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Förderprogramme für Sanierung in Berlin auf Ebene Bund

Alle Programme für Sanierung auf Ebene Bund. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

156 Programme gefunden

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BundSteuervorteil

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (Paragraf 35a Absatz 3 EStG)

Für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt mindert sich die Einkommensteuer um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch um 1.200 Euro im Jahr. Begünstigt sind die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht das Material. Wichtig für Umbauvorhaben: Die Ermäßigung gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden. Wer also den KfW-Kredit 159 oder einen Zuschuss der Pflegekasse für dieselbe Maßnahme nutzt, kann die Kosten nicht zusätzlich nach Paragraf 35a absetzen. Die Rechnung muss unbar bezahlt werden.

bis 20 Prozent, maximal 1.200 Euro je Jahr
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen, Umsetzung über die Finanzaemter
BundSteuervorteil

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Haushalt (§ 35a Absatz 3 EStG)

Für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus mindert sich die Einkommensteuer um 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Das gilt für Eigentümer wie für Mieter, bei Mietern über die Nebenkostenabrechnung. Der Haken: Nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten zählen, Material nicht. Es braucht eine Rechnung, und der Betrag muss überwiesen sein, Barzahlung wird nicht anerkannt. Öffentlich geförderte Maßnahmen mit zinsverbilligtem Darlehen oder steuerfreiem Zuschuss sind ausgeschlossen.

bis 20 Prozent, maximal 1.200 Euro je Jahr
bundesweit
Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt
BundSteuervorteil

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen (Paragraf 35c EStG)

Für energetische Maßnahmen am selbstgenutzten Wohngebäude ermäßigt sich die Einkommensteuer. Im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr sind es je 7 Prozent der Aufwendungen, höchstens je 14.000 Euro, im übernächsten Jahr 6 Prozent, höchstens 12.000 Euro. Begoenstigt ist unter anderem die Erneuerung der Heizungsanlage, worunter auch Solarthermieanlagen fallen. Das Gebäude muss bei Durchführung der Maßnahme aelter als zehn Jahre sein. Eine Kombination mit öffentlicher Zuschussförderung für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen.

bis 20 Prozent, maximal 40.000 Euro je Jahr
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen / Finanzaemter
BundSteuervorteil

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am eigenen Haus (§ 35c EStG)

Für energetische Sanierungen am selbst bewohnten Haus zieht das Finanzamt insgesamt 20 Prozent der Kosten direkt von der Einkommensteuer ab, verteilt auf drei Jahre: je 7 Prozent im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr, höchstens je 14.000 Euro, und 6 Prozent im dritten Jahr, höchstens 12.000 Euro. Der Höchstbetrag liegt bei 40.000 Euro je Objekt. Kosten für einen Energieberater werden mit 50 Prozent berücksichtigt. Der Haken: Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein, die Arbeiten muss ein Fachunternehmen mit amtlicher Bescheinigung ausführen, und wer für dieselbe Maßnahme eine öffentliche Förderung wie BAFA-Zuschuss oder KfW-Kredit nutzt, bekommt die Steuerermäßigung nicht.

bis 20 Prozent, maximal 40.000 Euro je Jahr
bundesweit
Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt
BundSteuervorteil

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an eigengenutzten Gebäuden (Paragraf 35c EStG)

Direkter Abzug von der Einkommensteuer für energetische Sanierungsmaßnahmen am selbstgenutzten Eigenheim: im ersten und zweiten Jahr je 7 Prozent der Aufwendungen (maximal 14.000 Euro pro Jahr), im dritten Jahr 6 Prozent (maximal 12.000 Euro). Insgesamt sind bis zu 40.000 Euro je Objekt möglich. Begünstigt sind Wärmedämmung, Fenster- und Außentürenerneuerung, Lüftungsanlagen, Heizungserneuerung sowie digitale Systeme zur Energieoptimierung; Energieberaterkosten werden mit 50 Prozent angesetzt.

