Antragio

Förderprogramme für Sozialleistung in Bayern

Diese Programme fördern Sozialleistung und sind in Bayern beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

487 Programme gefunden

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BundZuschuss

Einmalige Bedarfe für die Wohnungserstausstattung in der Sozialhilfe

Nach Paragraf 31 SGB XII werden Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeraeten, Erstausstattungen für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt und die Anschaffung und Reparatur orthopaedischer Schuhe und therapeutischer Geraete gesondert erbracht. Anspruch haben Personen, die diese Bedarfe nicht aus eigenen Kräften und Mitteln vollständig decken können. Die Leistung kann auch gewährt werden, wenn keine laufenden Regelsaetze bezogen werden, sofern grundsaetzlich ein Sozialhilfeanspruch besteht. Antrag beim Sozialamt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt der Kommune
BundZuschuss

Einmalige Bedarfe und Erstausstattung (Paragraph 31 SGB XII)

Gesonderte Leistungen außerhalb des Regelbedarfs für die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, die Erstausstattung für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt und für Anschaffung und Reparatur orthopädischer Schuhe, Reparatur therapeutischer Geräte und deren Miete. Der Antrag muss vor der Anschaffung beim Sozialamt gestellt werden. Die Leistung kann auch gezahlt werden, wenn sonst keine laufende Sozialhilfe bezogen wird, sofern der Bedarf nicht selbst gedeckt werden kann.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt der Stadt oder des Landkreises
BundZuschuss

Einmalige Leistungen und Erstausstattung nach Paragraf 24 SGB II

Bestimmte Bedarfe sind nicht im Regelbedarf enthalten und werden nach Paragraf 24 Absatz 3 SGB II zusätzlich als einmalige Leistung erbracht: Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Erstausstattung für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt, dazu orthopädische Schuhe und die Reparatur oder Miete therapeutischer Geräte. Die Leistung gibt es auch für Menschen, die sonst kein Grundsicherungsgeld beziehen, wenn sie diesen Bedarf nicht selbst decken können. Die Höhe fällt regional unterschiedlich aus und wird beim Jobcenter beantragt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter
BundZuschuss

Einstiegsgeld

Das Einstiegsgeld nach Paragraf 16b SGB II ist ein zusätzlicher Zuschuss für Menschen, die aus dem Grundsicherungsgeld heraus eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit aufnehmen. Es wird für längstens 24 Monate gezahlt und bemisst sich nach der bisherigen Dauer der Arbeitslosigkeit, der Größe der Bedarfsgemeinschaft und dem maßgebenden Regelbedarf. Es gibt keinen Rechtsanspruch, die Entscheidung liegt im Ermessen des Jobcenters. Beantragt wird das Einstiegsgeld beim zuständigen Jobcenter, möglichst vor Beginn der Tätigkeit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter
BundZuschuss

Einstiegsgeld

Wer aus dem Bezug der Grundsicherung heraus eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine Selbständigkeit aufnimmt, kann vom Jobcenter Einstiegsgeld erhalten. Die Leistung wird zusätzlich zum Einkommen gezahlt, ohne Anrechnung, und läuft höchstens 24 Monate. Die Höhe wird individuell nach den persönlichen Umständen festgelegt, einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Summe gibt es nicht. Der Antrag muss vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden. Bei Selbständigkeit ist eine hauptberufliche Tätigkeit von mindestens 15 Wochenstunden erforderlich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter / Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Einstiegsgeld bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

Das Einstiegsgeld ist ein Zuschuss für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine sozialversicherungspflichtige oder selbständige Tätigkeit aufnehmen. Es soll die Huerde beim Übergang aus dem Leistungsbezug in Arbeit senken und wird laengstens 24 Monate gezahlt. Die Höhe richtet sich nach der vorherigen Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft. Es wird auch weitergezahlt, wenn die Hilfebedürftigkeit durch die neue Tätigkeit entfällt. Die Bewilligung liegt im Ermessen des Jobcenters.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter (Bundesagentur für Arbeit und kommunale Träger)
BundZuschuss

