Förderung als Kredit für Wohnen und Miete
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Wohnen und Miete. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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KfW 134 - Wohneigentumsprogramm Genossenschaftsanteile
Kredit von bis zu 150.000 Euro für den Kauf von Genossenschaftsanteilen, um eine Genossenschaftswohnung selbst zu bewohnen. Auf den Kredit gibt es einen Tilgungszuschuss von 15 Prozent, höchstens 22.500 Euro, der den Rückzahlungsbetrag mindert. Gefördert werden sowohl Neugründungen von Genossenschaften als auch der Beitritt zu bestehenden Wohnungsgenossenschaften. Die Wohnung muss einen eigenen Zugang, Kueche oder Kochnische, Bad und WC haben und Hauptwohnsitz sein. Umschuldungen und bereits abgeschlossene Erwerbe sind ausgeschlossen.
Saarlaendische Wohnraumförderung (Eigentum, Mietwohnungsbau, Besondere Wohnformen, Junges Wohnen)
Die SIKB wickelt die Wohnraumförderung des Saarlandes ab und führt dazu die Förderlinien Eigentumsförderung, Mietwohnungsbau, Besondere Wohnformen und Junges Wohnen. Daneben leitet sie die KfW-Programme 159 Altersgerecht Umbauen, 261 Wohngebäude sowie 358/359 Ergänzungskredit durch. Zinssaetze, Darlehenshöchstbeträge und Einkommensgrenzen sind auf den abgerufenen Seiten nicht beziffert und stehen in den Merkblaettern der jeweiligen Förderlinie. Auskunft gibt die SIKB unter 0681 3033-333 oder wohnungsbau@sikb.de. Vor einer Entscheidung sollten die aktuellen Merkblaetter geprüft werden.
BAB Rund ums Haus (Bremen)
Zinsguenstige Kredite der Bremer Aufbau-Bank für Privatpersonen rund um die eigene Immobilie. Das Angebot buendelt die KfW-Programme 159, 261 und 358/359 und deckt damit energetische Sanierung, Photovoltaik, Barrierefreiheit, Einbruchschutz und Wasserthemen ab. Die BAB nennt barrierefreie Wohnungen insbesondere für aeltere und behinderte Menschen ausdrücklich als Förderziel. Konkrete Zinssaetze, Höchstbeträge und Einkommensgrenzen sind auf der abgerufenen Übersichtsseite nicht ausgewiesen. Ergänzend bietet die BAB mit dem Bremer Förderlotsen eine kostenlose Förderberatung zu Bauen, Kaufen und Modernisieren an.
IBB Junges Wohnen (Berlin)
Berliner Programm für Wohnraum für Auszubildende und Studierende, bestehend aus einem zinslosen Baudarlehen von bis zu 3.600 Euro je Quadratmeter förderfähiger Fläche und einem Baukostenzuschuss von bis zu 2.200 Euro je Quadratmeter. Dazu kommen einmalige Zuschüsse von 10.000 Euro je rollstuhlgerechtem Wohnplatz und bis zu 5.000 Euro je Wohnplatz für energetische Verbesserungen. Gefördert werden Neubau sowie Umbau und Erweiterung bestehender Gebäude ab Baukosten von 1.500 Euro je Quadratmeter, einschließlich Erstmoeblierung. Es gilt eine 30-jährige Miet- und Belegungsbindung, die anfaengliche Bruttokaltmiete ist auf 320 Euro im Monat plus Betriebs- und Moeblierungskosten von höchstens 60 Euro begrenzt, ein Vorhaben muss mindestens 20 Wohnplätze umfassen. Der Erstantrag geht an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
IBB Altersgerecht Wohnen (Berlin)
