Förderprogramme für Soziales in Schleswig-Holstein
Diese Programme fördern Soziales und sind in Schleswig-Holstein beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
294 Programme gefunden
Thema wechseln
- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Bundesprogramm gegen Extremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport
Die Deutsche Sportjugend fördert demokratiebildende Aktivitäten im Sport, die sich mit Rechtsextremismus, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Demokratiebildung befassen. Antragsberechtigt sind Mitgliedsorganisationen von dsj und DOSB, Sportvereine und Sportverbände, Kreis- und Stadtsportbuende sowie Fanprojekte nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit. Gefördert werden Fortbildungen, Bildungsformate, Fachtagungen, Kommunikationsmaßnahmen und Coaching. Für 2026 lief die Antragsfrist bis zum 21. April, der Umsetzungszeitraum reicht vom 15. Mai bis 31. Oktober 2026.
Bundesstiftung Mutter und Kind
Die Bundesstiftung hilft schwangeren Frauen in einer finanziellen Notlage mit ergänzenden Mitteln, wenn andere Hilfen nicht ausreichen oder nicht rechtzeitig kommen. Gefördert werden Schwangerschaftsbekleidung, die Erstausstattung des Kindes, Wohnung und Einrichtung sowie die Betreuung von Saeugling und Kleinkind. Die Höhe richtet sich nach der persönlichen Notlage und wird von den Landesstellen der Stiftung entschieden, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Der Antrag muss persönlich in einer anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle gestellt werden.
Bundesstiftung Mutter und Kind - Hilfen für Schwangere in Not
Die Bundesstiftung Mutter und Kind unterstützt schwangere Frauen in einer finanziellen Notlage mit ergänzenden Zuschüssen. Gefördert werden Aufwendungen für Schwangerschaftsbekleidung, die Erstausstattung des Kindes, die Weiterführung des Haushalts, Wohnung und Einrichtung sowie die Betreuung des Säuglings oder Kleinkindes. Es gibt keine festen Höchstbeträge, Höhe und Dauer richten sich nach der persönlichen Notlage. Beantragt wird die Hilfe ausschließlich im persönlichen Beratungsgespräch in einer anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle.
DATIpilot - Innovationssprints (Modul 1)
Innovationssprints ermöglichen es, konkrete Transferideen schnell umzusetzen, mit vereinfachter Antragstellung und einem innovativen Auswahlverfahren. Während einer Laufzeit von maximal 18 Monaten können Forschungsergebnisse in die praktische Anwendung gebracht werden. Gefördert werden Einzel- oder Verbundprojekte mit maximal zwei Partnern.
ESF Plus Bundesprogramm 2021 bis 2027
Deutschland erhält rund 6,56 Milliarden Euro aus dem ESF Plus für 2021 bis 2027, davon etwa 2,22 Milliarden Euro für das Bundesprogramm und rund 4,34 Milliarden Euro für die 16 Länderprogramme. Der Fonds fördert Zugang zu Beschäftigung und Bildung, aktive soziale Eingliederung, die Integration Drittstaatsangehöriger und die Bekämpfung von Armut. Im ESF Plus sind der frühere ESF sowie EHAP, die Jugendbeschäftigungsinitiative und EaSI zusammengefasst. Das deutsche Bundesprogramm wurde am 5. Mai 2022 von der EU-Kommission genehmigt.
ESF Plus Bundesprogramm 2021 bis 2027
Deutschland erhält für 2021 bis 2027 rund 6,56 Milliarden Euro aus dem ESF Plus, davon verwaltet der Bund etwa 2,22 Milliarden Euro und die Länder rund 4,34 Milliarden Euro. Das Bundesprogramm umfasst 2,184 Milliarden Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 4,455 Milliarden Euro. Fuenf Bundesministerien setzen es gemeinsam um, federführend das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Förderlinien sind unter anderem Akti(F) Plus, EhAP Plus, INQA-Coaching, IQ, JUVENTUS, KOMPASS, MY TURN, rückenwind, WIR, Zukunftszentren, BIWAQ, JUGEND STAERKEN sowie EXIST Gründungsstipendium und EXIST Forschungstransfer.
ESF-Plus-Programm Schleswig-Holstein 2021 bis 2027
Das ESF-Plus-Programm Schleswig-Holstein fördert Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Teilhabe im Land und umfasst 88,8 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 222,3 Millionen Euro. Typische Förderbereiche sind Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung, Übergaenge von der Schule in den Beruf, Fachkräftesicherung, Gründungsberatung sowie Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung. Antragsteller sind in der Regel Bildungsträger, Verbände, Kammern, Kommunen und Unternehmen, Einzelpersonen werden über die Projekte erreicht. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus den Landesrichtlinien und den jeweiligen Aufrufen.
EU-Missionen in Horizont Europa
Die fünf EU-Missionen bündeln Forschung, Politik und Bürgerbeteiligung für konkrete Ziele bis 2030: Anpassung an den Klimawandel (mindestens 150 Regionen), Krebs (bessere Lebensbedingungen für über drei Millionen Menschen), 100 klimaneutrale und intelligente Städte, ein Bodenschutzprogramm mit 100 Reallaboren sowie die Wiederherstellung von Meeren und Gewässern. Kommunen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen können sich an Ausschreibungen beteiligen.
