Förderung als Zuschuss für Sonstiges in Hamburg
Diese Programme fördern Sonstiges und sind in Hamburg beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
58 Programme gefunden
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- Zuwanderung und Integration43
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Bundesförderung EEW - Modul 2 Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
Zuschuss für Erwerb und Installation von Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Geothermie-Anlagen und Biomassefeuerungsanlagen zur Erzeugung von Prozesswärme. Kleine Unternehmen erhalten 60 Prozent, mittlere Unternehmen 50 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für Biomassefeuerungsanlagen gelten reduzierte Fördersätze.
Bundesförderung EEW - Modul 4 Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus
Weitgehend technologieoffene Förderung für Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz industrieller und gewerblicher Prozesse. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 45 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 35 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status bis zu 25 Prozent. Für ausgewählte Maßnahmen in den Bereichen Abwärmenutzung, Elektrifizierung sowie Wasserstofferzeugung und -nutzung kann zusätzlich ein Dekarbonisierungsbonus von bis zu 10 Prozentpunkten bewilligt werden.
EEW Modul 4 - Energie- und ressourcenbezogene Optimierung, Premiumförderung
Die technologieoffene Premiumförderung unterstützt Investitionen zur Senkung des Energieverbrauchs auf Basis eines Einsparkonzepts. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 45 Prozent, mittlere bis zu 35 Prozent und größere Unternehmen bis zu 25 Prozent. Für Abwärmenutzung, Elektrifizierung sowie Wasserstofferzeugung und -nutzung kommt ein Dekarbonisierungsbonus von bis zu 10 Prozentpunkten hinzu.
Bundesförderung EEW - Modul 4 Basisförderung für Anlagenoptimierung
Vereinfachte pauschale Förderung für kleine und mittlere Unternehmen, die Anlagen bestimmter Kategorien austauschen, ohne ein umfangreiches Einsparkonzept erstellen zu müssen. Kleine Unternehmen erhalten pauschal 15 Prozent, mittlere Unternehmen 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
EEW Modul 4 - Energie- und ressourcenbezogene Optimierung, Basisförderung
Die Basisförderung ermöglicht KMU eine pauschale Förderung für den Austausch ineffizienter Bestandsanlagen ohne aufwendiges Einsparkonzept. Kleine Unternehmen erhalten pauschal 15 Prozent, mittlere Unternehmen 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Nachzuweisen ist eine Senkung des Endenergiebedarfs um mindestens 15 Prozent.
Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze
Gefördert werden innovative Projekte und Verfahren für den Schiffbau, für Schiffsreparaturen und Schiffsumbauten bei Handelsschiffen mit Eigenantrieb sowie bei Offshore-Strukturen. Dazu zählen neue Typschiffe, innovative Komponenten und Systeme sowie neue Verfahren in Planung, Entwurf und Fertigung. Die Fördersaetze reichen von maximal 15 Prozent bis maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten, die maximale Förderung beträgt 15 Millionen Euro je Projekt.
RUBIN - Regionale unternehmerische Bündnisse für Innovation
Förderung unternehmerisch getragener regionaler Innovationsbündnisse in strukturschwachen Regionen. In der Konzeptphase können bis zu drei Partner, darunter mindestens ein KMU und höchstens eine Hochschule oder Forschungseinrichtung, mit insgesamt maximal 200.000 Euro gefördert werden. In der Umsetzungsphase erhalten die RUBIN-Bündnisse in der Regel zwischen fünf und 12 Millionen Euro.
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
Privat Investierende, insbesondere Business Angels, erhalten 15 Prozent des Ausgabepreises ihrer Anteile an jungen innovativen Unternehmen als steuerfreien Erwerbszuschuss zurückerstattet. Pro Unternehmen können Investitionen von bis zu 3 Millionen Euro pro Kalenderjahr bezuschusst werden. Zusätzlich gibt es einen Exitzuschuss von 25 Prozent des Veräußerungsgewinns, maximal in Höhe des Erwerbszuschusses.
Förderung für Bürgerenergiegesellschaften (Windenergie an Land)
Bürgerenergiegesellschaften erhalten bis zu 70 Prozent ihrer Planungs- und Genehmigungskosten für Windenergieanlagen an Land erstattet, höchstens 300.000 Euro je Projekt im Rahmen der De-minimis-Höchstgrenze. Förderfähig sind Vorplanungskosten, Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, erforderliche Gutachten sowie Rechts- und Steuerberatung. Investitionen in Bau und Betrieb, behördliche Gebühren und Gründungskosten sind ausgeschlossen.
Bundesförderung EEW - Modul 6 Elektrifizierung von kleinen Unternehmen
Zuschuss von 33 Prozent der förderfähigen Investitionskosten für den Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl betrieben werden, gegen elektrisch betriebene Anlagen. Das Modul richtet sich gezielt an kleine Unternehmen.
EEW Modul 6 - Elektrifizierungsmaßnahmen kleiner Unternehmen
Kleine Unternehmen erhalten 33 Prozent Zuschuss, wenn sie fossil betriebene Produktionsanlagen durch rein elektrisch betriebene Anlagen ersetzen oder bestehende Anlagen auf elektrischen Betrieb umruesten. Der maximale Gesamtzuschuss beträgt 200.000 Euro pro Antragsteller. Die technischen Anforderungen entsprechen denen des KfW-Programms 295.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) - Modul 1 Querschnittstechnologien
Zuschuss für Erwerb und Installation hocheffizienter elektrischer Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger sowie für Wärmedämmmaßnahmen an Bestandsanlagen, Frequenzumrichter und Wärmeübertrager zur Abwärmenutzung. Kleine Unternehmen erhalten 25 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, mittlere Unternehmen 20 Prozent.
