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Förderung als Zuschuss für Sonstiges in Brandenburg

Diese Programme fördern Sonstiges und sind in Brandenburg beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

119 Programme gefunden

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BundZuschuss

Deutscher Filmförderfonds DFFF I

Produktionskostenzuschuss für Kinofilme: 30 Prozent der anerkannten deutschen Herstellungskosten, höchstens 5 Mio. Euro pro Film. Mindestherstellungskosten 1 Mio. Euro bei Spielfilmen, 200.000 Euro bei Dokumentarfilmen, 2 Mio. Euro bei Animationsfilmen. Mindestens 25 Prozent der Gesamtherstellungskosten müssen in Deutschland ausgegeben werden, bei Kosten über 20 Mio. Euro mindestens 20 Prozent. Für Drehbeginn vor dem 1. Februar 2025 galten 20 bzw. 25 Prozent und maximal 4 Mio. Euro.

bis 30 Prozent, maximal 5 Mio. Euro
bundesweit
Filmförderungsanstalt (FFA) im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

Deutscher Filmförderfonds DFFF II

Zuschuss für Produktionsdienstleister wie Studios und VFX-Häuser, die an internationalen Kinoproduktionen mitarbeiten: 30 Prozent der anerkennungsfähigen deutschen Herstellungskosten, höchstens 25 Mio. Euro pro Projekt. Der Film muss Gesamtherstellungskosten von mindestens 20 Mio. Euro haben, die deutschen Kosten beim Dienstleister mindestens 8 Mio. Euro betragen, bei Animationsfilmen mindestens 2 Mio. Euro. Für Drehbeginn vor dem 1. Februar 2025 galt ein Satz von 25 Prozent.

bis 30 Prozent, maximal 25 Mio. Euro
bundesweit
Filmförderungsanstalt (FFA) im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

EEW Modul 1 - Querschnittstechnologien

Gefördert werden Erwerb und Installation hocheffizienter elektrischer Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger sowie Wärmedämmmaßnahmen, Frequenzumrichter und Wärmeübertrager. Kleine Unternehmen erhalten 25 Prozent, mittlere Unternehmen 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Der Zuschuss ist auf insgesamt 200.000 Euro für zusammenhaengende Maßnahmen begrenzt.

bis 25 Prozent, maximal 200.000 Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

EEW Modul 4 - Energie- und ressourcenbezogene Optimierung, Basisförderung

Die Basisförderung ermöglicht KMU eine pauschale Förderung für den Austausch ineffizienter Bestandsanlagen ohne aufwendiges Einsparkonzept. Kleine Unternehmen erhalten pauschal 15 Prozent, mittlere Unternehmen 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Nachzuweisen ist eine Senkung des Endenergiebedarfs um mindestens 15 Prozent.

bis 15 Prozent, maximal 20 Mio. Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

EEW Modul 4 - Energie- und ressourcenbezogene Optimierung, Premiumförderung

Die technologieoffene Premiumförderung unterstützt Investitionen zur Senkung des Energieverbrauchs auf Basis eines Einsparkonzepts. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 45 Prozent, mittlere bis zu 35 Prozent und größere Unternehmen bis zu 25 Prozent. Für Abwärmenutzung, Elektrifizierung sowie Wasserstofferzeugung und -nutzung kommt ein Dekarbonisierungsbonus von bis zu 10 Prozentpunkten hinzu.

bis 45 Prozent, maximal 20 Mio. Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

EEW Modul 6 - Elektrifizierungsmaßnahmen kleiner Unternehmen

Kleine Unternehmen erhalten 33 Prozent Zuschuss, wenn sie fossil betriebene Produktionsanlagen durch rein elektrisch betriebene Anlagen ersetzen oder bestehende Anlagen auf elektrischen Betrieb umruesten. Der maximale Gesamtzuschuss beträgt 200.000 Euro pro Antragsteller. Die technischen Anforderungen entsprechen denen des KfW-Programms 295.

bis 33 Prozent, maximal 200.000 Euro
bundesweit
BAFA
LandZuschuss

Einzelbetriebliche Investitionen (EBI) ELER 2023-2027

Investitionsförderung für landwirtschaftliche Unternehmen in drei Teilen: Erzeugung und Vorbereitung landwirtschaftlicher Produkte, Gartenbau und Imkerei sowie Verarbeitung, Vermarktung und Diversifizierung. Je nach Fördergegenstand beträgt der Zuschuss zwischen 40 und 65 Prozent, etwa für Stallbau mit verbessertem Tierwohl, Guelle- und Festmistlagerung oder die Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen.

bis 65 Prozent der Kosten
Brandenburg
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MLEUV
BundZuschuss

Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Modul 1: Querschnittstechnologien

Zuschuss für den Erwerb und die Installation hocheffizienter elektrischer Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger, für Wärmedämmmaßnahmen an Bestandsanlagen, für Frequenzumrichter zur Nachruestung und für Wärmeübertrager zur Abwärmenutzung. Kleine Unternehmen erhalten 25 Prozent, mittlere Unternehmen 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen. Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro je Maßnahme betragen, der Zuschuss ist auf 200.000 Euro für zusammenhaengende Maßnahmen begrenzt.

