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Förderung als Beratung für Soziales in Berlin

Diese Programme fördern Soziales und sind in Berlin beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

31 Programme gefunden

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BundBeratung

Assistierte Ausbildung (AsA)

Die Assistierte Ausbildung unterstützt junge Menschen, denen es schwerfällt, eine Ausbildung zu finden oder abzuschließen, und entlastet zugleich Ausbildungsbetriebe. Angeboten werden Stütz- und Förderunterricht, sozialpädagogische Betreuung, Konfliktlösung sowie Hilfe bei Organisation und Verwaltung der Ausbildung und Begleitung der Ausbilderinnen und Ausbilder. Die Kosten der Maßnahme übernehmen die Agenturen für Arbeit oder das Jobcenter vollständig.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit, Agenturen für Arbeit und Jobcenter
BundBeratung

Adoptionsbegleitung und Beratung vor und nach der Adoption

Seit dem Adoptionshilfe-Gesetz haben Kind, Adoptiveltern, leibliche Eltern und Adoptionsbewerber einen Rechtsanspruch auf Beratung und Unterstützung durch die Adoptionsvermittlungsstellen. Vor und während der Adoption umfasst das die Aufklaerung über Verfahren und Rechtsfolgen sowie die Unterstützung der abgebenden Eltern. Nach dem Adoptionsbeschluss besteht ein Anspruch auf nachgehende Adoptionsbegleitung, etwa bei der Herkunftssuche und der Akteneinsicht. Die Leistungen sind für die Beteiligten kostenfrei.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendaemter und anerkannte freie Träger
BundBeratung

Altenhilfe nach Paragraph 71 SGB XII

Leistungen für ältere Menschen, die Schwierigkeiten des Alters verhüten, überwinden oder mildern sollen und ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft ermöglichen. Dazu gehören Unterstützung bei gesellschaftlichem Engagement, Hilfe bei Beschaffung und Erhaltung einer altersgerechten Wohnung, Beratung im Vor- und Umfeld von Pflege und zu Wohnformen, Beratung zu altersgerechten Diensten, Leistungen für Veranstaltungen der Geselligkeit, Bildung und Kultur sowie Hilfen, um die Verbindung zu nahestehenden Personen zu halten. Anlaufstelle ist das Sozialamt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt der Stadt oder des Landkreises
BundBeratung

Assistierte Ausbildung (AsA flex)

Die Assistierte Ausbildung unterstützt junge Menschen vor und während einer Berufsausbildung mit individuellem Stütz- und Förderunterricht, Prüfungsvorbereitung sowie Hilfe bei Problemen im Betrieb, in der Berufsschule oder im Alltag. Auch der Ausbildungsbetrieb wird begleitet. Die Leistung ist für Teilnehmende kostenfrei und wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter finanziert. Sie laesst sich mit einer Einstiegsqualifizierung kombinieren und ist in einer ausbildungsvorbereitenden Phase auch mit Berufsausbildungsbeihilfe verbindbar.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter
BundBeratung

Außergerichtlicher Einigungsversuch und Bescheinigung einer geeigneten Stelle (Paragraph 305 InsO)

Vor dem Verbraucherinsolvenzverfahren muss versucht werden, sich außergerichtlich mit den Gläubigern auf einen Schuldenbereinigungsplan zu einigen. Scheitert dies, stellt eine geeignete Person oder Stelle auf Grundlage persönlicher Beratung und eingehender Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse eine Bescheinigung aus, die dem Insolvenzantrag beizufügen ist. Zusätzlich sind der Antrag auf Restschuldbefreiung, ein Vermögensverzeichnis, eine Vermögensübersicht, ein Gläubigerverzeichnis und ein Schuldenbereinigungsplan vorzulegen. Die Beratungsstelle darf den Schuldner im Verfahren vertreten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen, Rechtsanwältinnen, Steuerberater und andere geeignete Personen; Antrag beim Amtsgericht
KommuneBeratung

Beistandschaft des Jugendamts für Kindesunterhalt

Bei Streit um den Kindesunterhalt können Eltern beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Das Jugendamt stellt dann die Vaterschaft fest und setzt den Unterhaltsanspruch des Kindes durch, notfalls auch gerichtlich. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und dem jährlich neu festgelegten Mindestunterhalt, auf den das hälftige Kindergeld angerechnet werden kann. Die Beistandschaft ist für Eltern kostenfrei.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jugendamt der Kommune
BundBeratung

