Förderprogramme für Wohnen und Miete in Sachsen-Anhalt auf Ebene Bund
Alle Programme für Wohnen und Miete auf Ebene Bund. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkaution und Umzugskosten (Paragraph 35a SGB XII)
Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen, Genossenschaftsanteile und Umzugskosten können bei vorheriger Zustimmung des Sozialamts übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug vom Sozialhilfeträger veranlasst oder notwendig ist. Mietkautionen werden in der Regel als Darlehen erbracht und mit monatlich 5 Prozent der maßgebenden Regelbedarfsstufe aufgerechnet. Ergänzend werden unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohntem Wohneigentum anerkannt, soweit sie angemessen sind.
Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkaution und Umzugskosten in der Sozialhilfe
Nach Paragraf 35a SGB XII können Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen, Genossenschaftsanteile und Umzugskosten übernommen werden, wenn der Träger vorher zugestimmt hat. Kautionen und Genossenschaftsanteile sollen als Darlehen gewährt werden, das in monatlichen Raten von 5 Prozent der massgebenden Regelbedarfsstufe zurückgezahlt wird. Vor Abschluss eines neuen Mietvertrags muss der Träger informiert werden, sonst werden bei unangemessen hohen Kosten nur die angemessenen Beträge anerkannt. Derselbe Paragraf regelt die Direktzahlung der Miete an den Vermieter, etwa bei Mietrückständen, Energieschulden, Suchterkrankung oder Eintrag im Schuldnerverzeichnis.
Wohnungsbeschaffungskosten, Umzugskosten und Mietkaution nach Paragraf 22 Absatz 6 SGB II
Beim Umzug können Beziehende von Grundsicherungsgeld nach dem SGB II (früher Bürgergeld) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten erstattet bekommen, etwa Transporter, Helfer oder Genossenschaftsanteile. Voraussetzung ist die vorherige schriftliche Zusicherung des Jobcenters am bisherigen Wohnort und dass der Umzug notwendig ist. Die Mietkaution und Genossenschaftsanteile werden ebenfalls übernommen, allerdings soll dies als Darlehen erfolgen; die Zusicherung erteilt hier der Träger am neuen Wohnort. Ohne vorherige Zusicherung besteht in der Regel kein Anspruch, deshalb muss der Antrag vor Abschluss des Mietvertrags gestellt werden.
Zinslose Stundung der Erbschaftsteuer bei Wohnimmobilien (§ 28 Absatz 3 ErbStG)
Wer eine zu Wohnzwecken genutzte Immobilie erbt und die darauf entfallende Erbschaftsteuer nur durch einen Verkauf aufbringen könnte, kann eine Stundung von bis zu zehn Jahren beantragen. Bei Erwerben von Todes wegen ist die Stundung zinslos. Das verhindert den Notverkauf allein wegen der Steuerlast. Der Haken: Die Stundung endet sofort, wenn das Objekt weiterveräußert wird oder dauerhaft nicht mehr zu Wohnzwecken dient. Außerdem muss der Erwerber darlegen, dass er die Steuer tatsächlich nicht aus anderem Vermögen zahlen kann.
Übernahme von Miet- und Energieschulden im Grundsicherungsgeld
Drohen Wohnungsverlust oder Energiesperre, können nach Paragraf 22 Absatz 8 SGB II Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Die Übernahme soll als Darlehen erfolgen. Es handelt sich um eine Ermessensleistung, nicht um einen festen Rechtsanspruch. Erhebt der Vermieter Raeumungsklage wegen Mietrückstand, muss das Gericht nach Paragraf 22 Absatz 9 SGB II den zuständigen Träger unverzueglich informieren, damit dieser einschreiten kann. Anlaufstelle ist das Jobcenter, bei Nichtleistungsbeziehern das Sozialamt.
