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Förderprogramme für Personal in Bayern auf Ebene Bund

Alle Programme für Personal auf Ebene Bund. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

155 Programme gefunden

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BundZuschuss

Teilhabe am Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz)

Arbeitgeber erhalten einen Lohnkostenzuschuss, wenn sie sehr arbeitsmarktferne Langzeitleistungsbeziehende sozialversicherungspflichtig einstellen. In den ersten zwei Jahren beträgt der Zuschuss 100 Prozent auf Grundlage des gesetzlichen Mindestlohns oder eines gezahlten Tariflohns, danach sinkt er jährlich um zehn Prozentpunkte. Gefördert wird bis zu fuenf Jahre. Zusätzlich gibt es eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung sowie bis zu 3.000 Euro je Förderfall für notwendige Qualifizierungen.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter, Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BundZuschuss

Einstiegsgeld

Wer aus dem Bezug der Grundsicherung heraus eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine Selbständigkeit aufnimmt, kann vom Jobcenter Einstiegsgeld erhalten. Die Leistung wird zusätzlich zum Einkommen gezahlt, ohne Anrechnung, und läuft höchstens 24 Monate. Die Höhe wird individuell nach den persönlichen Umständen festgelegt, einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Summe gibt es nicht. Der Antrag muss vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden. Bei Selbständigkeit ist eine hauptberufliche Tätigkeit von mindestens 15 Wochenstunden erforderlich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter / Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Zuschuss zur Aus- und Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen

Betriebe, die Menschen mit Behinderungen ausbilden oder weiterbilden, erhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung oder zum Arbeitsentgelt. Bei Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sind bis zu 60 Prozent der monatlichen Vergütung möglich, bei schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen bis zu 80 Prozent. Zusätzlich wird ein pauschalierter Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag berücksichtigt. Der Zuschuss läuft über die gesamte Dauer der Aus- oder Weiterbildung einschließlich notwendiger Verlaengerungen. Der Antrag muss vor Abschluss des Aus- oder Weiterbildungsvertrags gestellt werden.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen

Arbeitgeber können sich die Personalkosten erstatten lassen, wenn sie einen Menschen mit Behinderung zur Probe beschäftigen. Erstattet werden Lohn- beziehungsweise Gehaltskosten einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, und zwar für bis zu drei Monate. Voraussetzung ist ein Probearbeitsvertrag und dass die Probebeschäftigung die Chancen auf eine dauerhafte Eingliederung verbessert. Der Antrag muss vor Beginn der Beschäftigung gestellt werden.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundSonstiges

Assistierte Ausbildung (AsA)

Die Assistierte Ausbildung unterstützt Betriebe und Auszubildende während der Berufsausbildung, um Abbrueche zu vermeiden. Zum Angebot gehoeren Förderunterricht bei Lerndefiziten, sozialpaedagogische Begleitung bei Konflikten, Hilfe bei Verwaltung und Organisation der Ausbildung sowie Begleitung des Ausbildungspersonals. Die Maßnahmekosten werden von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vollständig übernommen, für den Betrieb entstehen keine Kosten. Der Einstieg ist jederzeit möglich, das Angebot wird individuell zugeschnitten. Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis bleiben unveraendert.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Einstiegsqualifizierung (EQ)

Die Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Langzeitpraktikum, das junge Menschen über vier bis zwölf Monate an einen anerkannten Ausbildungsberuf heranführt. Die Agentur für Arbeit erstattet dem Betrieb die Praktikumsvergütung von 276 Euro im Monat sowie einen Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Der Start liegt in der Regel am 1. Oktober, unter Umständen ist ein Beginn am 1. August möglich. Teilnehmende erhalten ein Zeugnis, das eine spaetere Ausbildung verkuerzen kann.

bis 276 Euro je Monat
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Weiterbildungsförderung für Beschäftigte (Qualifizierungschancengesetz)

Auch wer in Beschäftigung steht, kann eine berufliche Weiterbildung von der Agentur für Arbeit gefördert bekommen. Übernommen werden Lehrgangskosten ganz oder teilweise, in der Regel mit einer anteiligen Kostenbeteiligung des Betriebs, dazu Fahrkosten und Kinderbetreuungskosten. Der Betrieb kann zusätzlich Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für die Zeit der Weiterbildung erhalten. Die Antragstellung ist einzeln oder als Sammelantrag für mehrere Beschäftigte möglich. Bei abschlussorientierten Weiterbildungen besteht zusätzlich Anspruch auf die Weiterbildungsprämie.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Bildungsgutschein für berufliche Weiterbildung

