Förderprogramme für Sanierung in Niedersachsen
Diese Programme fördern Sanierung und sind in Niedersachsen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
181 Programme gefunden
Thema wechseln
- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Sofortabzug von Renovierungskosten nach dem Kauf: die 15-Prozent-Grenze (§ 6 Absatz 1 Nummer 1a EStG)
Renovierungskosten an einer vermieteten Immobilie sind grundsätzlich sofort in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar, was deutlich schneller wirkt als eine Abschreibung über Jahrzehnte. Der Haken sind die ersten drei Jahre nach dem Kauf: Übersteigen die Instandsetzungs- und Modernisierungskosten ohne Umsatzsteuer in diesem Zeitraum 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes, gelten sie als anschaffungsnahe Herstellungskosten und müssen über die gesamte Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Ausgenommen sind Erweiterungen sowie jährlich üblicherweise anfallende Erhaltungsarbeiten. Wer größere Sanierungen plant, sollte sie deshalb zeitlich strecken oder bewusst über die Dreijahresgrenze schieben.
Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Haushalt (§ 35a Absatz 3 EStG)
Für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus mindert sich die Einkommensteuer um 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Das gilt für Eigentümer wie für Mieter, bei Mietern über die Nebenkostenabrechnung. Der Haken: Nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten zählen, Material nicht. Es braucht eine Rechnung, und der Betrag muss überwiesen sein, Barzahlung wird nicht anerkannt. Öffentlich geförderte Maßnahmen mit zinsverbilligtem Darlehen oder steuerfreiem Zuschuss sind ausgeschlossen.
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am eigenen Haus (§ 35c EStG)
Für energetische Sanierungen am selbst bewohnten Haus zieht das Finanzamt insgesamt 20 Prozent der Kosten direkt von der Einkommensteuer ab, verteilt auf drei Jahre: je 7 Prozent im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr, höchstens je 14.000 Euro, und 6 Prozent im dritten Jahr, höchstens 12.000 Euro. Der Höchstbetrag liegt bei 40.000 Euro je Objekt. Kosten für einen Energieberater werden mit 50 Prozent berücksichtigt. Der Haken: Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein, die Arbeiten muss ein Fachunternehmen mit amtlicher Bescheinigung ausführen, und wer für dieselbe Maßnahme eine öffentliche Förderung wie BAFA-Zuschuss oder KfW-Kredit nutzt, bekommt die Steuerermäßigung nicht.
Steuerbegünstigung für selbst genutzte Denkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten (§ 10f EStG)
Wer ein Baudenkmal oder ein Gebäude in einem Sanierungsgebiet selbst bewohnt, kann die Sanierungskosten im Jahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den neun folgenden Jahren mit jeweils bis zu 9 Prozent wie Sonderausgaben abziehen. Das ist der Weg für Selbstnutzer, denen die Abschreibungen nach §§ 7h und 7i EStG verwehrt sind. Der Haken: Der Abzug ist auf ein einziges Gebäude beschränkt, Ehepaare kommen zusammen auf zwei. Es gelten dieselben Bescheinigungspflichten wie bei der Vermietung, und wer für dieselben Kosten § 35c EStG nutzt, kann § 10f nicht zusätzlich beanspruchen.
Erhöhte Absetzungen in Sanierungsgebieten (§ 7h EStG)
Liegt ein vermietetes Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich, können Modernisierungs- und Instandsetzungskosten im Jahr der Fertigstellung und in den folgenden sieben Jahren mit je bis zu 9 Prozent und in den vier Jahren danach mit je bis zu 7 Prozent abgesetzt werden. Begünstigt sind Maßnahmen im Sinne des § 177 Baugesetzbuch. Der Haken: Die Gemeinde muss die Voraussetzungen bescheinigen, und die Maßnahmen müssen vorher mit ihr vereinbart sein. Soweit Sanierungs- oder Entwicklungsförderungsmittel fließen, sind die Kosten nicht begünstigt.
