Förderprogramme für Natur und Umwelt in Thüringen
Diese Programme fördern Natur und Umwelt und sind in Thüringen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
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Förderrichtlinie Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes
Freiwilliges Bundesprogramm zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen: Finanziert werden aktiver Schallschutz in Form von Lärmschutzwänden und passiver Schallschutz in Form von Zuschüssen für Schallschutzfenster an bestehenden Gebäuden. Seit 2016 stehen jährlich 150 Millionen Euro bereit, im Jahr 2019 einmalig 176 Millionen Euro. Anwohner erhalten die Mittel über Verträge mit dem Infrastrukturunternehmen, nicht direkt vom Bund.
Förderrichtlinie TSI Lärm+
Förderung besonders leiser Güterwagen: Bezuschusst werden Neubeschaffungen, die mindestens 5 dB(A) unter dem geltenden TSI-Lärm-Grenzwert liegen, sowie Umrüstungen vorhandener Güterwagen mit mindestens 3 dB(A) Unterschreitung. Geförderte Fahrzeuge müssen in den ersten acht Jahren nach Inbetriebnahme mindestens die Hälfte ihrer Laufleistung auf Schienenwegen in Deutschland erbringen.
Förderung des Grünen Bandes (Aktion Grünes Band)
Das Grüne Band entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze wird vom Bundesamt für Naturschutz über mehrere Förderwege unterstützt. Dazu zählen acht Naturschutzgroßprojekte in besonders wertvollen Abschnitten, Vorhaben im Bundesprogramm Biologische Vielfalt wie das Projekt Lueckenschluss Grünes Band sowie Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben. Zielgruppe sind Naturschutzbehörden, Verbände wie der BUND, Großschutzgebietsverwaltungen und Naturschutzstiftungen. Zusätzlich hat das BfN bis 2020 rund 6.300 Hektar Fläche im Grünen Band als Nationales Naturerbe unentgeltlich an die Länder übertragen.
Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung in Thüringen
Landesprogramme für Maßnahmen des Hochwasserschutzes, der naturnahen Gewässerentwicklung sowie zur Herstellung der Fließgewässerdurchgängigkeit an Anlagen Dritter. Adressiert werden vor allem die Gewässerunterhaltungsverbände, die von Verbandskoordinatoren der Thüringer Aufbaubank betreut werden.
Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (DAS-Förderrichtlinie)
Bundesweite Förderung der Anpassung an Klimafolgen: kommunale Anpassungskonzepte zur strategischen Steuerung, innovative Klimaanpassungsprojekte mit Nachhaltigkeitssynergien sowie naturbasierte Lösungen und natürlicher Klimaschutz. Antragstellung nur innerhalb befristeter Förderfenster über die ZUG.
GAP-Strategieplan und ELER-Förderung für ländliche Entwicklung
Die Gemeinsame Agrarpolitik wird seit dem 01.01.2023 über nationale GAP-Strategiepläne umgesetzt, insgesamt gibt es 28 genehmigte Pläne mit rund 2500 geplanten Interventionen. Der deutsche Plan buendelt Direktzahlungen, Öko-Regelungen und die zweite Säule mit den ELER-Mitteln für ländliche Entwicklung. Aus dem ELER werden Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, ökologischer Landbau, Investitionen in Betriebe und Verarbeitung, Ausgleichszulagen, Dorfentwicklung und LEADER finanziert. Anträge stellen Betriebe und Träger bei den Bewilligungsstellen der Bundesländer, die Förderrichtlinien unterscheiden sich je Land.
Horizont Europa Cluster 6 Lebensmittel, Bio-Wirtschaft, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
Cluster 6 von Horizont Europa fördert Forschung zu Ernaehrungssystemen, Land- und Forstwirtschaft, Biodiversität, Boden, Wasser, Meeren und der biobasierten Wirtschaft. Gefördert werden Verbundprojekte, die den Umbau hin zu nachhaltigen Produktions- und Konsummustern voranbringen. Beteiligt sind Forschungseinrichtungen, Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe und Verbände aus mehreren Mitgliedstaaten. Zugang und Fristen laufen über das Funding-and-Tenders-Portal.
Interreg Mitteleuropa (Central Europe)
Interreg Mitteleuropa fördert die transnationale Zusammenarbeit im mitteleuropäischen Raum, an dem mehrere deutsche Bundesländer beteiligt sind. Im Mittelpunkt stehen Innovation und Wissenstransfer, Klimaanpassung und Umwelt, Mobilität sowie eine bessere Governance der Zusammenarbeit. Gefördert werden gemeinsame Pilotvorhaben, Strategien und Werkzeuge, die von den Partnerregionen übernommen werden können. Antragsteller sind öffentliche Stellen, Forschungseinrichtungen, Verbände und Unternehmen aus dem Programmgebiet.
KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft
Ziel der Maßnahme ist es, die Innovationsbasis unter kleinen und mittleren Unternehmen für Lösungen in den Bereichen Ressourceneffizienz, nachhaltiges Wassermanagement und Kreislaufwirtschaft zu verbreitern. Die Richtlinie wurde im Bundesanzeiger vom 2. Mai 2024 veröffentlicht und läuft bis zum 15. April 2027. Projektskizzen sind zu den Stichtagen 15. April und 15. Oktober einzureichen.
KlimaWildnis – Förderung eigendynamischer Flächenentwicklung im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz
Förderung der Entwicklung und Sicherung kleinerer Flächen mit eigendynamischer Entwicklung in Deutschland sowie von Personalstellen für KlimaWildnis-Botschafterinnen und -Botschafter, die bei Flächenakquise und Projektentwicklung unterstützen. Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz.
Klimaangepasstes Waldmanagement (KWM)
Langfristige Flächenprämie für private und kommunale Waldbesitzende, die sich über 10 oder 20 Jahre verpflichten, 11 beziehungsweise 12 übergesetzliche Kriterien eines klimaangepassten Waldmanagements einzuhalten. Das Programm läuft seit November 2022, seit Januar 2024 wird es zusätzlich aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz mitfinanziert. Die Prämienhöhe ergibt sich aus dem Berechnungsschema der FNR und ist nach Flächengröße gestaffelt, nach den bisher veröffentlichten Saetzen rund 85 Euro je Hektar und Jahr bei 11 Kriterien und bei 12 Kriterien 100 Euro je Hektar für die ersten 500 Hektar, 80 Euro für den 501. bis 1000. Hektar und 55 Euro darueber hinaus. Die konkreten Beträge waren auf kwm.fnr.de nicht gegengeprüfbar und sind vor Antragstellung bei der FNR zu bestätigen.
Klimaangepasstes Waldmanagement (KWM)
Jährliche flächenbezogene Zahlungen an private und kommunale Waldbesitzende, die ihren Wald nach zwölf Kriterien klimaangepasst bewirtschaften und damit als Kohlenstoffspeicher erhalten. Nachweise und Bestätigungen können seit 2026 elektronisch eingereicht werden. Eine überarbeitete Fassung KWM PLUS mit Fokus auf Natura-2000-Lebensraumtypen ist für Ende 2026 oder Anfang 2027 angekündigt.
LIFE Teilprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung
Das LIFE-Teilprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung finanziert Projekte zur Minderung von Treibhausgasemissionen, zur Anpassung an Klimafolgen und zur Klimagovernance. Typische Vorhaben sind Anpassungsstrategien für Städte und Regionen, Moor- und Waldprojekte sowie Maßnahmen zur Emissionsminderung ausserhalb des Emissionshandels. Antragsberechtigt sind Kommunen, Länder, Verbände, Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Die Aufrufe werden jährlich veröffentlicht.
LIFE Teilprogramm Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität
Dieses LIFE-Teilprogramm fördert Vorhaben zur Kreislaufwirtschaft, zur Abfallvermeidung, zum Schutz von Wasser, Luft und Boden sowie zur Verringerung von Laerm und Chemikalienbelastung. Im Mittelpunkt stehen Demonstrations- und Pilotprojekte, die europäisches Umweltrecht in die Praxis bringen. Antragsberechtigt sind öffentliche Stellen, Verbände und Unternehmen aus den Mitgliedstaaten. Die Antragstellung läuft über das Funding-and-Tenders-Portal der Kommission.
LIFE Teilprogramm Naturschutz und Biodiversität
Das LIFE-Teilprogramm Naturschutz und Biodiversität fördert Projekte zum Schutz von Arten und Lebensräumen, zur Umsetzung der Vogelschutz- und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und zum Aufbau des Natura-2000-Netzes. Gefördert werden Standardprojekte, strategische Naturschutzprojekte und technische Hilfe. Antragsberechtigt sind Behörden, Naturschutzverbände, Forschungseinrichtungen und Unternehmen aus der EU. Die Aufrufe für 2026 sind eroeffnet, Fristen und Budgets stehen im Funding-and-Tenders-Portal.
LIFE-Programm – Teilprogramm Clean Energy Transition
Das LIFE-Programm der EU gliedert sich in die vier Bereiche Nature and Biodiversity, Circular Economy and Quality of Life, Climate Change Mitigation and Adaptation sowie Clean Energy Transition. Letzteres fördert marktnahe Vorhaben zur Energiewende, darunter Kapazitätsaufbau, Politikunterstützung und die Markteinführung erneuerbarer Wärmelösungen. Die Calls for Proposals für 2026 sind offen. Adressiert werden unter anderem KMU, Start-ups und andere Einrichtungen, insbesondere über den Programmteil LIFE Close-to-Market. Konkrete Förderquoten und Budgets stehen in den jeweiligen Call-Dokumenten.
