Antragio

Förderung als Zuschuss für Sozialleistung

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Sozialleistung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

326 Programme gefunden

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BundZuschuss

Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt. Er beträgt monatlich 227 Euro für Kinder bis 5 Jahre, 299 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren und 394 Euro für Kinder von 12 bis 17 Jahren. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025 und bleiben 2026 unverändert, weil sich der Unterhaltsvorschuss aus dem Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergeldes ergibt und beide zum 1. Januar 2026 gleichmäßig gestiegen sind (Mindestunterhalt 486, 558 und 653 Euro abzüglich 259 Euro Kindergeld, Stand 01.01.2026). Beantragt wird er bei der Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamts am Wohnort.

227 Euro bis 394 Euro je Monat
bundesweit
Unterhaltsvorschussstelle beim Jugendamt der Kommune
BundZuschuss

Verhinderungspflege (Ersatzpflege bei Ausfall der Pflegeperson)

Fällt die pflegende Person wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen aus, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer Ersatzpflege für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr. Die Kosten werden aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro getragen, den sich Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege teilen. Ein Antrag vor der Ersatzpflege ist nicht noetig, die Kostenerstattung muss aber bis zum Ende des Folgejahres beantragt werden. Bei Ersatzpflege durch nahe Angehoerige, die nicht erwerbsmäßig pflegen, gilt in der Regel eine niedrigere Grenze in Höhe des doppelten Pflegegeldes.

bis 3.539 Euro je Jahr
bundesweit
Pflegekassen bei den gesetzlichen Krankenkassen, private Pflege-Pflichtversicherung
BundZuschuss

Verhinderungspflege / Ersatzpflege (Paragraf 39 SGB XI)

Ist die private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer Ersatzpflege für laengstens acht Wochen je Kalenderjahr. Die Kosten werden gemeinsam mit der Kurzzeitpflege aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag nach Paragraf 42a SGB XI gedeckt, der nach der abgerufenen Gesetzesfassung bis zu 3539 Euro je Kalenderjahr beträgt. Pflegen nahe Angehoerige nicht erwerbsmäßig, gelten niedrigere Obergrenzen. Antrag mit Kostennachweis bei der Pflegekasse.

bis 3.539 Euro je Jahr
bundesweit
Pflegekasse
BundZuschuss

Vermittlungsbudget und Maßnahmen zur Aktivierung

Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können aus dem Vermittlungsbudget Zuschüsse für die Anbahnung oder Aufnahme einer Beschäftigung erhalten. Übernommen werden zum Beispiel Bewerbungs- und Reisekosten, Fahrtkosten zu Vorstellungsgespraechen oder Umzugskosten. Daneben fördert die Agentur Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, etwa Bewerbungstrainings oder betriebliche Erprobungen. Die Leistungen sind Ermessensleistungen und müssen vorher beantragt werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter
BundZuschuss

Vollstationaere Pflege (Paragraf 43 SGB XI)

Für die Pflege im Pflegeheim zahlt die Pflegekasse pauschale Monatsbeträge. Nach der abgerufenen Gesetzesfassung sind das 805 Euro bei Pflegegrad 2, 1319 Euro bei Pflegegrad 3, 1855 Euro bei Pflegegrad 4 und 2096 Euro bei Pflegegrad 5; Pflegegrad 1 erhält einen Zuschuss von 131 Euro monatlich. Die Beträge decken pflegebedingte Aufwendungen, Betreuung und medizinische Behandlungspflege. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben Eigenanteil. Antrag bei der Pflegekasse.

131 Euro bis 2.096 Euro je Monat
bundesweit
Pflegekasse
BundZuschuss

Vollstationaere Pflege im Pflegeheim

Bei dauerhafter Unterbringung in einem Pflegeheim übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen pauschal mit monatlich 805 Euro im Pflegegrad 2, 1.319 Euro im Pflegegrad 3, 1.855 Euro im Pflegegrad 4 und 2.096 Euro im Pflegegrad 5. Wer Pflegegrad 1 hat und trotzdem stationaer wohnt, erhält einen Zuschuss von 131 Euro monatlich. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben Eigenanteil. Zusätzlich gibt es einen Leistungszuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil.

