Förderung als Zuschuss für Sanierung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Sanierung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Moderne Sportstätte Nordrhein-Westfalen
Mit dem Förderprogramm Moderne Sportstätte NRW unterstützt das Land Sportvereine dabei, ihre Sportanlagen zu modernisieren, funktional aufzuwerten und zeitgemäß auszustatten. Antragsberechtigt sind Sportvereine, die eine Sportstätte besitzen oder als Mieter oder Pächter für deren Instandhaltung verantwortlich sind. Dem Antrag geht ein Interessenbekundungsverfahren im Förderportal des Landessportbundes NRW voraus, zuvor stimmen sich Vereine mit ihren Stadt-, Gemeinde- und Kreissportbünden ab. Eine Roadmap des LSB beschreibt alle Schritte von der Interessenbekundung bis zur Bewilligung.
Sportstättenbauförderung LandesSportBund Niedersachsen
Der LandesSportBund Niedersachsen fördert auf Grundlage einer eigenen Richtlinie den Sportstättenbau seiner Mitgliedsvereine. Gefördert werden Neubau, Sanierung und Modernisierung vereinseigener Sportanlagen. Für Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus gibt es zusätzlich die Möglichkeit, Zuschüsse für Klimaschutzinvestitionen zu beantragen. Ergänzend bietet der LSB eine Energieberatung sowie das Zertifizierungsangebot Verein(t)klimaneutral an und stellt eine Übersicht weiterer Förderprogramme vom Land bis zur KfW bereit.
LSB-Förderrichtlinie A5 Sportstättenbau Brandenburg
Neben dem Goldenen Plan bietet der Landessportbund Brandenburg mit der Förderrichtlinie A5 Sportstättenbau eine eigene Unterstützung bei Baumaßnahmen an vereinseigenen oder gepachteten Sportanlagen und Vereinsräumen. Zuwendungen sind als Kombination aus nicht rückzahlbarem Zuschuss und Darlehen oder ausschließlich als Darlehen möglich. Damit können auch kleinere Vorhaben finanziert werden, die nicht in die großen Landesprogramme passen.
Goldener Plan Brandenburg
Mit dem Goldenen Plan Brandenburg fördert das Land Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur. Bis 2029 stehen insgesamt 30 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Zukunftspaket Brandenburg bereit. In der vorangegangenen Förderperiode 2021 bis 2024 wurden 178 Investitionsprojekte von Sportvereinen mit insgesamt 25 Millionen Euro unterstützt. Der Fokus liegt auf Modernisierungen, Grundinstandsetzungen und der Verbesserung der Energieeffizienz bestehender Vereinssportanlagen sowie auf Neu- und Erweiterungsbauten.
Sportstättenbauförderung der Vereine in Bayern
Der Freistaat Bayern gewährt Investitionszuwendungen, damit Sportvereine ihre Sportstätten selbst errichten und erhalten können. Gefördert werden Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie der Objekterwerb im Vereinssportstättenbau. Je nach Projektgröße ist ein Kleinantrag oder ein Regelantrag über das Portal verein360 zu stellen. Für Gemeinschaftsprojekte und Regionalstützpunkte gibt es einen Förderaufschlag von jeweils 10 Prozent, der höchstmögliche Zuschuss beträgt jedoch 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Brand, Sturm oder Hochwasser ist eine Katastrophenfallförderung möglich.
Vereinssportstättenbau Baden-Württemberg
Zusätzlich zum Solidarpakt Sport stellt das Land Baden-Württemberg ab 2027 jährlich 16 Millionen Euro für den Vereinssportstättenbau bereit. Die Mittel stammen aus dem Sondervermögen des Bundes. Gefördert werden Bau, Sanierung und Modernisierung vereinseigener Sportstätten sowie die Beschaffung von Sportgeräten. Ergänzend investiert das Land in den kommunalen Sportstättenbau und die Sanierung von Schwimmbädern. Zusammen mit dem Solidarpakt planen Vereine und Verbände künftig mit rund 137 Millionen Euro jährlich.
Solares Bonn: Solarthermie und PVT-Anlagen
Die Stadt Bonn bezuschusst Solarthermieanlagen mit Heizungsunterstützung im Bestand auf Daechern und an Fassaden mit 150 Euro je Quadratmeter Absorberfläche. Für die kombinierte Nutzung von Solarthermie und Photovoltaik in PVT-Anlagen werden 300 Euro je Kilowatt peak gezahlt, bei Kombination mit einer Wärmepumpe kommen 1.000 Euro Bonus hinzu. Die Obergrenze für die Summe aller Zuschüsse liegt bei 25.000 Euro je Objekt und 30 Prozent der nachgewiesenen Investitionskosten.