Einstiegsgeld bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

Das Einstiegsgeld nach Paragraf 16b SGB II ist ein monatlicher Zuschuss des Jobcenters für Menschen im Grundsicherungsbezug, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen. Die Höhe legt die Integrationsfachkraft im Einzelfall fest, berücksichtigt werden dabei die bisherige Dauer der Arbeitslosigkeit, die Größe der Bedarfsgemeinschaft und der massgebende Regelbedarf. Gefördert wird höchstens 24 Monate. Der Antrag muss vor der Gründung gestellt werden, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter (Bundesagentur für Arbeit und kommunale Träger)
BundZuschuss

Einstiegsqualifizierung (EQ)

Die Einstiegsqualifizierung ist ein betriebliches Langzeitpraktikum von vier bis zwölf Monaten, das den Übergang in eine Ausbildung vorbereitet. Die Agentur für Arbeit übernimmt laut arbeitsagentur.de eine Praktikumsvergütung von 276 Euro monatlich, die der Betrieb aufstocken kann, dazu die Sozialversicherungsbeiträge und gegebenenfalls Fahrtkosten. Am Ende gibt es ein betriebliches Zeugnis und ein Kammerzertifikat. Eine Altersgrenze gibt es nicht.

276 Euro bis 276 Euro je Monat
bundesweit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter
BundZuschuss

Elterngeld (Basiselterngeld und ElterngeldPlus)

Elterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Erwerbseinkommens nach der Geburt eines Kindes. Basiselterngeld beträgt grundsaetzlich 67 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt, höchstens 1.800 Euro und mindestens 300 Euro monatlich. Bei niedrigen Einkommen unter 1.000 Euro steigt die Ersatzrate auf bis zu 100 Prozent, bei Einkommen über 1.200 Euro sinkt sie auf bis zu 65 Prozent. Der Mindestbetrag von 300 Euro wird auch gezahlt, wenn vor der Geburt kein Erwerbseinkommen vorlag, das gilt ausdrücklich auch bei Arbeitslosigkeit. Der Anspruch entfällt ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 175.000 Euro im Vorjahr.

bis 67 Prozent, maximal 1.800 Euro je Monat
bundesweit
Elterngeldstellen der Länder und Kommunen
BundZuschuss

ElterngeldPlus

ElterngeldPlus ist die Variante für Eltern, die früh wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Es beträgt mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro im Monat, mit Geschwisterbonus 187,50 bis 990 Euro, wird dafür aber doppelt so lange gezahlt: Aus einem Monat Basiselterngeld werden zwei Monate ElterngeldPlus. Beantragt wird es zusammen mit dem Elterngeldantrag bei der Elterngeldstelle des Bundeslandes.

150 Euro bis 900 Euro je Monat
bundesweit
Elterngeldstelle des Bundeslandes
BundZuschuss

ElterngeldPlus

ElterngeldPlus ist die laengere Variante des Elterngelds und richtet sich an Eltern, die früh wieder in Teilzeit arbeiten. Ein Basiselterngeldmonat kann in zwei ElterngeldPlus-Monate umgewandelt werden, der Monatsbetrag halbiert sich entsprechend auf 150 bis 900 Euro. Wer während des Bezugs Teilzeit arbeitet, kommt in der Summe oft auf mehr Geld als mit Basiselterngeld. Zulässig sind bis zu 32 Wochenstunden Erwerbsarbeit.

