Förderprogramme für Sonstiges in Berlin
Diese Programme fördern Sonstiges und sind in Berlin beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
227 Programme gefunden
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- Sonstiges603
Recherche-Stipendien von Netzwerk Recherche
Stipendien für investigative Recherchen mit Bezug zu Deutschland oder Relevanz für ein deutschsprachiges Publikum. Vergeben werden drei Varianten: das NR/Olin-Stipendium für Umwelt und Ökologie, das NR/Ecosia-Stipendium für Klima und Biodiversität und das allgemeine NR-Stipendium. Die Stipendien sind mit bis zu 5.000 Euro dotiert, die Projekte werden von Mentorinnen und Mentoren begleitet. Bewerbungen sind laufend möglich, werden aber erst nach der jeweils nächsten Bewerbungsfrist gesichtet.
German Motion Picture Fund (GMPF)
Förderung für hochwertige Serien und Filme, die nicht im Kino ausgewertet werden: bis zu 30 Prozent der anerkennungsfähigen deutschen Herstellungskosten, maximal 5 Mio. Euro pro Film und 20 Mio. Euro pro Serienstaffel. Seit Februar 2025 sind die Zuwendungen nicht rückzahlbar. Bei Bewilligung müssen 65 Prozent der Finanzierung gesichert sein, die Finanzierung ist binnen fuenf Monaten zu schließen, der Dreh binnen sechs Monaten zu beginnen. Ein Beratungsgespraech vor Antragstellung ist Pflicht.
Deutscher Filmförderfonds DFFF II
Zuschuss für Produktionsdienstleister wie Studios und VFX-Häuser, die an internationalen Kinoproduktionen mitarbeiten: 30 Prozent der anerkennungsfähigen deutschen Herstellungskosten, höchstens 25 Mio. Euro pro Projekt. Der Film muss Gesamtherstellungskosten von mindestens 20 Mio. Euro haben, die deutschen Kosten beim Dienstleister mindestens 8 Mio. Euro betragen, bei Animationsfilmen mindestens 2 Mio. Euro. Für Drehbeginn vor dem 1. Februar 2025 galt ein Satz von 25 Prozent.
Deutscher Filmförderfonds DFFF I
Produktionskostenzuschuss für Kinofilme: 30 Prozent der anerkannten deutschen Herstellungskosten, höchstens 5 Mio. Euro pro Film. Mindestherstellungskosten 1 Mio. Euro bei Spielfilmen, 200.000 Euro bei Dokumentarfilmen, 2 Mio. Euro bei Animationsfilmen. Mindestens 25 Prozent der Gesamtherstellungskosten müssen in Deutschland ausgegeben werden, bei Kosten über 20 Mio. Euro mindestens 20 Prozent. Für Drehbeginn vor dem 1. Februar 2025 galten 20 bzw. 25 Prozent und maximal 4 Mio. Euro.
Künstlersozialabgabe für Unternehmen und Verwerter
Pflichtabgabe statt Förderung: Jedes Unternehmen, jeder Verein und jede öffentliche Stelle, die selbständige Künstler oder Publizisten beauftragt, muss auf alle in einem Kalenderjahr gezahlten Honorare die Künstlersozialabgabe abführen. Der Abgabesatz beträgt 5,0 Prozent im Jahr 2025 und 4,9 Prozent im Jahr 2026. Die Meldung erfolgt jährlich, die Anmeldung bei der KSK ist formlos möglich. Aus dieser Abgabe und einem Bundeszuschuss wird die halbe Beitragslast der Versicherten finanziert.
DBU Green Start-up Programm
Sonderprogramm der Deutschen Bundesstiftung Umwelt für junge Unternehmen mit nachhaltigem Geschäftsmodell, also auch für Gründungen rund um Reparatur, Wiederverwendung, Sharing und Kreislaufwirtschaft. In fünf Jahren wurden 75 junge Unternehmen mit insgesamt 9,1 Millionen Euro gefördert. Wichtigste Auswahlkriterien sind nach Aussage des Jurymitglieds Prof. Dr. Klaus Fichter die Umweltentlastung und der Innovationsgrad. Das Programm richtet sich an Gründungen mit doppeltem Auftrag, die wirtschaftlichen Erfolg mit ökologischem und sozialem Beitrag verbinden und für klassische Investoren oft zu früh oder zu riskant sind. Konkrete Förderhöchstbeträge nennt die verlinkte Programmseite nicht.