Düsseldorf: Zuschuss für Solarthermieanlagen
Im Programm Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten bezuschusst Düsseldorf thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung. Die Förderung beginnt bei 1.000 Euro und beträgt je nach Anlagentyp bis zu 200 Euro je Quadratmeter Kollektorfläche. Das Programm umfasst daneben Wärmepumpen und Maßnahmen an der Gebäudehuelle. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen, die Ausführung muss durch ein Fachunternehmen erfolgen.
Sportförderung Sportstättenbau Sachsen
Nach der sächsischen Sportförderrichtlinie werden Sanierung, Modernisierung, Neubau, Erweiterung und Umbau von Sportstätten sowie Sportgeraete für Erst- oder Ersatzbeschaffung gefördert. Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, das Mindestprojektvolumen liegt bei 5.000 Euro und die Mindestzuwendung bei 2.500 Euro. Vorhaben unter 200.000 Euro können ganzjährig beantragt werden, größere Vorhaben bis zum 30. September für das Folgejahr. Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank.
Moderne Sportstätte NRW
Nach dem weitgehend ausgeschöpften Programm Moderne Sportstätte 2022 mit 300 Millionen Euro hat das Land Nordrhein-Westfalen ein Nachfolgeprogramm für Modernisierung, Sanierung und Neubau von Sportstätten aufgelegt. Antragsberechtigt sind Sportvereine und Kommunen im Land. Für das Vorgaengerprogramm läuft die Frist zur Vorlage der Verwendungsnachweise bis zum 30. Juni 2027. Konkrete Förderquoten und Höchstbeträge stehen in der jeweiligen Programmrichtlinie.
Sportstättenbauförderung des Landessportbunds Niedersachsen
Der Landessportbund Niedersachsen fördert den vereinseigenen Sportstättenbau nach einer eigenen Förderrichtlinie. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des LSB, die Abwicklung läuft über das LSB-Förderportal. Ergänzend verweist der LSB auf Bundesmittel wie die Kommunalrichtlinie für Klimaschutzinvestitionen. Förderquoten und Höchstbeträge stehen in der LSB-Förderrichtlinie.
Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus Hessen
Hessen fördert Neubau, Erweiterung, Umbau, Sanierung, Modernisierung und Ausstattung vereinseigener Sportstätten. Die Förderquote wurde von 20 auf 35 Prozent angehoben, die Höchstförderung von 200.000 Euro auf bis zu 1 Million Euro. Grundlage ist ein Sondervermögen Sport mit 130 Millionen Euro über zwölf Jahre. Gefördert werden Vorhaben ab einem Investitionsvolumen von 250.000 Euro, die Anmeldung erfolgt bis zum 1. Oktober beim zuständigen Landkreis oder der kreisfreien Stadt.
Kommunales Investitionsprogramm Kultur Bremen
Das Programm finanziert bauliche und energetische Sanierung sowie Bauinstandsetzung an Kultureinrichtungen in Bremen, dazu die Umruestung auf LED-Beleuchtung. Förderfähig sind Vorhaben von 3.000 bis 250.000 Euro, gefördert wird als Fehlbedarfsfinanzierung bis zu 100 Prozent der anerkannten Kosten. Antragsberechtigt sind ausschließlich Kultureinrichtungen, die im Haushalt 2026/2027 vom Senator für Kultur gefördert werden. Neubauten und kommerziell betriebene Einrichtungen sind ausgeschlossen, Antragsfrist für das Haushaltsjahr 2026 ist der 31. August 2026.
Denkmalhilfe Brandenburg
Mit der Denkmalhilfe unterstützt Brandenburg den Erhalt von Kultur- und Baudenkmalen im Land. Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Träger von Denkmalen. Für die Denkmalhilfe ist keine feste Antragsfrist angegeben. Die konkrete Förderhöhe ergibt sich aus dem Einzelfall.
Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus in Bayern
Der Freistaat Bayern bezuschusst über den BLSV Bau, Sanierung und Erwerb vereinseigener Sportanlagen. Kleinanträge bis 250.000 Euro erhalten 25 Prozent Zuschuss, Regelanträge ab 250.000 Euro zusätzlich ein Darlehen von 10 Prozent. Durch Zuschlaege für Gemeinschaftsprojekte und Regionalstützpunkte sind bis zu 40 Prozent Zuschuss möglich, bei Katastrophenschäden bis zu 50 Prozent. Mit der Maßnahme darf erst nach schriftlicher Baufreibescheinigung begonnen werden.
Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)
Mit dem Programm SKS unterstützt der Bund Kommunen beim Abbau des Sanierungsstaus an Sportstätten. Aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität stehen für 2025 und 2026 insgesamt 916 Millionen Euro bereit. Es loest das früher breiter angelegte Programm für Sport, Jugend und Kultur ab. In SKS I wurden am 22. April 2026 aus 3.600 Projektskizzen 314 Projekte ausgewählt, ein weiteres Fenster SKS II ist für Herbst 2026 angekuendigt.