150 Euro bis 900 Euro je Monat
bundesweit
Elterngeldstellen der Länder
BundSteuervorteil

Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit

Für jeden Arbeitstag, an dem die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird, können 0,38 Euro je vollem Entfernungskilometer als Werbungskosten abgezogen werden. Der Höchstbetrag liegt bei 4.500 Euro im Kalenderjahr. Wer einen eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt, kann auch mehr als 4.500 Euro ansetzen. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln können die tatsaechlichen Aufwendungen angesetzt werden, soweit sie die Entfernungspauschale des Jahres übersteigen.

bis 4.500 Euro
bundesweit
Bund, Finanzverwaltung
BundZuschuss

Entlastungsbetrag (Paragraf 45b SGB XI)

Der Entlastungsbetrag ist ein zweckgebundener monatlicher Betrag von bis zu 131 Euro nach der abgerufenen Gesetzesfassung, den alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 in haeuslicher Pflege erhalten. Er wird nicht ausgezahlt, sondern erstattet Kosten für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflegedienste und anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Der Anspruch entsteht ohne vorherige Antragstellung; die Belege werden bei der Pflegekasse eingereicht.

bis 131 Euro je Monat
bundesweit
Pflegekasse
BundSteuervorteil

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Alleinerziehende können einen Entlastungsbetrag von 4.260 Euro pro Jahr von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen, für jedes weitere Kind kommen 240 Euro hinzu (Stand 2026). Der Entlastungsbetrag wird über die Steuerklasse II berücksichtigt oder über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht. Zuständig ist das Finanzamt.

ab 4.260 Euro je Jahr
bundesweit
Finanzamt
BundZuschuss

Entlastungsbetrag nach Paragraf 45b SGB XI

Alle Pflegebedürftigen zu Hause, auch mit Pflegegrad 1, erhalten monatlich bis zu 131 Euro zweckgebunden für Entlastungsangebote. Damit lassen sich Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Betreuungsleistungen ambulanter Dienste und nach Landesrecht anerkannte Alltagshilfen bezahlen. Die Auszahlung erfolgt als Kostenerstattung gegen Belege, ein vorheriger Antrag ist nicht noetig. Nicht verbrauchte Beträge lassen sich in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen.

bis 131 Euro je Monat
bundesweit
Pflegekassen bei den gesetzlichen Krankenkassen, private Pflege-Pflichtversicherung
BundKredit

Ergänzende Darlehen in der Sozialhilfe (Regelsatzdarlehen, Paragraph 37 SGB XII)

Zinsloses Darlehen des Sozialamts für einen unabweisbar gebotenen Bedarf, der vom Regelbedarf umfasst ist und weder durch Vermögen noch anders gedeckt werden kann, etwa bei einer defekten Waschmaschine. Die Rückzahlung erfolgt durch monatliche Einbehalte von bis zu 5 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 aus der laufenden Leistung. Darlehen für Zuzahlungen zur Krankenversicherung werden in gleichen Teilbeträgen über das Kalenderjahr getilgt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt der Stadt oder des Landkreises
KommuneZuschuss

Erlass und Ermäßigung der Kita-Beiträge (Paragraf 90 SGB VIII)

Elternbeiträge für Kita und Kindertagespflege müssen nach Paragraf 90 SGB VIII gestaffelt werden, unter anderem nach Elterneinkommen, Zahl der kindergeldberechtigten Kinder und täglicher Betreuungszeit. Auf Antrag werden die Beiträge ganz erlassen oder übernommen, wenn die Belastung nicht zumutbar ist. Als nicht zumutbar gilt sie immer, wenn Bürgergeld, Sozialhilfe nach dem dritten oder vierten Kapitel SGB XII, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezogen werden. Zuständig ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in der Regel das Jugendamt der Kommune
BundSonstiges

Ermäßigung des Rundfunkbeitrags für Menschen mit Behinderung (Merkzeichen RF)

Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis zahlen nur ein Drittel des Rundfunkbeitrags, laut Beitragsservice 6,12 Euro statt 18,36 Euro monatlich (Stand 2026). Berechtigt sind schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80, die ständig nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können, wesentlich sehbehinderte Menschen ab GdB 60 sowie Hoergeschaedigte, denen eine ausreichende Verständigung über das Gehoer auch mit Hoerhilfen nicht möglich ist. Der Antrag läuft über den Beitragsservice.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
BundSonstiges

