Förderprogramme für Wohnen und Miete in Sachsen-Anhalt auf Ebene Bund
Alle Programme für Wohnen und Miete auf Ebene Bund. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Neue Wohngemeinnützigkeit
Die Neue Wohngemeinnützigkeit gibt Wohnungsunternehmen den Status der Gemeinnützigkeit, wenn sie sich per Satzung dauerhaft zur verbilligten Vermietung verpflichten. Der Kabinettsbeschluss dazu stammt vom 5. Juni 2024 im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024; der wohngemeinnützige Zweck steht seitdem in Paragraf 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 27 der Abgabenordnung und meint die vergünstigte Wohnraumueberlassung an Personen im Sinne des Paragrafen 53 AO. Anders als beim befristet gebundenen sozialen Wohnungsbau gilt die Sozialbindung hier dauerhaft. Das BMWSB rechnet für ein Unternehmen mit rund 1.000 Wohnungen mit einer Entlastung von etwa 0,25 bis 0,45 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Monat. Begünstigte Mieterhaushalte sind nach Angaben des Ministeriums bis zu 60 Prozent aller Haushalte in Deutschland.
Städtebauförderung Lebendige Zentren
Programm der Städtebauförderung für die Belebung von Innenstädten und Ortskernen. Gefördert werden die Erhaltung und Modernisierung historischer Bausubstanz, die Aktivierung von Leerstand im Handel, die Erneuerung von Straßen, Plätzen und Grünflächen sowie Quartiers- und Citymanagement. Das Programm buendelt die früheren Programme Städtebaulicher Denkmalschutz und Aktive Stadt- und Ortsteilzentren. Antragsberechtigt sind Kommunen, die Mittel fliessen über die Länder. Für 2021 hat der Bund 300 Millionen Euro für dieses Programm bereitgestellt; die aktuelle Jahressumme steht auf der abgerufenen Seite nicht.
Städtebauförderung Sozialer Zusammenhalt
Programm der Städtebauförderung für benachteiligte Quartiere. Gefördert werden die Aufwertung des öffentlichen Raums und des Wohnumfelds, soziale Infrastruktur wie Kinderbetreuung, Familien- und Senioreneinrichtungen, Bildungs- und Gesundheitsangebote sowie das Quartiersmanagement als koordinierende Stelle. Es ist die Fortführung des früheren Programms Soziale Stadt mit stärkerem Gewicht auf Quartiersmanagement und Bürgerbeteiligung. Der Bund stellt laut der abgerufenen Seite jährlich 200 Millionen Euro bereit. Antragsberechtigt sind Kommunen, die Mittel fliessen über die Länder.
Städtebauförderung Wachstum und nachhaltige Erneuerung
Programm der Städtebauförderung für Kommunen, die ihre Bausubstanz und öffentlichen Räume an veraenderte Bedarfe anpassen. Gefördert werden unter anderem die Wiedernutzung von Industrie- und Militaerbrachen, Wohnungsbau auf solchen Flächen, die Aufwertung des Wohnumfelds, die Aufwertung des Gebäudebestands, Klimaanpassung sowie der Rückbau dauerhaft nicht mehr benoetigter leerstehender Gebäude. Das Programm ist die Weiterentwicklung des früheren Stadtumbaus. Die Rückbauförderung wurde von 35 auf 55 Euro je Quadratmeter angehoben. Der Bund stellt laut der abgerufenen Seite 290 Millionen Euro bereit.
Wohneigentum für Familien (WEF)
Das Programm Wohneigentum für Familien (KfW-Kredit 300) unterstützt Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind beim Neubau oder Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum mit zinsverbilligten KfW-Darlehen. Nach Angaben des BMWSB liegt der Kredithöchstbetrag je nach Förderstufe und Anzahl der Kinder zwischen 170.000 und 270.000 Euro: 170.000 Euro im Standard Klimafreundliches Wohngebäude und 220.000 Euro zusätzlich mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, mit steigender Kinderzahl erhöhen sich die Beträge bis zum Höchstwert von 270.000 Euro. Die Einkommensgrenze beträgt 90.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen zuzueglich 10.000 Euro für jedes weitere minderjährige Kind. Die Zinsbindung läuft über zehn Jahre, die Laufzeit bis zu 35 Jahre. Antrag über den Finanzierungspartner, also Hausbank oder Sparkasse. Die genaue Staffelung nach Kinderzahl steht nicht auf der BMWSB-Seite, sondern in der Förderrichtlinie und bei der KfW.
