Förderung als Zuschuss für Sport
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Sport. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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GlueckSpirale-Zweckerträge für Sport, Denkmalschutz und Wohlfahrt
Aus den Zweckerträgen der GlueckSpirale fliessen Mittel in drei Bereiche: Wohlfahrtspflege über die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, Denkmalschutz über die Deutsche Stiftung Denkmalschutz und Sport über den Deutschen Olympischen Sportbund. Seit 1970 sind mehr als 2,5 Milliarden Euro in gemeinnützige Projekte geflossen. Vereine beantragen die Mittel nicht bei der Lotterie selbst, sondern bei der jeweiligen Destinataersorganisation beziehungsweise deren Landesgliederungen.
Goldener Plan Brandenburg
Mit dem Goldenen Plan Brandenburg fördert das Land Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur. Bis 2029 stehen insgesamt 30 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Zukunftspaket Brandenburg bereit. In der vorangegangenen Förderperiode 2021 bis 2024 wurden 178 Investitionsprojekte von Sportvereinen mit insgesamt 25 Millionen Euro unterstützt. Der Fokus liegt auf Modernisierungen, Grundinstandsetzungen und der Verbesserung der Energieeffizienz bestehender Vereinssportanlagen sowie auf Neu- und Erweiterungsbauten.
Hamburger Aktionsplan Inklusion und Sport
Im Rahmen des Hamburger Aktionsplans Inklusion und Sport werden Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen gefördert. Ziel ist eine Erhöhung der Sportaktivitäten und der Abbau von Hindernissen bei Sportangeboten, damit eine gleichberechtigte Teilhabe im Sport möglich wird. Antragsberechtigt sind die Mitgliedsorganisationen des Hamburger Sportbundes. Ergänzend fördert der HSB inklusive Sportgruppen, Seniorinnen- und Seniorengruppen sowie Projekte im Bereich Integration.
Investitionsoffensive für Hessen
Reines Zuschussprogramm für kommunale Investitionen in acht Infrastrukturbereiche: Gesundheit und Pflege, Mobilität und Wohnungsbau, Digitales, Bildung, Betreuung, technische Infrastruktur, Bevölkerungsschutz und Sport. Die Kontingente werden nach einem Verteilschlüssel festgelegt.
Investitionspakt Sportstätten
Programm der Städtebauförderung, das kommunale Sportstätten als Orte des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration fördert. Antragsberechtigt sind Städte, Maerkte und Gemeinden in Bayern. Die Mittelvergabe erfolgt über die Regierungen.
Investive Sportförderung Sachsen nach der Sportförderrichtlinie
Der Freistaat Sachsen fördert Sanierung, Modernisierung und Neubau von Sportstätten nach der Sportförderrichtlinie des Sächsischen Innenministeriums. Bewilligungsbehörde für den investiven Bereich ist die Sächsische Aufbaubank. Förderfähig sind Sicherung, Sanierung, Modernisierung sowie Neu-, Aus- und Umbauten von Sportstätten und Sportanlagen, außerdem die Beschaffung von Sportgeräten bei Erstausstattung oder notwendiger Ersatzbeschaffung. Auch Photovoltaikanlagen sind förderfähig, wenn die Anlagengröße zum Verbrauch der Sportstätte plausibel ist und eine Speichermöglichkeit besteht, reine Volleinspeisung ist ausgeschlossen.
Klimafonds von Umwelt Unternehmen
Regionaler Klimafonds, in den Bremer Unternehmen 25 Euro je Tonne berechneter CO2-Emission einzahlen. Aus den Mitteln werden Energieeffizienzmaßnahmen bei sozialen und kulturellen Einrichtungen wie Sportvereinen, Kitas und Kulturträgern in Bremen finanziert, der übrige Teil fließt in zertifizierte internationale Klimaschutzprojekte.
Kommunale Sportförderung über Kreis- und Stadtsportbuende
Viele Landkreise und Gemeinden fördern das ehrenamtliche Engagement in Sportvereinen über eigene Sportförderrichtlinien. Der Landessportbund Sachsen verweist Vereine ausdrücklich auf diese kommunale Ebene und auf die zuständigen Kreis- und Stadtsportbuende als Ansprechpartner. Die Förderhöhen, Zwecke und Fristen unterscheiden sich von Kommune zu Kommune erheblich. Typisch sind Zuschüsse zum Uebungsbetrieb, zu Sportgeraeten, zu Jugendarbeit und zu Baumaßnahmen. Vereine sollten die Richtlinie ihrer Kommune direkt anfragen.
