Förderung als Beteiligung
Alle Programme der Art Beteiligung. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.
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NRW.Venture
Wagniskapital der NRW.BANK für innovative, wachstumsorientierte Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Die Erstinvestition beträgt bis zu 5 Millionen Euro, über mehrere Runden sind bis zu 15 Millionen Euro möglich, typischerweise ab 1 Million Euro. Investiert wird als direkte Minderheitsbeteiligung oder als Wandeldarlehen. Schwerpunkte sind Klimatechnologie, IT und Kuenstliche Intelligenz, Life Sciences und Medizintechnik sowie industrielle Digitalisierung. Mindestens ein weiterer Investor muss mitfinanzieren.
NSeed
Beteiligungskapital für junge, innovative Unternehmen in Niedersachsen in der Nachgründungs- und ersten Wachstumsphase. Die Beteiligung liegt in der Regel zwischen 150.000 und 500.000 Euro, gemeinsam mit einem privaten Ko-Investor sind bis zu 2,5 Millionen Euro möglich. Die Laufzeit beträgt 7 bis 10 Jahre, in Ausnahmefaellen bis 12 Jahre.
NSeed
Beteiligungskapital der NBank für kleine, junge und innovative Unternehmen in Niedersachsen, in der Regel bis fuenf Jahre alt. Die Frühphasenfinanzierung liegt typischerweise zwischen 150.000 und 500.000 Euro, mit einem privaten Ko-Investor sind bis zu 2,5 Millionen Euro möglich. Angeboten werden stille Beteiligung ohne Einfluss auf die Geschäftsführung und offene Minderheitsbeteiligung mit angestrebtem Ausstieg nach sieben bis zehn Jahren. Nicht förderfähig sind UG, Limited, Einzelunternehmen und GbR.
NTransformation (Kfz-Zulieferer)
Beteiligungskapital für Automobilzulieferer der Stufen Tier 1 bis Tier 4 und deren Dienstleister in Niedersachsen. Finanziert werden die Transformation zu alternativen Antrieben, neuen Produktionsmethoden oder digitalen Geschäftsmodellen sowie die Stärkung der Eigenkapitalbasis. Stille und offene Beteiligungen bis 5 Millionen Euro mit 7 bis 10 Jahren Laufzeit.
RegioInnoGrowth (265)
RegioInnoGrowth stellt Startups und kleinen wachstumsorientierten Mittelstaendlern mit innovativen Geschäftsmodellen Eigen- und Nachrangkapital zur Verfuegung, bis zu 5 Millionen Euro pro Unternehmen. Finanziert werden wachstumsfördernde und bilanzstärkende Maßnahmen wie Investitionen, Betriebsmittel und allgemeine Unternehmensfinanzierungen. Das Programm ist Teil des Zukunftsfonds der Bundesregierung und wird in allen 16 Bundesländern über Landesprogramme umgesetzt. Der Antrag läuft nicht über die KfW, sondern über das zuständige Landesförderinstitut.
RegioInnoGrowth Saarland
Eigen- und Nachrangkapital für Start-ups und kleine wachstumsorientierte Mittelständler mit innovativen Geschäftsmodellen im Saarland. Angeboten werden Nachrangdarlehen, stille Beteiligungen und offene Beteiligungen bis zu einem Höchstbetrag von 1 Million Euro je Kreditnehmereinheit. Umsetzung des KfW-Programms RegioInnoGrowth im Saarland.
Scale-up Direct (Deutschlandfonds)
Co-Investitionsprogramm von KfW Capital für wachstumsstarke Technologieunternehmen in spaeteren Finanzierungsrunden. Investiert wird üblicherweise ab der Series-B-Runde mit Tickets zwischen 10 und 50 Millionen Euro pro Startup, bis 2030 stehen rund eine Milliarde Euro zur Verfuegung. Die Investition erfolgt über ein Zweckvehikel, das der co-investierende Portfolio-Fondsmanager aufsetzt, KfW Capital beteiligt sich pari passu. Eine direkte Kontaktaufnahme von Startups mit KfW Capital ist ausdrücklich nicht möglich, der Zugang läuft nur über die Portfolio-Fondsmanager.
ScaleUp-Dachfonds Bayern
Dachfonds mit 50 Mio. Euro Volumen, der nicht direkt in Unternehmen, sondern in Venture-Capital- und Venture-Debt-Fonds investiert. Diese Fonds finanzieren dann innovative technologieorientierte ScaleUps in der Expansions- und Wachstumsphase. Je Zielfonds werden maximal 10 Mio. Euro investiert, die Investitionsphase läuft fuenf Jahre, der Fonds bis Ende 2038.
