Förderung als Zuschuss für Soziales auf Ebene Land
Alle Programme für Soziales auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
157 Programme gefunden
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Dorfentwicklung Hessen
Landesprogramm zur Entwicklung hessischer Doerfer als attraktiver Lebensraum, mit Schwerpunkt auf Innenentwicklung und Energieeffizienz. Gefördert werden Planungen und Dienstleistungen, Infrastruktur und Daseinsvorsorge, Umnutzung, Sanierung und Neubau in Ortskernen sowie Freiflächen und Ortsbild. Private können auch Förderung für städtebaulich verträglichen Rückbau erhalten, wenn ihre Immobilie in einem anerkannten Förderschwerpunkt liegt. Maßnahmen setzen ein kommunales Entwicklungskonzept sowie ortstypische Bauweise und Gestaltungsempfehlungen voraus. Im Juli 2026 wurden 12 weitere Kommunen anerkannt, sodass 97 Kommunen mit 703 Ortsteilen im Programm sind. Bewerbungen für 2027 sind bis zum 1. Februar 2027 möglich.
ZILE - Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung, Dorfentwicklung Niedersachsen
Landesrichtlinie für die integrierte ländliche Entwicklung in Niedersachsen auf Basis der EU-Förderperiode 2023 bis 2027. Gefördert werden unter anderem Dorfentwicklung und Dorfentwicklungspläne, die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes, Basisdienstleistungen, Kleinstunternehmen der Grundversorgung sowie Modellvorhaben. Im Bereich Dorfentwicklung sind die Umnutzung und Sanierung ortsbildpraegender Bausubstanz im Ortskern typische Fördergegenstände. Die Fördersaetze unterscheiden sich nach Übergangsregion und stärker entwickelter Region sowie nach Maßnahmenart. Ein Vorhabenbeginn vor Antragstellung ist ausgeschlossen. Die Antragstellung erfolgt online über das Portal OAManAErL.
Projektmittelförderung Schleswig-Holstein
Über die Projektmittelförderung unterstützen der Landessportverband Schleswig-Holstein und das Land Projekte von Sportvereinen und Verbänden. Es gibt getrennte Programmlinien von LSV und Land sowie Landesprogramme Schleswig-Holstein. Ergänzt wird das Angebot durch den LSV-Innovationsfonds und Spendenprogramme wie Kein Kind ohne Sport. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine und Verbände des LSV. Die konkreten Förderhöhen und Fristen stehen auf den Unterseiten der einzelnen Programme.
Sportplatz Kommune 2.0
Sportplatz Kommune 2.0 fördert Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote vor Ort mit Fördersummen von 5.000 bis 15.000 Euro pro Projekt und Jahr. Das Programm richtet sich an Sportvereine und Kooperationen mit Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, niedrigschwellige Angebote in den Stadtteilen zu verankern und neue Zielgruppen für Bewegung zu gewinnen. Die Abwicklung läuft über das Förderportal des Landessportbundes NRW. Die aktuellen Bedingungen und Fristen stehen im Förderportfolio des LSB.
Förderung der Integration von Geflüchteten durch Sport Sachsen
Der Landessportbund Sachsen fördert Sportvereine, die Geflüchtete in den Vereinssport einbinden. Unterstützt werden Angebote, die Teilhabe ermöglichen und den Zugang zu Sportgruppen erleichtern, etwa Schnupperangebote, Sprachmittlung oder die Übernahme von Mitgliedsbeiträgen. Das Programm ergänzt die allgemeine Sportförderung des Landessportbundes und das Bundesprogramm Integration durch Sport. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Mitgliedsvereine des Landessportbundes Sachsen.
Vereinsförderung Saar
Unter dem Dach Vereinsförderung Saar bündelt der Landessportverband für das Saarland seine Unterstützungsangebote für Sportvereine. Gefördert werden insbesondere Vereine, die sich in besonderem Maße für gesellschaftliche Querschnittsthemen einsetzen, etwa Demokratieförderung, Nachhaltigkeit, Inklusion und Schutz vor sexualisierter Gewalt. Ergänzend informiert der LSVS über die Stützpunktförderung des Bundesprogramms Integration durch Sport. Ein Kompetenzzentrum Ehrenamt unterstützt Vereine zusätzlich bei der Fördermittelgewinnung.