KfW-Investitionszuschuss 455-B Altersgerecht Umbauen (Barrierereduzierung)
Mit dem Investitionszuschuss 455-B fördert die KfW den Abbau von Barrieren in bestehenden Wohnungen und Häusern, etwa bodengleiche Duschen, Haltegriffe, höhenverstellbare WCs oder den Anbau von Aufzügen. Antragsberechtigt sind private Eigentümer und ausdrücklich auch Mieterinnen und Mieter, unabhängig von Einkommen und Alter. Von 2014 bis Januar 2026 wurden nach Angaben des BMWSB Zuschüsse von fast 462,5 Millionen Euro an rund 242.200 Antragstellende bewilligt. Für Investoren wie Wohnungsunternehmen und Genossenschaften gibt es alternativ das Kreditprogramm 159. Die Antragstellung war mehrfach ausgesetzt; die BMWSB-Seite kuendigt eine Wiederaufnahme ab Frühjahr 2026 an. Ob aktuell tatsaechlich Anträge angenommen werden, liess sich nicht bestätigen und muss vor jeder Planung direkt bei der KfW geprüft werden. Auch die Zuschusshöhe (Prozentsatz und Höchstbetrag je Wohneinheit) ist auf der BMWSB-Seite nicht genannt und daher hier bewusst nicht beziffert.
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
Programm der Städtebauförderung für zentrale Versorgungsbereiche mit Funktionsverlusten und Leerständen, gerichtet auf Innenstädte größerer Städte, Stadtteilzentren und Grund- und Nahversorgungszentren kleinerer Gemeinden. Ziel war die Erhaltung der baulichen Eigenart, der städtebaulichen Funktion sowie der sozialen und kulturellen Bedeutung der Zentren. Von 2009 bis 2019 wurden 868 Gesamtmaßnahmen in 750 Städten und Gemeinden gefördert. Seit 2020 sind die Ziele im Programm Lebendige Zentren aufgegangen, neue Anträge sind nicht mehr möglich.
Baukindergeld (KfW 424)
Das Baukindergeld war ein Zuschuss des Bundes für Familien beim Kauf oder Bau der ersten selbst genutzten Immobilie. Die KfW stellt auf der Programmseite klar, dass dieser Zuschuss nicht mehr beantragt werden kann; die Antragsfrist lief Ende 2023 aus, seitdem sind keine Neuanträge mehr möglich. Wer noch in der Förderung ist, bekommt die Raten weiterhin über die vereinbarte Laufzeit jeweils zum Monatsende ausgezahlt. Konkrete Förderbeträge und Einkommensgrenzen nennt die aktuelle Programmseite nicht mehr. Für Familien gibt es heute stattdessen Wohneigentum für Familien - Neubau (KfW 300) und Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb (KfW 308).
Erste Förderphase der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau 2018 bis 2021 (§ 7b EStG alte Fassung, ausgelaufen)
In der ersten Förderphase des § 7b EStG waren Bauanträge und Bauanzeigen zwischen dem 31. August 2018 und dem 31. Dezember 2021 begünstigt. Die Sonderabschreibung betrug ebenfalls bis zu 5 Prozent jährlich über vier Jahre, die Baukosten durften jedoch nur 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen, und die Bemessungsgrundlage war auf 2.000 Euro je Quadratmeter gedeckelt. Eine energetische Anforderung gab es damals noch nicht. Für Bauanträge nach dem 31. Dezember 2021 und vor dem 1. Januar 2023 gab es keine Förderung. Seit 2023 gilt die zweite Phase mit höheren Kostengrenzen, aber der Pflicht zum Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse.
Heizkostenzuschuss für Wohngeldhaushalte und Auszubildende
Der Heizkostenzuschuss war eine einmalige Sonderzahlung wegen der Energiepreise und wird nicht mehr gewährt. Der erste Zuschuss ging an Haushalte mit bewilligtem Wohngeld im Zeitraum 1. Oktober 2021 bis 31. Maerz 2022 und betrug 270 Euro für eine Person, 350 Euro für zwei Personen und 70 Euro für jede weitere Person; BAföG-Empfänger und weitere Berechtigte erhielten 230 Euro. Der zweite Zuschuss betraf Wohngeldhaushalte im Zeitraum 1. September bis 31. Dezember 2022 mit 415 Euro für eine Person, 540 Euro für zwei Personen und 100 Euro je weiterer Person, sonstige Berechtigte 345 Euro. Das Gesetz trat am 1. Juni 2022 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Mai 2032 ausser Kraft; neue Anträge sind seit Ende der Bezugszeiträume nicht mehr möglich.