131 Euro bis 2.096 Euro je Monat
bundesweit
Pflegekassen bei den gesetzlichen Krankenkassen, private Pflege-Pflichtversicherung
BundZuschuss

Vorbeugende Gesundheitshilfe (Paragraph 47 SGB XII)

Zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten werden medizinische Vorsorgeleistungen und Untersuchungen erbracht. Andere Leistungen werden nur erbracht, wenn ohne sie nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung oder ein sonstiger Gesundheitsschaden einzutreten droht. Die Hilfe richtet sich vor allem an Menschen ohne Krankenversicherungsschutz, die Sozialhilfe beziehen. Antrag beim Sozialamt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt der Stadt oder des Landkreises
BundZuschuss

Vorläufige Zahlung von Wohngeld (Wohngeldvorschuss)

Zieht sich die Bearbeitung eines Wohngeldantrags laenger hin, kann die Wohngeldstelle nach Paragraf 26a WoGG vorläufig zahlen. Voraussetzung ist, dass die Feststellung des Anspruchs voraussichtlich laengere Zeit dauert und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Anspruch besteht. Die vorläufige Zahlung wird auf das endgültige Wohngeld angerechnet, Überzahlungen sind zu erstatten. Wird innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Bewilligungszeitraums nicht endgültig entschieden, gilt die vorläufige Bewilligung als endgültig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Wohngeldstelle der Kommune
BundZuschuss

Waisenrente

Kinder erhalten nach dem Tod eines Elternteils eine Halbwaisenrente, nach dem Tod beider Elternteile eine Vollwaisenrente. Voraussetzung ist, dass der verstorbene Elternteil die allgemeine Wartezeit von fuenf Jahren erfuellt hat. Der Anspruch besteht laengstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bei Schul- oder Berufsausbildung, einem freiwilligen Dienst oder bei Behinderung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Berücksichtigt werden auch Stief-, Pflegekinder, Enkel und Geschwister, die im Haushalt des Verstorbenen lebten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Weiterbildungsgeld

Wer eine abschlussorientierte Weiterbildung macht, also eine Umschulung, eine qualifizierende Teilqualifikation oder eine Vorbereitung auf eine Externenprüfung, erhält zusätzlich zum Arbeitslosengeld ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro. Der Betrag wird für jeden Monat der Teilnahme gezahlt und ist an die Förderung über den Bildungsgutschein gekoppelt. Es handelt sich um einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

150 Euro bis 150 Euro je Monat
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Weiterbildungsgeld

Wer an einer von der Agentur für Arbeit geförderten abschlussorientierten Weiterbildung teilnimmt, erhält nach Paragraf 87a Absatz 2 SGB III ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich zusätzlich zur laufenden Leistung. Der Betrag steht so im Gesetz und in der Information der Bundesagentur für Arbeit. Auch Menschen im Grundsicherungsbezug können das Weiterbildungsgeld erhalten, sogar während einer Beschäftigung, wenn die Weiterbildung auf einen Abschluss mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer zielt. Es wird zusammen mit der Weiterbildungsförderung bei der Agentur für Arbeit beantragt.

bis 150 Euro je Monat
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundZuschuss

Weiterbildungsgeld bei abschlussorientierter Weiterbildung

Wer an einer von der Agentur für Arbeit geförderten abschlussorientierten Weiterbildung teilnimmt, erhält zusätzlich einen monatlichen Zuschuss von 150 Euro, das Weiterbildungsgeld. Als abschlussorientiert gelten zum Beispiel eine Umschulung, eine berufsanschlussfähige Teilqualifikation oder ein Vorbereitungslehrgang auf die Externenprüfung. Ob die geplante Weiterbildung die Kriterien erfuellt, wird im Beratungsgespraech geklaert. Das Weiterbildungsgeld kommt zusätzlich zum Arbeitslosengeld oder Bürgergeld.