Mit dem Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten einer beruflichen Weiterbildung, etwa einer Umschulung, Anpassungsqualifizierung oder Teilqualifizierung. Übernommen werden Lehrgangskosten, Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsgebühren sowie bei Bedarf Fahrtkosten, Kinderbetreuung und auswaertige Unterbringung und Verpflegung. Der Gutschein ist zeitlich befristet, regional begrenzt und auf ein bestimmtes Bildungsziel festgelegt. Bildungsträger und Maßnahme müssen von einer fachkundigen Stelle zugelassen sein. Seit 1. Januar 2025 werden auch Kundinnen und Kunden der Jobcenter über die Agentur für Arbeit gefördert.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Eingliederungszuschuss für Menschen mit Behinderungen

Für die Einstellung von Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderten Menschen erhöht sich der Eingliederungszuschuss auf bis zu 70 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts bei einer Förderdauer von bis zu 24 Monaten. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen sind bis zu 60 Monate möglich, ab 55 Jahren bis zu 96 Monate. Nach dem ersten Jahr wird der Zuschuss jährlich um zehn Prozentpunkte abgesenkt, Mindestförderung 30 Prozent. Bei besonders betroffenen Personen beginnt die Absenkung erst nach 24 Monaten.

bis 70 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Eingliederungszuschuss für aeltere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 55 Jahren

Sonderregelung des Eingliederungszuschusses für Beschäftigte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Die Förderdauer verlaengert sich hier von 12 auf bis zu 36 Monate, der Fördersatz bleibt bei bis zu 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts. Die Regelung ist befristet: Die Förderung muss bis zum 31. Dezember 2028 begonnen haben. Antrag und Bewilligung laufen wie beim regulaeren Eingliederungszuschuss über den Arbeitgeber-Service.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Eingliederungszuschuss

Arbeitgeber erhalten einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt, wenn sie eine arbeitslose oder arbeitsuchende Person einstellen, die eine laengere Einarbeitung braucht als sonst üblich. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts und wird in der Regel bis zu 12 Monate gezahlt. Bemessungsgrundlage ist das tatsaechliche sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt plus ein pauschalierter Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung. Der Antrag muss vor Abschluss des Arbeitsvertrags gestellt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundSonstiges

Förderung von Mitarbeitendenwohnen

Für Werks- und Mitarbeitendenwohnungen gibt es kein eigenständiges Bundesprogramm, sondern das BMWSB verweist auf bestehende Förderwege. Arbeitgeber können den sozialen Wohnungsbau der Länder nutzen, das Bundesprogramm Junges Wohnen mit 500 Millionen Euro für Wohnheime sowie das KfW-Programm 134 für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen, wenn sie ihre Beschäftigten bei der Gründung einer Wohnungsgenossenschaft unterstützen. Voraussetzung ist, dass die üblichen Miet- und Belegungsbindungen eingehalten werden. Für den sozialen Wohnungsbau nennt das Ministerium für 2024 Bundesmittel von 3,15 Milliarden Euro. Seit 2025 informiert das BMWSB gemeinsam mit der DIHK unter dem Titel Zukunft Beschäftigtenwohnen; konkrete eigene Antragswege nennt die Seite nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Umsetzung über bestehende Bund- und Landesprogramme
BundBeratung

INQA-Coaching

INQA-Coaching ist das Beratungsprogramm des Bundesarbeitsministeriums für kleine und mittlere Unternehmen, die den digitalen Wandel in ihrer Arbeitsorganisation bewaeltigen wollen. Gefördert wird ein Coaching zu Themen wie verzoegerte Digitalisierung, veraltete Prozesse und Fachkräftesicherung, das Programm übernimmt 80 Prozent der Kosten. Der Einstieg läuft über eine regionale INQA-Beratungsstelle, die den Bedarf prüft und den Beratungsschein ausstellt. Der Schwerpunkt liegt auf Prozessen und Arbeitsgestaltung, nicht auf Website oder Onlinemarketing als Selbstzweck.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Initiative Neue Qualität der Arbeit
BundBeratung

Bundesprogramm Zukunftszentren

Die regionalen Zukunftszentren bieten kleinen und mittleren Unternehmen, Beschäftigten und Solo-Selbständigen kostenfreie Beratung und Qualifizierung an. Schwerpunkte sind Digitalisierung, künstliche Intelligenz, ökologischer und demografischer Wandel sowie Organisationsentwicklung. Zum Angebot gehören individuelle Beratungsgespräche, Workshops und innovative Qualifizierungskonzepte. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Europäischen Sozialfonds Plus. Anlaufstelle ist jeweils das Zukunftszentrum im eigenen Bundesland.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Europäischer Sozialfonds Plus
BundZuschuss

