Förderprogramme für Sport in Hessen
Diese Programme fördern Sport und sind in Hessen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
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Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus Hessen
Hessen fördert Neubau, Erweiterung, Umbau, Sanierung, Modernisierung und Ausstattung vereinseigener Sportstätten. Die Förderquote wurde von 20 auf 35 Prozent angehoben, die Höchstförderung von 200.000 Euro auf bis zu 1 Million Euro. Grundlage ist ein Sondervermögen Sport mit 130 Millionen Euro über zwölf Jahre. Gefördert werden Vorhaben ab einem Investitionsvolumen von 250.000 Euro, die Anmeldung erfolgt bis zum 1. Oktober beim zuständigen Landkreis oder der kreisfreien Stadt.
Vereinseigener Sportstättenbau Hessen
Das Land Hessen baut die Förderung vereinseigener Sportinfrastruktur deutlich aus. Über ein Sondervermögen Sport aus Mitteln des Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes investiert die Landesregierung über zwölf Jahre zusätzlich 130 Millionen Euro. Die bisherige Maximalförderung von 200.000 Euro steigt auf eine Million Euro, die Förderquote von 20 auf 35 Prozent. Zuwendungen gibt es für Neu-, Ersatzneu- und Erweiterungsbau, Aus- und Umbau, Sanierung und Modernisierung sowie die Ausstattung von Sportstätten. Das Programm ist für Vorhaben mit einem Investitionsvolumen über 250.000 Euro vorgesehen.
Aktion Mensch Förderung Sport und Kultur vor Ort
Aktion Mensch fördert 500 inklusive und leicht zugängliche Sport- und Kulturangebote in Gemeinden, Doerfern und Nachbarschaften. Es gibt bis zu 50.000 Euro und bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten bei einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten. Förderfähig sind Personal- und Honorarkosten, Sachkosten, Investitionen bis zu zehn Prozent der Gesamtkosten und Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Der Eigenanteil von mindestens zehn Prozent kann aus Eigenmitteln, Spenden, Teilnahmebeiträgen oder privaten Mitteln kommen.
Aktion Mensch Projektförderung Sport und Kultur vor Ort
Aktion Mensch fördert inklusive Sport- und Kulturangebote vor Ort mit bis zu 50.000 Euro und bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Projektlaufzeit beträgt bis zu 24 Monate. Förderfähig sind Personal- und Honorarkosten, Sachausgaben, Investitionen bis zu 10 Prozent der Gesamtkosten sowie Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Zielgruppe sind Erwachsene ab 18 Jahren mit lebenslanger Behinderung sowie generationenuebergreifende Angebote. Der Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent.
Projektförderung Sport und Kultur vor Ort
Förderung inklusiver Sport-, Musik-, Theater- und Kunstangebote, die Menschen mit und ohne Behinderung vor Ort zusammenbringen. Bis zu 50.000 Euro für maximal 24 Monate bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind Personal- und Honorarkosten, Sachkosten, Investitionen bis 10 Prozent der Gesamtkosten und Maßnahmen zur Barrierefreiheit.
Vereinspreis Sport mit Haltung
Der Vereinspreis Sport mit Haltung zeichnet Sportvereine aus, die sich gegen Extremismus und für demokratische Werte, Vielfalt und Menschenwuerde einsetzen. Ausgelobt wird der Preis vom Bundeskanzleramt gemeinsam mit der Deutschen Sportjugend. Das Preisgeld der Ausschreibung 2026 beträgt insgesamt 18.000 Euro. Es handelt sich um einen Wettbewerb, nicht um eine Antragsförderung.
Sterne des Sports
Die Sterne des Sports zeichnen Sportvereine aus, die sich gesellschaftlich engagieren oder ihren Verein weiterentwickeln. Der Wettbewerb läuft in drei Stufen über Kreis-, Landes- und Bundesebene, bei Gewinn aller drei Stufen sind Preisgelder von bis zu 14.000 Euro möglich. Bewertet werden unter anderem Ehrenamtsförderung, Digitalisierung, Integration und Inklusion, Kinder- und Jugendarbeit, Klimaschutz und Vereinsmanagement. Die Bewerbung läuft über die oertliche Volksbank Raiffeisenbank oder zentral über die Wettbewerbsseite. Für 2026 lief die Bewerbungsphase vom 1. April bis 30. Juni.