Erhöhte Absetzungen für vermietete Baudenkmale (§ 7i EStG, Denkmal-AfA)
Wer ein denkmalgeschütztes Gebäude saniert und vermietet, kann die Sanierungskosten im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren mit jeweils bis zu 9 Prozent und in den vier Jahren danach mit jeweils bis zu 7 Prozent absetzen. In zwölf Jahren sind so 100 Prozent der begünstigten Kosten abgeschrieben. Der Haken: Die Baumaßnahmen müssen vor Beginn mit der zuständigen Denkmalbehörde abgestimmt sein, und ohne deren Bescheinigung erkennt das Finanzamt nichts an. Zuschüsse aus öffentlichen Kassen mindern die begünstigten Kosten.
Soziale Wohnraumförderung Mietwohnungsbau Niedersachsen
Niedersachsen fördert den Bau von Mietwohnungen mit Belegungsbindungen über zinsguenstige Darlehen der NBank, ergänzt um Tilgungsnachlaesse und Zuschüsse. Die NBank nennt ausdrücklich einen verbesserten Tilgungsnachlass und Zuschüsse beim Erwerb von Miet- und Belegungsbindungen im Bestand. Zielgruppen der spaeteren Vermietung sind unter anderem Studierende, Alleinerziehende und Rentnerinnen und Rentner. Antragsteller sind Investoren, die Wohnraum mit Bindung schaffen wollen. Die konkreten Konditionen stehen auf den einzelnen Programmseiten der NBank, telefonische Beratung läuft über 0511 30031-9333.
KfW 159 Altersgerecht Umbauen Kredit
Der Kredit finanziert Barrierereduzierung und Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen als Eigentümer und als Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Bauträger, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Gefördert werden sieben Bereiche der Barrierereduzierung, vom Weg zum Gebäude über Eingang, Treppen, Raumaufteilung und Bad bis zu Assistenzsystemen und Gemeinschaftsräumen, dazu Türen, Fenster, Schloesser, Rolläden und Alarmanlagen für den Einbruchschutz. Die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre mit bis zu 10 Jahren Zinsbindung, die Konditionen legt die KfW am Zusagetag fest. Ferienhäuser, gewerbliche Flächen und Eigenleistungen sind ausgeschlossen.
KfW 458 Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude
Der Zuschuss fördert den Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien, etwa Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Brennstoffzelle oder den Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent; dazu kommen laut KfW ein Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent und ein Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent je nach Haushaltseinkommen. Der Gesamtfördersatz ist auf maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten je Wohneinheit gedeckelt; die Boni gibt es nur für die selbst genutzte Wohneinheit. Die Saetze gelten seit der BEG-Anpassung vom 21. Juli 2026: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt erstmals zum 1. Februar 2027 und entfällt für Anträge ab dem 1. August 2028, der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro. Förderfähig sind 28.000 Euro für ein Einfamilienhaus, im Mehrfamilienhaus 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten. Vor dem Antrag braucht es eine Bestätigung zum Antrag von einem Energieeffizienz-Experten und einen Liefervertrag mit aufschiebender Bedingung.
KfW 261 Bundesförderung für effiziente Gebäude, Wohngebäude Kredit
Mit dem Wohngebäude-Kredit finanziert die KfW die Sanierung eines Bestandsgebäudes zum Effizienzhaus, auch für vermietete Objekte. Der Kredit beträgt bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit, die Laufzeit reicht von 4 bis 30 Jahren mit bis zu 10 Jahren Zinsbindung. Der Tilgungszuschuss haengt von der erreichten Stufe ab und liegt laut KfW bei 10 Prozent (bis 15.000 Euro) für Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse, 15 Prozent (bis 22.500 Euro) für EH 40 Nachhaltigkeits-Klasse, 5 Prozent für EH 55 EE, 10 Prozent für EH 55 NH sowie 5 Prozent für EH 70/85 NH und EH Denkmal EE. Für ein Worst Performing Building kommen 10 Prozent, für serielle Sanierung 15 Prozent Extra-Tilgungszuschuss hinzu. Das Gebäude muss mindestens fuenf Jahre alt sein und ein Energieeffizienz-Experte ist Pflicht.