Landesprogramm 1000x1000 - Anerkennung für den Sportverein
Das Landesprogramm 1000x1000 fördert Maßnahmen von Sportvereinen in neun Schwerpunkten und honoriert damit ehrenamtliches Engagement. Die Staatskanzlei stellt die Mittel bereit, der Landessportbund NRW leitet sie auf Antrag an die Vereine weiter. Förderfähig sind Maßnahmen, die im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2026 durchgeführt werden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Schwerpunkt Inklusion, die ersten 250 Maßnahmen in diesem Bereich werden unabhängig vom Eingang der übrigen Anträge vorrangig gefördert. Neu ist der Schwerpunkt 9 zur Begleitung der nordrhein-westfälischen Olympiabewerbung.
Hamburger Aktionsplan Inklusion und Sport
Im Rahmen des Hamburger Aktionsplans Inklusion und Sport werden Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen gefördert. Ziel ist eine Erhöhung der Sportaktivitäten und der Abbau von Hindernissen bei Sportangeboten, damit eine gleichberechtigte Teilhabe im Sport möglich wird. Antragsberechtigt sind die Mitgliedsorganisationen des Hamburger Sportbundes. Ergänzend fördert der HSB inklusive Sportgruppen, Seniorinnen- und Seniorengruppen sowie Projekte im Bereich Integration.
Landesrahmenprogramm Integrationslotsinnen und Integrationslotsen Berlin
Seit 2013 fördert Berlin im Landesrahmenprogramm den Einsatz von Integrationslotsinnen und Integrationslotsen. Inzwischen sind mehr als 200 Lotsinnen und Lotsen in über 40 Sprachen in der ganzen Stadt tätig. Sie unterstützen Neuzugewanderte, Geflüchtete und länger ansässige Menschen mit Migrationsgeschichte, begleiten bei Beratungen und Anträgen und vermitteln sprachlich und kulturell zwischen Ratsuchenden und Verwaltung. Die Lotsinnen und Lotsen erhalten eine sozialversicherungspflichtige Anstellung; formale Qualifikationen sind nicht erforderlich, entscheidend sind persönliche Eignung und Sprachkenntnisse. Das Programm wird von Trägern der Wohlfahrtspflege und Migrantenorganisationen in allen Bezirken umgesetzt und von einer Fachstelle koordiniert.
Strukturfonds für Dachverbände von Migrantenorganisationen (Berlin)
Der Strukturfonds stärkt Dachverbände von Migrantenorganisationen in Berlin und sichert deren Arbeit langfristig. Gefördert werden der Aufbau stabiler Organisationsstrukturen, Netzwerkarbeit, größere Sichtbarkeit und Qualifizierungsangebote, mit denen insbesondere kleine Migrantenorganisationen professionalisiert werden. In der Pilotphase seit dem 1. Januar 2025 werden vier Dachverbände gefördert: Club Dialog e.V., Migrationsrat Berlin e.V., TBB e.V. sowie VIA Regional Berlin/Brandenburg e.V. Die Förderung läuft bis 2027 und wird wissenschaftlich begleitet.
Integrationsfonds Berlin - bezirkliches Nachbarschaftsprogramm
Der Integrationsfonds fördert Projekte, die Partizipation, Integration und Migration im Sozialraum unterstützen. Die Projekte ermöglichen Begegnung, erleichtern das Ankommen im Bezirk und stärken das Empowerment von Initiativen und Organisationen von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte. Für das Jahr 2026 stehen berlinweit rund 11,12 Millionen Euro zur Verfügung. Grundlage ist Paragraf 16 Abs. 3 Nr. 6 und 7 des Berliner Partizipations- und Migrationsgesetzes. Die Mittel werden auftragsweise an die zwölf Bezirke verteilt, nach einem Schlüssel aus Sockelbetrag sowie Belegung der LAF-Unterkünfte, Zuwanderung aus dem Ausland und Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund. Die Bewerbung läuft über den jeweiligen Bezirk.
Partizipations- und Integrationsprogramm (PartIntP) Berlin
Das Partizipations- und Integrationsprogramm des Berliner Senats stärkt die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte. Gefördert werden Organisationen von Menschen mit Migrationsgeschichte, deren Vorstand mehrheitlich aus Personen mit Migrationsgeschichte im Sinne des Berliner Partizipationsgesetzes besteht. Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung mit Eigenmitteln, der Förderzeitraum beträgt in der Regel bis zu zwei Jahre. Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig; Projekte müssen berlinweit wirken oder Modellcharakter haben. Die Bewerbungsfrist für die Förderperiode 2025 bis 2027 ist abgelaufen, derzeit ist keine Bewerbung möglich.
Ehrenamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen in Hessen
Hessen fördert im Landesprogramm WIR die Qualifizierung und den Einsatz ehrenamtlicher Integrationslotsinnen und -lotsen. Sie unterstützen vor allem neu Zugewanderte und Geflüchtete mehrsprachig, begleiten zu Behörden oder Elterngesprächen und vermitteln Wissen über passende Beratungsangebote. Bezuschusst werden sowohl die Qualifizierungsmaßnahmen der kommunalen, kirchlichen und gemeinnützigen Träger als auch Aufwandsentschädigungen für aktive Lotsinnen und Lotsen. Gemeinnützige Organisationen in Kommunen unter 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern können ab einem Pool von fünf Lotsinnen und Lotsen eine Koordinierungspauschale von 2.000 Euro pro Jahr für die hauptamtliche fachliche Begleitung erhalten.
Förderung von Migrantenorganisationen in Hessen
Im Landesprogramm WIR fördert Hessen gemeinnützige Migrantenorganisationen, die noch keine hauptamtlichen Strukturen aufgebaut haben. Gefördert werden neue Mikroprojekte, die gesellschaftliche Teilhabe und Integration stärken, verbunden mit der Einrichtung einer geringfügigen Beschäftigung zur Projektumsetzung. Für ein Mikroprojekt können bis zu 3.000 Euro pro Haushaltsjahr bewilligt werden, für die geringfügig beschäftigte Person zusätzlich bis zu 9.000 Euro pro Haushaltsjahr. Eine Förderung ist in der Regel für bis zu 24 Monate möglich. Nicht förderfähig sind Vereine, deren Tätigkeit ausschließlich der Religionsausübung, dem reinen Spracherwerb oder der Pflege der Herkunftskultur dient.
WIR-Vielfaltszentren in Hessen
Die 32 WIR-Vielfaltszentren sind eine zentrale Säule des hessischen Landesprogramms WIR. Sie sind in die kommunalen Verwaltungen eingebunden, koordinieren und vernetzen die Integrationsarbeit vor Ort und fördern die Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamt. Mit der Novellierung der Förderrichtlinie Ende 2025 wurde die Fortführung bis Ende 2030 gesichert. Den Kommunen stehen Personalmittel für zwei WIR-Stellen in Höhe von jeweils 60.000 Euro pro Jahr zur Verfügung, zusätzlich können 20.000 Euro jährlich für eine unterstützende WIR-Mitarbeit beantragt werden. Alle zwei Jahre werden Zielvereinbarungen zwischen Land und Kommunen geschlossen.
Landesprogramm WIR - Vielfalt und Teilhabe (Hessen)
Das hessische Landesprogramm WIR bündelt mehrere Förderlinien zur Integrations- und Teilhabepolitik. Gefördert werden WIR-Koordinatorinnen und -Koordinatoren in 32 WIR-Vielfaltszentren, Integrations- und Teilhabeprojekte für Menschen mit Migrations- oder Fluchtgeschichte, Migrantenorganisationen, die Qualifizierung und der Einsatz ehrenamtlicher Integrationslotsinnen und -lotsen sowie die Grundqualifizierung ehrenamtlicher Laiendolmetschender. Antragsberechtigt sind je nach Förderschwerpunkt Kommunen, Vereine und weitere Träger. Alle Anträge werden online über das Programmportal gestellt.
Integrationsagenturen Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert seit 2007 Integrationsagenturen bei den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege. Landesweit gibt es 214 Integrationsagenturen mit rund 290 Fachkräften, darunter 42 Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit. Die vier Arbeitsschwerpunkte sind bürgerschaftliches Engagement von und für Menschen mit Einwanderungsgeschichte, interkulturelle Öffnung, sozialraumorientierte Arbeit und Antidiskriminierungsarbeit. Die Agenturen führen Sozialraum- und Bedarfsanalysen durch und entwickeln daraus passende Angebote vor Ort. Bewilligungsbehörde ist das Kompetenzzentrum für Integration bei der Bezirksregierung Arnsberg.