Förderdarlehen der Investitionsbank Berlin von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für den Abbau von Barrieren, mehr Wohnkomfort und Einbruchschutz. Die IBB verbilligt den KfW-Basiszins um bis zu 0,6 Prozentpunkte jährlich. Antragsberechtigt sind kommunale und private Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Vermieter und Investoren sowie Ersterwerber neu barrierereduzierter Wohngebäude zur Vermietung, das Objekt muss in Berlin liegen. Gefördert werden unter anderem Aufzüge, Rampen, barrierefreie Bäder, altersgerechte Umbauten und die Umwandlung beheizter Nichtwohnflächen in Wohnraum. Boardinghäuser, Ferien- und Wochenendhäuser sowie Pflegeeinrichtungen sind ausgeschlossen, der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
Wohnungsbau Sozial (Mecklenburg-Vorpommern)
Landesprogramm Mecklenburg-Vorpommerns für die Schaffung von belegungsgebundenen Wohnungen mit tragbaren Wohnkosten. Es richtet sich an Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Kommunen und private Investoren, die neuen Sozialwohnraum bauen oder schaffen. Förderart, Beträge und Bindungsfristen sind auf der abgerufenen Übersichtsseite nicht beziffert und stehen in der Förderrichtlinie auf der Programmseite. Der Antrag läuft über das Landesförderinstitut. Vor einer Entscheidung sollten die aktuellen Konditionen dort abgefragt werden.
Modernisierung von Wohnraum (Mecklenburg-Vorpommern)
Darlehen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Modernisierung vorhandener Wohnungen, sowohl im Miet- und Genossenschaftsbestand als auch bei selbst genutztem Wohneigentum. Gefördert werden allgemeine Modernisierungsmaßnahmen, energetische Sanierungen bis zum Effizienzhaus-Standard 85 und Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Wichtige Einschränkung: Für die energetische Modernisierung auf Effizienzhaus 85 werden seit dem 18.12.2023 per Ministerialerlass keine Anträge mehr angenommen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Wohnungsunternehmen und Genossenschaften. Der Antrag läuft über das Formular des Landesförderinstituts mit Standortbestätigung der Gemeinde und Einkommensnachweisen, soweit erforderlich.
Junges Wohnen - Mietwohnungsneubau für Studierende und Auszubildende (Brandenburg)
Landesprogramm Brandenburgs aus dem Bund-Länder-Programm Junges Wohnen für den Neubau von Mietwohnungen für Studierende und Auszubildende. Es steht in der Programmuebersicht der ILB im Bereich Neubau. Förderart, Beträge und Bindungsfristen sind auf der Übersichtsseite nicht beziffert und stehen in der Förderrichtlinie. Der Antrag läuft über die ILB. Für Auskuenfte nennt die ILB die Wohnungsbaunummer 0331 660-1322.
Wohneigentum in Innenstädten - Anschubfinanzierung für Investoren (Brandenburg)
Programm des Landes Brandenburg, das Investoren eine Anschubfinanzierung für die Schaffung von Wohneigentum in Innenstädten gibt. Es zielt auf die Belebung von Ortskernen und die Wiedernutzung innerstädtischer Bausubstanz. Förderhöhe, Zinssatz und Voraussetzungen sind auf der Übersicht der ILB-Wohnungsbauprogramme nicht beziffert und stehen in der Förderrichtlinie. Der Antrag läuft über die ILB. Vor einer Entscheidung sollten die aktuellen Konditionen abgefragt werden.
Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen
Zinsverbilligter Kredit der ILB für den altersgerechten Umbau von Wohnraum in Brandenburg. Das Programm ergänzt den KfW-Kredit 159 um eine zusätzliche Landesverbilligung. Kredithöhe, Zinssatz und Laufzeit sind auf der abgerufenen Programmseite nicht ausgewiesen und stehen im Merkblatt beziehungsweise in der Konditionenuebersicht der ILB. Der Antrag läuft im Hausbankverfahren. Vor der Antragstellung sollten die aktuellen Konditionen bei der ILB abgefragt werden.
