Förderung als Kredit für Wohneigentum in Mecklenburg-Vorpommern
Diese Programme fördern Wohneigentum und sind in Mecklenburg-Vorpommern beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
28 Programme gefunden
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Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb, Jung kauft Alt (308)
Zinsverbilligter Kredit zwischen 140.000 und 180.000 Euro für Familien und Alleinerziehende, die eine sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie kaufen und energetisch modernisieren. Das Gebäude muss zum Kaufzeitpunkt die Energieausweisklasse F, G oder H haben und wird anschließend auf mindestens Effizienzhaus 85 EE oder Effizienzhaus Denkmal EE saniert.
Wohneigentum für Familien Bestandserwerb, Jung kauft Alt (KfW 308)
Zinsverbilligter Kredit zwischen 140.000 und 180.000 Euro für Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die eine bestehende sanierungsbedürftige Immobilie kaufen und anschließend energetisch sanieren. Familien mit vielen Kindern und geringem Einkommen erhalten die höchste Förderung. Die Immobilie muss innerhalb einer festgelegten Frist nach dem Kauf auf mindestens Effizienzhaus 70 EE saniert werden. Die Laufzeit beträgt bis zu 35 Jahre bei bis zu 10 Jahren Zinsbindung.
Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
Zinsgünstiger Kredit von bis zu 150.000 Euro für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen zur Nutzung einer selbst bewohnten Genossenschaftswohnung. Gefördert wird sowohl der Beitritt zu einer bestehenden Genossenschaft als auch die Gründung einer neuen Genossenschaft. Das Programm lief früher unter dem Namen KfW-Wohneigentumsprogramm Genossenschaftsanteile.
Modernisierung von Wohnungen im Bestand M-V (Darlehen)
Zinsgünstige Landesdarlehen für die Modernisierung von Wohnungen im Bestand, insbesondere Miet- und Genossenschaftswohnungen. Ziel ist die Verbesserung der Wohnraumversorgung und die Unterstützung von Stadtumbauprozessen. Für die Modernisierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus-Standard 85 nach Buchstabe B der Modernisierungsrichtlinie besteht seit dem 18.12.2023 ein Antragsannahmestopp. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge stehen nicht auf der Programmseite, sondern in der Bekanntmachung der zuwendungsfähigen Ausgaben und Höchstbeträge vom 23.03.2026.
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