150 Euro bis 150 Euro je Monat
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter
BundZuschuss

Witwenrente und Witwerrente

Hinterbliebene Ehe- und Lebenspartner erhalten nach dem Tod des Versicherten eine Witwen- oder Witwerrente, wenn sie nicht wieder geheiratet haben und die verstorbene Person die allgemeine Wartezeit von fuenf Jahren erfuellt hat. Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent der Rente des Verstorbenen und wird laengstens 24 Monate gezahlt. Die große Witwenrente gibt es bei Erziehung eines Kindes unter 18 Jahren, ab Vollendung des 47. Lebensjahres oder bei Erwerbsminderung. Die Ehe muss in der Regel mindestens ein Jahr bestanden haben, eigenes Einkommen wird oberhalb eines Freibetrags angerechnet.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Wohngeld (Lastenzuschuss für Eigentümer)

Der Lastenzuschuss ist der Wohngeldzweig für Menschen, die selbst genutztes Wohneigentum haben und wenig Einkommen. Berücksichtigt werden Zins- und Tilgungsleistungen für Bau, Erwerb oder Verbesserung, die Grundsteuer, Verwaltungskosten sowie eine Betriebskostenpauschale von 36 Euro je Quadratmeter und Jahr. Antragsberechtigt sind Eigentümer von bis zu zwei Wohnungen sowie Erbbauberechtigte und Personen mit Dauerwohnrecht oder Niessbrauch. Empfänger von Grundsicherungsgeld nach dem SGB II (früher Bürgergeld) sowie von Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII sind nach Paragraf 7 WoGG ausgeschlossen, Empfänger von BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe nach Paragraf 20 Absatz 2 WoGG.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund und Länder, Bearbeitung durch die oertliche Wohngeldbehörde
BundZuschuss

Wohngeld (Mietzuschuss)

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Haushalte mit geringem Einkommen. Die Höhe haengt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der zu berücksichtigenden Miete ab; feste Beträge gibt es nicht. Seit der Reform Wohngeld-Plus enthält die Leistung dauerhaft eine Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente. Wer Grundsicherungsgeld nach dem SGB II (bis zur Umbenennung Bürgergeld), Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII bezieht, ist nach Paragraf 7 WoGG vom Wohngeld ausgeschlossen, weil die Unterkunftskosten dort bereits übernommen werden. Für BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe steht der Ausschluss nicht in Paragraf 7, sondern in Paragraf 20 Absatz 2 WoGG.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund und Länder, Bearbeitung durch die oertliche Wohngeldbehörde
BundZuschuss

Wohngeld als Lastenzuschuss für selbst genutztes Wohneigentum

Der Lastenzuschuss ist die Variante des Wohngeldes für Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst bewohnen. Nach Paragraf 1 WoGG wird Wohngeld entweder als Zuschuss zur Miete oder als Zuschuss zur Belastung geleistet, also zu Zins, Tilgung und Bewirtschaftungskosten des selbst genutzten Wohnraums. Es besteht ein Rechtsanspruch, wenn Einkommen und Belastung im vorgesehenen Rahmen liegen. Antrag bei der Wohngeldstelle der Wohnsitzgemeinde.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Wohngeldstelle der Kommune (Stadt, Gemeinde, Landkreis)
BundZuschuss

Wohngeld als Miet- oder Lastenzuschuss für Familien

Wohngeld ist eine Leistung für Haushalte mit kleinem Einkommen und wird als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums gezahlt. Die Höhe hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, dem monatlichen Einkommen und der Miethöhe ab. Beantragt wird es schriftlich bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder teilweise online über das Verwaltungsportal des Bundes.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Wohngeldstelle der Kommune
BundZuschuss

Wohngeld als Mietzuschuss

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Haushalte mit geringem Einkommen und besteht als Rechtsanspruch, wenn die Voraussetzungen des Wohngeldgesetzes erfuellt sind. Die Höhe haengt von Haushaltsgröße, Einkommen, Miete und Mietenstufe der Gemeinde ab. Nach Angaben des BMWSB zur Reform Wohngeld-Plus lag die durchschnittliche Leistung bei rund 370 Euro im Monat (Angabe zur Reform 2023), die Beträge werden im Zwei-Jahres-Rhythmus fortgeschrieben, zuletzt zum 1. Januar 2025. Beantragt wird Wohngeld bei der Wohngeldstelle der Wohnsitzgemeinde.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Wohngeldstelle der Kommune (Stadt, Gemeinde, Landkreis)
BundZuschuss

Wohngeld für Ausländerinnen und Ausländer (§ 3 WoGG)