bis 20 Prozent, maximal 40.000 Euro je Jahr
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen / Finanzämter
BundSteuervorteil

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nach Paragraf 35c EStG

Wer sein selbstgenutztes Wohngebäude energetisch saniert, kann die Aufwendungen über drei Jahre von der Einkommensteuer absetzen: 7 Prozent im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr, jeweils höchstens 14.000 Euro, sowie 6 Prozent im übernächsten Jahr, höchstens 12.000 Euro. Je begünstigtem Objekt beträgt der Höchstbetrag der Steuerermäßigung 40.000 Euro. Begünstigt sind Wärmedämmung von Waenden, Dachflächen und Geschossdecken, Erneuerung von Fenstern und Außentüren, Lüftungsanlagen, Heizungserneuerung, digitale Systeme zur Betriebsoptimierung und die Optimierung bestehender Heizungen. Kosten für Energieberater sind zu 50 Prozent abziehbar.

bis 20 Prozent, maximal 40.000 Euro je Jahr
bundesweit
Finanzaemter der Länder
BundZuschuss

Städtebauförderung: Lebendige Zentren

Programmteil der Städtebauförderung für die Erhaltung und Entwicklung von Stadt- und Ortskernen als multifunktionale Standorte für Wohnen, Arbeiten, Handel, Bildung und Kultur. Gefördert werden unter anderem die Erhaltung des baukulturellen Erbes, der Umgang mit Leerstand und Funktionsverlusten im Einzelhandel, die Aufwertung des öffentlichen Raums sowie Zentren- und Quartiersmanagement. Das Programm buendelt seit 2020 die Vorlaeufer Städtebaulicher Denkmalschutz und Aktive Stadt- und Ortsteilzentren. Für 2026 stellt der Bund 380 Millionen Euro bereit; die Finanzierung erfolgt in der Regel zu je einem Drittel durch Bund, Land und Kommune.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gemeinsam mit den Ländern
BundZuschuss

Städtebauförderung: Sozialer Zusammenhalt

Programmteil der Städtebauförderung für Quartiere, die nach Paragraf 171e BauGB aufgrund der Zusammensetzung der Bewohnerschaft und der wirtschaftlichen Lage erheblich benachteiligt sind. Gefördert werden Wohnumfeld und Wohnqualität, soziale Infrastruktur wie Kitas, Familien- und Senioreneinrichtungen, Bildung, lokale Ökonomie, Gesundheits-, Sport- und Kulturangebote sowie Quartiersmanagement als Anlaufstelle im Viertel. Nachfolger des Programms Soziale Stadt seit 2020. Für 2026 stellt der Bund 250 Millionen Euro bereit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gemeinsam mit den Ländern
BundZuschuss

Städtebauförderung: Wachstum und nachhaltige Erneuerung

Programmteil der Städtebauförderung für Städte und Gemeinden, die wirtschaftlichen und demografischen Wandel bewaeltigen müssen, etwa bei erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten oder Strukturwandel. Gefördert werden die Anpassung an Wachstum oder Schrumpfung, Revitalisierung von Brachflächen, Aufwertung von Wohnumfeld und öffentlichem Raum, Gebäudesanierung, Rückbau dauerhaft leerstehender Bausubstanz sowie Klimaanpassung und wassersensible Stadtgestaltung. Das Programm hat 2020 die Inhalte des früheren Stadtumbaus vollständig übernommen, einschließlich Sonderregelungen für ostdeutsche Länder. Für 2026 stellt der Bund 370 Millionen Euro bereit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gemeinsam mit den Ländern
BundSteuervorteil

Verteilung größerer Erhaltungsaufwendungen auf zwei bis fünf Jahre (§ 82b EStDV)