LSB-Förderrichtlinie A1 Vereinsförderung
Festbetragszuschuss des Landessportbundes Brandenburg zu Entgelten für lizenzierte Uebungs- und Jugendleiter sowie Vereinsmanager, zur Anschaffung von Sportgeraeten und für satzungsgemäße Vereinszwecke. Der Betrag richtet sich nach der Mitgliederzahl laut LSB-Mitgliederstatistik zum 1. Januar; die volle Förderung erhält ein Verein, der je angefangene 50 Mitglieder mindestens eine lizenzierte Person nachweist, ohne gültige Lizenz sind es höchstens 50 Prozent. Die Mindestförderung beträgt 50 Euro. Ergänzend gibt es die Richtlinien A2 für Kooperationen von Sportverein und Schule, A3 für Verein und Kita, A4 für zielgruppenorientierte Projektförderung, A5 für Sportstättenbau und A6 für Großsportvereine.
LSB-Förderrichtlinie A5 Sportstättenbau Brandenburg
Neben dem Goldenen Plan bietet der Landessportbund Brandenburg mit der Förderrichtlinie A5 Sportstättenbau eine eigene Unterstützung bei Baumaßnahmen an vereinseigenen oder gepachteten Sportanlagen und Vereinsräumen. Zuwendungen sind als Kombination aus nicht rückzahlbarem Zuschuss und Darlehen oder ausschließlich als Darlehen möglich. Damit können auch kleinere Vorhaben finanziert werden, die nicht in die großen Landesprogramme passen.
LSV-Innovationsfonds Schleswig-Holstein
Der LSV-Innovationsfonds fördert neue Ideen und Vorhaben von Sportvereinen und Verbänden in Schleswig-Holstein. Er ergänzt die Bau- und Sanierungsförderung sowie die Projektmittelförderung des Landessportverbandes. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine und Verbände des LSV. Die Beratung erfolgt über das Haus des Sports in Kiel. Förderhöhe und Fristen ergeben sich aus den jeweils aktuellen Fondsunterlagen.
LSV-Investitionsförderung Schleswig-Holstein
Der Landessportverband Schleswig-Holstein fördert Bau- und Sanierungsvorhaben von Sportvereinen über die LSV-Investitionsförderung. Ergänzend informiert der Verband über Fördermittel von Bund, Land und EU sowie über Stiftungsmittel und Spendenprogramme. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine und Verbände des LSV Schleswig-Holstein. Die Beratung läuft über das Haus des Sports in Kiel. Konkrete Förderhöhen und Fristen ergeben sich aus den jeweiligen Programmunterlagen.
LSV-Investitionsförderung Schleswig-Holstein
Das Land Schleswig-Holstein hat die Förderung von Investitionsmaßnahmen aus Landesmitteln dem Landessportverband übertragen. Grundlage ist die Richtlinie über die Projektförderung des Landessportverbandes Schleswig-Holstein sowie die Fördergrundsätze des LSV-Finanzausschusses. Anträge können für Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie für den Kauf von Sportgeräten gestellt werden. Der LSV informiert daneben über Fördermittel von Bund und Land und über Fachthemen wie energetische Sanierung, Kunstrasen und Lärmschutz.
Landesjugendplan-Zuschüsse der Sportjugend Rheinland
Vereine können für Aktivitäten in der Kinder- und Jugendarbeit Zuschüsse aus dem Landesjugendplan, dem Kinder- und Jugendplan des Bundes oder einem der Jugendwerke beantragen. Förderfähig sind soziale Bildung und Freizeiten, Ferienaktionen, Schulungen im Ehrenamt, politische Jugendbildung sowie internationale Begegnungen. Die Abwicklung läuft über die Sportjugend Rheinland. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des Sportbundes Rheinland. Förderhöhen und Fristen richten sich nach dem jeweiligen Zuschussbereich.
Landesjugendplan-Zuschüsse des WLSB
Der Württembergische Landessportbund fördert über den Landesjugendplan eine Vielzahl von Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit und finanziert bestimmte Anschaffungen für die Jugendarbeit mit. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des WLSB mit gültiger Jugendordnung oder Jugendvereinbarung. Der WLSB führt diesen Status über das Feld JO oder JV in der jährlichen Bestandserhebung. Anträge und Verwendungsnachweise werden über die Online-Plattform oaseBW eingereicht, ein Postversand entfällt.
Landesprogramm 1000x1000 - Anerkennung für den Sportverein
Das Landesprogramm 1000x1000 fördert Maßnahmen von Sportvereinen in neun Schwerpunkten und honoriert damit ehrenamtliches Engagement. Die Staatskanzlei stellt die Mittel bereit, der Landessportbund NRW leitet sie auf Antrag an die Vereine weiter. Förderfähig sind Maßnahmen, die im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2026 durchgeführt werden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Schwerpunkt Inklusion, die ersten 250 Maßnahmen in diesem Bereich werden unabhängig vom Eingang der übrigen Anträge vorrangig gefördert. Neu ist der Schwerpunkt 9 zur Begleitung der nordrhein-westfälischen Olympiabewerbung.