INQA-Coaching

Kleine und mittlere Unternehmen erhalten 80 Prozent der Kosten für ein Coaching durch autorisierte INQA-Coaches erstattet. Gefördert werden bis zu zwölf Coaching-Tage über einen Zeitraum von bis zu sieben Monaten, etwa zu Fachkräftesicherung, Prozessen und Digitalisierung. Der Weg führt über eine kostenlose Erstberatung bei einer regionalen INQA-Beratungsstelle, die einen INQA-Coaching-Scheck ausstellt. Das Programm wird aus dem Europäischen Sozialfonds Plus und Bundesmitteln finanziert und läuft von 2023 bis 2028.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Initiative Neue Qualität der Arbeit)
BundZuschuss

Azubi-Berufssprachkurs (Azubi-BSK)

Der Azubi-Berufssprachkurs fördert Auszubildende mit Migrationshintergrund ausbildungsbegleitend oder ausbildungsvorbereitend. Ein ausbildungsbegleitender Kurs dauert ein Berufsschuljahr und umfasst in der Regel 70 bis 150 Unterrichtseinheiten, empfohlen werden mindestens 100. Die Kurse sind nach den Berufsbereichen Handwerk, Gewerbe und Technik, Pflege, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Lager und Logistik gruppiert. Für Teilnehmende und Betriebe ist der Kurs kostenlos, Lehr- und Lernmaterial finanziert das BAMF.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
BundZuschuss

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation)

Wer den bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausueben kann, erhält Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dazu gehoeren Hilfen zum Erhalt des Arbeitsplatzes, Berufsvorbereitung, Umschulung, Weiterbildung, technische Arbeitshilfen und die Förderung einer selbständigen Tätigkeit. Bei der Rentenversicherung ist die Wartezeit von 15 Jahren die am häufigsten erfuellte Voraussetzung. Während der Maßnahme wird in der Regel Übergangsgeld gezahlt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung und weitere Rehabilitationsträger
BundZuschuss

Qualifizierungsgeld

Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung für Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Arbeitsplatz droht wegzufallen und die durch eine Weiterbildung im gleichen Unternehmen bleiben können. Es beträgt 60 Prozent der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz, bei mindestens einem Kind 67 Prozent. Voraussetzung ist ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines wesentlichen Teils der Belegschaft, festgehalten in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag. Die Kosten der Weiterbildung trägt der Betrieb, den Antrag stellt ebenfalls der Betrieb.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundBeratung

Förderprogramm IQ - Integration durch Qualifizierung

Das Förderprogramm IQ verbessert seit 2005 die Arbeitsmarktchancen von Menschen mit Migrationsgeschichte. Es ist in allen 16 Bundesländern aktiv und bietet kostenlose Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung, Qualifizierungen zum Ausgleich wesentlicher Unterschiede im Anerkennungsverfahren, Regionale Integrationsnetzwerke für internationale Arbeitskräfte sowie Aktivierungsprojekte mit Migrantenorganisationen. In der Förderrunde 2026 bis 2028 startete das Programm mit geplanten 217 Millionen Euro für bundesweit 108 Projekte mit mehr als 280 Teilvorhaben. Finanziert wird es vom BMAS und der Europäischen Union über den ESF Plus.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Europäische Union (ESF Plus), administriert vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
BundSonstiges

Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für Beschäftigte in eine begünstigte Anlage einzahlt. Sie sind steuerpflichtiges Arbeitsentgelt und arbeitsrechtlich Bestandteil von Lohn oder Gehalt. Begünstigte Anlagen nach Paragraph 2 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes sind unter anderem Aktien und Genussscheine, Anteile an Investmentfonds mit mindestens 60 Prozent Aktienanteil, Beteiligungen am Arbeitgeber, Arbeitgeberdarlehen, Aufwendungen für den Wohnungsbau sowie Spar- und Kapitalversicherungsverträge. Ein Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag; die Anlage wählt die oder der Beschäftigte und teilt sie dem Arbeitgeber mit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Arbeitgeber (Rechtsgrundlage: Fünftes Vermögensbildungsgesetz)
BundZuschuss

Anspruch auf Entgeltumwandlung mit 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss

Beschäftigte haben nach Paragraph 1a BetrAVG einen Rechtsanspruch darauf, dass bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung aus künftigem Arbeitsentgelt in eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt werden. Wird der Anspruch geltend gemacht, muss jährlich mindestens ein Hundertsechzigstel der Bezugsgröße eingezahlt werden. Spart der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge, muss er 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Zuschuss an die Versorgungseinrichtung weitergeben. Geltend gemacht wird der Anspruch direkt beim Arbeitgeber.