Ermäßigung und Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Behinderung

Menschen mit dem Merkzeichen RF zahlen einen ermäßigten Rundfunkbeitrag von 6,12 Euro monatlich. Das Merkzeichen bekommt, wer bei einem GdB von mindestens 80 nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kann, wer blind oder wesentlich sehbehindert ist oder wer gehoerlos ist beziehungsweise sich auch mit Hoerhilfen nicht ausreichend verständigen kann. Vollständig befreit werden taubblinde Menschen sowie Empfänger von Blindenhilfe nach Paragraf 72 SGB XII. Der Antrag wird beim Beitragsservice gestellt, Befreiungen werden nicht automatisch gewährt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
BundZuschuss

Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt

Die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt wird zusätzlich zum Regelbedarf gesondert erbracht und deckt Umstandskleidung, Babykleidung, Kinderwagen, Bett und Wickelkommode. Auch die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeraeten gehoert dazu. Die Leistung kann als Geld- oder Sachleistung erbracht werden, auch in Form von Pauschalbeträgen, die die Kommunen selbst festlegen. Der Antrag sollte möglichst vor der Anschaffung gestellt werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter und Sozialaemter
BundZuschuss

Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt (Paragraf 24 SGB II)

Bedarfe für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt sowie für die Erstausstattung mit Bekleidung sind nicht vom Regelbedarf umfasst und werden gesondert erbracht. Die Leistung kann als Sachleistung oder Geldleistung, auch als Pauschale, gewährt werden. Sie ist ein Zuschuss und kein Darlehen. Beantragt wird sie beim Jobcenter, und zwar auch dann, wenn ansonsten kein laufender Leistungsanspruch besteht, der Bedarf aber nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden kann.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter beziehungsweise Agentur für Arbeit
BundZuschuss

Erstausstattung für Wohnung, Bekleidung sowie Schwangerschaft und Geburt

Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeraeten, für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt sind nicht vom Regelbedarf umfasst und werden gesondert erbracht. Dazu kommen Anschaffung und Reparatur orthopaedischer Schuhe sowie Reparatur und Miete therapeutischer Geraete. Die Leistung gibt es auch für Menschen, die sonst keine laufenden Leistungen brauchen, den Bedarf aber nicht aus eigenen Mitteln decken können. Ausgezahlt wird als Sach- oder Geldleistung, auch als Pauschale.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter (Bundesagentur für Arbeit und kommunale Träger)
BundZuschuss

Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeraeten (SGB II)

Nach Paragraf 24 Absatz 3 SGB II ist die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeraeten nicht vom Regelbedarf erfasst und wird gesondert erbracht. Sie kann als Geldleistung oder als Sachleistung gewährt werden, etwa als Pauschale oder als Gutschein, und ist ein Zuschuss, kein Darlehen. Typische Anlaesse sind der erste eigene Hausstand, ein Umzug in eine unmoeblierte Wohnung nach Wohnungslosigkeit, Trennung oder Haft sowie der Verlust des Hausrats durch Brand oder Wasserschaden. Ebenfalls gesondert erbracht werden die Erstausstattung für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter
BundZuschuss

Erstausstattung für die Wohnung nach Paragraf 24 Absatz 3 SGB II

Wer erstmals eine Wohnung einrichtet, kann die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeraeten gesondert beantragen. Die Leistung ist neben dem Regelbedarf zu erbringen und muss nicht zurückgezahlt werden, wenn gleichzeitig Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezogen werden. Zur Erstausstattung zählen auch Bekleidung, Schwangerschaft und Geburt sowie orthopaedische Schuhe. Die Jobcenter können als Sachleistung, als Geldleistung oder als Pauschale leisten, die Pauschalen unterscheiden sich von Kommune zu Kommune. Wer keine laufenden Leistungen bezieht, den Bedarf aber nicht selbst decken kann, erhält die Leistung unter Umständen als Darlehen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter

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