Beratungshilfe für Rechtsberatung

Beratungshilfe ist staatliche Unterstützung für Menschen mit wenig Geld, die anwaltliche Hilfe brauchen. Der Staat übernimmt die Anwaltskosten für die aussergerichtliche Beratung und Vertretung, der Eigenanteil beträgt laut Justizportal 15 Euro pro Beratung, den manche Kanzleien erlassen. Der Antrag wird beim Amtsgericht gestellt, persönlich, per Post, über eine Anwaltskanzlei oder online über Mein Justizpostfach. Für Gerichtsverfahren gibt es stattdessen Prozesskostenhilfe.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Amtsgericht am Wohnort
BundBeratung

Beratungshilfe für Rechtsberatung ausserhalb eines Gerichtsverfahrens

Beratungshilfe ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen anwaltliche Beratung und Vertretung ausserhalb eines Gerichtsverfahrens sowie im obligatorischen Gueteverfahren. Sie wird auf Antrag beim Amtsgericht gewährt, wenn die erforderlichen Mittel nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen fehlen, keine zumutbare andere Hilfe zur Verfuegung steht und die Inanspruchnahme nicht mutwillig ist. Die wirtschaftliche Voraussetzung ist erfuellt, wenn Prozesskostenhilfe ohne eigenen Kostenbeitrag zu gewähren wäre. Für die Rechtsuchenden fällt in der Regel nur eine geringe Eigenbeteiligung an.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Amtsgerichte
BundBeratung

Berufseinstiegsbegleitung (BerEb)

Die Berufseinstiegsbegleitung unterstützt Schuelerinnen und Schueler allgemeinbildender Schulen, bei denen Schwierigkeiten beim Schulabschluss oder beim Übergang in eine Ausbildung zu erwarten sind. Eine feste Begleitperson hilft beim Schulabschluss, bei der Berufswahl, bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz und bei persönlichen Problemen. Die Begleitung beginnt im Jahr vor dem Schulabschluss und endet in der Regel ein halbes Jahr nach Beginn der Ausbildung, spätestens 24 Monate nach Schulende. Für die Teilnehmenden ist das Angebot kostenlos.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundBeratung

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)

Eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme hilft jungen Menschen, die noch keine Ausbildung gefunden oder eine Ausbildung abgebrochen haben, sich auf den Einstieg in eine Berufsausbildung vorzubereiten. Sie verbindet Praktika in Betrieben mit fachtheoretischem Unterricht und ermöglicht unter Umständen das Nachholen eines Hauptschulabschlusses. Die Maßnahme wird von der Agentur für Arbeit finanziert, während der Teilnahme kann Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt werden, in der Regel ohne Anrechnung von Einkommen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundBeratung

Förderung der Beschäftigung von geflüchteten Menschen

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Betriebe, die geflüchtete Menschen beschäftigen oder ausbilden möchten, mit Beratung und dem Zugang zu den allgemeinen Förderinstrumenten. Genannt werden Kooperationsmodelle aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und Aus- oder Weiterbildung, Sprachkurse und Maßnahmen zum Berufseinstieg. Eigene Fördersätze oder Höchstbeträge nennt die Seite nicht, die Beratung läuft über den Arbeitgeber-Service, vorab hilft der Fördercheck der Bundesagentur.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit, Agenturen für Arbeit und Jobcenter
BundBeratung

Förderung schwer zu erreichender junger Menschen nach Paragraf 16h SGB II

Junge Menschen unter 25 Jahren, die den Kontakt zu Jobcenter und Jugendhilfe verloren haben, können nach Paragraf 16h SGB II zusätzliche Betreuungs- und Unterstützungsangebote erhalten. Ziel ist es, sie an Sozialleistungen heranzuführen, therapeutische Behandlung anzustoßen und die Teilnahme an regulären Aktivierungsangeboten zu ermöglichen. Die Leistung kann auch ohne eigenen Antrag erbracht werden, wenn eine Leistungsberechtigung wahrscheinlich ist. Jobcenter und örtlicher Träger der Jugendhilfe stimmen die Angebote miteinander ab.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter gemeinsam mit dem Jugendamt
BundBeratung

Ganzheitliche Betreuung und Coaching nach Paragraf 16k SGB II

Wer im Grundsicherungsbezug mehrere Vermittlungshemmnisse hat, kann nach Paragraf 16k SGB II ein ganzheitliches und bei Bedarf aufsuchendes Coaching bekommen. Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und Menschen an Arbeit oder Ausbildung heranzuführen. Bei jungen Menschen umfasst die Betreuung auch die Begleitung während einer Ausbildung und kann bis zu zwölf Monate nach Ausbildungsende weiterlaufen. Die Betreuung erbringt das Jobcenter selbst oder ein zugelassener Träger, teilweise über Gutscheine.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter
BundBeratung