Größere Erhaltungsaufwendungen an einem vermieteten Wohngebäude müssen nicht im Jahr der Zahlung komplett abgesetzt werden, sondern können gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden. Das lohnt sich, wenn der Sofortabzug im Zahlungsjahr steuerlich verpuffen würde, etwa weil die Einkünfte ohnehin niedrig sind. Voraussetzung ist, dass das Gebäude nicht zum Betriebsvermögen gehört und überwiegend Wohnzwecken dient, also mehr als die Hälfte der Nutzfläche auf Wohnräume entfällt. Der Haken: Die einmal gewählte Verteilung bindet, und bei Verkauf oder Übertragung des Gebäudes ist der Restbetrag im Jahr des Wegfalls abzusetzen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt
BundSteuervorteil

Verteilung von Erhaltungsaufwand bei Baudenkmalen (§ 11b EStG)

Erhaltungsaufwand für ein nach Landesrecht denkmalgeschütztes Gebäude kann gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden, statt ihn im Zahlungsjahr auf einen Schlag abzusetzen. Voraussetzung ist, dass die Arbeiten zur Erhaltung des Denkmals oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind. Der Haken: Die Maßnahmen müssen in Abstimmung mit der zuständigen Denkmalbehörde erfolgen, und Aufwand, der durch Zuschüsse aus öffentlichen Kassen gedeckt ist, bleibt außen vor.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Abstimmung mit der zuständigen Denkmalbehörde
BundSteuervorteil

Verteilung von Erhaltungsaufwand in Sanierungsgebieten (§ 11a EStG)

Erhaltungsaufwand für ein Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich kann gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden. Das gilt auch für denkmalgeschützte Gebäude, wenn sich der Eigentümer gegenüber der Gemeinde zu bestimmten Modernisierungsmaßnahmen verpflichtet hat. Der Haken: Nur der Teil des Aufwands zählt, der nicht durch Sanierungs- oder Entwicklungsförderungsmittel gedeckt ist, und es gelten dieselben Bescheinigungspflichten wie bei § 7h EStG.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Bescheinigung durch die zuständige Gemeindebehörde
BundSteuervorteil

Wohn-Riester: gefördertes Altersvorsorgekapital für die eigene Wohnung (§ 92a EStG)

Wer einen Riester-Vertrag hat, kann das geförderte Kapital für die eigene Wohnung einsetzen: für Kauf oder Bau, für die Tilgung eines dafür aufgenommenen Darlehens, für Pflichtanteile an einer Wohnungsgenossenschaft oder für einen barrierereduzierenden Umbau beziehungsweise eine energetische Sanierung. Der Mindestbetrag beträgt 3.000 Euro bei Anschaffung, Herstellung und Genossenschaftsanteilen. Für den barrierereduzierenden Umbau sind es 6.000 Euro, wenn er innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung erfolgt, sonst 20.000 Euro; bei energetischer Sanierung 20.000 Euro. Der Haken: Der entnommene Betrag wird im Wohnförderkonto erfasst und im Alter nachgelagert besteuert. Beim barrierereduzierenden Umbau müssen mindestens 50 Prozent der Mittel auf Maßnahmen nach DIN 18040 Teil 2 entfallen und ein Sachverständiger muss das bestätigen.

ab 3.000 Euro
bundesweit
Bund, Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen und Anbieter der Altersvorsorgeverträge
BundKredit

Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb, Jung kauft Alt (308)

Zinsverbilligter Kredit zwischen 140.000 und 180.000 Euro für Familien und Alleinerziehende, die eine sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie kaufen und energetisch modernisieren. Das Gebäude muss zum Kaufzeitpunkt die Energieausweisklasse F, G oder H haben und wird anschließend auf mindestens Effizienzhaus 85 EE oder Effizienzhaus Denkmal EE saniert.