Übernahme von Miet- und Energieschulden zur Sicherung der Unterkunft (Paragraph 36 SGB XII)
Das Sozialamt kann Miet- oder Energieschulden übernehmen, wenn dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist, etwa bei drohender Räumungsklage oder Stromsperre. Die Geldleistung kann als Zuschuss oder als Darlehen erbracht werden. Gerichte müssen dem Sozialhilfeträger Räumungsklagen wegen Mietrückständen unverzüglich mitteilen, damit dieser präventiv tätig werden kann.
KfW 440 Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude
Mit dem Programm 440 förderte die KfW im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums die Errichtung nicht öffentlich zugänglicher Ladestationen an Stellplätzen bestehender Wohngebäude. Der Zuschuss betrug pauschal 900 Euro pro Ladepunkt; lagen die Gesamtkosten des Vorhabens unter diesem Betrag, entfiel die Förderung ganz. Antragsberechtigt waren Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger, nicht jedoch Kommunen und Kirchen. Die Ladepunkte mussten genau 11 Kilowatt Ladeleistung haben und der Ladestrom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Das Programm nimmt keine neuen Anträge mehr an.
Heizkostenzuschuss für Wohngeldhaushalte und Auszubildende
Der Heizkostenzuschuss war eine einmalige Sonderzahlung wegen der Energiepreise und wird nicht mehr gewährt. Der erste Zuschuss ging an Haushalte mit bewilligtem Wohngeld im Zeitraum 1. Oktober 2021 bis 31. Maerz 2022 und betrug 270 Euro für eine Person, 350 Euro für zwei Personen und 70 Euro für jede weitere Person; BAföG-Empfänger und weitere Berechtigte erhielten 230 Euro. Der zweite Zuschuss betraf Wohngeldhaushalte im Zeitraum 1. September bis 31. Dezember 2022 mit 415 Euro für eine Person, 540 Euro für zwei Personen und 100 Euro je weiterer Person, sonstige Berechtigte 345 Euro. Das Gesetz trat am 1. Juni 2022 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Mai 2032 ausser Kraft; neue Anträge sind seit Ende der Bezugszeiträume nicht mehr möglich.
Heizkostenzuschuss nach dem Heizkostenzuschussgesetz
Der Heizkostenzuschuss war eine einmalige Sonderzahlung als Reaktion auf stark gestiegene Energiekosten. Nach Paragraf 2 Heizkostenzuschussgesetz betrug der erste Zuschuss für Wohngeldempfänger 270 Euro bei einem Haushaltsmitglied, 350 Euro bei zwei Haushaltsmitgliedern und je weiterer Person zusätzlich 70 Euro; für die übrigen Berechtigten, etwa Empfänger von BAföG, Aufstiegs-BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe, galt eine Pauschale von 230 Euro. Massgeblich war der Bezug im Zeitraum 1. Oktober 2021 bis 31. Maerz 2022. Ein zweiter Heizkostenzuschuss folgte nach Paragraf 2a. Beide Zuschüsse wurden weit überwiegend automatisch ausgezahlt, neue Anträge sind nicht mehr möglich.
KfW 432 Energetische Stadtsanierung - Quartierskonzept und Sanierungsmanagement
Zuschussprogramm für integrierte energetische Quartierskonzepte und für das Sanierungsmanagement zu deren Umsetzung. Der Zuschuss betrug bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, für finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent. Antragsberechtigt waren Kommunen, kommunale Unternehmen, wohnwirtschaftliche und gewerbliche Investoren sowie Träger der städtebaulichen Sanierung. Ein Quartier musste mindestens zwei flächenmäßig zusammenhaengende Gebäude umfassen. Die Antragstellung ist mit sofortiger Wirkung nicht mehr möglich; bereits erteilte Zusagen bleiben davon unberuehrt.
Erste Förderphase der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau 2018 bis 2021 (§ 7b EStG alte Fassung, ausgelaufen)
In der ersten Förderphase des § 7b EStG waren Bauanträge und Bauanzeigen zwischen dem 31. August 2018 und dem 31. Dezember 2021 begünstigt. Die Sonderabschreibung betrug ebenfalls bis zu 5 Prozent jährlich über vier Jahre, die Baukosten durften jedoch nur 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen, und die Bemessungsgrundlage war auf 2.000 Euro je Quadratmeter gedeckelt. Eine energetische Anforderung gab es damals noch nicht. Für Bauanträge nach dem 31. Dezember 2021 und vor dem 1. Januar 2023 gab es keine Förderung. Seit 2023 gilt die zweite Phase mit höheren Kostengrenzen, aber der Pflicht zum Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse.
