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Förderprogramme für Sozialleistung in Nordrhein-Westfalen auf Ebene Bund

Alle Programme für Sozialleistung auf Ebene Bund. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

446 Programme gefunden

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BundZuschuss

Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule, Kita und Hort

Die gesamten Aufwendungen für das gemeinschaftliche Mittagessen in Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege werden übernommen. Der früher übliche Eigenanteil von einem Euro je Mittagessen ist entfallen. Voraussetzung ist, dass das Essen in schulischer Verantwortung oder auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung angeboten wird. Beantragt wird beim Jobcenter oder der BuT-Stelle der Kommune, die Abrechnung läuft meist direkt mit dem Caterer.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter, Sozialamt bzw. BuT-Stelle der Kommune
BundZuschuss

Haertefallregelung beim Zahnersatz

Wer durch den Eigenanteil beim Zahnersatz unzumutbar belastet wuerde, erhält zusätzlich zum Festzuschuss weitere 40 Prozent der Kosten der Regelversorgung, sodass die Regelversorgung vollständig bezahlt wird. Als unzumutbar gilt eine Belastung, wenn die monatlichen Bruttoeinnahmen 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreiten. Die Grenze erhöht sich um 15 Prozent für den ersten und um 10 Prozent für jeden weiteren Angehoerigen im Haushalt. Wer Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe bezieht, fällt automatisch unter die Regelung.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Gesetzliche Krankenkassen
BundZuschuss

Haertefallregelung beim Zahnersatz bei unzumutbarer Belastung

Wer den Eigenanteil zum Zahnersatz nicht tragen kann, erhält nach Paragraf 55 Absatz 2 SGB V einen zusätzlichen Festzuschuss, sodass die Regelversorgung vollständig abgedeckt ist. Eine unzumutbare Belastung liegt vor, wenn die monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach Paragraf 18 SGB IV nicht übersteigen oder wenn Sozialhilfe, Grundsicherung oder vergleichbare Leistungen bezogen werden. Die Grenze erhöht sich um 15 Prozent für den ersten und um 10 Prozent für jeden weiteren Angehoerigen. Der Antrag läuft über die Krankenkasse zusammen mit dem Heil- und Kostenplan.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Gesetzliche Krankenkasse
BundZuschuss

Krankengeld bei Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Stammzellseparation

Wer durch eine Organ-, Gewebe- oder Blutstammzellspende arbeitsunfähig wird, erhält nach Paragraf 44a SGB V ein besonderes Krankengeld in Höhe des vollen ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens, begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze. Gezahlt wird nicht von der eigenen Kasse, sondern von der Krankenkasse der Empfängerin oder des Empfängers. Der Anspruch gilt auch für Spendende, die nicht gesetzlich versichert sind.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Krankenkasse der Empfängerin oder des Empfängers
BundZuschuss

Lernförderung nach dem Bildungspaket

Übernahme der tatsächlichen Kosten für außerschulische Nachhilfe, wenn sie geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Seit der Reform muss das Kind ausdrücklich nicht mehr unmittelbar versetzungsgefährdet sein. Anspruch haben Kinder aus Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Beantragt wird beim Jobcenter oder der BuT-Stelle der Kommune, meist mit einer Bestätigung der Schule.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter, Sozialamt bzw. BuT-Stelle der Kommune
BundZuschuss

Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten aus dem Bildungspaket

Die tatsächlichen Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten werden übernommen, auch für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Es gibt keine Obergrenze im Gesetz, maßgeblich sind die tatsächlichen Aufwendungen im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen. Anspruch haben Kinder aus Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Beantragt wird beim Jobcenter oder der BuT-Stelle der Kommune.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter, Sozialamt bzw. BuT-Stelle der Kommune
BundZuschuss

Schülerbeförderung aus dem Bildungspaket

Übernahme der Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs, wenn sie nicht schon von anderer Seite getragen werden. Berücksichtigt werden auch Schulen mit naturwissenschaftlichem, musischem, sportlichem oder sprachlichem Profil. Der früher übliche Eigenanteil ist entfallen, laut Familienportal werden die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel vollständig übernommen. Anspruch für Schülerinnen und Schüler bis 25 Jahre ohne Ausbildungsvergütung.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter, Sozialamt bzw. BuT-Stelle der Kommune
BundZuschuss