Kommunale Integrationszentren Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Aufbau und Betrieb Kommunaler Integrationszentren in allen Kreisen und kreisfreien Städten. Rechtsgrundlage ist das Teilhabe- und Integrationsgesetz von 2012, das 2021 novelliert wurde. Die Zentren koordinieren die kommunale Integrationsarbeit, vernetzen die örtlichen Akteure und erstellen Bestands- und Bedarfsanalysen. Zu ihren Aufgaben gehören die durchgängige Sprachbildung über alle Bildungsstufen, die Koordination ehrenamtlicher Sprachmittlerpools, Programme wie Griffbereit und Rucksack Kita, die Schulaufnahmeberatung für neu zugewanderte Kinder sowie die interkulturelle Organisationsentwicklung.
Kommunales Integrationsmanagement (KIM) Nordrhein-Westfalen
Das Kommunale Integrationsmanagement ist nach Landesangaben das bislang größte integrationspolitische Förderprogramm Nordrhein-Westfalens. Es läuft seit 2020 in allen Kreisen und kreisfreien Städten und finanziert 192 Koordinierungsstellen; 2021 standen dafür 50 Millionen Euro bereit. Gefördert werden drei Bausteine: die Gesamtkoordination, meist beim Kommunalen Integrationszentrum, das rechtskreisübergreifende KIM-Case-Management sowie zusätzliche Personalstellen in Ausländer- und Einbürgerungsbehörden. Zielgruppe sind geflüchtete und neu eingewanderte Menschen unabhängig vom Aufenthaltstitel. Rechtsgrundlage ist Paragraf 9 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes.
Förderung inklusiver Kulturprojekte Hamburg
Hamburg fördert Kulturprojekte, die Menschen mit und ohne Behinderung gleichberechtigt einbeziehen. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, Vereine und Kunstschaffende mit Bezug zur Stadt. Die Bewerbungsfrist ist jährlich der 15. November. Förderbeträge werden auf der Übersichtsseite nicht genannt.
Förderung sorbischer und wendischer Projekte in Brandenburg
Brandenburg fördert Projekte mit Bezug zur sorbischen und wendischen Sprache und Kultur. Die Mindestförderung beträgt 2.500 Euro, eine feste Antragsfrist gibt es nicht. Antragsberechtigt sind Vereine, Einrichtungen und Kommunen im angestammten Siedlungsgebiet und darueber hinaus. Das Projekt muss einen klaren Bezug zur sorbischen oder wendischen Sprache haben.
Sport schafft Heimat
Mit Sport schafft Heimat fördert Bayern seit 2016 jährlich Projekte, die Gefluechtete und Menschen mit Migrationsgeschichte über den Sport einbinden. Antragsberechtigt sind Sportvereine und Verbände im Freistaat. Die Förderhöhe ist auf der Übersichtsseite des Ministeriums nicht beziffert. Das Programm läuft weiter.
LEADER-Förderung über die AktivRegionen in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein setzt LEADER über 22 anerkannte AktivRegionen um, die als Lokale Aktionsgruppen eigene Entwicklungsstrategien verfolgen und Projekte selbst auswählen. Für die Periode 2023 bis 2027 stehen 55 Millionen Euro ELER-Mittel bereit, rund 2,5 Millionen Euro je Region, dazu 500.000 Euro Landeskofinanzierung pro Jahr. Die drei Kernthemen sind Klimaschutz und Klimaanpassung, Daseinsvorsorge und Lebensqualität sowie regionale Wertschöpfung. Anträge laufen über das Regionalmanagement der jeweiligen AktivRegion.
Familienzeit NRW - Zuschuss zur Familienerholung
Familien mit geringem Einkommen aus Nordrhein-Westfalen können einen geförderten Aufenthalt in einer Familienferienstätte machen. Der Aufenthalt umfasst drei bis sechs Übernachtungen mit Vollpension und familiengerechter, paedagogisch begleiteter Freizeitgestaltung. Der Eigenanteil beträgt 50 Euro je Erwachsenem und 25 Euro je Kind und entfällt unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen. Massgeblich ist die Bedürftigkeit nach Paragraf 53 Absatz 2 der Abgabenordnung, der Antrag läuft ausschließlich online.
Was Landesförderung bei Soziales bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Soziales auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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Eine Liste zeigt alles zu Soziales. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.