KfW 262 Wohngebäude - Kredit (Vorgaengerprogramm)
Der Kredit 262 kann nicht mehr beantragt werden. Die KfW verweist auf der Produktseite ausdrücklich auf den Nachfolger, den Wohngebäude-Kredit 261, sowie auf die Heizungsförderung für Einzelmaßnahmen. Die Seite dient nur noch als Archiv für Bestandskunden mit laufender Zusage. Beträge und Tilgungszuschüsse werden dort nicht mehr ausgewiesen. Ein genaues Datum der Einstellung nennt die KfW auf der Seite nicht.
KfW 424 Baukindergeld
Das Baukindergeld war ein Zuschuss der KfW für Familien, die selbstgenutztes Wohneigentum kauften oder bauten. Neue Anträge sind seit dem Ende der Antragsfrist nicht mehr möglich, die KfW weist auf ihrer Produktseite ausdrücklich darauf hin, dass der Zuschuss nicht mehr beantragt werden kann. Bereits bewilligte Zuschüsse werden über die volle Auszahlungsdauer von zehn Jahresraten weitergezahlt. Voraussetzung war, dass die geförderten Kinder zum Antragszeitpunkt unter 18 Jahre alt waren und die Immobilie selbst genutzt wird.
KfW 432 Energetische Stadtsanierung - Quartierskonzept und Sanierungsmanagement
Zuschussprogramm für integrierte energetische Quartierskonzepte und für das Sanierungsmanagement zu deren Umsetzung. Der Zuschuss betrug bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, für finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent. Antragsberechtigt waren Kommunen, kommunale Unternehmen, wohnwirtschaftliche und gewerbliche Investoren sowie Träger der städtebaulichen Sanierung. Ein Quartier musste mindestens zwei flächenmäßig zusammenhaengende Gebäude umfassen. Die Antragstellung ist mit sofortiger Wirkung nicht mehr möglich; bereits erteilte Zusagen bleiben davon unberuehrt.
KfW 440 Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude
Mit dem Programm 440 förderte die KfW im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums die Errichtung nicht öffentlich zugänglicher Ladestationen an Stellplätzen bestehender Wohngebäude. Der Zuschuss betrug pauschal 900 Euro pro Ladepunkt; lagen die Gesamtkosten des Vorhabens unter diesem Betrag, entfiel die Förderung ganz. Antragsberechtigt waren Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger, nicht jedoch Kommunen und Kirchen. Die Ladepunkte mussten genau 11 Kilowatt Ladeleistung haben und der Ladestrom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Das Programm nimmt keine neuen Anträge mehr an.
KfW 455-B Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss Barrierereduzierung
Investitionszuschuss des Bundes für den Abbau von Barrieren in bestehenden Wohngebäuden, etwa für barrierefreie Bäder, Rampen, Aufzüge und schwellenlose Zugaenge. Neue Anträge sind derzeit nicht möglich, da die Bundesmittel wegen hoher Nachfrage ausgeschöpft sind. Bereits gestellte Anträge werden weiter bearbeitet und bereits zugesagte Zuschüsse bleiben reserviert. Sofern der Bund im Jahr 2027 erneut Haushaltsmittel bereitstellt, kann die Antragstellung wieder aufgenommen werden. Als Alternative steht weiterhin der Förderkredit KfW 159 zur Verfuegung.
Kleinere Städte und Gemeinden
Programm der Städtebauförderung für kleinere Städte und Gemeinden in ländlichen, von Abwanderung und demografischem Wandel bedrohten Räumen. Ziel war, diese Orte als wirtschaftliche, soziale und kulturelle Ankerpunkte ihrer Region zukunftsfähig zu halten, unter anderem durch Sicherung der Daseinsvorsorge, interkommunale Abstimmung und Beseitigung städtebaulicher Missstände. Von 2010 bis 2019 wurden 674 interkommunale Kooperationen mit über 1.400 beteiligten Kommunen gefördert. Das Programm endete 2019; interkommunal kooperierende Kommunen erhalten seit 2020 einen Förderbonus in der neu strukturierten Städtebauförderung.