EU4Health
EU4Health ist das vierte und größte EU-Gesundheitsprogramm und läuft von 2021 bis 2027. Es reagiert auf die Erfahrungen der COVID-19-Pandemie und zielt darauf, die Widerstandsfähigkeit der europäischen Gesundheitssysteme zu stärken. Verwaltet wird es von der Exekutivagentur HaDEA, in den Mitgliedstaaten unterstützen nationale Kontaktstellen.
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Die Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX unterstützt Menschen mit wesentlichen Behinderungen bei einer selbstbestimmten Lebensführung und der Teilhabe an der Gesellschaft. Sie umfasst Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung und zur sozialen Teilhabe, etwa Assistenzleistungen und das Persönliche Budget. Seit dem Bundesteilhabegesetz sind die Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen getrennt, Einkommen und Vermögen werden guenstiger angerechnet. Zuständig sind die von den Ländern bestimmten Träger.
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (Teil 2 SGB IX)
Leistungen für Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel, eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und selbstbestimmtes, eigenverantwortliches Handeln zu fördern. Die Eingliederungshilfe gliedert sich in vier Leistungsgruppen: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung sowie zur sozialen Teilhabe. Seit dem Bundesteilhabegesetz ist die Eingliederungshilfe aus dem SGB XII herausgelöst und im Teil 2 des SGB IX geregelt. Antrag beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe.
Eingliederungshilfe: Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Paragrafen 99 und 113 SGB IX)
Die Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderungen, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschraenkt sind, sowie Menschen, bei denen eine solche Behinderung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Leistungen zur Sozialen Teilhabe umfassen Leistungen für Wohnraum, Assistenz, heilpaedagogische Leistungen, Betreuung in einer Pflegefamilie, Erwerb praktischer Kenntnisse, Förderung der Verständigung, Mobilität, Hilfsmittel und Besuchsbeihilfen. Der Antrag wird beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe gestellt.
Einstiegsgeld
Das Einstiegsgeld nach Paragraf 16b SGB II ist ein zusätzlicher Zuschuss für Menschen, die aus dem Grundsicherungsgeld heraus eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit aufnehmen. Es wird für längstens 24 Monate gezahlt und bemisst sich nach der bisherigen Dauer der Arbeitslosigkeit, der Größe der Bedarfsgemeinschaft und dem maßgebenden Regelbedarf. Es gibt keinen Rechtsanspruch, die Entscheidung liegt im Ermessen des Jobcenters. Beantragt wird das Einstiegsgeld beim zuständigen Jobcenter, möglichst vor Beginn der Tätigkeit.
Einstiegsgeld bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (Paragraf 16b SGB II)
Bürgergeldbeziehende können bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit einen Zuschuss zum Lebensunterhalt erhalten, wenn dies zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist. Die Leistung wird für maximal 24 Monate erbracht und bemisst sich unter anderem nach der bisherigen Dauer der Arbeitslosigkeit, der Größe der Bedarfsgemeinschaft und dem massgebenden Regelbedarf.
Engagiertes Land
Engagiertes Land stärkt lokale Netzwerke in Orten mit weniger als 10.000 Einwohnern in strukturschwachen ländlichen Regionen. Ein Netzwerk muss aus mindestens drei Organisationen aus verschiedenen Bereichen bestehen, etwa Verein, Kommune und Unternehmen. Neben finanzieller Unterstützung erhalten die Netzwerke Coaching, Qualifizierung und bundesweite Vernetzung. Die Auswahl erfolgt zweistufig über Interessenbekundung und Antragstellung, aufgenommen werden bis zu 30 Netzwerke.
Engagiertes Land
Engagiertes Land fördert lokale Netzwerke in strukturschwachen ländlichen Orten, die Vereine, Kommune, Betriebe und weitere Akteure zusammenbringen. Neben Geld gibt es Prozessbegleitung, Qualifizierung und bundesweiten Austausch. Das Netzwerk muss aus mindestens drei Organisationen bestehen und der Ort weniger als 10.000 Einwohner haben. Das Verfahren ist zweistufig, aus den Interessenbekundungen werden bis zu 30 Netzwerke für den Förderantrag ausgewählt.
Erasmus Plus (2021 bis 2027)
Erasmus Plus ist das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport mit rund 26 Milliarden Euro für 2021 bis 2027. Gefördert werden Hochschulbildung, schulische Bildung, Berufsbildung, Erwachsenenbildung, Jugend und Sport. In Deutschland setzen vier Nationale Agenturen das Programm um, je nach Bildungsbereich.
Erasmus Plus Jugend
Der Jugendbereich von Erasmus Plus fördert non-formales und informelles Lernen ausserhalb von Schule und Hochschule. Dazu gehoeren bi-, tri- und multilaterale Jugendbegegnungen, die Fachkräftemobilität für Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter, Jugendpartizipationsprojekte und DiscoverEU Inklusion. Teilnehmen können junge Menschen zwischen 13 und 30 Jahren, Anträge stellen Jugendorganisationen, Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie Kommunen. Programmprioritäten sind Inklusion und Vielfalt, Umwelt- und Klimaschutz, digitaler Wandel und Beteiligung am demokratischen Leben.