140.000 Euro bis 180.000 Euro
bundesweit
KfW
BundKredit

Wohneigentum für Familien Bestandserwerb, Jung kauft Alt (KfW 308)

Zinsverbilligter Kredit zwischen 140.000 und 180.000 Euro für Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die eine bestehende sanierungsbedürftige Immobilie kaufen und anschließend energetisch sanieren. Familien mit vielen Kindern und geringem Einkommen erhalten die höchste Förderung. Die Immobilie muss innerhalb einer festgelegten Frist nach dem Kauf auf mindestens Effizienzhaus 70 EE saniert werden. Die Laufzeit beträgt bis zu 35 Jahre bei bis zu 10 Jahren Zinsbindung.

140.000 Euro bis 180.000 Euro
bundesweit
KfW
BundKredit

Wohngebäude - Kredit (261)

Zinsgünstiger Kredit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit mit Tilgungszuschuss von 5 bis 15 Prozent je nach Effizienzhaus-Stufe. Zusätzlich 10 Prozent Bonus für Worst Performing Buildings und 15 Prozent Bonus für serielle Sanierung.

bis 15 Prozent, maximal 150.000 Euro
bundesweit
KfW
BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen - Sanierung Nichtwohngebäude

Für Nichtwohngebäude im Bestand fördert das BAFA dieselben Einzelmaßnahmen wie bei Wohngebäuden: Gebäudehuelle, Anlagentechnik ausser Heizung, Anlagen zur Wärmeerzeugung im Sinne von Gebäudenetzen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Die Heizungsoptimierung ist auf Gebäude bis 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche begrenzt. Der Grundfördersatz liegt wie bei Wohngebäuden bei 15 Prozent. Achtung: Die Übersichtsseite des BAFA nennt selbst keine Fördersaetze und keine Höchstgrenzen, diese stehen in den Merkblaettern zu den einzelnen Maßnahmen und werden bei Nichtwohngebäuden je Quadratmeter Nettogrundfläche bemessen.

bis 15 Prozent der Kosten
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

Bundesprogramm SKS Schwimmbäder

Eigener Programmzweig des Bundesprogramms Sanierung kommunaler Sportstätten für kommunale Schwimmbäder, ausgestattet mit 250 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Die Antragsfrist endete am 19. Juni 2026. Eingegangen sind rund 950 Projektskizzen mit einem Fördervolumen von etwa 3,2 Milliarden Euro; die Auswahlentscheidung wird für September 2026 erwartet. Im Vordergrund stehen energetische Sanierung und klimaneutrale Wärmeversorgung von Bädern in kommunalem Eigentum.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
BundBeratung

Energieberatung der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen bieten im Rahmen der Bundesförderung der Energieberatung anbieterunabhängige Beratung für Haushalte an. Angeboten werden Telefonberatung, Onlineberatung, Beratung zu Hause und Termine in rund 900 Beratungsstellen bundesweit. Themen sind Energiesparen, Heizung, Gebäudesanierung, erneuerbare Energien und Streit um Abrechnungen. Ein Teil der Angebote ist kostenfrei, für einzelne Formate fällt ein geringer Eigenanteil an. Die konkreten Preise je Beratungsformat sind auf der Startseite nicht vollständig ausgewiesen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Verbraucherzentrale Bundesverband, gefördert vom Bund
BundZuschuss

Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

Der Bund fördert Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme in drei Modulen. Modul 1 umfasst das Energieaudit nach DIN EN 16247 einschließlich der Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetzes. Modul 2 ist die Energieberatung nach DIN V 18599 für bestehende und neue Nichtwohngebäude. Modul 3 ist die Contracting-Orientierungsberatung für Einsparmodelle mit vertraglicher Einspargarantie. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge sind auf der Übersichtsseite nicht ausgewiesen und stehen in den jeweiligen Modulunterseiten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Förderrichtlinie Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes

Freiwilliges Bundesprogramm zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen: Finanziert werden aktiver Schallschutz in Form von Lärmschutzwänden und passiver Schallschutz in Form von Zuschüssen für Schallschutzfenster an bestehenden Gebäuden. Seit 2016 stehen jährlich 150 Millionen Euro bereit, im Jahr 2019 einmalig 176 Millionen Euro. Anwohner erhalten die Mittel über Verträge mit dem Infrastrukturunternehmen, nicht direkt vom Bund.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Abwicklung über das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes
BundZuschuss