Soziale Stadt
Bund-Länder-Programm von 1999 bis 2019 zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit wirtschaftlichen, sozialen und strukturellen Benachteiligungen. Der Schwerpunkt lag auf lebendigen Nachbarschaften, Investitionen in Wohnumfeld und Infrastruktur sowie der Stärkung des Zusammenhalts und der Teilhabechancen der Bewohnerschaft. Bis 2019 wurden 965 Gesamtmaßnahmen in 544 Städten und Gemeinden gefördert. Laufende Maßnahmen wurden ab 2020 in das Nachfolgeprogramm Sozialer Zusammenhalt überführt.
Stadtumbau (Stadtumbau Ost und Stadtumbau West)
Programm der Städtebauförderung von 2002 bis 2019 zur Stärkung der Innenstädte, Vermeidung zersplitterter Siedlungsstrukturen, Schaffung nachfragegerechten Wohnraums, Revitalisierung von Brachflächen und Erhalt intakter Gemeinwesen. Die ursprünglich getrennten Programme Stadtumbau Ost und Stadtumbau West wurden 2017 zu einem Programm zusammengeführt. Bis 2019 wurden 2.011 Maßnahmen in rund 1.120 Kommunen gefördert. Seit 2020 werden die Ziele im Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung fortgeführt, neue Anträge im Stadtumbau sind nicht mehr möglich.
Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
Aeltestes Programm der Städtebauförderung, das von 1971 bis 2012 rund 3.900 Maßnahmen mit etwa 8 Milliarden Euro Bundesfinanzhilfen unterstützte. Gefördert wurden foermlich festgelegte Sanierungsgebiete und städtebauliche Entwicklungsbereiche nach BauGB. Neue Förderanträge sind seit dem 1. Januar 2013 nicht mehr möglich. Das allgemeine Sanierungsrecht nach den Paragrafen 136 ff. BauGB gilt unabhängig vom Förderprogramm weiter und ist Voraussetzung für die erhöhte Abschreibung nach Paragraf 7h EStG.
Bundesprogramm Altersgerecht Umbauen, Investitionszuschuss (KfW 455-B)
Der Investitionszuschuss förderte Barriereabbau in Wohngebäuden unabhängig von Einkommen und Alter der Antragsteller. Das Zuschussprogramm ist derzeit geschlossen: Die KfW führt das Produkt 455-B nicht mehr in ihrer Liste der Förderprodukte und auf der Seite zur Barrierereduzierung, die früheren Produktseiten laufen ins Leere. Das BMWSB kuendigt auf seiner Programmseite eine Wiederaufnahme der Antragstellung ab Frühjahr 2026 an; Stand August 2026 ist sie nicht erfolgt. Von 2014 bis zum 31. Januar 2026 wurden nach BMWSB-Angaben rund 462,5 Millionen Euro an etwa 242.200 Antragstellende ausgezahlt, weitere 66,2 Millionen Euro sind für rund 29.400 Maßnahmen zugesagt. Wer jetzt umbauen will, kann stattdessen den Kredit Altersgerecht Umbauen (KfW 159) nutzen. Aktuell gültige Fördersaetze oder Höchstbeträge nennt keine der beiden Seiten.
Degressive Gebäudeabschreibung alter Fassung (§ 7 Absatz 5 EStG, ausgelaufen)
Die frühere degressive Gebäudeabschreibung nach § 7 Absatz 5 EStG erlaubte in den ersten Jahren deutlich höhere Abschreibungssätze als die lineare Abschreibung. Sie ist für Neufälle ausgelaufen und gilt nur noch für Altobjekte, deren Bauantrag oder Kaufvertrag in die im Gesetz genannten Zeitfenster vor 2006 fällt. Wer ein solches Altobjekt hält, führt die einmal begonnene Staffel fort. Für neue Investitionen ist stattdessen die degressive Abschreibung nach § 7 Absatz 5a EStG mit 5 Prozent vom Restwert vorgesehen, sofern der Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegt.
