Förderung als Zuschuss für Sport
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Sport. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Moderne Sportstätte Nordrhein-Westfalen
Mit dem Förderprogramm Moderne Sportstätte NRW unterstützt das Land Sportvereine dabei, ihre Sportanlagen zu modernisieren, funktional aufzuwerten und zeitgemäß auszustatten. Antragsberechtigt sind Sportvereine, die eine Sportstätte besitzen oder als Mieter oder Pächter für deren Instandhaltung verantwortlich sind. Dem Antrag geht ein Interessenbekundungsverfahren im Förderportal des Landessportbundes NRW voraus, zuvor stimmen sich Vereine mit ihren Stadt-, Gemeinde- und Kreissportbünden ab. Eine Roadmap des LSB beschreibt alle Schritte von der Interessenbekundung bis zur Bewilligung.
Sportstättenbauförderung LandesSportBund Niedersachsen
Der LandesSportBund Niedersachsen fördert auf Grundlage einer eigenen Richtlinie den Sportstättenbau seiner Mitgliedsvereine. Gefördert werden Neubau, Sanierung und Modernisierung vereinseigener Sportanlagen. Für Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus gibt es zusätzlich die Möglichkeit, Zuschüsse für Klimaschutzinvestitionen zu beantragen. Ergänzend bietet der LSB eine Energieberatung sowie das Zertifizierungsangebot Verein(t)klimaneutral an und stellt eine Übersicht weiterer Förderprogramme vom Land bis zur KfW bereit.
Sportförderung Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern
Der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern fördert als Dachverband der Sportverbände und Sportvereine den Sport im Land. Mitgliedsvereine und Mitgliedsverbände können für eine Reihe von Projekten und Maßnahmen Anträge auf Fördermittel an die LSB-Geschäftsstelle richten, dazu zählt unter anderem die Förderung von Bildungslehrgängen. Für jede Richtlinie gibt es eigene Formblätter und Ansprechpartner. Die Antragstellung soll schrittweise vollständig in das SportVereinsPortal überführt werden, derzeit ist die Einreichung per Post oder als unterschriebener Scan per E-Mail möglich.
Vereinsförderung Landessportbund Hessen
Der Landessportbund Hessen bündelt unter der Vereinsförderung mehrere Zuschussmöglichkeiten für seine Mitgliedsvereine. Dazu gehören Bewegungsförderung, Vereinsmanagement, Leistungssport-Vereinsförderung, Athletenförderung und Trainerförderung. Ergänzend besteht das Landesprogramm Talentsuche und Talentförderung, das über die Sportstiftung Hessen abgewickelt wird. Antragstellung und Fristen laufen über die jeweiligen Geschäftsfelder des Landessportbundes.
Hamburger Aktionsplan Inklusion und Sport
Im Rahmen des Hamburger Aktionsplans Inklusion und Sport werden Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen gefördert. Ziel ist eine Erhöhung der Sportaktivitäten und der Abbau von Hindernissen bei Sportangeboten, damit eine gleichberechtigte Teilhabe im Sport möglich wird. Antragsberechtigt sind die Mitgliedsorganisationen des Hamburger Sportbundes. Ergänzend fördert der HSB inklusive Sportgruppen, Seniorinnen- und Seniorengruppen sowie Projekte im Bereich Integration.
Übungsleiterförderung Hamburger Sportbund
Der Hamburger Sportbund bezuschusst die Vergütung qualifizierter Übungsleitender für die Arbeit in den Vereinen, insbesondere für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Antragsberechtigt sind ausschließlich die Mitgliedsorganisationen des Hamburger Sportbundes, Einzelpersonen werden nicht gefördert. Anträge, Richtlinien und weitere Dokumente stehen im HSB-Mitgliederportal bereit. Daneben fördert der HSB die ordentlichen Landesfachverbände zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben.
Sportförderungsrichtlinien Land Bremen
Auf Grundlage der Sportförderungsrichtlinien können Sportvereine und Sportverbände, die Mitglied im Landessportbund Bremen sind, Zuschüsse beantragen. Gefördert werden unter anderem die Teilnahme an nationalen und internationalen Meisterschaften über Fahrtkostenzuschüsse sowie weitere Vereinsaufgaben. Über die Anträge beschließt die Städtische Deputation für Sport im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. In Bremerhaven unterstützt das Amt für Sport und Freizeit nach eigenen, vom Magistrat beschlossenen Richtlinien.
LSB-Förderrichtlinie A5 Sportstättenbau Brandenburg
Neben dem Goldenen Plan bietet der Landessportbund Brandenburg mit der Förderrichtlinie A5 Sportstättenbau eine eigene Unterstützung bei Baumaßnahmen an vereinseigenen oder gepachteten Sportanlagen und Vereinsräumen. Zuwendungen sind als Kombination aus nicht rückzahlbarem Zuschuss und Darlehen oder ausschließlich als Darlehen möglich. Damit können auch kleinere Vorhaben finanziert werden, die nicht in die großen Landesprogramme passen.