Stationaere und ambulante Hospizleistungen

Versicherte, die keine Krankenhausbehandlung benoetigen, erhalten nach Paragraf 39a SGB V einen Zuschuss zu stationaerer oder teilstationaerer Versorgung in Hospizen, in denen palliativ-medizinische Behandlung erbracht wird. Die Krankenkasse trägt 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten, der taegliche Mindestzuschuss beträgt 9 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach Paragraf 18 Absatz 1 SGB IV. Ambulante Hospizdienste mit qualifizierter ehrenamtlicher Sterbebegleitung werden gesondert gefördert und sind für Betroffene kostenfrei. Kontakt läuft über das Hospiz oder den ambulanten Hospizdienst.

bis 95 Prozent der Kosten
bundesweit
Gesetzliche Krankenkasse
BundZuschuss

Zuschuss zu stationaeren Hospizleistungen

Wer keiner Krankenhausbehandlung mehr bedarf, aber zu Hause nicht versorgt werden kann, hat Anspruch auf einen Zuschuss zur Versorgung in einem stationaeren Hospiz. Die Krankenkasse trägt 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten unter Anrechnung der Leistungen der Pflegeversicherung. Der Zuschuss darf kalendertaeglich neun Prozent der monatlichen Bezugsgröße nicht unterschreiten. Für Kinderhospize gelten gesonderte Vereinbarungen.

bis 95 Prozent der Kosten
bundesweit
Gesetzliche Krankenkassen
BundZuschuss

Kinderkrankengeld bei Erkrankung des Kindes

Eltern erhalten Krankengeld, wenn sie zur Betreuung ihres erkrankten Kindes der Arbeit fernbleiben müssen. Der Anspruch besteht je Kind für laengstens 10 Arbeitstage im Kalenderjahr, für Alleinerziehende 20 Arbeitstage, insgesamt höchstens 25 beziehungsweise 50 Arbeitstage. Das Kind muss unter zwölf Jahre alt oder behindert und auf Hilfe angewiesen sein. Die Leistung beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, bei beitragspflichtigen Einmalzahlungen im Vorjahr 100 Prozent.

bis 90 Prozent der Kosten
bundesweit
Gesetzliche Krankenkassen
BundZuschuss

Kinderkrankengeld bei stationaerer Mitaufnahme und bei schwerstkranken Kindern

Wird ein Kind stationaer behandelt und ist die Mitaufnahme eines Elternteils aus medizinischen Gründen notwendig, besteht nach Paragraf 45 Absatz 1a SGB V ein Anspruch auf Kinderkrankengeld ohne Anrechnung auf die Kinderkrankentage. Voraussetzung ist, dass das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist; der Anspruch besteht ausdrücklich nur für einen Elternteil. Für Kinder mit einer weit fortgeschrittenen, progredienten Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung und palliativmedizinischer Behandlung gilt nach Paragraf 45 Absatz 4 SGB V ebenfalls eine Regelung ohne Tagesbegrenzung, mit derselben Altersgrenze und ebenfalls nur für einen Elternteil. Beantragt wird bei der Krankenkasse.

bis 90 Prozent der Kosten
bundesweit
Gesetzliche Krankenkasse
BundZuschuss

Kinderkrankengeld und Kinderkrankentage

Wenn ein Kind krank wird und betreut werden muss, können Eltern sich freistellen lassen und bekommen von der Krankenkasse Kinderkrankengeld in Höhe von 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. In den Jahren 2024 bis 2026 stehen 15 Arbeitstage je Elternteil und Kind zur Verfügung, Alleinerziehende haben 30 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern liegt die Obergrenze bei 35 Arbeitstagen je Elternteil beziehungsweise 70 Arbeitstagen für Alleinerziehende. Beantragt wird es bei der eigenen Krankenkasse.

bis 90 Prozent der Kosten
bundesweit
Gesetzliche Krankenkasse
BundZuschuss

Kinderkrankengeld und Kinderkrankentage

Wer ein krankes Kind unter zwölf Jahren betreuen muss, kann sich freistellen lassen und erhält von der Krankenkasse Kinderkrankengeld in Höhe von 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Im Kalenderjahr 2026 gelten je Elternteil 15 Arbeitstage je Kind und höchstens 35 Arbeitstage insgesamt, für Alleinerziehende 30 beziehungsweise 70 Arbeitstage. Bei Kindern mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, entfällt die Altersgrenze. Bei stationaerer Mitaufnahme im Krankenhaus besteht der Anspruch ohne zahlenmäßige Begrenzung.

bis 90 Prozent der Kosten
bundesweit
Gesetzliche Krankenkassen
BundZuschuss

Pflegeunterstützungsgeld bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung

Beschäftigte dürfen bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr der Arbeit fernbleiben, um in einer akut aufgetretenen Pflegesituation die Versorgung eines nahen Angehoerigen zu organisieren. Für diese Zeit zahlt die Pflegekasse Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz, wenn der Arbeitgeber das Entgelt nicht fortzahlt. Die Höhe richtet sich nach den Regeln des Kinderkrankengeldes und liegt bei 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Der Antrag ist unverzueglich unter Vorlage einer aerztlichen oder pflegefachlichen Bescheinigung zu stellen.

bis 90 Prozent der Kosten
bundesweit
Pflegekasse oder privates Versicherungsunternehmen der pflegebedürftigen Person
BundZuschuss

Budget für Arbeit

Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf einen Werkstattplatz im Arbeitsbereich haben, können stattdessen ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen. Der Arbeitgeber erhält dafuer einen dauerhaften Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Zusätzlich werden die Kosten für die behinderungsbedingt erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz übernommen. Dauer und Umfang richten sich nach dem Einzelfall.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe, Deutsche Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Leistungszuschlag zur Begrenzung des Eigenanteils im Pflegeheim

Wer im Pflegeheim lebt, bekommt einen Zuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil, der mit der Aufenthaltsdauer steigt. Im ersten Jahr sind es 15 Prozent, nach mehr als zwölf Monaten 30 Prozent, nach mehr als 24 Monaten 50 Prozent und nach mehr als 36 Monaten 75 Prozent des Eigenanteils. Der Zuschlag wird von der Pflegekasse direkt an die Einrichtung gezahlt, die den verbleibenden Eigenanteil in Rechnung stellt. Ab dem 1. Juli 2026 berechnet die Pflegekasse den Zuschlag auf Grundlage der Angaben der Pflegeeinrichtung.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Pflegekassen bei den gesetzlichen Krankenkassen, private Pflege-Pflichtversicherung
BundZuschuss

Eingliederungszuschuss für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte Menschen (Paragraf 90 SGB III)

Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen einstellen, können einen Eingliederungszuschuss von bis zu 70 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts für bis zu 24 Monate erhalten. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen sind bis zu 60 Monate möglich, ab einem Alter von 55 Jahren bis zu 96 Monate. Nach zwölf Monaten sinkt der Zuschuss jährlich um zehn Prozentpunkte, darf aber 30 Prozent nicht unterschreiten. Antrag vor Beginn der Beschäftigung bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter.

bis 70 Prozent der Kosten
bundesweit
Agentur für Arbeit, Jobcenter
BundZuschuss

Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung

Krankengeld ersetzt das Einkommen, wenn eine Krankheit arbeitsunfähig macht oder eine stationaere Behandlung erfolgt. Es beträgt nach Paragraf 47 SGB V 70 vom Hundert des regelmäßigen Arbeitsentgelts, höchstens jedoch 90 vom Hundert des Nettoarbeitsentgelts, und wird für laengstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit gezahlt. Zuständig ist die eigene Krankenkasse, Grundlage ist die aerztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Es besteht ein Rechtsanspruch.

bis 70 Prozent der Kosten
bundesweit
Gesetzliche Krankenkasse
BundZuschuss

Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung

Wer laenger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, erhält von der Krankenkasse Krankengeld als Lohnersatz. Es beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts, und wird für dieselbe Krankheit für laengstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Auch während einer stationaeren Behandlung in Krankenhaus oder Reha-Einrichtung besteht Anspruch. Hauptberuflich Selbständige haben nur Anspruch, wenn sie eine entsprechende Wahlerklärung abgegeben haben.

bis 70 Prozent der Kosten
bundesweit
Gesetzliche Krankenkassen
BundZuschuss

Übergangsgeld der Rentenversicherung

Übergangsgeld ersetzt das Einkommen während Leistungen zur Praevention, zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben oder zur Nachsorge. Berechnungsgrundlage sind 80 Prozent des regelmäßigen Arbeitsentgelts, höchstens jedoch das Nettoarbeitsentgelt. Davon werden 75 Prozent gezahlt, wenn ein Kind vorhanden ist oder der Partner wegen Pflege nicht erwerbstaetig sein kann, sonst 68 Prozent. Voraussetzung ist, dass unmittelbar vor der Leistung Arbeitsentgelt erzielt und Beiträge gezahlt wurden.

bis 68 Prozent der Kosten
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Übergangsgeld während Leistungen zur Teilhabe