DBU-Projektförderung
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert innovative, umweltentlastende Modellvorhaben in elf Themenfeldern, darunter ausdrücklich Ressourcen und Nachhaltige Produkte, was Kreislaufwirtschaft, Reparaturfähigkeit und Materialeffizienz einschließt. Unternehmen erhalten in der Regel 50 Prozent der Projektkosten, Hochschulen und staatlich finanzierte Einrichtungen bis zu 100 Prozent, die genaue Höhe wird je Projekt individuell festgelegt. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Personengesellschaften, Vereine, Stiftungen, Privatpersonen, Hochschulen und staatlich finanzierte Einrichtungen. Das Verfahren ist zweistufig: erst eine Projektskizze von 3 bis 10 Seiten, danach ein Antrag von rund 20 Seiten. Skizzen und Anträge können jederzeit eingereicht werden.
LIFE-Teilprogramm Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität
Teilprogramm des EU-Programms LIFE, das den Übergang zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten, schadstofffreien, energieeffizienten und klimaresilienten Wirtschaft unterstützt. Schwerpunkte sind Kreislaufwirtschaft und Rückgewinnung von Ressourcen aus Abfall, Wasserwirtschaft, Luftqualität, Lärmminderung, Bodenschutz, Chemikalienmanagement und Umweltgovernance. Gefördert werden Standard Action Projects, die innovative Lösungen und bewährte Verfahren im industriellen oder gewerblichen Maßstab umsetzen, sowie Strategic Integrated Projects zur Umsetzung von EU-Umweltpolitik. Antragsberechtigt sind unter anderem KMU, Start-ups, Kommunen, Gebietskörperschaften, Forschungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen. Die Aufrufe 2026 sind offen.
KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft
Technologiefeld der Förderinitiative KMU-innovativ für risikoreiche Forschungs- und Entwicklungsprojekte kleiner und mittlerer Unternehmen zu Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft, etwa Materialsubstitution, Rezyklateinsatz, Sortier- und Recyclingtechnik. Das Verfahren ist zweistufig mit verbindlichen Fristen, ein Ergebnis liegt in der Regel drei Monate nach Einreichung der Skizze vor. KMU können allein oder im Verbund mit Forschungseinrichtungen antragen, die Koordination muss in der Regel bei einem KMU liegen. Eine kostenlose Lotsenstelle berät unter 0800 26 23 009.
Kälte-Klima-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative
Gefördert wird die Errichtung energieeffizienter stationärer Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln samt Nebenaggregaten und Speichern. Neu aufgenommen ist die Umrüstung bestehender kleiner Kompressionsanlagen von fluorierten Kältemitteln auf Kohlenwasserstoffe, was den Stromverbrauch senkt und die Anlagen im Bestand hält statt sie zu ersetzen. Die Förderung erfolgt als Festbetragsförderung, die konkrete Höhe lässt sich mit dem Förderrechner auf klimaschutz.de ermitteln. Anträge sind ganzjährig elektronisch beim BAFA möglich.
Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte (Nationale Klimaschutzinitiative)
Gefördert werden umsetzungsorientierte Projekte, die zur Treibhausgasneutralität bis 2045 beitragen, etwa durch neue Konsum-, Nutzungs- und Wirtschaftsmodelle. Förderfähig sind Personalkosten, Dienstleistungen, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen und Investitionen in Gegenstände, mit denen die entwickelten Maßnahmen erprobt werden. Nicht gefördert werden Baumaßnahmen und reine Forschungsprojekte. Die Förderung muss in angemessenem Verhältnis zum Transformationspotenzial stehen, ein Mindesteigenanteil ist erforderlich. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, ausdrücklich nicht Kommunen, kommunale Zweckverbände und natürliche Personen.
Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative
Zentrales Bundesprogramm für kommunalen Klimaschutz, das strategische Maßnahmen wie Klimaschutzkonzepte, Klimaschutzkoordination, Machbarkeitsstudien und Beratungsleistungen sowie investive Maßnahmen fördert. Zu den investiven Fördertatbeständen gehört ausdrücklich die Abfallwirtschaft, also etwa Anlagen und Technik auf Wertstoffhöfen und in der kommunalen Entsorgung, daneben Abwasser, Trinkwasserversorgung, Innen- und Außenbeleuchtung sowie klimafreundliche Mobilität. Die einzelnen Förderquoten stehen in Nummer 7.3 der Richtlinie, finanzschwache Kommunen und Braunkohlereviere erhalten erhöhte Sätze.
Umweltinnovationsprogramm (UIP)
Das Umweltinnovationsprogramm fördert großtechnische Demonstrationsanlagen in Deutschland, in denen eine innovative Technik erstmals in der Branche angewendet oder bekannte Techniken neuartig kombiniert werden, unter anderem in Abfallwirtschaft, Kreislaufwirtschaft, Abwasser, Luftreinhaltung und Energieeffizienz. Möglich ist ein Investitionszuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten, in der Praxis gedeckelt bei 7,5 Millionen Euro, alternativ ein Zinszuschuss zu einem KfW-Kredit über bis zu 70 Prozent der Kosten. Das Verfahren ist zweistufig mit einer jederzeit einreichbaren Projektskizze.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 6: Elektrifizierungsmaßnahmen bei kleinen Unternehmen
Kleine Unternehmen erhalten 33 Prozent Zuschuss, wenn sie vorhandene Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl betrieben werden, durch neue elektrisch oder mit erneuerbaren Energien betriebene Anlagen ersetzen oder bestehende Anlagen auf Elektrobetrieb umrüsten. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro, der Höchstzuschuss bei 200.000 Euro je Antragsteller für technisch, wirtschaftlich und verwaltungstechnisch zusammenhängende Maßnahmen. Die technischen Anforderungen entsprechen dem KfW-Kreditprogramm 295.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 5: Transformationspläne
Modul 5 der EEW-Richtlinie fördert die Erstellung von Transformationsplänen, mit denen Unternehmen den eigenen Weg zur Treibhausgasneutralität planen und die dafür nötigen Energie-, Material- und Ressourcenmaßnahmen ableiten. Anders als die übrigen EEW-Module wird dieses Modul nicht vom BAFA, sondern vom Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH über die Plattform wettbewerb-energieeffizienz.de abgewickelt. Fördersatz und Höchstbetrag stehen dort und nicht auf der BAFA-Seite.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung, Basisförderung
Die Basisförderung von Modul 4 gibt KMU ohne aufwendiges Einsparkonzept einen Zuschuss von 15 Prozent (kleine Unternehmen) beziehungsweise 10 Prozent (mittlere Unternehmen) der Investitionskosten, wenn der Ersatz einer bestehenden Anlage den Endenergiebedarf um mindestens 15 Prozent senkt. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 10.000 Euro je Maßnahme, die Förderzusage bei zusammenhängenden Maßnahmen bei höchstens 20 Millionen Euro. Gefördert werden unter anderem Elektrostapler, Spritzgießmaschinen, Lasercutter, Lackierkabinen und Gastronomietechnik.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
Gefördert werden Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme von Sensorik, Messtechnik, Datenumsetzern, Steuerungen und zertifizierter Energiemanagement-Software nach DIN EN ISO 50001 sowie zugehörige Mitarbeiterschulungen. Der Zuschuss beträgt 45 Prozent für kleine, 35 Prozent für mittlere und 25 Prozent für große Unternehmen. Gemeinsam mit Modul 2 sind je zusammenhängender Maßnahme höchstens 20 Millionen Euro möglich. Die Software muss auf der BAFA-Liste zertifizierter Produkte stehen.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 1: Querschnittstechnologien
Zuschuss für den Austausch bereits im Betrieb laufender Querschnittstechnologien gegen hocheffiziente Motoren, Pumpen, Ventilatoren, Druckluftverdichter, Frequenzumrichter und Wärmeübertrager zur Abwärmenutzung. Kleine Unternehmen erhalten 25 Prozent, mittlere 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Je Maßnahme sind mindestens 2.000 Euro zu investieren, insgesamt sind höchstens 200.000 Euro Zuschuss möglich. Nur KMU sind antragsberechtigt, Neuanlagen ohne Ersatz werden nicht gefördert.