Goldener Plan Brandenburg
Mit dem Goldenen Plan Brandenburg fördert das Land Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur. Bis 2029 stehen insgesamt 30 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Zukunftspaket Brandenburg bereit. In der vorangegangenen Förderperiode 2021 bis 2024 wurden 178 Investitionsprojekte von Sportvereinen mit insgesamt 25 Millionen Euro unterstützt. Der Fokus liegt auf Modernisierungen, Grundinstandsetzungen und der Verbesserung der Energieeffizienz bestehender Vereinssportanlagen sowie auf Neu- und Erweiterungsbauten.
Förderung Vereinsmanagement Landessportbund Berlin
Mit diesem Förderprogramm unterstützt der Landessportbund Berlin Vereine und Verbände bei der Finanzierung qualifizierter Personen im Vereinsmanagement. Gefördert werden Personen mit einer im gesamten Förderzeitraum gültigen Vereinsmanager-Lizenz ab Lizenzstufe C. Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu ausgezahlten Aufwänden im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung, der maximale Zuschuss beträgt 720 Euro pro Person, abgeleitet aus 75 Prozent der Ehrenamtspauschale von 960 Euro. Pro Verein oder Verband können höchstens fünf Personen gefördert werden.
Schwimmförderprogramm Mach mit - Tauch auf
Vorschulkinder in Bayern erhalten einen Gutschein über 50 Euro für einen Schwimmkurs zum Erwerb des Seepferdchen-Abzeichens. Das Programm läuft seit dem Kindergartenjahr 2021/2022 und soll die Schwimmfähigkeit von Kindern verbessern und Eltern für das Thema sensibilisieren. Eingelöst werden kann der Gutschein bei Schwimmvereinen, der Wasserwacht, der DLRG, privaten Schwimmschulen und kommunalen Bädern, eine Annahmepflicht besteht nicht. Das Programm läuft mit Ablauf des Kindergartenjahres 2025/2026 zum 31. August 2026 aus.
Förderteam der Bayerischen Sportstiftung
Die Bayerische Sportstiftung unterstützt junge Leistungssportlerinnen und Leistungssportler aus bayerischen Vereinen und verbessert die Rahmenbedingungen für den Nachwuchsleistungssport. Im Mittelpunkt steht das Förderteam, in das jährlich Talente aus verschiedenen Sportarten berufen werden, derzeit gehören ihm 27 Athletinnen und Athleten an. Gegründet wurde die Stiftung auf Initiative des Bayerischen Landes-Sportverbandes, die Anerkennungsurkunde stammt aus dem März 2010. Partner sind LOTTO Bayern, die Stiftung NUERNBERGER Versicherung und die Münchner Bank.
Verbandsförderung Sport Bayern
Der Freistaat Bayern fördert die Tätigkeit der Sportverbände im Breitensport und im Nachwuchsleistungssport. Damit soll der laufende Sportbetrieb auf Verbandsebene gesichert werden. Über die Verwendung der Mittel entscheiden die Verbände im Rahmen ihres jährlichen Förderbudgets weitgehend selbst, sie müssen jedoch eine zielgerichtete Vorgehensweise nachweisen und Werte wie Diskriminierungsfreiheit, Integrität, Gewaltschutz und Nachhaltigkeit berücksichtigen. Die Mittel werden über den BLSV nach vom Sport erarbeiteten und vom Ministerium genehmigten Verteilungsschlüsseln ausgereicht.
Sportstättenbauförderung der Vereine in Bayern
Der Freistaat Bayern gewährt Investitionszuwendungen, damit Sportvereine ihre Sportstätten selbst errichten und erhalten können. Gefördert werden Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie der Objekterwerb im Vereinssportstättenbau. Je nach Projektgröße ist ein Kleinantrag oder ein Regelantrag über das Portal verein360 zu stellen. Für Gemeinschaftsprojekte und Regionalstützpunkte gibt es einen Förderaufschlag von jeweils 10 Prozent, der höchstmögliche Zuschuss beträgt jedoch 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Brand, Sturm oder Hochwasser ist eine Katastrophenfallförderung möglich.
Vereinssportstättenbau Baden-Württemberg
Zusätzlich zum Solidarpakt Sport stellt das Land Baden-Württemberg ab 2027 jährlich 16 Millionen Euro für den Vereinssportstättenbau bereit. Die Mittel stammen aus dem Sondervermögen des Bundes. Gefördert werden Bau, Sanierung und Modernisierung vereinseigener Sportstätten sowie die Beschaffung von Sportgeräten. Ergänzend investiert das Land in den kommunalen Sportstättenbau und die Sanierung von Schwimmbädern. Zusammen mit dem Solidarpakt planen Vereine und Verbände künftig mit rund 137 Millionen Euro jährlich.