Uebungsleiterpauschale nach Paragraf 3 Nummer 26 EStG
Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit als Uebungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbarer Tätigkeit bleiben bis 3.300 Euro im Jahr steuerfrei. Das gilt auch für nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten und die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Voraussetzung ist ein Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen, mildtaetigen oder kirchlichen Einrichtung in der EU, dem EWR oder der Schweiz. Übersteigen die Einnahmen den Freibetrag, dürfen Betriebsausgaben nur abgezogen werden, soweit sie den steuerfreien Betrag übersteigen.
Sportbudget Gemeinsam bewegt Landkreis Marburg-Biedenkopf
Aus dem Sportbudget Gemeinsam bewegt fördert der Landkreis Marburg-Biedenkopf mit 20.000 Euro Bewegungsangebote im öffentlichen Raum, die auch Nichtmitgliedern offenstehen. Je Projekt gibt es zwischen 500 und 2.000 Euro. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Vereine, Organisationen, Initiativen und Bildungseinrichtungen aus dem Kreisgebiet. Über die Vergabe entscheiden Bürgerjurys nach einem Punktesystem.
Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)
Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit wenig Geld. Dazu gehören ein Schulbedarfszuschuss von 195 Euro pro Schuljahr, die Übernahme der tatsächlichen Kosten für das Mittagessen in Schule und Kita ohne den früheren Eigenanteil von 1 Euro pro Essen sowie 15 Euro monatlich für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, etwa im Sportverein oder in der Musikschule.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag erhalten pauschal 15 Euro im Monat für Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Musikunterricht, Ferienfreizeiten oder aehnliche Angebote. Der Betrag ist in Paragraf 28 SGB II ausdrücklich festgeschrieben und kann angespart werden, um größere Ausgaben zu decken. Anspruch haben Kinder aus Familien mit Grundsicherung, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Die Auszahlung erfolgt häufig als Direktzahlung an den Anbieter.
BMI-Altersvorsorge für Kaderathletinnen und Kaderathleten
Kaderathletinnen und Kaderathleten im Potenzial-Team und im Top-Team der Sporthilfe können einen Zuschuss von 250 Euro monatlich zu einem Basis-Rentenvertrag beantragen. Die Leistung wird vom Bundesinnenministerium finanziert und gleicht Rentenlücken aus, die durch eine Spitzensportkarriere entstehen. Sie steht nur Aktiven ohne Sportförderstelle zu, da Inhaberinnen und Inhaber einer Förderstelle bereits regulär rentenversichert sind.
Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen erhalten pauschal 15 Euro monatlich für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, etwa für den Mitgliedsbeitrag im Sportverein oder die Musikschule. Anspruch besteht bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, wenn Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen werden. Der Nachweis ist einfach gehalten, es genügt, dass die Aktivität tatsächlich wahrgenommen wird. Rechtsgrundlage sind Paragraf 28 SGB II, Paragraf 34 SGB XII und Paragraf 6b Bundeskindergeldgesetz.
Bundesprogramm Integration durch Sport
Das seit rund 30 Jahren bestehende Bundesprogramm bringt Zugewanderte und Menschen mit Migrationshintergrund über den vereinsorganisierten Breitensport in gesellschaftliche Strukturen. Gefördert werden Personalstellen bei DOSB, Landessportbünden und Spitzenverbänden sowie integrative Maßnahmen von Stützpunktvereinen, etwa Sportangebote, Qualifizierungen und interkulturelle Veranstaltungen. Rechtsgrundlage ist die BMI-Richtlinie zur Durchführung des Bundesprogramms vom 7. Dezember 2023. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Bundesprogramm SKS Schwimmbäder
Eigener Programmzweig des Bundesprogramms Sanierung kommunaler Sportstätten für kommunale Schwimmbäder, ausgestattet mit 250 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Die Antragsfrist endete am 19. Juni 2026. Eingegangen sind rund 950 Projektskizzen mit einem Fördervolumen von etwa 3,2 Milliarden Euro; die Auswahlentscheidung wird für September 2026 erwartet. Im Vordergrund stehen energetische Sanierung und klimaneutrale Wärmeversorgung von Bädern in kommunalem Eigentum.
Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)
Mit dem Programm SKS unterstützt der Bund Kommunen beim Abbau des Sanierungsstaus an Sportstätten. Aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität stehen für 2025 und 2026 insgesamt 916 Millionen Euro bereit. Es loest das früher breiter angelegte Programm für Sport, Jugend und Kultur ab. In SKS I wurden am 22. April 2026 aus 3.600 Projektskizzen 314 Projekte ausgewählt, ein weiteres Fenster SKS II ist für Herbst 2026 angekuendigt.