Start-up BW Pre-Seed
Frühphasenfinanzierung für innovative Start-ups zwischen 50.000 und in der Regel 200.000 Euro. Finanziert werden Investitionen ins Anlagevermögen sowie laufende Kosten wie Ausstattung, Warenlager und Personal. Das Land gibt ein zinsloses Darlehen für eine Basislaufzeit von zwei Jahren, verlängerbar auf maximal fünf Jahre, mit Wandlungsrecht in Unternehmensanteile.
Start-up BW Pre-Seed
Finanzierung von 50.000 bis in der Regel 200.000 Euro für innovative und wachstumsorientierte Start-ups in der Frühphase. Das Land beteiligt sich als zinsloser Beitrag mit Rückzahlungs- und Wandlungsregelungen, ein Co-Investor trägt mindestens 20 Prozent des Risikos. Die Grundlaufzeit beträgt zwei Jahre und kann mehrfach um jeweils zwölf Monate auf in der Regel bis zu fuenf Jahre verlaengert werden.
Start-up BW Pre-Seed
Frühphasenfinanzierung des Landes für innovative Gründungsvorhaben, bei denen institutionelle Investoren wegen des hohen Risikos noch zurückhaltend sind. Neben dem Kapital erhalten die Teams ein verbindliches Mentoring durch einen regionalen Pre-Seed-Partner, der beim Geschäftsmodell und bei der Suche nach Ko-Investoren unterstützt. Der Zugang läuft ausschließlich über einen der mehr als 15 akkreditierten Pre-Seed-Partner, die den Antrag bei der L-Bank einreichen. Seit 2018 wurden über 250 Start-ups gefördert. Konkrete Betragsgrenzen nennt die Programmseite nicht.
Trafo-Beteiligungsfonds der Saarup-Venture GmbH
Beteiligungskapital in Form stiller oder offener Beteiligungen bis 2,5 Millionen Euro für Start-ups und junge wachstumsorientierte Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen im Saarland. Finanziert werden Betriebsmittelbedarf und Investitionen einschließlich Akquisitionen. Private Investoren oder Gründer müssen sich mit mindestens 50 Prozent am Gesamtfinanzierungsbedarf beteiligen, es handelt sich also um ein Co-Investment und nicht um eine Förderquote.
Turnaround-Programm (TA-Programm)
Eigenkapitalfinanzierung von 500.000 bis 1,5 Millionen Euro für Berliner KMU in wirtschaftlichen Schwierigkeiten zur Umsetzung eines Turnaround-Plans. Koinvestoren beteiligen sich parallel in mindestens gleicher Höhe. Nicht finanziert werden Gesellschafterentnahmen, Umschuldungen und bereits abgeschlossene Vorhaben.
Unternehmensübernahme Plus Schleswig-Holstein
Beteiligungsprogramm für die Unternehmensnachfolge und Übernahmefinanzierung im schleswig-holsteinischen Mittelstand. Einzelne Beteiligungen betragen bis zu 3 Millionen Euro als offene oder stille Beteiligung. In Kombination mit bestehenden Programmen von IB.SH, MSH und MBG sind Beteiligungsfinanzierungen von insgesamt bis zu 6 Millionen Euro möglich. Das Programm adressiert höheren Eigenkapitalbedarf, den bisherige Mezzanine-Angebote nicht abgedeckt haben.
VC Fonds Berlin (IBB Ventures)
Beteiligungskapital für junge Berliner Technologie- und Kreativunternehmen. Ersteinstiege liegen in der Regel zwischen 200.000 Euro und 1 Million Euro, in Folgerunden sind bis zu 4 Millionen Euro Gesamtinvestment möglich. Schwerpunkte sind Creative Industries, Digital Business, Life Science, Industrial Technologies und IKT.
VC Pre-Seed Fonds (B#)
Wandeldarlehen von 100.000 bis 400.000 Euro für DeepTech-Start-ups in der Gründungsphase in Berlin. Das Darlehen wandelt in einer nachfolgenden privaten Finanzierungsrunde innerhalb von 12 bis 24 Monaten in eine Beteiligung. Schwerpunkte sind digitale Technologien, nachhaltige und ressourceneffiziente Technologien sowie Biotechnologien.
Venture Capital und Beteiligungen (Programm 300, Innovationsfonds RLP und Wachstumsfonds RLP)
Eigenkapital und stille Beteiligungen für junge innovative Technologieunternehmen und wachstumsstarke Mittelständler in Rheinland-Pfalz. In der ersten Finanzierungsrunde sind bis zu 500.000 Euro möglich, über den Wachstumsfonds RLP bis zu 2,0 Millionen Euro je Zielunternehmen.