bis 15 Prozent der Kosten
bundesweit
Arbeitgeber (gesetzlicher Anspruch nach dem Betriebsrentengesetz)
BundSteuervorteil

Steuerfreie Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersversorgung

Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung sind nach Paragraph 3 Nummer 63 EStG steuerfrei, soweit sie im Kalenderjahr 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen. Der Euro-Betrag ändert sich jährlich mit der Beitragsbemessungsgrenze. Die Steuerfreiheit gilt sowohl für arbeitgeberfinanzierte Beiträge als auch für Entgeltumwandlung. Sie wird über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers umgesetzt, ein eigener Antrag ist nicht nötig.

bis 8 Prozent der Kosten
bundesweit
Finanzamt / Arbeitgeber
BundZuschuss

Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung für Geringverdiener

Arbeitgeber erhalten nach Paragraph 100 EStG einen staatlichen Förderbetrag, wenn sie für Beschäftigte mit geringem Einkommen zusätzlich in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen. Der Förderbetrag beträgt 30 Prozent des zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags, höchstens 288 Euro im Jahr; der Beitrag muss mindestens 240 Euro jährlich betragen. Die Einkommensgrenze liegt bei 2.575 Euro im monatlichen Lohnzahlungszeitraum (Stand des Gesetzestextes, Abruf August 2026). Der Arbeitgeberbeitrag ist zudem bis 960 Euro im Kalenderjahr steuerfrei. Geltend gemacht wird der Betrag über die nächste Lohnsteuer-Anmeldung.

bis 30 Prozent, maximal 288 Euro je Monat
bundesweit
Finanzamt (über die Lohnsteuer-Anmeldung des Arbeitgebers)
BundZuschuss

Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation (KfzHV)

Wer wegen einer Behinderung auf ein Auto angewiesen ist, um den Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen, kann Kraftfahrzeughilfe erhalten. Gefördert werden die Beschaffung eines Fahrzeugs bis zu einem Bemessungsbetrag von höchstens 22000 Euro, die behinderungsbedingte Zusatzausstattung und der Erwerb der Fahrerlaubnis. Die Höhe des Zuschusses zur Beschaffung richtet sich nach dem Einkommen und reicht von 100 Prozent des Bemessungsbetrags bei einem Einkommen bis 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße bis 16 Prozent bei 75 Prozent der Bezugsgröße. Antrag beim zuständigen Rehabilitationsträger.

bis 22.000 Euro
bundesweit
Agentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung, Unfallversicherungsträger oder Integrationsamt je nach Zuständigkeit

Was Bundesförderung bei Personal bedeutet

Der Bund fördert überall gleich. Ein Bundesprogramm gilt in Flensburg wie in Garmisch, ohne Rücksicht auf Bundesland oder Gemeinde. Das macht diese Ebene zur verlässlichsten von allen: die Bedingungen ändern sich nicht, wenn du umziehst, und die Richtlinien laufen meist über Jahre statt über Monate.

Wo der Antrag landet
Über eine Bundesstelle, in der Regel eine Förderbank oder ein Bundesamt. Die Anträge laufen fast immer über ein eigenes Onlineportal, und die Bearbeitung ist standardisiert.
Woran du sie erkennst
Am Träger: steht dort ein Bundesamt, ein Bundesministerium oder eine bundesweite Förderbank, ist es diese Ebene. Im Feld Region steht dann meist nur Deutschland.
Der häufigste Irrtum
Zu glauben, der Bund sei die einzige Ebene. Er ist die größte, aber Land und Kommune legen regelmäßig etwas obendrauf, und genau das bleibt am häufigsten liegen.

Häufige Fragen zu Personal auf Ebene Bund

Gilt ein Bundesprogramm in jedem Bundesland?
Ja. Bundesprogramme kennen keine Landesgrenze. Sie können aber an andere Bedingungen geknüpft sein, etwa an das Baujahr eines Gebäudes, an eine Betriebsgröße oder an einen technischen Standard.
Kann ich Bundes- und Landesförderung zusammen bekommen?
Häufig ja, aber nicht beliebig. Dieselben Kosten dürfen nicht zweimal gefördert werden, und viele Richtlinien nennen eine Obergrenze für die Summe aller öffentlichen Mittel. Was zusammengeht, steht in der Richtlinie unter Kumulierung.

Mehr zu Personal

Eine Liste zeigt alles zu Personal. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.