Germany4Ukraine - zentrales Hilfeportal des Bundes für Gefluechtete aus der Ukraine

Germany4Ukraine ist das zentrale Hilfeportal des Bundes für Menschen, die aus der Ukraine gefluechtet sind. Es informiert zu Einreise und Registrierung, zur Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, zu Bürgergeld, Sozialhilfe und Wohngeld einschließlich Miet- und Heizkostenzuschuss, zu Arbeit und Arbeitsrechten, zu Integrationskursen und Deutschlernangeboten, zu Gesundheit und psychischer Unterstützung sowie zu Wohnen und Familienleistungen. Die Inhalte gibt es auf Deutsch, Englisch, Russisch und Ukrainisch, zusätzlich in Leichter Sprache und Gebaerdensprache sowie als App.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Fluechtlinge (BAMF), gefördert durch die Europäische Union
BundBeratung

Hilfe bei Energieschulden und drohender Stromsperre

Bei Energieschulden droht eine Sperre ab einem Rückstand von zwei Monatsabschlaegen, mindestens jedoch 100 Euro. Grundversorger müssen laut Verbraucherzentrale eine zinslose Ratenzahlung anbieten, bei Forderungen über 300 Euro mit einer Laufzeit von mindestens 12 bis 24 Monaten. Zusätzlich beraten die Verbraucherzentralen in allen Bundesländern kostenlos zu Energiearmut und Rechtsfragen und verweisen auf Darlehen von Jobcenter oder Sozialamt. Ein erster Schritt ist die Prüfung der Abschlaege, die oft zu hoch berechnet sind.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Verbraucherzentralen der Länder, Grundversorger, Jobcenter und Sozialamt
KommuneBeratung

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Nach dem achten Kapitel des SGB XII erhalten Menschen Hilfe, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und die sich aus eigener Kraft nicht helfen können. Typische Anlaesse sind Wohnungslosigkeit, Haftentlassung, Gewalterfahrung oder der Verlust der Wohnung. Die Hilfe umfasst Beratung, persönliche Unterstützung, Hilfe zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung sowie Hilfe zur Erlangung von Arbeit. Leistungen nach anderen Vorschriften gehen vor.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Oertliche und überoertliche Träger der Sozialhilfe
BundBeratung

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8. Kapitel SGB XII)

Rechtsanspruch auf Hilfen für Menschen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und die diese aus eigener Kraft nicht überwinden können, etwa Wohnungslose, Haftentlassene, Menschen mit Gewalterfahrung oder Suchtproblemen. Die Leistungen umfassen alle notwendigen Maßnahmen: Beratung, persönliche Betreuung, Straßensozialarbeit, betreutes Wohnen, Unterstützung bei Ausbildung und Arbeitsplatzsuche sowie Hilfen zur Erlangung und Sicherung einer Wohnung. Bei Bedarf wird ein Gesamtplan erstellt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt beziehungsweise überörtlicher Träger der Sozialhilfe, Durchführung oft durch freie Wohlfahrtspflege
BundBeratung

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach Paragraf 67 SGB XII (Wohnungslosenhilfe)

Menschen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, haben Anspruch auf Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten. Das ist die zentrale Rechtsgrundlage der Wohnungslosenhilfe und deckt Beratung, persönliche Betreuung, Hilfe bei der Wohnungssuche und Unterstützung beim Erhalt der Wohnung ab. Die Hilfe setzt voraus, dass die Betroffenen die Schwierigkeiten nicht aus eigener Kraft überwinden können. Leistungen nach anderen Kapiteln des SGB XII oder nach dem SGB VIII und SGB IX gehen vor. Geldbeträge sind im Gesetz nicht festgelegt, es handelt sich um eine Dienstleistung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Träger der Sozialhilfe, Umsetzung meist über freie Träger und Fachstellen
BundBeratung

Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Wohnungserhalt und Wohnungsbeschaffung)

Nach den Paragrafen 67 und 68 SGB XII erhalten Menschen mit besonderen Lebensverhältnissen und sozialen Schwierigkeiten, die sie aus eigener Kraft nicht überwinden können, Hilfen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten. Dazu gehoeren ausdrücklich Maßnahmen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung, Beratung und persönliche Betreuung sowie Unterstützung bei Ausbildung und Arbeitsplatzsuche. Das ist der zentrale Rechtsanspruch für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen. Dienstleistungen wie Beratung werden ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen erbracht, soweit sie im Einzelfall erforderlich sind. Bei Bedarf ist ein Gesamtplan zu erstellen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt bzw. überoertlicher Sozialhilfeträger, meist über Fachberatungsstellen freier Träger
BundBeratung