bis 25 Prozent, maximal 200.000 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Modul 4: Basisförderung

Pauschale Förderung für den Austausch ineffizienter Bestandsanlagen bestimmter Anlagenkategorien, ohne dass ein umfangreiches Einsparkonzept erstellt werden muss. Kleine Unternehmen erhalten 15 Prozent, mittlere Unternehmen 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Unternehmen ohne KMU-Status sind nicht antragsberechtigt. Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 Euro je Maßnahme betragen. Für die Antragstellung ist der Nachweis erforderlich, dass der Endenergiebedarf durch den Anlagenaustausch um mindestens 15 Prozent sinkt.

bis 15 Prozent, maximal 20 Mio. Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Modul 4: Premiumförderung mit Dekarbonisierungsbonus

Weitgehend technologieoffene Förderung für Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz industrieller und gewerblicher Prozesse. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 45 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 35 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status bis zu 25 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für ausgewählte Maßnahmen in den Bereichen Abwärmenutzung, Elektrifizierung sowie Wasserstofferzeugung und -nutzung kommt ein Dekarbonisierungsbonus von bis zu 10 Prozentpunkten hinzu. Eine Förderung ist nur möglich, wenn ein Einsparkonzept Treibhausgaseinsparungen in bestimmter Höhe nachweist.

bis 45 Prozent, maximal 20 Mio. Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen

Zuschuss von 33 Prozent der förderfähigen Investitionskosten für kleine Unternehmen, die vorhandene Produktionsanlagen mit Erdgas-, Kohle- oder Mineraloelbetrieb durch elektrisch oder mit erneuerbaren Energien betriebene Neuanlagen ersetzen. Förderfähig ist nicht nur der Austausch, sondern auch die Umruestung von Bestandsanlagen auf elektrischen Betrieb. Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro betragen. Für technisch, wirtschaftlich und administrativ zusammenhaengende Maßnahmen darf über Modul 6 insgesamt maximal ein Zuschuss von 200.000 Euro beantragt werden.

bis 33 Prozent, maximal 200.000 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
LandZuschuss

Energieeffizienz Brandenburg (2026)

Zuschuss für die energetische Optimierung industrieller und gewerblicher Anlagen und Prozesse, die zuvor in einem Energieaudit ermittelt wurde. Der Fördersatz beträgt maximal 27,5 Prozent für kleine, 22,5 Prozent für mittlere Unternehmen und bis zu 15 Prozent für Stadtwerke und Energieversorger ohne KMU-Status. Kofinanziert aus dem EFRE.

bis 27.5 Prozent der Kosten
Brandenburg
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MWEKE
LandZuschuss

Erneuerbarer Wasserstoff und Erneuerbare Energien-Speicher Brandenburg 2025

Zuschuss für die Erzeugung, Verwendung und Verteilung von erneuerbarem Wasserstoff sowie für die Speicherung von erneuerbarem Strom als chemische, mechanische oder thermische Energie. Bei den Fördertatbeständen Infrastruktur und Speicher sind nur KMU sowie Stadtwerke und Versorger antragsberechtigt. Die Förderhöhe richtet sich nach den Artikeln 36, 36a, 38 und 41 AGVO.

ab 50.000 Euro
Brandenburg
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MWAEK
BundZuschuss

Finanzhilfen des Bundes für Radschnellwege

Der Bund beteiligt sich mit durchschnittlich 75 Prozent an den Kosten für Planung und Bau von Radschnellwegen der Länder und Kommunen. Förderfähig sind auch der Umbau von Kreuzungspunkten und die Sicherheitsausstattung einschließlich Beleuchtung. Interessierte Gemeinden stellen den Antrag beim jeweiligen Land, das dann die Bundesförderung beantragt. Für 2026 sind im Klima- und Transformationsfonds 58,487 Millionen Euro für Radschnellwege veranschlagt.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, ausgereicht über die Länder
EUZuschuss

Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund)

Der Fonds für einen gerechten Übergang ist die erste Säule des Mechanismus für einen gerechten Übergang und Teil der Kohaesionspolitik 2021 bis 2027. Er unterstützt Regionen, die vom Weg zur Klimaneutralität besonders betroffen sind, damit der Strukturwandel nicht zu neuen regionalen Ungleichgewichten führt. In Deutschland ist der Fonds in die EFRE-Programme der Braunkohleländer Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt integriert. Anträge laufen deshalb über die jeweiligen Landesprogramme und nicht direkt bei der Kommission.