ISB Kredit 553 - Modernisierung von Mietwohnraum (Rheinland-Pfalz)
Zinsverbilligtes Darlehen der ISB für die Modernisierung von Mietwohnungen in Rheinland-Pfalz. Der Zinssatz liegt bei 1,00 Prozent jährlich, die Mindesttilgung bei 2,00 Prozent, zusätzlich sind Tilgungszuschüsse möglich. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Mietwohnungen. Wird der Effizienzhausstandard 85 oder besser angestrebt, muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Die konkreten Höchstbeträge und Zuschusssaetze stehen in der Förderrichtlinie auf der Produktseite.
ISB Kredit 558 - Junges Wohnen (Rheinland-Pfalz)
Zinsverbilligtes Darlehen der ISB für Wohnraum für Studierende und Auszubildende in Rheinland-Pfalz. Der Zinssatz liegt bei 0,50 Prozent jährlich mit 15 oder 20 Jahren Zinsbindung, zusätzlich sind Tilgungszuschüsse möglich. Das Programm gehoert zum Bund-Länder-Programm Junges Wohnen und dient dem Neubau sowie dem Umbau von Bestand zu Wohnheimplätzen. Die genaue Darlehensobergrenze und die Zuschusssaetze stehen in der Förderrichtlinie, die auf der Produktseite verlinkt ist. Der Antrag läuft über die ISB.
ISB Kredit 505 - Modernisierung selbst genutzten Wohnraums (Rheinland-Pfalz)
Zinsverbilligtes Darlehen der ISB für die Modernisierung selbstgenutzten Wohneigentums in Rheinland-Pfalz. Für einen Vier-Personen-Haushalt beträgt das Darlehen höchstens 100.000 Euro, je weiterem Haushaltsmitglied kommen 5.000 Euro dazu, begrenzt auf die voraussichtlichen Investitionskosten. Der Zinssatz liegt bei 3,45 Prozent jährlich mit 20 Jahren Zinsbindung, die Tilgung bei 1,8 Prozent. Gefördert werden ausdrücklich barrierefreie Umbauten und Hausautomation, energiesparende Maßnahmen und die Nutzung erneuerbarer Energien. Der Tilgungszuschuss beträgt bis zu 25 Prozent, wenn das Einkommen höchstens 10 Prozent über der Einkommensgrenze liegt und der Standard Effizienzhaus 55 erreicht wird, und bis zu 15 Prozent bei einem Einkommen bis 60 Prozent über der Grenze.
Eigentumsfinanzierung BW - Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit
Zusatzdarlehen der L-Bank von bis zu 50.000 Euro für den Abbau von Barrieren in selbstgenutztem Wohneigentum in Baden-Württemberg. Der Zinssatz beträgt 1,00 Prozent bei zehn Jahren Zinsverbilligung, die Tilgung 3,00 Prozent jährlich mit zwei tilgungsfreien Jahren, die Abrufphase läuft zwölf Monate. Beantragen können es zwei Gruppen: wer eine gebrauchte Immobilie erwirbt und barrierefrei nachruestet und dabei eine Z15-Grundfinanzierung aus den letzten zehn Jahren hat, oder wer eine bestehende Wohnung wegen einer Schwerbehinderung anpasst, dann auch ohne Vorfinanzierung. Die Maßnahmen müssen der DIN 18040-2 entsprechen. Die L-Bank weist auf Wartezeiten von mindestens einem Jahr bis zur Bewilligung hin.