Jugendmigrationsdienste (JMD)

Die Jugendmigrationsdienste begleiten zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 27 Jahren auf ihrem Bildungs- und Berufsweg. Angeboten werden individuelles Case Management mit Integrationsförderplan, Einzelberatung, Elternarbeit und Gruppenangebote zu Themen wie Bildungssystem, Berufsorientierung, Erziehung sowie Sprach- und Computerkurse. Die Beratung ist jederzeit kostenlos. Bundesweit gibt es laut BAMF über 420 Standorte, die Website jugendmigrationsdienste.de nennt rund 500 Dienste; zu finden über BAMF-NAvI oder jmd4you.de, wo auch anonyme Onlineberatung möglich ist.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Durchführung durch Caritas, Diakonie, AWO, Internationaler Bund, Paritätischer Wohlfahrtsverband und Deutsches Rotes Kreuz
BundBeratung

Jugendmigrationsdienste (JMD)

Die Jugendmigrationsdienste beraten und begleiten junge Menschen mit Migrationshintergrund zwischen 12 und 27 Jahren. Sie bieten individuelle Begleitung mit Integrationsförderplan, Einzelfallberatung, Elternarbeit sowie Gruppenangebote und Kurse. Schwerpunkte sind Schule, Ausbildung, Berufsplanung und soziale Teilhabe. Die Beratung ist für die jungen Menschen und ihre Familien kostenlos. Bundesweit gibt es rund 500 Standorte; Träger sind unter anderem die Bundesarbeitsgemeinschaften der Evangelischen und Katholischen Jugendsozialarbeit, die Arbeiterwohlfahrt, der Internationale Bund, der Paritätische Wohlfahrtsverband und das Deutsche Rote Kreuz. Zusätzlich gibt es eine anonyme Online-Beratung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, umgesetzt durch Träger der Jugendsozialarbeit
KommuneBeratung

Kommunale Eingliederungsleistungen: Schuldnerberatung, Suchtberatung, psychosoziale Betreuung

Zur ganzheitlichen Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit können die Kommunen vier flankierende Leistungen erbringen: Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder und haeusliche Pflege von Angehoerigen, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung und Suchtberatung. Für Leistungsberechtigte sind diese Angebote kostenfrei. Sie werden über das Jobcenter vermittelt, das die Kosten bei anerkannten Beratungsstellen übernimmt. Voraussetzung ist, dass die Leistung für die Eingliederung ins Erwerbsleben erforderlich ist.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Kommunale Träger der Grundsicherung
LandBeratung

Leistungen und Beratung der Integrations- und Inklusionsaemter

Die Integrations- und Inklusionsaemter erbringen die begleitende Hilfe im Arbeitsleben: Geldleistungen an schwerbehinderte Beschäftigte für technische Arbeitshilfen, Wohnung und Berufsbildung sowie Leistungen an Arbeitgeber für barrierefreie Arbeitsplätze, Ausbildungsplätze und betriebliches Eingliederungsmanagement. Dazu kommen technischer Beratungsdienst, Integrationsfachdienste, Jobcoaching, Kuendigungsschutzverfahren und die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber, die trägerunabhängig lotsen. Alles wird aus der Ausgleichsabgabe finanziert und ist für Ratsuchende kostenfrei.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Integrationsamt beziehungsweise Inklusionsamt des Landes, Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber nach Paragraf 185a SGB IX
BundBeratung

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAT und MAG)

Nach Paragraf 45 SGB III kann die Agentur für Arbeit Lehrgänge, Trainings und Coachings finanzieren, die den Weg in Arbeit ebnen. Bei einer Maßnahme bei einem Träger (MAT) findet das Angebot bei einem Bildungsträger statt und dauert nach Angaben der Bundesagentur bis zu acht Wochen, etwa für Bewerbungstraining, neue berufliche Kompetenzen oder die Vorbereitung auf eine Selbständigkeit. Bei einer Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG) wird ein Betrieb erprobt, das dauert in der Regel wenige Tage, gesetzlich höchstens sechs Wochen und bei Langzeitarbeitslosen bis zu zwölf Wochen. Die Kosten trägt die Agentur, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter

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