Ermäßigte BahnCard für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung erhalten die BahnCard zum ermäßigten Tarif. Die ermäßigte BahnCard 25 kostet 40,90 Euro in der 2. Klasse und 81,90 Euro in der 1. Klasse, die ermäßigte BahnCard 50 kostet 122 Euro in der 2. Klasse und 241 Euro in der 1. Klasse. Die regulaeren Preise liegen bei 62,90 beziehungsweise 244 Euro in der 2. Klasse. Die Laufzeit beträgt zwölf Monate, die Kuendigungsfrist vier Wochen vor Ablauf.
Ermäßigung und Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Behinderung
Menschen mit dem Merkzeichen RF zahlen einen ermäßigten Rundfunkbeitrag von 6,12 Euro monatlich. Das Merkzeichen bekommt, wer bei einem GdB von mindestens 80 nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kann, wer blind oder wesentlich sehbehindert ist oder wer gehoerlos ist beziehungsweise sich auch mit Hoerhilfen nicht ausreichend verständigen kann. Vollständig befreit werden taubblinde Menschen sowie Empfänger von Blindenhilfe nach Paragraf 72 SGB XII. Der Antrag wird beim Beitragsservice gestellt, Befreiungen werden nicht automatisch gewährt.
Erstorientierungskurse (EOK)
Erstorientierungskurse vermitteln erste Deutschkenntnisse und Orientierungswissen für den Alltag in Deutschland. Sie richten sich vorrangig an Asylsuchende, bei freien Plätzen können auch Schutzberechtigte und EU-Zugewanderte teilnehmen, nicht jedoch Kinder im schulpflichtigen Alter. Ein Kurs besteht aus sechs Modulen zu je 50 Unterrichtseinheiten, insgesamt 300 Unterrichtseinheiten, wobei das Modul zu Werten und Zusammenleben für alle verpflichtend ist. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenfrei, Kursangebote findet man über BAMF-NAvI.
Europäisches Solidaritätskorps
Das Europäische Solidaritätskorps eroeffnet jungen Menschen zwischen 18 und 30 Jahren die Möglichkeit, sich freiwillig im Ausland zu engagieren, allein oder im Team. Daneben können junge Leute eigene Solidaritätsprojekte vor Ort auf die Beine stellen. Für humanitaere Hilfseinsaetze gilt eine erweiterte Altersgrenze bis 35 Jahre. Die EU vergibt die Mittel über Aufrufe an Trägerorganisationen, junge Menschen registrieren sich auf dem europäischen Jugendportal und werden dort mit geförderten Trägern zusammengebracht.
Europäisches Solidaritätskorps
Das Europäische Solidaritätskorps fördert Freiwilligeneinsätze im In- und Ausland, Solidaritätsprojekte in der eigenen Gemeinde sowie Einsätze in der humanitären Hilfe. Die EU vergibt die Zuschüsse über Ausschreibungen an Trägerorganisationen, junge Menschen registrieren sich im Portal und finden dort Einsatzstellen.
Fahrkosten bei beruflicher Weiterbildung
Nach Paragraf 85 SGB III in Verbindung mit Paragraf 63 SGB III erstattet die Agentur für Arbeit die Fahrkosten, die durch eine geförderte Weiterbildung entstehen. Erstattet werden Pendelfahrten zwischen Unterkunft und Maßnahmeort und bei notwendiger auswärtiger Unterbringung die An- und Abreise sowie monatliche Familienheimfahrten. Berechnungsgrundlage ist der Betrag für das zweckmäßigste regelmäßig verkehrende öffentliche Verkehrsmittel in der niedrigsten Klasse, bei anderen Verkehrsmitteln wird nach dem Bundesreisekostengesetz abgerechnet. Der Antrag läuft über die zuständige Agentur für Arbeit.
Mehr zu Soziales
- ThemaFörderung für die neue HeizungWer eine alte Heizung ersetzt, kann dafür öffentliche Zuschüsse und zinsgünstige Kredite bekommen.
- ThemaFörderung für Photovoltaik und SpeicherSolarstrom vom eigenen Dach wird auf mehreren Wegen unterstützt: über die gesetzliche Vergütung für...
- ThemaFörderung für die energetische SanierungBei der Sanierung eines bestehenden Gebäudes gibt es zwei Wege: einzelne Maßnahmen wie Dämmung, Fenster oder...
- ThemaFörderung für WohneigentumWer eine Immobilie kauft oder baut, kann auf mehreren Ebenen Unterstützung bekommen: zinsgünstige Kredite...
- ThemaFörderung für die GründungFür Gründungen gibt es vier Arten von Unterstützung: Zuschüsse zum Lebensunterhalt oder zu Beratungskosten...
- ThemaFörderung für MobilitätRund um Mobilität fördern Bund, Länder und vor allem Kommunen sehr unterschiedliche Dinge: Lastenräder...
- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste zeigt alles zu Soziales. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.