NRW Eigentumsförderung - Modernisierung
Zinsguenstiges Landesdarlehen von 5.000 bis 220.000 Euro für die Modernisierung selbstgenutzten Wohneigentums in Nordrhein-Westfalen, bis zu 100 Prozent der Kosten. Der Zinssatz liegt laut NRW.BANK bei 0,0 Prozent für fuenf Jahre und danach bei 0,5 Prozent für weitere 25 Jahre, ab dem dritten Jahr fällt ein Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 Prozent jährlich an. Gefördert werden Maßnahmen, die den Gebrauchswert erhöhen, Energie sparen, das Klima schützen oder die Klimaanpassung verbessern, dazu zählen ausdrücklich auch Barriereabbau und Nutzbarkeit. Der Tilgungsnachlass kann je nach Einkommensgruppe und erreichtem Effizienzstandard bis zu 50 Prozent des Darlehens betragen, ausgehend von 25 Prozent Grundnachlass. Der Antrag geht an die Stadt oder den Kreis.
KfW 261 Wohngebäude - Kredit (BEG Komplettsanierung zum Effizienzhaus)
Zinsverbilligter Kredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für die Komplettsanierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus. Der Tilgungszuschuss haengt von der erreichten Effizienzhaus-Stufe ab und liegt laut KfW zwischen 5 und 15 Prozent, maximal 22.500 Euro. Für besonders schlechte Bestandsgebäude (Worst Performing Building) nennt die KfW einen zusätzlichen Bonus von 10 Prozent, für serielle Sanierung 15 Prozent. Das Gebäude muss mindestens fuenf Jahre alt sein, gefördert werden die Stufen Effizienzhaus 40 bis 85 sowie Effizienzhaus Denkmal. Ein Energieeffizienz-Experte muss das Vorhaben von Anfang an begleiten.
KfW 159 Altersgerecht Umbauen - Kredit
Zinsverbilligter Kredit von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für den Abbau von Barrieren und für Einbruchschutz im Wohnungsbestand. Gefördert werden unter anderem barrierefreie Wege und Eingaenge, Treppenlösungen, veraenderte Raumgeometrien, Badumbauten, Smart-Home- und AAL-Systeme sowie Gemeinschaftsräume. Zum Einbruchschutz zählen einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, Fenster, Rolläden und Alarmanlagen. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Mieter unabhängig vom Alter sowie Genossenschaften, Bauträger und öffentliche Stellen. Der Antrag läuft über einen Finanzierungspartner, nicht direkt bei der KfW.
NRW.BANK.Gebäudesanierung
Darlehen der NRW.BANK von 2.500 bis 150.000 Euro für Investitionen am selbstgenutzten Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen, bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert werden energetische Maßnahmen, der Heizungstausch, Photovoltaik und Speicher, die Beseitigung von Baumaengeln, Hochwasserschutz und Hochwasserschäden sowie ausdrücklich barrierefreie Umbauten und Einbruchschutz. Die Laufzeit reicht bei Annuitätendarlehen von 10 bis 35 Jahren, ein tilgungsfreies Anlaufjahr ist möglich. Die Zinssaetze werden taeglich veröffentlicht, am 06.08.2026 lagen sie beispielsweise bei 3,81 Prozent nominal für eine zehnjährige Annuitätenvariante. Der Antrag läuft im Hausbankverfahren.
Bayerische Förderung von Wohnraum für Studierende
Bayern fördert die Schaffung von Wohnplätzen für Studierende mit leistungsfreien Baudarlehen und ergänzenden Zuschüssen. Gefördert werden bis zu 45.000 Euro je Wohnplatz bei 25-jähriger Bindung und bis zu 75.000 Euro je Wohnplatz bei 40-jähriger Bindung, entsprechend bis zu 45 beziehungsweise bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; für bestimmte Apartments ist eine Erhöhung um bis zu 20.000 Euro je Platz möglich. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte oder Gebäudeerwerber, deren Vorhaben den Bedarf am Hochschulort deckt. Die Plätze sind bedürftigen Studierenden staatlicher oder anerkannter Hochschulen vorbehalten, bis zu 20 Prozent dürfen an Auszubildende gehen.