Eigentumsförderung Niedersachsen (selbst genutztes Wohneigentum)
Förderdarlehen des Landes Niedersachsen für den Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum sowie für die Modernisierung des selbst genutzten Bestands. Für Neubau und Erwerb nennt die NBank bis zu 180.000 Euro in der Einkommensgruppe A und bis zu 140.000 Euro in den Gruppen B und C. Die Beträge erhöhen sich um 10.000 Euro je Kind in Gruppe A beziehungsweise um 7.500 Euro je Kind oder behindertem Haushaltsmitglied in den Gruppen B und C, dazu kommt ein Zuschuss von 10.000 Euro je Kind oder behindertem Haushaltsmitglied. Gefördert werden ausdrücklich auch barrierereduzierende Modernisierungen und energetische Verbesserungen um mindestens zwei Energieklassen. Der Antrag geht an den Landkreis, die Stadt oder die Gemeinde als Bewilligungsstelle.
Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (Paragraf 35a Absatz 3 EStG)
Für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt mindert sich die Einkommensteuer um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch um 1.200 Euro im Jahr. Begünstigt sind die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht das Material. Wichtig für Umbauvorhaben: Die Ermäßigung gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden. Wer also den KfW-Kredit 159 oder einen Zuschuss der Pflegekasse für dieselbe Maßnahme nutzt, kann die Kosten nicht zusätzlich nach Paragraf 35a absetzen. Die Rechnung muss unbar bezahlt werden.
KfW 458 Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude
Zuschuss für den Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien, etwa Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Brennstoffzelle oder Anschluss an ein Wärmenetz. Die KfW nennt eine Förderung von 30 bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, zusammengesetzt aus einer Grundförderung von 30 Prozent, einem Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent, der bis August 2028 auf null sinkt, und einem Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent. Die förderfähigen Kosten sind gedeckelt: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit im Einfamilienhaus, 15.000 Euro für die Wohneinheiten zwei bis sechs und 8.000 Euro für jede weitere. Vor dem Antrag braucht es eine Bestätigung zum Antrag durch einen Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmer, der Antrag läuft über das Portal Meine KfW.
KfW 358/359 Ergänzungskredit Einzelmaßnahmen Wohngebäude
Kredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit für alle, denen ein Zuschuss der KfW oder des BAFA für energetische Einzelmaßnahmen bereits zugesagt, aber noch nicht ausgezahlt wurde. Der Kredit schließt die Luecke zwischen Zuschuss und Gesamtkosten. Die Variante 358 (Plus) mit zusätzlicher Zinsverbilligung setzt ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von höchstens 90.000 Euro und Selbstnutzung voraus, die Variante 359 steht auch Vermietern, Unternehmen, Genossenschaften und gemeinnützigen Organisationen offen. Die Zuschusszusage darf nicht aelter als zwölf Monate sein. Anders als sonst darf das Vorhaben hier bereits begonnen haben, wenn die Zuschusszusage vorliegt.
KfW 266 Gewerbe zu Wohnen
Zuschuss für die Umwandlung von Nichtwohngebäuden und Nichtwohnflächen wie Bueros oder Ladenflächen in Wohnraum. Gefördert werden 30 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 100.000 Euro je neuer Wohneinheit, das ergibt bis zu 30.000 Euro Zuschuss je Wohneinheit und höchstens 300.000 Euro je Vorhaben. Es muss mindestens eine neue Wohneinheit entstehen, das Gebäude muss mindestens fuenf Jahre alt sein und nach dem Umbau mindestens Effizienzhaus 85 EE oder Effizienzhaus Denkmal EE erreichen. Planung und Baubegleitung sind mitförderfähig, ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte muss eingebunden werden. Der Antrag läuft direkt über das KfW-Antragsportal.