Solidarpakt Sport Baden-Württemberg
Der Solidarpakt Sport ist die Grundlage der Landessportförderung in Baden-Württemberg. Am 25. Februar 2026 wurde der Solidarpakt Sport V für die Jahre 2027 bis 2031 unterzeichnet, der die jährlichen Landesmittel um 16 Millionen Euro auf rund 121 Millionen Euro erhöht und insgesamt 605 Millionen Euro umfasst. Gefördert werden nicht-investive Maßnahmen wie Kooperationen zwischen Schulen, Kindertageseinrichtungen und Sportvereinen, die Aus- und Fortbildung von Übungsleitern und Trainern, die institutionelle Förderung der Sportfachverbände sowie der Leistungssport. Vorgesehen sind unter anderem jährlich 1,5 Millionen Euro für Kooperationsmaßnahmen, 2,66 Millionen Euro für die Verbandsförderung und 2,5 Millionen Euro für Aus- und Fortbildung.
Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen erhalten pauschal 15 Euro monatlich für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, etwa für den Mitgliedsbeitrag im Sportverein oder die Musikschule. Anspruch besteht bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, wenn Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen werden. Der Nachweis ist einfach gehalten, es genügt, dass die Aktivität tatsächlich wahrgenommen wird. Rechtsgrundlage sind Paragraf 28 SGB II, Paragraf 34 SGB XII und Paragraf 6b Bundeskindergeldgesetz.
Projektförderung der Stiftung Behindertensport
Die Stiftung Behindertensport will Menschen mit Behinderung, mit drohender Behinderung oder mit chronischer Erkrankung für Sport begeistern und ein flächendeckendes Sportangebot in den Vereinen sichern. Der Deutsche Behindertensportverband vertritt rund 6.600 Vereine mit nahezu 600.000 Mitgliedern in 17 Landes- und zwei Fachverbänden. Gefördert werden Projekte, die die Rahmenbedingungen für den Sport von Menschen mit Behinderung verbessern. Der Förderantrag wird ausgefüllt und per E-Mail an die Stiftung gesendet.
Olympic Solidarity Athletenstipendium
Olympic Solidarity ist das Förderprogramm des Internationalen Olympischen Komitees. Ausgewählte Spitzenathletinnen und Spitzenathleten erhalten eine monatliche finanzielle Unterstützung, die über den zuständigen Spitzenverband und den DOSB beantragt wird. Der DOSB ist als Nationales Olympisches Komitee die antragsberechtigte Organisation. Ergänzend gibt es Karriereprogramme wie den Business Accelerator, Career-Plus-Workshops sowie Stipendien in Sportethik und Integrität.
BMI-Altersvorsorge für Kaderathletinnen und Kaderathleten
Kaderathletinnen und Kaderathleten im Potenzial-Team und im Top-Team der Sporthilfe können einen Zuschuss von 250 Euro monatlich zu einem Basis-Rentenvertrag beantragen. Die Leistung wird vom Bundesinnenministerium finanziert und gleicht Rentenlücken aus, die durch eine Spitzensportkarriere entstehen. Sie steht nur Aktiven ohne Sportförderstelle zu, da Inhaberinnen und Inhaber einer Förderstelle bereits regulär rentenversichert sind.
Sporthilfe Alumni-Stipendium
Das Alumni-Stipendium ermöglicht erfolgreichen Athletinnen und Athleten nach dem Ende der Leistungssportkarriere eine berufliche oder wissenschaftliche Qualifikation nachzuholen, die parallel zum zeitintensiven Sport nicht möglich war. Gezahlt werden 500 Euro pro Monat für höchstens drei Jahre. Berechtigt sind ehemalige Top-Team- und A-Kader-Athletinnen und -Athleten sowie Aktive des Paralympicskaders beziehungsweise des A-Kaders des Deutschen Behindertensportverbandes. Ergänzend begleiten Mentorinnen und Mentoren den Berufseinstieg.
Deutsche Bank Sport-Stipendium
Studierende Kaderathletinnen und Kaderathleten aus dem Potenzial-Team und dem Top-Team der Sporthilfe können ein Sport-Stipendium von 300 Euro monatlich beantragen. Es soll die Vereinbarkeit von Spitzensport und Studium sichern. Das Stipendium wird zusätzlich zur monatlichen Grundförderung gezahlt. Auszubildende erhalten ein vergleichbares Angebot von bis zu 300 Euro monatlich.
ElitePlus-Förderung zur Olympia-Vorbereitung
Athletinnen und Athleten ohne Sportförderstelle bei Bundeswehr, Bundespolizei oder Zoll können in der direkten Olympia-Vorbereitung für bis zu 18 Monate zusätzlich bis zu 1.000 Euro pro Monat erhalten. Damit soll der Wegfall eines Erwerbseinkommens in der intensiven Vorbereitungsphase ausgeglichen werden. Über die Aufnahme entscheidet im Einzelfall der Gutachterausschuss der Sporthilfe.
Paralympische Elite-Förderung
Als Pendant zur Mercedes-Benz Elite-Förderung wurde Anfang 2023 die Paralympische Elite-Förderung geschaffen. Athletinnen und Athleten mit Medaillenerfolgen bei Weltmeisterschaften in paralympischen Einzeldisziplinen erhalten zusätzlich 400 Euro pro Monat. Finanziert wird sie von PwC Deutschland. Das Programm ist Teil der einheitlichen, inklusiven Förderstruktur der Sporthilfe.
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