Förderung als Sonstiges für Sonstiges
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Sonstiges. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Solidarpakt für Windenergie Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz hat kein eigenes Beteiligungsgesetz, arbeitet dafür aber seit 2009 mit dem Instrument des Solidarpakts für Windenergie. Gemeinden zahlen einen Teil ihrer Pachteinnahmen aus Windenergieanlagen in einen gemeinsamen Fonds ein, der anschließend an alle beteiligten Kommunen der Region verteilt wird. Damit profitieren auch Gemeinden, auf deren Gemarkung aus Gründen des Abstands, der Topografie oder des Naturschutzes keine Windenergieanlage stehen kann. Der erste Solidarpakt dieser Art wurde 2009 geschlossen; das Modell wird seitdem in mehreren Verbandsgemeinden und Landkreisen angewandt.
Wasserstoff-Kernnetz nach § 28q EnWG
Kein Zuschussprogramm, sondern der regulatorische Rahmen für den Aufbau des deutschlandweiten Wasserstoff-Kernnetzes. Die Bundesnetzagentur hat den Antrag der Fernleitungsnetzbetreiber am 22. Oktober 2024 mit Änderungen genehmigt: 9.040 Kilometer Leitungslänge, davon rund 56 Prozent Umstellungen bestehender Erdgasleitungen, erwartete Investitionskosten 18,9 Milliarden Euro. Aufgenommen werden nur Infrastrukturen mit geplanter Inbetriebnahme bis zum 31.12.2032, die große Industrienachfrager, Wasserstoffkraftwerke, Wasserstoffspeicher, Elektrolyseure oder Importpunkte anbinden. Genehmigte Projekte gelten als energiewirtschaftlich notwendig und im überragenden öffentlichen Interesse.
Wohnsitzregelung für Schutzberechtigte (§ 12a AufenthG)
Wer internationalen Schutz erhält oder erstmals eine Aufenthaltserlaubnis aus bestimmten humanitaeren Gründen bekommt, ist für drei Jahre verpflichtet, den Wohnsitz in dem zugewiesenen Bundesland zu nehmen. Die Verpflichtung entfällt, wenn die Person mindestens 15 Stunden woechentlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und dabei mindestens den monatlichen Regelsatz einer Einzelperson verdient, eine Berufsausbildung oder ein Studium aufnimmt oder einen Integrationskurs, Berufssprachkurs oder eine mindestens dreimonatige Qualifizierungsmaßnahme besucht, die am zugewiesenen Ort nicht möglich ist. Das gilt auch für Ehe- und Lebenspartner sowie minderjährige Kinder in familiaerer Lebensgemeinschaft. Die Aufhebung beantragt man bei der zuständigen Behörde.
nexxt-change Unternehmensboerse
Bundesweite Unternehmensboerse für die Unternehmensnachfolge, getragen vom Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam mit KfW, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie Wirtschaftsverbänden. Übergabewillige Unternehmerinnen und Unternehmer können kostenfrei ein Verkaufsangebot einstellen, Übernahmeinteressierte ein Gesuch. Alle Inserate werden von regionalen Ansprechpartnern der Kammern und Verbände geprüft und begleitet. Die Boerse ist kein Förderprogramm mit Geldleistung, sondern die zentrale öffentliche Matching-Plattform für Betriebsübernahmen im Handwerk und Mittelstand.
Ökokonto Baden-Württemberg nach der Ökokonto-Verordnung (OeKVO)
In Baden-Württemberg regelt die Ökokonto-Verordnung seit dem 1. April 2011 das Verfahren zur Anerkennung von Aufwertungsmaßnahmen, das Führen des Ökokonto-Verzeichnisses und die Bewertung in Ökopunkten. Unterschieden wird zwischen dem bauplanungsrechtlichen Ökokonto der Gemeinden nach Baugesetzbuch und dem naturschutzrechtlichen Ökokonto bei den unteren Naturschutzbehörden. Vorhabenträger ohne eigene Flächen können auf Maßnahmen zurückgreifen, die Dritte entwickelt haben.
Ökokonto Bayern nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV)
Die BayKompV regelt das Ökokonto als Maßnahmenpool oder Flächenpool. Flächen werden in das Ökoflächenkataster Teil Ökokonto eingetragen, die untere Naturschutzbehörde bestätigt Ausgangszustand und Wertpunkte. Bei Abbuchung gibt es für jedes Kalenderjahr der vorgezogenen Realisierung einen Zuschlag von drei Prozent der festgestellten Aufwertung ohne Zinseszins für höchstens zehn Jahre. Wertpunkte sind auf Dritte übertragbar.
Ökokonto und Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen nach Paragraf 16 BNatSchG
Wer freiwillig und ohne öffentliche Fördermittel Naturschutzmaßnahmen auf eigenen Flächen umsetzt, kann diese vorab als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen anerkennen lassen und in einem Ökokonto bevorraten. Die entstehenden Ökopunkte lassen sich später für eigene Eingriffe verrechnen oder an Vorhabenträger verkaufen. Erfassung, Bewertung, Buchung, Genehmigungsbedürftigkeit und Handelbarkeit richten sich nach dem Recht des jeweiligen Bundeslandes.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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