WIN 400 (Deutschlandfonds)
Mit WIN 400 investiert KfW Capital bis zu 400 Millionen Euro bis 2029 in innovative Venture-Capital-Fonds. Pro Fonds sind bis zu 60 Millionen Euro und höchstens 19,9 Prozent des Fondsvolumens möglich, mindestens 50 Prozent des Fondsvolumens müssen von privaten Investoren kommen. Schwerpunkte sind Sicherheits- und Verteidigungstechnologien, DeepTech, Secondary-Fonds sowie Unternehmensnachfolge und Mittelstandstransformation. Direkte Anträge von Startups oder Wachstumsunternehmen sind nicht möglich, die Beteiligung erfolgt ausschließlich über qualifizierte Fonds.
Wachstumsfinanzierung (Eigenkapitalfonds Brandenburg)
Offene Beteiligungen und Nachrangdarlehen zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung von KMU in der Wachstums- und Erweiterungsphase. Das Mindestinvestment liegt in der Regel bei 300.000 Euro, das Höchstinvestment bei 6.000.000 Euro als Minderheitsbeteiligung. Finanziert werden Investitionen in Sachanlagen, immaterielle Anlagegueter, Betriebsmittel sowie der Erwerb von Unternehmensanteilen.
Wagniskapital der Saarlaendischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft
Beteiligungskapital für junge Technologieunternehmen und innovative Betriebe im Saarland. Die SWG stellt je Unternehmen bis zu 2 Mio. Euro bereit, die vorrangig der Finanzierung von Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte dienen. Möglich sind offene Beteiligungen und stille Beteiligungen, gerade dort, wo klassische Kreditfinanzierung ausfällt. Ergänzend gibt es die Saarup-Venture GmbH und den EFRE Beteiligungsfonds Saarland.
coparion
coparion ist ein Venture-Capital-Fonds mit 275 Millionen Euro Volumen für Startups und Unternehmen in der frühen Wachstumsphase. Investiert werden 0,5 bis 8 Millionen Euro pro Finanzierungsrunde und bis zu 15 Millionen Euro pro Unternehmen über mehrere Runden. coparion investiert ausschließlich gemeinsam mit privaten Co-Investoren, die den gleichen Betrag zu identischen wirtschaftlichen Bedingungen einbringen (pari passu). Finanziert wird der Fonds vom ERP-Sondervermögen, von KfW Capital und der Europäischen Investitionsbank. Voraussetzung sind erste nachweisbare Markterfolge wie Umsatz, wichtige Kunden oder ein erfolgreicher Produktstart.
Beteiligungsfinanzierung Baden-Württemberg (MBG)
Stille Beteiligungen der MBG Baden-Württemberg zur Stärkung der Eigenkapitalbasis von Gründungen und mittelständischen Unternehmen. Mitfinanziert werden gründungsbedingte Kosten, Investitionsbedarf, Betriebsmittel und konkrete Vorhaben wie Bau, Maschinen oder Innovationen. Für Existenzgründungen sind bis zu 250.000 Euro möglich, für Unternehmensnachfolgen bis zu 750.000 Euro und für bestehende Betriebe bis zu 1 Mio. Euro bei zehnjähriger Laufzeit. Die unternehmerische Führung bleibt beim Beteiligungsnehmer.
Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BüGembeteilG M-V)
Mecklenburg-Vorpommern war 2016 das erste Land mit einer gesetzlichen Beteiligungspflicht. Vorhabenträger von Windenergieanlagen müssen Gemeinden und Anwohnenden im Umkreis von 5 Kilometern die Wahl zwischen einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung und einer Ausgleichsabgabe lassen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes 2022 bestätigt. Seit 2026 gilt die Beteiligungspflicht zusätzlich für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab 1 Megawatt installierter Leistung. Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur LEKA MV und das Landesförderinstitut MV begleiten die Umsetzung.
Bürgerenergiegesetz Nordrhein-Westfalen
Das Bürgerenergiegesetz NRW von Dezember 2023 verpflichtet Betreiber von Windenergieanlagen, mit den Standortgemeinden eine Beteiligungsvereinbarung zu schließen. Beteiligungsberechtigt sind Kommunen im Umkreis von 2,5 Kilometern sowie deren Einwohnerinnen und Einwohner. Kommt keine Vereinbarung zustande, greift die gesetzliche Auffangregelung: Der Betreiber muss entweder 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde an die Gemeinden zahlen oder Investitionsangebote in Form von Nachrangdarlehen in Höhe von 90.000 Euro je Megawatt installierter Leistung unterbreiten. Damit hat NRW die bundesrechtlich freiwillige Regelung des Paragrafen 6 EEG verbindlich gemacht.
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