Bayerische Förderung barrierefreier und behindertengerechter Wohnungsanpassung
Im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms wird die behindertengerechte Anpassung von Wohnraum mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro gefördert. Gefördert werden zum Beispiel Schwellenabbau und ausreichende Bewegungsflächen, bodengleiche Duschplätze und Haltesysteme, Aufzüge, Rampen, automatische Tuerantriebe sowie Orientierungshilfen wie taktile Markierungen oder Brailleschrift. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Vermieter von Mietwohnraum, Voraussetzung ist die Einhaltung von Einkommensgrenzen. Da die Mittel begrenzt sind, erfolgt die Auswahl nach sozialer Dringlichkeit der Anträge.
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm zur Eigenwohnraumförderung
Bayern fördert Haushalte mit niedrigen bis durchschnittlichen Einkommen beim Bau und Erwerb selbst genutzten Wohneigentums mit einem zinsverbilligten Darlehen über die Bayerische Landesbodenkreditanstalt. Die Zinsverbilligung deckt bis zu ein Drittel der Gesamtkosten ab, hinzu kommt ein Kinderzuschuss von 5.000 Euro je Kind, der mit dem Darlehen verbunden ist. Nach Angaben des Staatsministeriums wurden die Einkommensgrenzen 2023 um rund 25 Prozent angehoben, sodass etwa 60 Prozent der bayerischen Bevoelkerung förderberechtigt sind. Im Einzelfall sind Bürgschaften als Eigenkapitalersatz möglich. Beratung und Antragsbearbeitung erfolgen bei den Bewilligungsstellen der Landratsaemter und kreisfreien Städte.
KfW-Wohneigentumsprogramm Genossenschaftsanteile (KfW 134)
Mit dem Programm 134 fördert die KfW seit dem 4. Oktober 2022 den Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsgenossenschaft, soweit diese für die Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung in Deutschland erforderlich sind. Gefördert wird mit einem zinsguenstigen Kredit und einem Tilgungszuschuss von 15 Prozent. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, sowohl bei Beitritt zu einer bestehenden Genossenschaft als auch bei Neugründung. Der Kredit muss vor Vorhabensbeginn bei einem Finanzierungsinstitut beantragt werden.
Jung kauft Alt
Jung kauft Alt fördert Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind beim Kauf und der anschließenden Sanierung einer sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilie mit zinsverbilligten KfW-Darlehen. Nach Angaben des BMWSB beträgt der Kredithöchstbetrag 140.000 Euro bei einem Kind, 160.000 Euro bei zwei Kindern und 180.000 Euro ab drei Kindern. Die Immobilie muss beim Erwerb der Energieeffizienzklasse F, G oder H entsprechen und innerhalb von 54 Monaten auf den Standard Effizienzhaus 85 EE ertuechtigt werden. Die Einkommensgrenze liegt bei 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen plus 10.000 Euro je weiterem minderjährigen Kind. Das Programm läuft seit dem 3. September 2024, Antrag über den Finanzierungspartner.
Wohneigentum für Familien (WEF)
Das Programm Wohneigentum für Familien (KfW-Kredit 300) unterstützt Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind beim Neubau oder Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum mit zinsverbilligten KfW-Darlehen. Nach Angaben des BMWSB liegt der Kredithöchstbetrag je nach Förderstufe und Anzahl der Kinder zwischen 170.000 und 270.000 Euro: 170.000 Euro im Standard Klimafreundliches Wohngebäude und 220.000 Euro zusätzlich mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, mit steigender Kinderzahl erhöhen sich die Beträge bis zum Höchstwert von 270.000 Euro. Die Einkommensgrenze beträgt 90.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen zuzueglich 10.000 Euro für jedes weitere minderjährige Kind. Die Zinsbindung läuft über zehn Jahre, die Laufzeit bis zu 35 Jahre. Antrag über den Finanzierungspartner, also Hausbank oder Sparkasse. Die genaue Staffelung nach Kinderzahl steht nicht auf der BMWSB-Seite, sondern in der Förderrichtlinie und bei der KfW.
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- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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