Heizkostenzuschuss nach dem Heizkostenzuschussgesetz
Der Heizkostenzuschuss war eine einmalige Sonderzahlung als Reaktion auf stark gestiegene Energiekosten. Nach Paragraf 2 Heizkostenzuschussgesetz betrug der erste Zuschuss für Wohngeldempfänger 270 Euro bei einem Haushaltsmitglied, 350 Euro bei zwei Haushaltsmitgliedern und je weiterer Person zusätzlich 70 Euro; für die übrigen Berechtigten, etwa Empfänger von BAföG, Aufstiegs-BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe, galt eine Pauschale von 230 Euro. Massgeblich war der Bezug im Zeitraum 1. Oktober 2021 bis 31. Maerz 2022. Ein zweiter Heizkostenzuschuss folgte nach Paragraf 2a. Beide Zuschüsse wurden weit überwiegend automatisch ausgezahlt, neue Anträge sind nicht mehr möglich.
KfW 455-B Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss
Der Investitionszuschuss für Barrierereduzierung wird von der KfW derzeit nicht angeboten. Auf den KfW-Seiten zu Barrierereduzierung und Einbruchschutz ist als Förderung nur noch der Kredit 159 Altersgerecht Umbauen gelistet, ein Zuschussprodukt 455-B taucht dort nicht mehr auf. Wer Barrieren abbauen will, ist aktuell auf den Kredit 159, auf Landes- und Kommunalprogramme sowie auf den Zuschuss der Pflegekasse nach Paragraf 40 Absatz 4 SGB XI verwiesen. Zu Fördersatz und Höchstbetrag macht die KfW auf den abgerufenen Seiten keine Angaben mehr. Ein genaues Enddatum ist auf den öffentlichen KfW-Seiten nicht ausgewiesen.
Wohngruppenzuschlag für ambulant betreute Wohngruppen (Paragraf 38a SGB XI, aufgehoben)
Achtung, diese Leistung gibt es nicht mehr. Paragraf 38a SGB XI, der Pflegebedürftigen in einer ambulant betreuten Wohngruppe einen pauschalen Zuschlag von zuletzt 214 Euro monatlich gab, wurde zum 1. Januar 2026 aufgehoben. Im aktuellen Inhaltsverzeichnis des SGB XI kommt die Vorschrift zwischen Paragraf 38 und Paragraf 39 nicht mehr vor. Viele Ratgeberseiten nennen weiterhin 214 Euro, weil sie auf einer aelteren Gesetzesfassung stehen. Ob und wie der Bedarf einer Wohngruppe jetzt abgedeckt wird, sollte direkt bei der Pflegekasse erfragt werden.
Was Bundesförderung bei Wohnen und Miete bedeutet
Der Bund fördert überall gleich. Ein Bundesprogramm gilt in Flensburg wie in Garmisch, ohne Rücksicht auf Bundesland oder Gemeinde. Das macht diese Ebene zur verlässlichsten von allen: die Bedingungen ändern sich nicht, wenn du umziehst, und die Richtlinien laufen meist über Jahre statt über Monate.
- Wo der Antrag landet
- Über eine Bundesstelle, in der Regel eine Förderbank oder ein Bundesamt. Die Anträge laufen fast immer über ein eigenes Onlineportal, und die Bearbeitung ist standardisiert.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger: steht dort ein Bundesamt, ein Bundesministerium oder eine bundesweite Förderbank, ist es diese Ebene. Im Feld Region steht dann meist nur Deutschland.
- Der häufigste Irrtum
- Zu glauben, der Bund sei die einzige Ebene. Er ist die größte, aber Land und Kommune legen regelmäßig etwas obendrauf, und genau das bleibt am häufigsten liegen.
Häufige Fragen zu Wohnen und Miete auf Ebene Bund
- Gilt ein Bundesprogramm in jedem Bundesland?
- Ja. Bundesprogramme kennen keine Landesgrenze. Sie können aber an andere Bedingungen geknüpft sein, etwa an das Baujahr eines Gebäudes, an eine Betriebsgröße oder an einen technischen Standard.
- Kann ich Bundes- und Landesförderung zusammen bekommen?
- Häufig ja, aber nicht beliebig. Dieselben Kosten dürfen nicht zweimal gefördert werden, und viele Richtlinien nennen eine Obergrenze für die Summe aller öffentlichen Mittel. Was zusammengeht, steht in der Richtlinie unter Kumulierung.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste zeigt alles zu Wohnen und Miete. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.