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
Programm der Städtebauförderung für zentrale Versorgungsbereiche mit Funktionsverlusten und Leerständen, gerichtet auf Innenstädte größerer Städte, Stadtteilzentren und Grund- und Nahversorgungszentren kleinerer Gemeinden. Ziel war die Erhaltung der baulichen Eigenart, der städtebaulichen Funktion sowie der sozialen und kulturellen Bedeutung der Zentren. Von 2009 bis 2019 wurden 868 Gesamtmaßnahmen in 750 Städten und Gemeinden gefördert. Seit 2020 sind die Ziele im Programm Lebendige Zentren aufgegangen, neue Anträge sind nicht mehr möglich.
Baukindergeld (KfW 424)
Das Baukindergeld war ein Zuschuss des Bundes für Familien beim Kauf oder Bau der ersten selbst genutzten Immobilie. Die KfW stellt auf der Programmseite klar, dass dieser Zuschuss nicht mehr beantragt werden kann; die Antragsfrist lief Ende 2023 aus, seitdem sind keine Neuanträge mehr möglich. Wer noch in der Förderung ist, bekommt die Raten weiterhin über die vereinbarte Laufzeit jeweils zum Monatsende ausgezahlt. Konkrete Förderbeträge und Einkommensgrenzen nennt die aktuelle Programmseite nicht mehr. Für Familien gibt es heute stattdessen Wohneigentum für Familien - Neubau (KfW 300) und Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb (KfW 308).
Bundesprogramm Altersgerecht Umbauen, Investitionszuschuss (KfW 455-B)
Der Investitionszuschuss förderte Barriereabbau in Wohngebäuden unabhängig von Einkommen und Alter der Antragsteller. Das Zuschussprogramm ist derzeit geschlossen: Die KfW führt das Produkt 455-B nicht mehr in ihrer Liste der Förderprodukte und auf der Seite zur Barrierereduzierung, die früheren Produktseiten laufen ins Leere. Das BMWSB kuendigt auf seiner Programmseite eine Wiederaufnahme der Antragstellung ab Frühjahr 2026 an; Stand August 2026 ist sie nicht erfolgt. Von 2014 bis zum 31. Januar 2026 wurden nach BMWSB-Angaben rund 462,5 Millionen Euro an etwa 242.200 Antragstellende ausgezahlt, weitere 66,2 Millionen Euro sind für rund 29.400 Maßnahmen zugesagt. Wer jetzt umbauen will, kann stattdessen den Kredit Altersgerecht Umbauen (KfW 159) nutzen. Aktuell gültige Fördersaetze oder Höchstbeträge nennt keine der beiden Seiten.
Degressive Gebäudeabschreibung alter Fassung (§ 7 Absatz 5 EStG, ausgelaufen)
Die frühere degressive Gebäudeabschreibung nach § 7 Absatz 5 EStG erlaubte in den ersten Jahren deutlich höhere Abschreibungssätze als die lineare Abschreibung. Sie ist für Neufälle ausgelaufen und gilt nur noch für Altobjekte, deren Bauantrag oder Kaufvertrag in die im Gesetz genannten Zeitfenster vor 2006 fällt. Wer ein solches Altobjekt hält, führt die einmal begonnene Staffel fort. Für neue Investitionen ist stattdessen die degressive Abschreibung nach § 7 Absatz 5a EStG mit 5 Prozent vom Restwert vorgesehen, sofern der Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegt.