Beratungsnetzwerk im Handwerk
Der Bund finanziert das kostenfreie und neutrale Beratungsangebot der Handwerksorganisationen mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Pro Vollzeitstelle sind es 24.100 Euro jährlich für Betriebsberatung und Fachberatung sowie 30.100 Euro für Beratungsstellen für Innovation und Technologie. Endbegünstigte sind Handwerksbetriebe und Menschen vor Gründung oder Übernahme.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (BAFA-Beratungsförderung)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen. Themen wie Nachfolge und Übergabe sind erfasst. Jedes Unternehmen kann in der Geltungsdauer maximal fünf Beratungen abrechnen, davon höchstens zwei pro Jahr.
nexxt-change Unternehmensnachfolgebörse
Kostenlose und anonyme Nachfolgebörse des Bundes für Betriebsinhaber, die einen Nachfolger suchen, und für Übernahmeinteressierte. Seit 2006 wurden nach Angaben der Plattform 22.300 Vermittlungen erreicht, 431 regionale Partner wie Kammern und Banken begleiten die Inserate kostenfrei.
Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Wärmeleitungen und Wärmespeichern (Geothermiebeschleunigungsgesetz, GeoBG)
Kein Geldprogramm, sondern der rechtliche Hebel für Geothermieprojekte: Das GeoBG erklärt Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Wärmeleitungen und Wärmespeicher zu Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse (§ 4), erlaubt den vorzeitigen Beginn (§ 5), enthält Erleichterungen beim Artenschutz gegenüber § 39 und § 44 Bundesnaturschutzgesetz (§ 6), Duldungspflichten für Grundstückseigentümer (§ 7) sowie eigene Regeln zu Planfeststellung, Plangenehmigung und Enteignungsverfahren für Wärmeleitungen (§ 8). Rechtsbehelfe gehen erstinstanzlich an die Oberverwaltungsgerichte (§ 10).
Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULEplus)
BULEplus fördert Modellvorhaben, Modellregionen, Wettbewerbe, Forschung und Wissenstransfer in ländlichen Räumen. Themen sind unter anderem Digitalisierung mit Land.Digital und Smarte.Land.Regionen, Dorfentwicklung und Nahversorgung, LandKULTUR, LandMobil, regionale Wertschöpfungsketten und ehrenamtliches Engagement. Zielgruppe sind Kommunen, Vereine, Initiativen und Unternehmen in ländlichen Regionen. Für die Maßnahme Land.Heimat.Innovativ nennt das Ministerium eine Förderung von bis zu 300.000 Euro je Projekt.
Spendenabzug für Zuwendungen an gemeinnützige Vereine nach Paragraf 10b EStG
Zuwendungen an steuerbegünstigte Körperschaften können als Sonderausgaben abgezogen werden, begrenzt auf 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkuenfte oder alternativ 4 Promille der Summe aus Umsaetzen sowie Loehnen und Gehaeltern. Mitgliedsbeiträge für Sport, Freizeit und Heimatpflege sind nicht abziehbar, Spenden dagegen schon. Für Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung gilt zusätzlich ein Sonderbetrag von bis zu 1 Million Euro, bei zusammen veranlagten Ehegatten bis 2 Millionen Euro, verteilbar auf zehn Jahre. Für Vereine ist das der zentrale Hebel, um Spenden einzuwerben.
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