Bundesprogramm gegen Extremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport
Die Deutsche Sportjugend fördert demokratiebildende Aktivitäten im Sport, die sich mit Rechtsextremismus, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Demokratiebildung befassen. Antragsberechtigt sind Mitgliedsorganisationen von dsj und DOSB, Sportvereine und Sportverbände, Kreis- und Stadtsportbuende sowie Fanprojekte nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit. Gefördert werden Fortbildungen, Bildungsformate, Fachtagungen, Kommunikationsmaßnahmen und Coaching. Für 2026 lief die Antragsfrist bis zum 21. April, der Umsetzungszeitraum reicht vom 15. Mai bis 31. Oktober 2026.
Deutsche Bank Sport-Stipendium
Studierende Kaderathletinnen und Kaderathleten aus dem Potenzial-Team und dem Top-Team der Sporthilfe können ein Sport-Stipendium von 300 Euro monatlich beantragen. Es soll die Vereinbarkeit von Spitzensport und Studium sichern. Das Stipendium wird zusätzlich zur monatlichen Grundförderung gezahlt. Auszubildende erhalten ein vergleichbares Angebot von bis zu 300 Euro monatlich.
Deutsches Sportabzeichen
Das Deutsche Sportabzeichen ist ein Ehrenzeichen der Bundesrepublik Deutschland mit Ordenscharakter und wird jährlich von über einer Million Menschen aller Altersklassen mit und ohne Behinderung angestrebt. Geprüft werden Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination in frei wählbaren Disziplinen. Es ist keine Geldleistung, wird aber von vielen Krankenkassen und Arbeitgebern prämiert und ist Voraussetzung für verschiedene Bewerbungsverfahren. Für Menschen mit Behinderung führt der Deutsche Behindertensportverband ein eigenes Regelwerk.
ElitePlus-Förderung zur Olympia-Vorbereitung
Athletinnen und Athleten ohne Sportförderstelle bei Bundeswehr, Bundespolizei oder Zoll können in der direkten Olympia-Vorbereitung für bis zu 18 Monate zusätzlich bis zu 1.000 Euro pro Monat erhalten. Damit soll der Wegfall eines Erwerbseinkommens in der intensiven Vorbereitungsphase ausgeglichen werden. Über die Aufnahme entscheidet im Einzelfall der Gutachterausschuss der Sporthilfe.
Erasmus Plus (2021 bis 2027)
Erasmus Plus ist das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport mit rund 26 Milliarden Euro für 2021 bis 2027. Gefördert werden Hochschulbildung, schulische Bildung, Berufsbildung, Erwachsenenbildung, Jugend und Sport. In Deutschland setzen vier Nationale Agenturen das Programm um, je nach Bildungsbereich.
Erasmus Plus Gesamtprogramm 2021 bis 2027
Erasmus Plus ist das EU-Bildungsprogramm für die Jahre 2021 bis 2027 mit einem Gesamtbudget von rund 26 Milliarden Euro. Es umfasst sechs Bereiche: Hochschulbildung, Schulbildung, Berufsbildung, Erwachsenenbildung, Jugend und Sport. Die Förderung gliedert sich in Leitaktion 1 für die Mobilität von Einzelpersonen, Leitaktion 2 für Kooperationsprojekte und Leitaktion 3 für die Unterstützung politischer Reformen, die von der Europäischen Kommission direkt verwaltet wird. In Deutschland setzen vier Nationale Agenturen das Programm um.
Erasmus Plus Sport
Erasmus Plus Sport stärkt Kapazität und Professionalität von Organisationen im Breitensport. Gefördert werden Kooperationsprojekte zur Verbesserung des Managements, zum Wissenstransfer und zur Vermittlung europäischer Werte durch den Sport. Seit 2023 ist zusätzlich eine individuelle Lernmobilität im Breitensport möglich, mit der haupt- und ehrenamtliches Personal Kompetenzen im europäischen Ausland erwerben kann. Antragsberechtigt sind Organisationen des Breitensports, in Deutschland ist JUGEND für Europa die zuständige Nationale Agentur.
Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Sport nach dem Kinder- und Jugendplan des Bundes
Bundesförderung der Kinder- und Jugendarbeit im Sport aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans. Gefördert werden Infrastruktur und Personalentwicklung der Jugendorganisationen. Wichtig: Antragsberechtigt sind ausschließlich Mitgliedsorganisationen der Deutschen Sportjugend, einzelne Sportvereine müssen den Weg über ihren Spitzenverband gehen.
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