Natürliche Klimaschutzmaßnahmen in Unternehmen
Im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz können Betriebe Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung ihrer Betriebsflächen fördern lassen. Gefördert werden naturnahe Grünflächen, Kleingewässer und Renaturierungsmaßnahmen auf dem Betriebsgelaende. Abgewickelt wird das Angebot über die KfW. Es ergänzt die übrigen ANK-Programme, die sich vor allem an Kommunen, Verbände und Landwirtschaft richten.
Projektförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt
Offene Projektförderung für innovative, modellhafte Vorhaben, die die Umwelt entlasten. Neben der Projektförderung gibt es das Programm Green Start-up für umweltorientierte Gründungen, Promotionsstipendien im Natur- und Klimaschutz sowie das MOE-Fellowship für Hochschulabsolventen aus Mittel- und Osteuropa. Vereine und gemeinnützige Träger sind antragsberechtigt.
Städtebauförderung Wachstum und nachhaltige Erneuerung
Programm der Städtebauförderung für Kommunen, die ihre Bausubstanz und öffentlichen Räume an veraenderte Bedarfe anpassen. Gefördert werden unter anderem die Wiedernutzung von Industrie- und Militaerbrachen, Wohnungsbau auf solchen Flächen, die Aufwertung des Wohnumfelds, die Aufwertung des Gebäudebestands, Klimaanpassung sowie der Rückbau dauerhaft nicht mehr benoetigter leerstehender Gebäude. Das Programm ist die Weiterentwicklung des früheren Stadtumbaus. Die Rückbauförderung wurde von 35 auf 55 Euro je Quadratmeter angehoben. Der Bund stellt laut der abgerufenen Seite 290 Millionen Euro bereit.
Waldklimafonds
Der Waldklimafonds fördert Vorhaben zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung des Waldes im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Bearbeitet werden unter anderem Fragen der Baumartenwahl, der Anpassung an Trockenheit und Waldbraende, der Biodiversität im Wald und der Weiterentwicklung von Bewirtschaftungsstrategien. Anträge werden über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe abgewickelt, die auch die fachliche Begleitung übernimmt. Der Fonds ist 2026 weiterhin aktiv, was unter anderem die laufenden Veranstaltungsreihen belegen.
Anrechnung von Biokraftstoffen aus Palmöl auf die THG-Quote
Biokraftstoffe aus Palmöl sind nach Paragraf 37b Absatz 8 Nummer 1 BImSchG von der Anrechnung auf die THG-Quote ausgeschlossen. Der Ausschluss erfasst auch Reststoffe, Abfallstoffe und Nebenprodukte des Ölpalmenanbaus wie Abwasser aus Palmölmühlen, leere Palmfruchtbündel, Palmwedel, Palmschlammöl und destillierte Palmfettsäure. Für Rohstoffe mit hohem Risiko indirekter Landnutzungsänderung liegt die Obergrenze seit 2023 bei 0 Prozent.
Bundeswaldprämie
Einmalige flächenbezogene Prämie aus dem Konjunkturpaket des Bundes mit einem Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro für private und kommunale Waldbesitzende, die ihren Wald nachhaltig und zertifiziert bewirtschaften. Die Antragsfrist ist abgelaufen, Anträge sind nicht mehr möglich. Nachfolgend steht das Programm Klimaangepasstes Waldmanagement (KWM) der FNR zur Verfügung.
Fliessgewässerdurchgaengigkeit - Herstellung der Durchgaengigkeit an Anlagen Dritter
Zuschuss für Vorhaben zur Entwicklung von Fliessgewässern durch Verbesserung der Durchgaengigkeit, etwa Fischschutzmaßnahmen, Rückbau von Querbauwerken und Bau von Fischaufstiegsanlagen. Bei fortgesetzter Wasserkraftnutzung wurden bis zu 90 Prozent und maximal 200.000 Euro gefördert. Die Richtlinie ist zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen, eine Antragstellung ist derzeit nicht möglich.
Förderprogramm Austausch von noch in Betrieb befindlichen alten Dieselmotoren für Gütermotorschiffe
Gefördert wurden der vorzeitige freiwillige Austausch noch funktionsfähiger Dieselmotoren auf Gütermotorschiffen sowie der Einbau von Abgasnachbehandlungssystemen an bestehenden Motoren. Das Programm ist zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen. Nachfolgeangebote sind die Richtlinie zur Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen und die Richtlinie zur Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe von Binnenschiffen.
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