KfW 308 Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb (Jung kauft Alt)
Zinsverbilligter Kredit für Familien und Alleinerziehende, die eine sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie kaufen und anschließend energetisch sanieren. Je nach Kinderzahl und Einkommen liegt die Kredithöhe zwischen 140.000 und 180.000 Euro. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind 90.000 Euro, bei zwei Kindern 100.000 Euro und ab drei Kindern 110.000 Euro plus 10.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreiten. Das Gebäude muss die Energieklasse F, G oder H haben und innerhalb von viereinhalb Jahren nach Zusage auf Effizienzhaus 85 EE saniert werden. Der Antrag muss vor dem Kauf über einen Finanzierungspartner gestellt werden.
KfW 261 Wohngebäude - Kredit (BEG Komplettsanierung zum Effizienzhaus)
Zinsverbilligter Kredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für die Komplettsanierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus. Der Tilgungszuschuss haengt von der erreichten Effizienzhaus-Stufe ab und liegt laut KfW zwischen 5 und 15 Prozent, maximal 22.500 Euro. Für besonders schlechte Bestandsgebäude (Worst Performing Building) nennt die KfW einen zusätzlichen Bonus von 10 Prozent, für serielle Sanierung 15 Prozent. Das Gebäude muss mindestens fuenf Jahre alt sein, gefördert werden die Stufen Effizienzhaus 40 bis 85 sowie Effizienzhaus Denkmal. Ein Energieeffizienz-Experte muss das Vorhaben von Anfang an begleiten.
KfW 159 Altersgerecht Umbauen - Kredit
Zinsverbilligter Kredit von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für den Abbau von Barrieren und für Einbruchschutz im Wohnungsbestand. Gefördert werden unter anderem barrierefreie Wege und Eingaenge, Treppenlösungen, veraenderte Raumgeometrien, Badumbauten, Smart-Home- und AAL-Systeme sowie Gemeinschaftsräume. Zum Einbruchschutz zählen einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, Fenster, Rolläden und Alarmanlagen. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Mieter unabhängig vom Alter sowie Genossenschaften, Bauträger und öffentliche Stellen. Der Antrag läuft über einen Finanzierungspartner, nicht direkt bei der KfW.
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
Der Bund fördert Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme in drei Modulen. Modul 1 umfasst das Energieaudit nach DIN EN 16247 einschließlich der Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetzes. Modul 2 ist die Energieberatung nach DIN V 18599 für bestehende und neue Nichtwohngebäude. Modul 3 ist die Contracting-Orientierungsberatung für Einsparmodelle mit vertraglicher Einspargarantie. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge sind auf der Übersichtsseite nicht ausgewiesen und stehen in den jeweiligen Modulunterseiten.
Energieberatung für Wohngebäude (Bundesförderung, individueller Sanierungsfahrplan)
Der Bund bezuschusst 50 Prozent des Honorars für eine qualifizierte Energieberatung an Wohngebäuden. Für Ein- und Zweifamilienhäuser sind maximal 650 Euro möglich, für Gebäude ab drei Wohneinheiten maximal 850 Euro. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten einmalig 250 Euro zusätzlich, wenn die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung vorgestellt werden. Ergebnis ist in der Regel ein individueller Sanierungsfahrplan mit schrittweisen Sanierungsempfehlungen. Der Antrag muss vor Beginn der Beratung über das BAFA-Portal gestellt werden.