Leistungen für Bildung und Teilhabe Stadt Leipzig
Die Stadt Leipzig setzt das Bildungs- und Teilhabepaket vor Ort um. Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien erhalten bei nachgewiesenem Teilhabebedarf pauschal 15 Euro monatlich, etwa für den Mitgliedsbeitrag im Sportverein. Der Betrag für den persönlichen Schulbedarf beträgt im Kalenderjahr 2026 insgesamt 195 Euro und wird jährlich fortgeschrieben. Seit dem Starke-Familien-Gesetz von 2019 entfallen die früheren Eigenanteile bei Mittagessen und Schülerbeförderung, Lernförderung ist unabhängig von einer Versetzungsgefährdung möglich.
M-V kann schwimmen
Festbetragsfinanzierung von bis zu 100 Euro pro Kurs und Teilnehmer für Schwimmkurse für Grundschulkinder, die im Schuljahr 2025/2026 keine ausreichende Schwimmfähigkeit erworben haben. Bei nachgewiesenen höheren Ausgaben kann auf Basis einer Kurskalkulation ein Aufschlag gewährt werden. Die Kurse sollen vom 01.05.2026 bis 31.12.2026 stattfinden.
Mercedes-Benz Elite-Förderung
Athletinnen und Athleten mit Medaillenerfolgen bei Weltmeisterschaften in olympischen Einzeldisziplinen erhalten zusätzlich zu anderen Förderleistungen der Sporthilfe 400 Euro pro Monat. Die Förderung wird von der Mercedes-Benz AG finanziert und ergänzt die Grundförderung im Top-Team. Sie richtet sich an die sportliche Spitze im olympischen Bereich.
Moderne Sportstätte NRW
Das Programm Moderne Sportstätte NRW unterstützt Sportvereine dabei, vereinseigene Sportstätten zu modernisieren, funktional aufzuwerten und zeitgemäß auszustatten. Antragsberechtigt sind Sportvereine in Nordrhein-Westfalen, die Eigentümer einer Sportstätte sind oder als Mieter beziehungsweise Paechter für deren Unterhaltung verantwortlich sind. Das Interessenbekundungsverfahren startet am 1. Juni 2026 über das Förderportal, das Antragsmodul NRW-Plan.web oeffnet im September 2026. Die Abwicklung läuft über den Landessportbund NRW.
Moderne Sportstätte NRW
Nach dem weitgehend ausgeschöpften Programm Moderne Sportstätte 2022 mit 300 Millionen Euro hat das Land Nordrhein-Westfalen ein Nachfolgeprogramm für Modernisierung, Sanierung und Neubau von Sportstätten aufgelegt. Antragsberechtigt sind Sportvereine und Kommunen im Land. Für das Vorgaengerprogramm läuft die Frist zur Vorlage der Verwendungsnachweise bis zum 30. Juni 2027. Konkrete Förderquoten und Höchstbeträge stehen in der jeweiligen Programmrichtlinie.
Moderne Sportstätte Nordrhein-Westfalen
Mit dem Förderprogramm Moderne Sportstätte NRW unterstützt das Land Sportvereine dabei, ihre Sportanlagen zu modernisieren, funktional aufzuwerten und zeitgemäß auszustatten. Antragsberechtigt sind Sportvereine, die eine Sportstätte besitzen oder als Mieter oder Pächter für deren Instandhaltung verantwortlich sind. Dem Antrag geht ein Interessenbekundungsverfahren im Förderportal des Landessportbundes NRW voraus, zuvor stimmen sich Vereine mit ihren Stadt-, Gemeinde- und Kreissportbünden ab. Eine Roadmap des LSB beschreibt alle Schritte von der Interessenbekundung bis zur Bewilligung.
Nachwuchselite-Förderung der DFL Stiftung
Ausgewählte Talente aus dem Talent-Team der Sporthilfe können zusätzlich in die Nachwuchselite-Förderung aufgenommen werden. Sie erhalten 200 Euro pro Monat zusätzlich zur Grundförderung. Finanziert wird das Programm von der DFL Stiftung. Ziel ist es, jungen Kaderathletinnen und Kaderathleten eine verlässliche Perspektive im Leistungssport zu geben.
Olympic Solidarity Athletenstipendium
Olympic Solidarity ist das Förderprogramm des Internationalen Olympischen Komitees. Ausgewählte Spitzenathletinnen und Spitzenathleten erhalten eine monatliche finanzielle Unterstützung, die über den zuständigen Spitzenverband und den DOSB beantragt wird. Der DOSB ist als Nationales Olympisches Komitee die antragsberechtigte Organisation. Ergänzend gibt es Karriereprogramme wie den Business Accelerator, Career-Plus-Workshops sowie Stipendien in Sportethik und Integrität.
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