KfW 262 Wohngebäude - Kredit (Vorgaengerprogramm)
Der Kredit 262 kann nicht mehr beantragt werden. Die KfW verweist auf der Produktseite ausdrücklich auf den Nachfolger, den Wohngebäude-Kredit 261, sowie auf die Heizungsförderung für Einzelmaßnahmen. Die Seite dient nur noch als Archiv für Bestandskunden mit laufender Zusage. Beträge und Tilgungszuschüsse werden dort nicht mehr ausgewiesen. Ein genaues Datum der Einstellung nennt die KfW auf der Seite nicht.
KfW 424 Baukindergeld
Das Baukindergeld war ein Zuschuss der KfW für Familien, die selbstgenutztes Wohneigentum kauften oder bauten. Neue Anträge sind seit dem Ende der Antragsfrist nicht mehr möglich, die KfW weist auf ihrer Produktseite ausdrücklich darauf hin, dass der Zuschuss nicht mehr beantragt werden kann. Bereits bewilligte Zuschüsse werden über die volle Auszahlungsdauer von zehn Jahresraten weitergezahlt. Voraussetzung war, dass die geförderten Kinder zum Antragszeitpunkt unter 18 Jahre alt waren und die Immobilie selbst genutzt wird.
KfW 455-B Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss
Der Investitionszuschuss für Barrierereduzierung wird von der KfW derzeit nicht angeboten. Auf den KfW-Seiten zu Barrierereduzierung und Einbruchschutz ist als Förderung nur noch der Kredit 159 Altersgerecht Umbauen gelistet, ein Zuschussprodukt 455-B taucht dort nicht mehr auf. Wer Barrieren abbauen will, ist aktuell auf den Kredit 159, auf Landes- und Kommunalprogramme sowie auf den Zuschuss der Pflegekasse nach Paragraf 40 Absatz 4 SGB XI verwiesen. Zu Fördersatz und Höchstbetrag macht die KfW auf den abgerufenen Seiten keine Angaben mehr. Ein genaues Enddatum ist auf den öffentlichen KfW-Seiten nicht ausgewiesen.
KfW 455-B Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss Barrierereduzierung
Investitionszuschuss des Bundes für den Abbau von Barrieren in bestehenden Wohngebäuden, etwa für barrierefreie Bäder, Rampen, Aufzüge und schwellenlose Zugaenge. Neue Anträge sind derzeit nicht möglich, da die Bundesmittel wegen hoher Nachfrage ausgeschöpft sind. Bereits gestellte Anträge werden weiter bearbeitet und bereits zugesagte Zuschüsse bleiben reserviert. Sofern der Bund im Jahr 2027 erneut Haushaltsmittel bereitstellt, kann die Antragstellung wieder aufgenommen werden. Als Alternative steht weiterhin der Förderkredit KfW 159 zur Verfuegung.
Kleinere Städte und Gemeinden
Programm der Städtebauförderung für kleinere Städte und Gemeinden in ländlichen, von Abwanderung und demografischem Wandel bedrohten Räumen. Ziel war, diese Orte als wirtschaftliche, soziale und kulturelle Ankerpunkte ihrer Region zukunftsfähig zu halten, unter anderem durch Sicherung der Daseinsvorsorge, interkommunale Abstimmung und Beseitigung städtebaulicher Missstände. Von 2010 bis 2019 wurden 674 interkommunale Kooperationen mit über 1.400 beteiligten Kommunen gefördert. Das Programm endete 2019; interkommunal kooperierende Kommunen erhalten seit 2020 einen Förderbonus in der neu strukturierten Städtebauförderung.
Soziale Stadt
Bund-Länder-Programm von 1999 bis 2019 zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit wirtschaftlichen, sozialen und strukturellen Benachteiligungen. Der Schwerpunkt lag auf lebendigen Nachbarschaften, Investitionen in Wohnumfeld und Infrastruktur sowie der Stärkung des Zusammenhalts und der Teilhabechancen der Bewohnerschaft. Bis 2019 wurden 965 Gesamtmaßnahmen in 544 Städten und Gemeinden gefördert. Laufende Maßnahmen wurden ab 2020 in das Nachfolgeprogramm Sozialer Zusammenhalt überführt.