Wohngeld als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss erhalten auch Ausländerinnen und Ausländer, wenn sie sich im Bundesgebiet aufhalten und ein Aufenthaltsrecht nach dem Freizuegigkeitsgesetz EU, einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz, ein Aufenthaltsrecht nach voelkerrechtlichem Abkommen, eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz oder den Status heimatloser Ausländer besitzen. In der Regel nicht wohngeldberechtigt sind Personen mit einem Aufenthaltstitel zur Ausbildungsplatzsuche nach § 17 AufenthG, zur Arbeitsplatzsuche nach § 20 AufenthG, mit Chancenkarte nach § 20a AufenthG, für ein studienbezogenes Praktikum nach § 16e AufenthG oder für den europäischen Freiwilligendienst nach § 19e AufenthG. Der Antrag wird bei der Wohngeldstelle der Kommune gestellt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Wohngeldstelle der Kommune bzw. des Landkreises
BundZuschuss

Wohngruppenzuschlag für ambulant betreute Wohngruppen

Pflegebedürftige in einer ambulant betreuten Wohngruppe erhalten monatlich pauschal 224 Euro zusätzlich. Das Geld ist für eine gemeinschaftlich beauftragte Person gedacht, die organisatorische, verwaltende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Aufgaben übernimmt. Die Wohngruppe muss aus mindestens drei und höchstens zwölf Personen bestehen, davon mindestens drei pflegebedürftig. Die Regelung findet sich seit der Neunummerierung in Paragraf 45f SGB XI.

bis 224 Euro je Monat
bundesweit
Pflegekassen bei den gesetzlichen Krankenkassen, private Pflege-Pflichtversicherung
BundZuschuss

Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten im Grundsicherungsgeld

Nach Paragraf 22 Absatz 6 SGB II können Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten als Bedarf anerkannt werden, wenn der bis zum Umzug oertlich zuständige kommunale Träger vorher zugesichert hat. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug notwendig ist, etwa weil die bisherige Wohnung zu teuer oder zu klein ist oder ein Arbeitsplatz den Wohnortwechsel erfordert. Übernommen werden können zum Beispiel Kosten für Transporter, Umzugshelfer, doppelte Mietzahlung oder Maklerkosten. Es besteht kein automatischer Anspruch, die Zusicherung muss vor Vertragsabschluss eingeholt werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter (kommunaler Träger)
BundZuschuss

Zuschlag an Entgeltpunkten für Bestandsrenten wegen Erwerbsminderung

Bestandsrentner mit Erwerbsminderungs- oder Erziehungsrenten, die zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 begonnen haben, erhalten einen pauschalen Zuschlag auf ihre persönlichen Entgeltpunkte. Der Zuschlag beträgt 7,5 Prozent bei Rentenbeginn zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 30. Juni 2014 und 4,5 Prozent bei Rentenbeginn zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 31. Dezember 2018. Er wird ab dem 1. Dezember 2025 berücksichtigt und ohne Antrag von Amts wegen umgesetzt. Auch Folgerenten wie Altersrenten und Hinterbliebenenrenten sind erfasst.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Nach Paragraf 40 Absatz 4 SGB XI können Pflegekassen Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes gewähren, etwa für bodengleiche Duschen, Treppenlifte, Tuerverbreiterungen oder technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch die haeusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert wird. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (Betrag nach dem abgerufenen Gesetzestext, Stand August 2026). Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, darf der Zuschuss für eine gemeinsame Maßnahme 4.180 Euro je Person und insgesamt 16.720 Euro je Maßnahme nicht übersteigen. Antrag bei der eigenen Pflegekasse, möglichst vor Beginn der Maßnahme.

bis 4.180 Euro
bundesweit
Pflegekasse der Pflegeversicherung
BundZuschuss

Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Paragraf 40 Absatz 4 SGB XI)

Die Pflegekassen bezuschussen Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, etwa den barrierefreien Badumbau, Tuerverbreiterungen, Rampen oder einen Treppenlift. Der Zuschuss darf nach Paragraf 40 Absatz 4 SGB XI 4.180 Euro je Maßnahme nicht übersteigen. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, gilt die Grenze von 4.180 Euro je Pflegebedürftigem, der Gesamtbetrag je Maßnahme ist auf 16.720 Euro begrenzt und wird bei mehr als vier Anspruchsberechtigten anteilig auf deren Versicherungsträger aufgeteilt. Die Leistung ist subsidiaer, greift also erst, wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist. Der Antrag geht an die Pflegekasse, bei der die pflegebedürftige Person versichert ist.

bis 4.180 Euro
bundesweit
Pflegekassen

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