EEW Modul 1 - Querschnittstechnologien
Gefördert werden Erwerb und Installation hocheffizienter elektrischer Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger sowie Wärmedämmmaßnahmen, Frequenzumrichter und Wärmeübertrager. Kleine Unternehmen erhalten 25 Prozent, mittlere Unternehmen 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Der Zuschuss ist auf insgesamt 200.000 Euro für zusammenhaengende Maßnahmen begrenzt.
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
Private Investoren erhalten 15 Prozent des Ausgabepreises ihrer Anteile an jungen innovativen Unternehmen als Erwerbszuschuss zurückerstattet, maximal 100.000 Euro je Investor. Förderfähig sind je Investor und Investment bis zu 333.333,33 Euro, also 50.000 Euro Zuschuss, bei einem Mindesteinsatz von 10.000 Euro. Nach mindestens dreijähriger Haltedauer können Anleger zusätzlich einen Exitzuschuss von 25 Prozent des Gewinns erhalten.
RISA-Förderung Entsiegelung
Zuschuss für die Entsiegelung versiegelter Flächen ab 10 Quadratmeter in Verbindung mit einem wasserdurchlässigen, versickerungsfähigen Bodenaufbau. Bei vollständiger Entsiegelung werden auch Bepflanzungskosten übernommen. Gefördert werden 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 25.000 Euro.
RISA-Förderung Versickerung
Zuschuss für Planung und Errichtung von Flächenversickerungen, Versickerungsmulden sowie Mulden-Rigolen-Systemen. Gefördert werden 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 25.000 Euro. Das Programm unterstützt Hamburgs Weg zur Schwammstadt.
Messeprogramm Young Innovators (junge innovative Unternehmen)
Zuschuss zur Teilnahme junger innovativer Unternehmen an ausgewählten internationalen Leitmessen in Deutschland. Förderfähig sind die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau. Bei den ersten zwei Teilnahmen werden 60 Prozent gefördert, ab der dritten Beteiligung 50 Prozent, bis zu einer Gesamtsumme von 7.500 Euro pro Aussteller.
Messeprogramm für junge innovative Unternehmen
Junge innovative Unternehmen erhalten einen Zuschuss zu Standmiete und Standbau auf Gemeinschaftsständen ausgewählter internationaler Leitmessen in Deutschland. Die ersten zwei Teilnahmen werden mit 60 Prozent gefördert, ab der dritten Beteiligung mit 50 Prozent. Der Zuschuss beträgt maximal 7.500 Euro pro Aussteller und Messe.
Hamburg Digital Check
Zuschuss für Beratungsleistungen in den Bereichen Informationssicherheit und digitaler Wandel mit dem Ziel eines konkreten Realisierungskonzepts. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Beratungsausgaben, maximal 7.500 Euro. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das eAntragsportal.
RISA-Förderung Regenwasserzisternen
Zuschuss für Anschaffung und Installation ober- oder unterirdischer Regenwasserspeicher ab 2.000 Liter Fassungsvermögen zur Bewässerung von Garten und Grünflächen. Privatpersonen erhalten 40 Prozent der Kosten bis maximal 1.500 Euro je Grundstück, Unternehmen und Organisationen einschließlich WEG 30 Prozent bis maximal 3.000 Euro. Erdarbeiten und Rückstausicherung sind förderfähig.
Mikroförderprogramm der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Kleinförderung für ehrenamtlich getragene Organisationen in ländlichen und strukturschwachen Regionen. Gefördert werden Maßnahmen außerhalb des Regelbetriebs, etwa Dankeschön-Veranstaltungen für Ehrenamtliche, Öffentlichkeitsarbeit, Workshops, Anschaffungen und Honorare für externe Leistungen. Maximal 1.500 Euro je Organisation und Kalenderjahr bei bis zu 90 Prozent Förderquote.
action! Aktiv für eine globale Welt
Förderung von Bildungsaktionen zu globalen Themen und den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung. Gefördert werden Workshops, Ausstellungen, Filmabende oder Aktionstage mit bis zu 500 Euro und 100 Prozent Kostendeckung. Antragsberechtigt sind ausdrücklich auch Einzelpersonen, Gruppen und nicht eingetragene Initiativen.
Barkassenumbau Speicherstadt
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80 Prozent für Umbauten zur Höhenreduzierung von Barkassen im Hamburger Speicherstadtverkehr. Förderfähig sind hydraulisch absenkbare oder elektrisch klappbare Ruderhäuser, Ballasttankeinbauten zur Tiefgangserhöhung sowie Anpassungen an Masten, Antennen, Relings und Sicherheitsausrüstung.
Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)
Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, bei finanzschwachen Kommunen 80 Prozent, mindestens 15.000 Euro je Antrag. Vier Module: naturnahe Grünflächenpflege inklusive Geräten und Schulungen, Baumpflanzungen und Baumkonzepte, Naturoasen wie Pikoparks, Naturerfahrungsräume und Renaturierung kleiner Gewässer sowie Entsiegelung und Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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