Stadtumbau (Stadtumbau Ost und Stadtumbau West)
Programm der Städtebauförderung von 2002 bis 2019 zur Stärkung der Innenstädte, Vermeidung zersplitterter Siedlungsstrukturen, Schaffung nachfragegerechten Wohnraums, Revitalisierung von Brachflächen und Erhalt intakter Gemeinwesen. Die ursprünglich getrennten Programme Stadtumbau Ost und Stadtumbau West wurden 2017 zu einem Programm zusammengeführt. Bis 2019 wurden 2.011 Maßnahmen in rund 1.120 Kommunen gefördert. Seit 2020 werden die Ziele im Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung fortgeführt, neue Anträge im Stadtumbau sind nicht mehr möglich.
Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
Aeltestes Programm der Städtebauförderung, das von 1971 bis 2012 rund 3.900 Maßnahmen mit etwa 8 Milliarden Euro Bundesfinanzhilfen unterstützte. Gefördert wurden foermlich festgelegte Sanierungsgebiete und städtebauliche Entwicklungsbereiche nach BauGB. Neue Förderanträge sind seit dem 1. Januar 2013 nicht mehr möglich. Das allgemeine Sanierungsrecht nach den Paragrafen 136 ff. BauGB gilt unabhängig vom Förderprogramm weiter und ist Voraussetzung für die erhöhte Abschreibung nach Paragraf 7h EStG.
Wohngruppenzuschlag für ambulant betreute Wohngruppen (Paragraf 38a SGB XI, aufgehoben)
Achtung, diese Leistung gibt es nicht mehr. Paragraf 38a SGB XI, der Pflegebedürftigen in einer ambulant betreuten Wohngruppe einen pauschalen Zuschlag von zuletzt 214 Euro monatlich gab, wurde zum 1. Januar 2026 aufgehoben. Im aktuellen Inhaltsverzeichnis des SGB XI kommt die Vorschrift zwischen Paragraf 38 und Paragraf 39 nicht mehr vor. Viele Ratgeberseiten nennen weiterhin 214 Euro, weil sie auf einer aelteren Gesetzesfassung stehen. Ob und wie der Bedarf einer Wohngruppe jetzt abgedeckt wird, sollte direkt bei der Pflegekasse erfragt werden.
Was Bundesförderung bei Wohnen und Miete bedeutet
Der Bund fördert überall gleich. Ein Bundesprogramm gilt in Flensburg wie in Garmisch, ohne Rücksicht auf Bundesland oder Gemeinde. Das macht diese Ebene zur verlässlichsten von allen: die Bedingungen ändern sich nicht, wenn du umziehst, und die Richtlinien laufen meist über Jahre statt über Monate.
- Wo der Antrag landet
- Über eine Bundesstelle, in der Regel eine Förderbank oder ein Bundesamt. Die Anträge laufen fast immer über ein eigenes Onlineportal, und die Bearbeitung ist standardisiert.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger: steht dort ein Bundesamt, ein Bundesministerium oder eine bundesweite Förderbank, ist es diese Ebene. Im Feld Region steht dann meist nur Deutschland.
- Der häufigste Irrtum
- Zu glauben, der Bund sei die einzige Ebene. Er ist die größte, aber Land und Kommune legen regelmäßig etwas obendrauf, und genau das bleibt am häufigsten liegen.
Häufige Fragen zu Wohnen und Miete auf Ebene Bund
- Gilt ein Bundesprogramm in jedem Bundesland?
- Ja. Bundesprogramme kennen keine Landesgrenze. Sie können aber an andere Bedingungen geknüpft sein, etwa an das Baujahr eines Gebäudes, an eine Betriebsgröße oder an einen technischen Standard.
- Kann ich Bundes- und Landesförderung zusammen bekommen?
- Häufig ja, aber nicht beliebig. Dieselben Kosten dürfen nicht zweimal gefördert werden, und viele Richtlinien nennen eine Obergrenze für die Summe aller öffentlichen Mittel. Was zusammengeht, steht in der Richtlinie unter Kumulierung.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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