Förderung als Zuschuss für Personal
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Personal. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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ESF-Plus-Programm Hamburg 2021 bis 2027
Das ESF-Plus-Programm Hamburg fördert Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Teilhabe im Land und umfasst 64,3 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 160,8 Millionen Euro. Typische Förderbereiche sind Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung, Übergaenge von der Schule in den Beruf, Fachkräftesicherung, Gründungsberatung sowie Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung. Antragsteller sind in der Regel Bildungsträger, Verbände, Kammern, Kommunen und Unternehmen, Einzelpersonen werden über die Projekte erreicht. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus den Landesrichtlinien und den jeweiligen Aufrufen.
ESF-Plus-Programm Bremen 2021 bis 2027
Das ESF-Plus-Programm Bremen fördert Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Teilhabe im Land und umfasst 69,5 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 173,8 Millionen Euro. Typische Förderbereiche sind Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung, Übergaenge von der Schule in den Beruf, Fachkräftesicherung, Gründungsberatung sowie Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung. Antragsteller sind in der Regel Bildungsträger, Verbände, Kammern, Kommunen und Unternehmen, Einzelpersonen werden über die Projekte erreicht. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus den Landesrichtlinien und den jeweiligen Aufrufen.
ESF-Plus-Programm Brandenburg 2021 bis 2027
Das ESF-Plus-Programm Brandenburg fördert Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Teilhabe im Land und umfasst 396,5 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 650,7 Millionen Euro. Typische Förderbereiche sind Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung, Übergaenge von der Schule in den Beruf, Fachkräftesicherung, Gründungsberatung sowie Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung. Antragsteller sind in der Regel Bildungsträger, Verbände, Kammern, Kommunen und Unternehmen, Einzelpersonen werden über die Projekte erreicht. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus den Landesrichtlinien und den jeweiligen Aufrufen.
ESF-Plus-Programm Berlin 2021 bis 2027
Das ESF-Plus-Programm Berlin fördert Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Teilhabe im Land und umfasst 148,7 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 371,7 Millionen Euro. Typische Förderbereiche sind Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung, Übergaenge von der Schule in den Beruf, Fachkräftesicherung, Gründungsberatung sowie Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung. Antragsteller sind in der Regel Bildungsträger, Verbände, Kammern, Kommunen und Unternehmen, Einzelpersonen werden über die Projekte erreicht. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus den Landesrichtlinien und den jeweiligen Aufrufen.
ESF-Plus-Programm Bayern 2021 bis 2027
Das ESF-Plus-Programm Bayern fördert Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Teilhabe im Land und umfasst 229,7 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 490,8 Millionen Euro. Typische Förderbereiche sind Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung, Übergaenge von der Schule in den Beruf, Fachkräftesicherung, Gründungsberatung sowie Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung. Antragsteller sind in der Regel Bildungsträger, Verbände, Kammern, Kommunen und Unternehmen, Einzelpersonen werden über die Projekte erreicht. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus den Landesrichtlinien und den jeweiligen Aufrufen.
ESF-Plus-Programm Baden-Württemberg 2021 bis 2027
Das ESF-Plus-Programm Baden-Württemberg fördert Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Teilhabe im Land und umfasst 218,9 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 539,1 Millionen Euro. Typische Förderbereiche sind Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung, Übergaenge von der Schule in den Beruf, Fachkräftesicherung, Gründungsberatung sowie Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung. Antragsteller sind in der Regel Bildungsträger, Verbände, Kammern, Kommunen und Unternehmen, Einzelpersonen werden über die Projekte erreicht. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus den Landesrichtlinien und den jeweiligen Aufrufen.
ESF Plus Bundesprogramm 2021 bis 2027
Deutschland erhält für 2021 bis 2027 rund 6,56 Milliarden Euro aus dem ESF Plus, davon verwaltet der Bund etwa 2,22 Milliarden Euro und die Länder rund 4,34 Milliarden Euro. Das Bundesprogramm umfasst 2,184 Milliarden Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 4,455 Milliarden Euro. Fuenf Bundesministerien setzen es gemeinsam um, federführend das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Förderlinien sind unter anderem Akti(F) Plus, EhAP Plus, INQA-Coaching, IQ, JUVENTUS, KOMPASS, MY TURN, rückenwind, WIR, Zukunftszentren, BIWAQ, JUGEND STAERKEN sowie EXIST Gründungsstipendium und EXIST Forschungstransfer.
Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund)
Der Fonds für einen gerechten Übergang ist die erste Säule des Mechanismus für einen gerechten Übergang und Teil der Kohaesionspolitik 2021 bis 2027. Er unterstützt Regionen, die vom Weg zur Klimaneutralität besonders betroffen sind, damit der Strukturwandel nicht zu neuen regionalen Ungleichgewichten führt. In Deutschland ist der Fonds in die EFRE-Programme der Braunkohleländer Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt integriert. Anträge laufen deshalb über die jeweiligen Landesprogramme und nicht direkt bei der Kommission.
Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen Staff Exchanges
Staff Exchanges fördern den befristeten Austausch von Personal zwischen Forschungseinrichtungen, Unternehmen und anderen Organisationen über Länder- und Sektorgrenzen hinweg. Die Projekte laufen bis zu vier Jahre, die einzelnen Entsendungen dauern einen Monat bis ein Jahr. Gefördert werden Zuschüsse für Reise, Unterkunft und Aufenthalt sowie Forschungs-, Schulungs- und Verwaltungskosten. Teilnehmen können Forschende aller Karrierestufen sowie technisches und administratives Personal, die nach der Entsendung in ihre Heimatorganisation zurückkehren.
Bildungsscheck 2.0 Nordrhein-Westfalen
Der Bildungsscheck 2.0 übernimmt in Nordrhein-Westfalen 50 Prozent der Ausgaben für eine berufliche Weiterbildung, höchstens 500 Euro pro Person und Jahr. Anspruchsberechtigt sind Menschen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 50.000 Euro nicht übersteigt, bei gemeinsamer Veranlagung 100.000 Euro. Benoetigt werden der Einkommensteuerbescheid, eine Teilnahmebestätigung und die Rechnung des Anbieters, die Anmeldung muss mindestens einen Tag vor Kursbeginn erfolgen. Das Programm startete am 1. Februar 2026, der vorherige individuelle Bildungsscheck lief am 30. Juni 2024 aus.
Erasmus Plus Berufsbildung
Erasmus Plus fördert in der Berufsbildung Auslandspraktika von Auszubildenden und Berufsschuelerinnen sowie die Weiterbildung von Ausbildungspersonal durch Job-Shadowing, Hospitationen und Schulungen. Über die Leitaktion 2 werden kleinere Partnerschaften und Kooperationspartnerschaften gefördert, dazu kommen Zentren der beruflichen Exzellenz und Allianzen für Innovation. Antragsberechtigt sind ausschließlich Organisationen, nicht Einzelpersonen. Der Zugang läuft entweder über eine Akkreditierung mit dauerhafter Programmmitgliedschaft oder über Kurzzeitprojekte mit maximal drei Anträgen in fuenf Jahren.
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein finanziert die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, etwa Coaching, Bewerbungstraining, Kurzqualifizierungen oder die Vermittlung durch private Arbeitsvermittler. Teilnehmenden entstehen keine Kosten, wenn die Vermittlungsfachkraft vor Beginn schriftlich zugestimmt hat. Fahrt- und Kinderbetreuungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden. Der AVGS ist eine Ermessensleistung, es besteht kein Rechtsanspruch.
Einstiegsqualifizierung (EQ)
Die Einstiegsqualifizierung ist ein betriebliches Langzeitpraktikum von vier bis zwölf Monaten, das den Übergang in eine Ausbildung vorbereitet. Sie richtet sich an junge Menschen ohne Ausbildungsplatz, die die Vollzeitschulpflicht erfuellt und noch keine Berufsausbildung oder kein Studium abgeschlossen haben. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Die Agentur für Arbeit fördert die Praktikumsvergütung von 276 Euro im Monat sowie einen Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen, viele Betriebe stocken auf. Rechtsgrundlage ist Paragraf 54a SGB III.
Bildungsgutschein und Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)
Mit dem Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten einer beruflichen Weiterbildung oder Umschulung. Erstattet werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren einschließlich Lernmitteln und Arbeitskleidung, Fahrkosten, Kosten für Kinderbetreuung sowie auswaertige Unterbringung und Verpflegung, wenn taegliches Pendeln unzumutbar ist. Der Gutschein wird nur nach einem Beratungsgespraech ausgegeben und ist eine Ermessensleistung. Die Weiterbildung muss bei einem zugelassenen Träger stattfinden, Rechtsgrundlage ist Paragraf 81 SGB III.
Weiterbildungsstipendium für beruflich Begabte
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Fachkräfte nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung bei fachlichen und fachuebergreifenden Weiterbildungen, unter bestimmten Bedingungen auch bei einem berufsbegleitenden Studium. Insgesamt stehen bis zu 9.135 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen zur Verfuegung, bei einem Eigenanteil von zehn Prozent je Maßnahme. Das Stipendium gilt für das Aufnahmejahr und die zwei Folgejahre. Bewerbungen laufen über die Kammer oder Berufsbildungsstelle, bei der die Ausbildung eingetragen war.
Aufstiegs-BAföG (AFBG, früher Meister-BAföG)
Das Aufstiegs-BAföG fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meisterin, Fachwirt, Technikerin, Erzieher oder Betriebswirtin. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden einkommens- und vermögensunabhängig bis 15.000 Euro übernommen, davon 50 Prozent als Zuschuss, der Rest als zinsguenstiges KfW-Darlehen. Bei bestandener Prüfung werden auf Antrag weitere 50 Prozent des noch nicht fälligen Darlehens erlassen. Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt sind bis 2.000 Euro förderfähig. Bei Vollzeitmaßnahmen kommt ein Unterhaltsbeitrag von bis zu 1.019 Euro monatlich hinzu, der vollständig Zuschuss ist.