Höhe je nach Vorhaben
Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen
Europäische Kommission und Landesbehörden
BundZuschuss

Förderung für Bürgerenergiegesellschaften (Windenergie an Land)

Bürgerenergiegesellschaften erhalten bis zu 70 Prozent ihrer Planungs- und Genehmigungskosten für Windenergieanlagen an Land erstattet, höchstens 300.000 Euro je Projekt im Rahmen der De-minimis-Höchstgrenze. Förderfähig sind Vorplanungskosten, Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, erforderliche Gutachten sowie Rechts- und Steuerberatung. Investitionen in Bau und Betrieb, behördliche Gebühren und Gründungskosten sind ausgeschlossen.

bis 70 Prozent, maximal 300.000 Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

Förderung von Kälte- und Klimaanlagen (Kälte-Klima-Richtlinie)

Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an stationaeren Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden. Dazu zählen Kälteerzeugungseinheiten, Rückkühlsysteme, Wärmepumpen zur Abwärmenutzung, die Nachruestung von Trockenkühlern sowie Speicher, Rohrleitungen und Regelungstechnik. Die genaue Förderhöhe ermittelt der Förderrechner des BAFA.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (Förderung unternehmerischen Know-hows)

Kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe erhalten einen Zuschuss zum Honorar einer externen Unternehmensberatung. Förderfähig sind Beratungskosten von maximal 3.500 Euro je Beratung. In den neuen Bundesländern (mit den Regionen Lüneburg und Trier, ohne Berlin und die Region Leipzig) werden 80 Prozent bezuschusst, höchstens 2.800 Euro; in den alten Bundesländern (mit Berlin und der Region Leipzig, ohne Lüneburg und Trier) sind es 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro. Mit der Beratung darf erst nach dem Informationsschreiben der Leitstelle begonnen werden.

bis 2.800 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
LandZuschuss

GRW - Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur (GRW-I)

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für den Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur, vorrangig in den regionalen Wachstumskernen. Gefördert werden die Erschließung und Erweiterung von Industrie- und Gewerbegelaende, Verkehrsanbindungen, Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Maßnahmen in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten. Die Basisförderung beträgt maximal 60 Prozent, mit Potenzialförderung bis zu weiteren 20 Prozent; Regionalmanagementvorhaben bis 75 Prozent und höchstens 200.000 Euro pro Jahr.

bis 80 Prozent der Kosten
Brandenburg
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / Land Brandenburg und Bund
LandZuschuss

GRW-G Große Richtlinie

Anteiliger Investitionszuschuss der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für mittlere und große Unternehmen sowie kleine Unternehmen mit Vorhaben über 3 Mio. Euro. Gefördert werden Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung, Verfahrensumstellung und Übernahme von Betriebsstätten. Die Höchstfördersaetze liegen bei 10 bis 20 Prozent in D-Fördergebieten, bis 15 Prozent in C-Gebieten und bis 45 Prozent für Transformationsinvestitionen.

bis 45 Prozent der Kosten
Brandenburg
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MWAEK
LandZuschuss

GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen

Anteiliger Zuschuss für Investitionsvorhaben kleiner Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, darunter Existenzgründer, Produktions-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe sowie Tourismusvorhaben. Wahlweise sachkapital- oder personalausgabenbezogen. Der Höchstsatz beträgt 20 Prozent in D-Fördergebieten und 35 Prozent in C-Fördergebieten, in an Polen angrenzenden C-Gebieten zuzueglich 10 Prozent.

bis 35 Prozent, maximal 3 Mio. Euro
Brandenburg
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MWAEK
BundZuschuss

Geld- und Sachleistungen an die Fraktionen des Deutschen Bundestages

Fraktionen des Bundestages haben nach Paragraf 58 Abgeordnetengesetz Anspruch auf Geld- und Sachleistungen aus dem Bundeshaushalt. Die Geldleistungen bestehen aus einem Grundbetrag je Fraktion, einem Betrag je Mitglied und einem Oppositionszuschlag für Fraktionen, die die Bundesregierung nicht tragen. Die Höhe legt der Bundestag jährlich fest, der Praesident berichtet dazu bis zum 30. September. Die Mittel dürfen ausschließlich für parlamentarische Aufgaben verwendet werden, eine Verwendung für Parteiaufgaben ist unzulässig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutscher Bundestag
BundZuschuss

German Motion Picture Fund (GMPF)

Förderung für hochwertige Serien und Filme, die nicht im Kino ausgewertet werden: bis zu 30 Prozent der anerkennungsfähigen deutschen Herstellungskosten, maximal 5 Mio. Euro pro Film und 20 Mio. Euro pro Serienstaffel. Seit Februar 2025 sind die Zuwendungen nicht rückzahlbar. Bei Bewilligung müssen 65 Prozent der Finanzierung gesichert sein, die Finanzierung ist binnen fuenf Monaten zu schließen, der Dreh binnen sechs Monaten zu beginnen. Ein Beratungsgespraech vor Antragstellung ist Pflicht.

bis 30 Prozent, maximal 20 Mio. Euro
bundesweit
Filmförderungsanstalt (FFA) im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
EUZuschuss

Horizont Europa (Horizon Europe) - Rahmenprogramm für Forschung und Innovation

Horizont Europa ist das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation und gliedert sich in vier Säulen: Wissenschaftsexzellenz, Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit, Innovatives Europa sowie Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums. Gefördert werden unter anderem Gesundheit, Kultur, zivile Sicherheit, Digitalisierung, Industrie, Weltraum, Klima, Energie, Mobilität und Bioökonomie. In Deutschland beraten die Nationalen Kontaktstellen kostenlos zur Antragstellung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission, deutsche Beratung über die Nationalen Kontaktstellen (NKS)

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