Soziale Wohnraumförderung des Bundes (sozialer Wohnungsbau)
Der Bund stellt den Ländern bis 2029 nach eigenen Angaben 23,5 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau bereit, verteilt auf 3,5 Milliarden im Jahr 2025, 4 Milliarden 2026, 5 Milliarden 2027 sowie je 5,5 Milliarden 2028 und 2029. Zusammen mit der Kofinanzierung der Länder ergibt das rund 47 Milliarden Euro. Die Mittel fliessen über Verwaltungsvereinbarungen an die Länder, die daraus eigene Förderprogramme für Kommunen, Wohnungsunternehmen und private Bauträger auflegen. Gefördert werden Mietwohnungen, Studierenden- und Azubiwohnheime, Seniorenwohnungen, barrierefreie Wohnungen und Werkswohnungen. Bezugsberechtigt sind Haushalte mit Wohnberechtigungsschein, die Einkommensgrenzen setzen die Länder.
Energieberatung der Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentralen bieten im Rahmen der Bundesförderung der Energieberatung anbieterunabhängige Beratung für Haushalte an. Angeboten werden Telefonberatung, Onlineberatung, Beratung zu Hause und Termine in rund 900 Beratungsstellen bundesweit. Themen sind Energiesparen, Heizung, Gebäudesanierung, erneuerbare Energien und Streit um Abrechnungen. Ein Teil der Angebote ist kostenfrei, für einzelne Formate fällt ein geringer Eigenanteil an. Die konkreten Preise je Beratungsformat sind auf der Startseite nicht vollständig ausgewiesen.
Jung kauft Alt (Wohneigentum für Familien im Bestand)
Zinsverbilligte Darlehen für Familien, die sanierungsbedürftigen Bestandswohnraum kaufen und anschließend energetisch sanieren. Das Programm läuft seit dem 3. September 2024. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 140.000 Euro mit einem Kind, 160.000 Euro mit zwei Kindern und 180.000 Euro ab drei Kindern. Förderfähig sind Bestandsgebäude der Energieeffizienzklassen F, G oder H, der jeweils gültige Endkundenzins ist bei der KfW abzufragen.
Eigenheimrente (Wohn-Riester)
Mit dem Eigenheimrentengesetz ist selbstgenutztes Wohneigentum in die staatlich geförderte Riester-Altersvorsorge integriert. Angespartes Kapital kann für den Erwerb von Wohneigentum oder Genossenschaftsanteilen sowie seit 2014 für den Abbau von Barrieren entnommen werden, auch Tilgungsleistungen bei Darlehens- und Bausparverträgen werden gefördert. Die Besteuerung erfolgt nachgelagert über das Wohnförderkonto, das jährlich mit zwei Prozent verzinst wird.
Mehr zu Sanierung
- ThemaFörderung für DämmungDämmung gehört zu den klassischen Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und wird von Bund, Ländern und...
- AntragSanierung: Antrag stellenWie stelle ich den Antrag und in welcher Reihenfolge?
- Thema und LandSanierung in Nordrhein-WestfalenLandesprogramme in Nordrhein-Westfalen und die bundesweiten Töpfe, die dort ebenfalls gelten.
- LexikonZuschussEin Zuschuss ist Geld aus einem Fördertopf, das du nach erfolgreichem Nachweis behalten darfst und nicht...
- RatgeberSanierungsfahrplan iSFP: wann er sich lohntDer individuelle Sanierungsfahrplan ordnet alle Maßnahmen an deinem Haus in eine Reihenfolge. Er kostet Geld...
- WissenEnergieberatung und Sanierungsfahrplan, der Schritt vor dem ersten HandwerkerWer die Reihenfolge der Maßnahmen falsch wählt, zahlt zweimal. Was eine geförderte Energieberatung leistet...
- ThemaFörderung für Fenster und TürenDer Austausch alter Fenster und Außentüren zählt zu den Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und wird über die...
- AntragSanierung: VoraussetzungenWer bekommt die Förderung und welche Bedingungen gelten?
- Thema und LandSanierung in BayernLandesprogramme in Bayern und die bundesweiten Töpfe, die dort ebenfalls gelten.
- LexikonFörderkreditEin Förderkredit ist ein Darlehen aus öffentlichen Mitteln, das günstiger oder flexibler ist als ein normaler...
Eine Liste zeigt alles zu Sanierung. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.