Qualifizierungsgeld bei Strukturwandel
Das Qualifizierungsgeld sichert während einer laengeren Weiterbildung das Einkommen von Beschäftigten in Betrieben mit strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf. Der Betrieb muss die Weiterbildung finanzieren und der Qualifizierungsbedarf mindestens 20 Prozent der Belegschaft betreffen. Die Maßnahme muss mehr als 120 Stunden dauern, von einem zugelassenen Träger durchgeführt werden und über kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Grundlage ist eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag.
Transferkurzarbeitergeld
Bei betrieblichen Restrukturierungen mit dauerhaftem Arbeitsausfall gibt es Transferkurzarbeitergeld, um Entlassungen zu vermeiden und die Vermittlungsaussichten zu verbessern. Die Beschäftigten wechseln in der Regel in eine Transfergesellschaft und werden dort qualifiziert und vermittelt. Die Agentur für Arbeit leistet laengstens zwölf Monate. Voraussetzung ist unter anderem, dass sich die Betriebsparteien vorher von der Agentur für Arbeit beraten lassen und der dauerhafte Arbeitsausfall angezeigt wird.
Saison-Kurzarbeitergeld
In der Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. Maerz erhalten Beschäftigte im Baugewerbe und in anderen saisonabhängigen Wirtschaftszweigen Saison-Kurzarbeitergeld. Es gleicht witterungs- und auftragsbedingte Entgeltausfaelle aus und sichert die Beschäftigung über den Winter. Die Leistungshöhe entspricht dem normalen Kurzarbeitergeld mit 60 beziehungsweise 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz. Zeiten des Bezugs werden nicht auf die zwölfmonatige Bezugsdauer des konjunkturellen Kurzarbeitergelds angerechnet.
Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld faengt Entgeltausfaelle bei vorruebergehendem erheblichem Arbeitsausfall auf und verhindert Entlassungen. Es beträgt 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, mit Kind 67 Prozent. Erheblich ist der Arbeitsausfall, wenn er auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht, vorruebergehend und unvermeidbar ist und im Kalendermonat mindestens ein Drittel der Beschäftigten mit mehr als 10 Prozent Entgeltausfall betroffen ist. Die Bezugsdauer beträgt laengstens zwölf Monate. Der Arbeitgeber muss den Arbeitsausfall vorher bei der Agentur für Arbeit anzeigen.
Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber
Arbeitgeber können einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn sie Menschen einstellen, deren Vermittlung aus in ihrer Person liegenden Gründen erschwert ist. Der Zuschuss gleicht eine anfaengliche Minderleistung aus, etwa in der Einarbeitungszeit. Höhe und Dauer richten sich nach dem Umfang der Einschränkung und werden im Einzelfall festgelegt. Die Bewilligung muss vor Beginn der Beschäftigung erfolgen.
Teilhabe am Arbeitsmarkt (Lohnkostenzuschuss für Langzeitarbeitslose)
Arbeitgeber erhalten für die Einstellung sehr lange arbeitsloser Menschen einen mehrjährigen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Die Förderung läuft bis zu fuenf Jahre, beginnt in den ersten beiden Jahren mit einem hohen Anteil des Arbeitsentgelts und sinkt danach schrittweise. Begleitend ist eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung sowie die Förderung von Weiterbildung und Praktika vorgesehen. Gefördert werden Menschen, die in den vergangenen sieben Jahren mindestens sechs Jahre Leistungen bezogen und nicht oder nur kurz gearbeitet haben.
DeutschlandJobTicket für Beschäftigte des Bundes
Beschäftigte des Bundes und dem Bund nahestehender Arbeitgeber können das Deutschlandticket als DeutschlandJobTicket (DJT) beziehen. Das BADV hat dafuer gesonderte Vereinbarungen mit den Verkehrsverbünden abgeschlossen. Seit dem 1. Januar 2026 kostet das DJT 59,85 Euro pro Monat, das sind 5 Prozent Rabatt auf den regulaeren Preis von 63 Euro. Der Arbeitgeber muss mindestens 25 Prozent des Ausgabepreises zuschiessen, also 15,75 Euro; der höchstmögliche Zuschuss liegt bei 23,28 Euro im Monat. Die Mitnahmemöglichkeiten sind gegenueber regionalen Jobtickets eingeschraenkt: mitfahren dürfen nur Kinder unter sechs Jahren, eine bundesweite Hunde- oder Fahrradmitnahme ist nicht enthalten. Die Bestellung läuft über die jeweilige Dienststelle.
Deutschlandticket JobTicket
Variante des Deutschlandtickets für Beschäftigte, deren Arbeitgeber sich an den Kosten beteiligt. Zahlt der Arbeitgeber mindestens 25 Prozent des Ausgabepreises von 63 Euro, also mindestens 15,75 Euro im Monat, gewährt das Verkehrsunternehmen zusätzlich einen Rabatt von 5 Prozent (3,15 Euro). Beschäftigte zahlen dadurch höchstens 44,10 Euro pro Monat, bei höherem Arbeitgeberzuschuss entsprechend weniger. Voraussetzung ist eine Firmenticketvereinbarung des Arbeitgebers mit dem Verkehrsunternehmen.
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