Lohnersatzleistung während medizinischer Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die Maßnahme nicht neben einer Erwerbstätigkeit durchgeführt werden kann. Das Übergangsgeld beträgt nach Paragraph 66 SGB IX 75 Prozent der Berechnungsgrundlage für Versicherte mit Kind oder mit pflegebedingt nicht erwerbstätigem Ehegatten und 68 Prozent für alle übrigen Leistungsempfänger. Berechnungsgrundlage sind bei Beschäftigten 80 Prozent des Entgelts im Bemessungszeitraum. Wird zusammen mit der Teilhabeleistung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt.

bis 68 Prozent der Kosten
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Übergangsgeld während Rehabilitation und Teilhabeleistungen

Während einer medizinischen Reha oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zahlt der Rehabilitationsträger Übergangsgeld als Lohnersatz. Berechnungsgrundlage sind 80 Prozent des Regelentgelts, höchstens das Nettoarbeitsentgelt. Das Übergangsgeld beträgt daraus 68 Prozent, bei mindestens einem Kind oder einem pflegebedürftigen Ehegatten 75 Prozent. Wer Übergangsgeld bezieht, muss keine Zuzahlung zur Reha der Rentenversicherung leisten.

bis 68 Prozent der Kosten
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung, Unfallversicherung, Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Übergangsgeld während der Rehabilitation

Übergangsgeld sichert das Einkommen während einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitation, wenn kein Arbeitsentgelt mehr gezahlt wird. Es beträgt 68 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts und 75 Prozent für Versicherte mit einem Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, oder mit einem pflegebedürftigen Ehegatten. Bei Selbstständigen und freiwillig Versicherten wird die Berechnung aus 80 Prozent des Einkommens abgeleitet. Der Antrag läuft zusammen mit dem Reha-Antrag über die Deutsche Rentenversicherung.

bis 68 Prozent der Kosten
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Arbeitslosengeld (Arbeitslosengeld I)

Arbeitslosengeld ist eine Entgeltersatzleistung der Arbeitslosenversicherung und ein echter Rechtsanspruch, wenn Arbeitslosigkeit, Arbeitslosmeldung und Anwartschaftszeit vorliegen. Es beträgt 60 Prozent des pauschalierten Nettöntgelts, mit mindestens einem Kind im Sinne des Einkommensteuergesetzes 67 Prozent (Paragraf 149 SGB III). Die Bezugsdauer hängt von Versicherungszeiten und Lebensalter ab und reicht von 6 Monaten bis zu 24 Monaten ab 58 Jahren bei 48 Monaten Versicherungspflicht. Beantragt wird die Leistung bei der örtlichen Agentur für Arbeit, online über das BA-Benutzerkonto oder persönlich.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Agentur für Arbeit

Was Bundesförderung bei Sozialleistung bedeutet

Der Bund fördert überall gleich. Ein Bundesprogramm gilt in Flensburg wie in Garmisch, ohne Rücksicht auf Bundesland oder Gemeinde. Das macht diese Ebene zur verlässlichsten von allen: die Bedingungen ändern sich nicht, wenn du umziehst, und die Richtlinien laufen meist über Jahre statt über Monate.

Wo der Antrag landet
Über eine Bundesstelle, in der Regel eine Förderbank oder ein Bundesamt. Die Anträge laufen fast immer über ein eigenes Onlineportal, und die Bearbeitung ist standardisiert.
Woran du sie erkennst
Am Träger: steht dort ein Bundesamt, ein Bundesministerium oder eine bundesweite Förderbank, ist es diese Ebene. Im Feld Region steht dann meist nur Deutschland.
Der häufigste Irrtum
Zu glauben, der Bund sei die einzige Ebene. Er ist die größte, aber Land und Kommune legen regelmäßig etwas obendrauf, und genau das bleibt am häufigsten liegen.

Häufige Fragen zu Sozialleistung auf Ebene Bund

Gilt ein Bundesprogramm in jedem Bundesland?
Ja. Bundesprogramme kennen keine Landesgrenze. Sie können aber an andere Bedingungen geknüpft sein, etwa an das Baujahr eines Gebäudes, an eine Betriebsgröße oder an einen technischen Standard.
Kann ich Bundes- und Landesförderung zusammen bekommen?
Häufig ja, aber nicht beliebig. Dieselben Kosten dürfen nicht zweimal gefördert werden, und viele Richtlinien nennen eine Obergrenze für die Summe aller öffentlichen Mittel. Was zusammengeht, steht in der Richtlinie unter Kumulierung.

Mehr zu Sozialleistung

Eine Liste zeigt alles zu Sozialleistung. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.