Bundesschallschutzprogramm für Clubs und Festivals
Das Bundesschallschutzprogramm ist ein Pilotprogramm mit drei Millionen Euro, mit dem Spielstätten und Festivals ihre Laermemissionen senken können. Ziel ist es, Konflikte mit der Nachbarschaft zu entschaerfen, bevor Veranstaltungsorte schließen müssen. Gefördert werden bauliche und technische Maßnahmen zum Schallschutz. Die Antragsfrist war der 30. Juni 2026, das Auswahlverfahren läuft.
Investitionsprogramm Industriekultur
Das Investitionsprogramm Industriekultur sichert und saniert herausragende Industriebauten in den Kohleregionen und macht sie als Kulturdenkmale nutzbar. Rechtsgrundlage sind das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen und das Investitionsgesetz Kohleregionen. Gefördert werden Sicherung, Sanierung und Restaurierung sowie Maßnahmen für Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit. Anträge laufen über die jeweiligen Antragsstellen der Länder.
Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes
Mit den Denkmalschutz-Sonderprogrammen finanziert der Bund die Restaurierung national bedeutsamer Denkmale und historischer Orgeln. Seit 2009 sind rund 547 Millionen Euro geflossen. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, der Rest muss von Land, Kommune, Träger oder Dritten kommen. Für das 14. Programm sind keine Anträge mehr möglich, der Haushaltsausschuss hat für eine neue Runde 2026 rund 50 Millionen Euro bereitgestellt.
Förderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz gibt Zuschüsse für die Instandsetzung gefaehrdeter Baudenkmale in privatem, kirchlichem und vereinsgetragenem Eigentum. Vor der Antragstellung ist ein Gespraech mit der zuständigen Regionalbetreuung Pflicht. Der Antrag braucht unter anderem eine denkmalfachliche Stellungnahme der Landesdenkmalpflege, eine gewerkeweise Kostenaufstellung und einen Finanzierungsplan. Anträge sind jährlich bis zum 31. August einzureichen, bei Katastrophenschäden ganzjährig.
Anreizprogramme zur Förderung von Gebäudebegrünung und Hofentsiegelung Kassel
Kassel hat vier städtische Anreizprogramme zur Förderung von Gebäudebegrünung und Hofentsiegelung. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken in einem der vier Fördergebiete können eine Gebäudebegrünung oder Hofentsiegelung mit 85 Prozent der Kosten, höchstens 19.999 Euro, fördern lassen. In den Stadtteilen Unterneustadt, Bettenhausen und Wehlheiden sind zusätzlich Maßnahmen zur Gebäudemodernisierung und -instandsetzung förderfähig. Die Programme unterscheiden sich im Geltungsbereich, in der Laufzeit und teilweise in den Bedingungen.
Energiesparprogramm-Wohnen Stuttgart
Stuttgart bezuschusst die energetische Sanierung von Wohngebäuden im gesamten Stadtgebiet. Einzelmaßnahmen an Fassade, Dach und Fenstern werden mit festen Beträgen von 35 bis 90 Euro je Quadratmeter Bauteilfläche gefördert, die Sanierung zum Effizienzhaus 70 oder besser mit 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Für ökologische Baustoffe gibt es einen Bonus. Voraussetzung ist ein Prüfprotokoll beziehungsweise Fördernachweis eines anerkannten Energie-Effizienz-Experten, dessen Kosten der Eigentümer trägt.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG)
München stockt mit dem FKG die Bundesförderung für energetische Sanierung, Heizungstausch und Photovoltaik auf. Gefördert werden Effizienzmaßnahmen wie Fenstertausch und Dämmung, der Wechsel auf Wärmepumpe, Solarthermie oder Fernwärme, Sanierungen auf Effizienzhausstandard, Mieterstrommodelle sowie Steckersolargeraete. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und bevollmaechtigte Mieter mit Objekten in München. Seit Dezember 2025 gilt eine neue Systematik mit Boni für Vollsanierungen; die Maßnahme darf erst nach der zweiten Mitteilung der Stadt begonnen werden.
Wärmepumpen-Förderung Landkreis Erlangen-Höchstadt
Der Landkreis Erlangen-Höchstadt fördert mit einem eigenen Programm den Einbau von Wärmepumpen im Kreisgebiet. Das Programm ist Teil der kreiseigenen Förderungen im Bereich Klima und Energie und ergänzt die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Die Details zu Zuschusshöhe und Voraussetzungen stehen auf der Programmseite des Landkreises. Wie bei allen Kreisförderungen ist der Antrag vor der Auftragsvergabe zu stellen.
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