahmen wie Baubegleitung sind förderfähig.
Zusatzförderung bei Bau oder Erwerb neuen Wohnraums
Ergänzende Förderung zum Z15-Darlehen für neuen Wohnraum, der besonders energieeffizient (Neubaustandard Plus oder Energiesparhaus), barrierefrei nach DIN 18040-2 oder in innovativer Bauweise errichtet wird. Für energieeffiziente Gebäude gibt es bis zu 50.000 Euro Darlehensaufstockung plus einen Zuschuss von 4.000 bis 20.000 Euro, für barrierefreies Bauen bis zu 60.000 Euro Aufstockung.
KfW-Studienkredit (174)
Der KfW-Studienkredit finanziert den Lebensunterhalt während des Studiums mit einer flexibel wählbaren monatlichen Auszahlung zwischen 100 und 650 Euro. Die Gesamtsumme beträgt bis zu 54.600 Euro für ein Bachelor- oder Masterstudium und bis zu 23.400 Euro für postgraduale Studiengaenge. Einkommen und Sicherheiten spielen keine Rolle. Der Zinssatz ist variabel und wird halbjährlich angepasst, in der Rückzahlungsphase ist eine Zinsbindung möglich. Nach einer Karenzphase wird der Kredit in gleichbleibenden Monatsraten über höchstens 25 Jahre getilgt.
KfW-Studienkredit (Programm 174)
Kredit zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten während Studium oder Promotion mit flexibler monatlicher Auszahlung zwischen 100 und 650 Euro. Die maximale Auszahlungsdauer hängt vom Alter bei Studienbeginn ab: bis 24 Jahre bis zu 14 Semester, bis 34 Jahre bis zu 10 Semester, bis 44 Jahre bis zu 6 Semester. Der Höchstbetrag von 54.600 Euro wird deshalb nur bei 14 Semestern und voller Rate erreicht, bei postgradualem Studium oder Promotion sind es bis zu 6 Semester und 23.400 Euro. Der Kredit ist unabhängig von Einkommen und Sicherheiten, der Zins ist variabel und wird jeweils zum 1. April und 1. Oktober angepasst.
Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen
Zinsguenstiges Darlehen für barrierereduzierende Baumaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden, das das gleichnamige KfW-Programm ergänzt. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten inklusive Nebenkosten, maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. Die ILB gewährt zusätzlich einen Tilgungszuschuss von bis zu 5 Prozent des Zusagebetrags.
Rund ums Haus
Zinsverbilligter Annuitätenkredit bis 50.000 Euro für private Eigentümer selbstgenutzter oder vermieteter Wohnimmobilien im Land Bremen. Gefördert werden energetische Sanierung mit Heizung, Fenstern, Dämmung und Lüftung, Photovoltaik mit Speicher und Ladeinfrastruktur, altersgerechter Umbau, Einbruchschutz, Grundstücksentwässerung, Bleirohrtausch und Regenwassernutzung sowie Zählerschränke und Fernwärmeanschluss. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, Laufzeit bis 10 Jahre.
PV-Anlagen-Darlehen Hessen
Zinsverbilligtes Darlehen für die erstmalige Anschaffung und Installation einer Photovoltaikanlage bis 20 kW auf selbst genutzten Wohnimmobilien in Hessen. Förderfähig sind auch Batteriespeicher sowie Steuer- und Regeltechnik zur Eigenverbrauchsoptimierung. Das Land verbilligt den KfW-Zins um 1,50 Prozentpunkte.
ISB-Darlehen zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen (Programm 704)
Zinsverbilligtes Darlehen für den Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft, um ein dauerhaftes Dauernutzungsrecht an einer Genossenschaftswohnung zu erhalten. Finanziert werden bis zu 80 Prozent der Erwerbskosten, maximal 50.000 Euro, mit 0,5 Prozent Zins für 10 Jahre.
Altersgerecht Umbauen - Kredit (159)
Zinsgünstiger Kredit von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für Barrierereduzierung und Einbruchschutz im Bestand. Gefördert werden barrierefreie Wege und Eingangsbereiche, Aufzüge und Rampen, bodengleiche Duschen, Smart-Home- und Assistenzsysteme sowie Sicherheitstüren, einbruchhemmende Fenster, Nachrüstsysteme und Alarmanlagen.
Eigentumsfinanzierung BW - Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit
Zusatzdarlehen der L-Bank von bis zu 50.000 Euro für den Abbau von Barrieren in selbstgenutztem Wohneigentum in Baden-Württemberg. Der Zinssatz beträgt 1,00 Prozent bei zehn Jahren Zinsverbilligung, die Tilgung 3,00 Prozent jährlich mit zwei tilgungsfreien Jahren, die Abrufphase läuft zwölf Monate. Beantragen können es zwei Gruppen: wer eine gebrauchte Immobilie erwirbt und barrierefrei nachruestet und dabei eine Z15-Grundfinanzierung aus den letzten zehn Jahren hat, oder wer eine bestehende Wohnung wegen einer Schwerbehinderung anpasst, dann auch ohne Vorfinanzierung. Die Maßnahmen müssen der DIN 18040-2 entsprechen. Die L-Bank weist auf Wartezeiten von mindestens einem Jahr bis zur Bewilligung hin.
Eigentumsfinanzierung BW - Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit
Zusatzdarlehen bis 50.000 Euro für den barrierereduzierenden Umbau gebrauchter Wohnimmobilien, etwa Schwellenabbau, Badanpassung, Eingangsbereich und Wege zum Gebäude. Bei vollständigem altersgerechtem Umbau nach DIN 18040-2 kommt ein Tilgungszuschuss von drei Prozent der förderfähigen Kosten hinzu, maximal 1.500 Euro.
Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum (G15-Darlehen)
Zinsverbilligtes Darlehen von 1.000 bis 50.000 Euro zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen, um ein Dauerwohnrecht in einer Wohnungsgenossenschaft zu sichern. Der Zinssatz beträgt 1,00 Prozent bei 15 Jahren Zinsbindung, die Tilgung 2,25 Prozent mit zwei tilgungsfreien Jahren.
IBB Altersgerecht Wohnen
Darlehen bis 50.000 Euro je Wohneinheit für Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Barrieren reduziert werden. Gefördert werden zum Beispiel Aufzugseinbau, Badumbau, barrierefreie Zugaenge und Einbruchschutz. Die IBB gewährt eine Zinssubvention von bis zu 0,6 Prozent pro Jahr auf die KfW-Konditionen.
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