Heizungsförderung für Wohngebäude (BEG, Zuständigkeit KfW)

Der Austausch der Heizung gegen Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie oder Wärmenetzanschluss wird innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude gefördert, ist aber nicht beim BAFA zu beantragen. Das BAFA weist ausdrücklich darauf hin, dass die KfW für die Heizungsförderung, die Kreditvariante und die Kommunalförderung zuständig ist. Beim BAFA laufen nur die übrigen Einzelmaßnahmen in der Zuschussvariante.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW
BundZuschuss

INK - Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland

Bundesprogramm zur Förderung investiver Maßnahmen an national bedeutsamen Kultureinrichtungen, darunter zahlreiche Baudenkmäler. Das Programm verfuegt über ein jährliches Budget von rund 20 Millionen Euro. Der Bundesanteil beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, sodass eine entsprechende Kofinanzierung durch Land, Kommune oder Träger erforderlich ist. Das Programm wird vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien verwaltet und ist auf Einrichtungen mit gesamtstaatlicher kultureller Bedeutung ausgerichtet.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
BundZuschuss

KulturInvest - Investitionen in Kulturdenkmäler von gesamtstaatlicher Relevanz

Förderprogramm des Kulturstaatsministers seit 2022 für investive Kulturmaßnahmen an Kulturdenkmälern von gesamtstaatlicher Relevanz. Der Bundesanteil liegt zwischen 500.000 Euro und 20 Millionen Euro und beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die übrigen Mittel müssen von Land, Kommune, Träger oder Dritten aufgebracht werden. Die Antragsfristen werden jährlich neu bekanntgegeben; die Frist des Jahrgangs 2024 endete im Juni. Das Programm richtet sich an Vorhaben mit erheblicher Größenordnung und überregionaler Bedeutung.

bis 50 Prozent, maximal 20 Mio. Euro
bundesweit
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Was Bundesförderung bei Sanierung bedeutet

Der Bund fördert überall gleich. Ein Bundesprogramm gilt in Flensburg wie in Garmisch, ohne Rücksicht auf Bundesland oder Gemeinde. Das macht diese Ebene zur verlässlichsten von allen: die Bedingungen ändern sich nicht, wenn du umziehst, und die Richtlinien laufen meist über Jahre statt über Monate.

Wo der Antrag landet
Über eine Bundesstelle, in der Regel eine Förderbank oder ein Bundesamt. Die Anträge laufen fast immer über ein eigenes Onlineportal, und die Bearbeitung ist standardisiert.
Woran du sie erkennst
Am Träger: steht dort ein Bundesamt, ein Bundesministerium oder eine bundesweite Förderbank, ist es diese Ebene. Im Feld Region steht dann meist nur Deutschland.
Der häufigste Irrtum
Zu glauben, der Bund sei die einzige Ebene. Er ist die größte, aber Land und Kommune legen regelmäßig etwas obendrauf, und genau das bleibt am häufigsten liegen.

Häufige Fragen zu Sanierung auf Ebene Bund

Gilt ein Bundesprogramm in jedem Bundesland?
Ja. Bundesprogramme kennen keine Landesgrenze. Sie können aber an andere Bedingungen geknüpft sein, etwa an das Baujahr eines Gebäudes, an eine Betriebsgröße oder an einen technischen Standard.
Kann ich Bundes- und Landesförderung zusammen bekommen?
Häufig ja, aber nicht beliebig. Dieselben Kosten dürfen nicht zweimal gefördert werden, und viele Richtlinien nennen eine Obergrenze für die Summe aller öffentlichen Mittel. Was zusammengeht, steht in der Richtlinie unter Kumulierung.

Mehr zu Sanierung

Eine Liste zeigt alles zu Sanierung. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.