Förderprogramme für Natur und Umwelt in Thüringen
Diese Programme fördern Natur und Umwelt und sind in Thüringen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
157 Programme gefunden
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Förderprogramm KlimaWildnis
KlimaWildnis fördert die Entwicklung und Sicherung kleinerer Flächen mit eigendynamischer Entwicklung, also Flächen, auf die der Mensch dauerhaft nicht mehr eingreift. Gefördert werden Flächenerwerb, Nutzungsrechte, Flächentausch oder der finanzielle Ausgleich für den Nutzungsverzicht. Ein zweiter Fördergegenstand sind KlimaWildnis-Botschafterinnen und -Botschafter, also Personalstellen, die Wildnisflächen sichern und Projekte in der Vorbereitungsphase begleiten. Das Programm ergänzt den Wildnisfonds um kleinere Gebiete.
Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement
Private und kommunale Waldbesitzende erhalten eine flächenbezogene Prämie dafuer, dass sie ihren Wald klimaangepasst bewirtschaften und als Kohlenstoffspeicher erhalten. Dafuer müssen zwölf Kriterien eingehalten werden, unter anderem Vorrang der Naturverjuengung, Verzicht auf Kahlschlaege, Erhalt von Habitatbaeumen, Anreicherung von Totholz und die Ausweisung von fuenf Prozent der Waldfläche für die natürliche Entwicklung. Die Verpflichtung läuft wahlweise zehn oder zwanzig Jahre. Seit 2026 können Unterlagen elektronisch eingereicht werden.
Förderrichtlinie Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes
Freiwilliges Bundesprogramm zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen: Finanziert werden aktiver Schallschutz in Form von Lärmschutzwänden und passiver Schallschutz in Form von Zuschüssen für Schallschutzfenster an bestehenden Gebäuden. Seit 2016 stehen jährlich 150 Millionen Euro bereit, im Jahr 2019 einmalig 176 Millionen Euro. Anwohner erhalten die Mittel über Verträge mit dem Infrastrukturunternehmen, nicht direkt vom Bund.
Förderrichtlinie TSI Lärm+
Förderung besonders leiser Güterwagen: Bezuschusst werden Neubeschaffungen, die mindestens 5 dB(A) unter dem geltenden TSI-Lärm-Grenzwert liegen, sowie Umrüstungen vorhandener Güterwagen mit mindestens 3 dB(A) Unterschreitung. Geförderte Fahrzeuge müssen in den ersten acht Jahren nach Inbetriebnahme mindestens die Hälfte ihrer Laufleistung auf Schienenwegen in Deutschland erbringen.
Förderung des Grünen Bandes (Aktion Grünes Band)
Das Grüne Band entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze wird vom Bundesamt für Naturschutz über mehrere Förderwege unterstützt. Dazu zählen acht Naturschutzgroßprojekte in besonders wertvollen Abschnitten, Vorhaben im Bundesprogramm Biologische Vielfalt wie das Projekt Lueckenschluss Grünes Band sowie Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben. Zielgruppe sind Naturschutzbehörden, Verbände wie der BUND, Großschutzgebietsverwaltungen und Naturschutzstiftungen. Zusätzlich hat das BfN bis 2020 rund 6.300 Hektar Fläche im Grünen Band als Nationales Naturerbe unentgeltlich an die Länder übertragen.
Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung in Thüringen
Landesprogramme für Maßnahmen des Hochwasserschutzes, der naturnahen Gewässerentwicklung sowie zur Herstellung der Fließgewässerdurchgängigkeit an Anlagen Dritter. Adressiert werden vor allem die Gewässerunterhaltungsverbände, die von Verbandskoordinatoren der Thüringer Aufbaubank betreut werden.
Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (DAS-Förderrichtlinie)
Bundesweite Förderung der Anpassung an Klimafolgen: kommunale Anpassungskonzepte zur strategischen Steuerung, innovative Klimaanpassungsprojekte mit Nachhaltigkeitssynergien sowie naturbasierte Lösungen und natürlicher Klimaschutz. Antragstellung nur innerhalb befristeter Förderfenster über die ZUG.
GAP-Direktzahlungen: Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkuehe, Mutterschafe und Ziegen
Anders als die übrigen Direktzahlungen wird die gekoppelte Einkommensstützung nicht je Hektar, sondern je Tier gezahlt. Begünstigt sind Halterinnen und Halter von Mutterkuehen sowie von Mutterschafen und Ziegen. Damit soll die extensive Grünlandbewirtschaftung und die Weidetierhaltung erhalten werden, die für Landschaftspflege und Artenvielfalt wichtig ist, sich aber wirtschaftlich oft nicht trägt. Die Einheitsbeträge je Tier werden jährlich im Bundesanzeiger veröffentlicht.
GAP-Strategieplan und ELER-Förderung für ländliche Entwicklung
Die Gemeinsame Agrarpolitik wird seit dem 01.01.2023 über nationale GAP-Strategiepläne umgesetzt, insgesamt gibt es 28 genehmigte Pläne mit rund 2500 geplanten Interventionen. Der deutsche Plan buendelt Direktzahlungen, Öko-Regelungen und die zweite Säule mit den ELER-Mitteln für ländliche Entwicklung. Aus dem ELER werden Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, ökologischer Landbau, Investitionen in Betriebe und Verarbeitung, Ausgleichszulagen, Dorfentwicklung und LEADER finanziert. Anträge stellen Betriebe und Träger bei den Bewilligungsstellen der Bundesländer, die Förderrichtlinien unterscheiden sich je Land.
Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkuehe, Mutterschafe und Mutterziegen
Gekoppelte Zahlung je Muttertier für Mutterkuehe in Betrieben ohne Milchproduktion sowie für Mutterschafe und Mutterziegen. Begründet wird sie mit der hohen Bedeutung dieser Sektoren für die Erhaltung und Pflege extensiver Grünlandstandorte. Beide Sektoren sind im GAP-Strategieplan als eigene Maßnahmen geführt.
Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Kuestenschutzes (GAK)
Die GAK ist das wichtigste nationale Förderinstrument für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ländliche Räume sowie für Kuesten- und Hochwasserschutz. Sie ist kein Programm, bei dem man direkt Anträge stellt, sondern ein Rahmen, aus dem die Bundesländer ihre eigenen Förderrichtlinien ableiten. Darunter fallen unter anderem das Agrarinvestitionsförderungsprogramm, die Junglandwirteförderung, der Vertragsnaturschutz und der Waldumbau. Für 2026 stehen rund 1,067 Milliarden Euro Bundesmittel bereit, der Bund trägt 60 Prozent der Ausgaben, im Kuestenschutz 70 Prozent.
Horizont Europa (Horizon Europe) - Rahmenprogramm für Forschung und Innovation
Horizont Europa ist das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation und gliedert sich in vier Säulen: Wissenschaftsexzellenz, Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit, Innovatives Europa sowie Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums. Gefördert werden unter anderem Gesundheit, Kultur, zivile Sicherheit, Digitalisierung, Industrie, Weltraum, Klima, Energie, Mobilität und Bioökonomie. In Deutschland beraten die Nationalen Kontaktstellen kostenlos zur Antragstellung.
Horizont Europa Cluster 6 Lebensmittel, Bio-Wirtschaft, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
Cluster 6 von Horizont Europa fördert Forschung zu Ernaehrungssystemen, Land- und Forstwirtschaft, Biodiversität, Boden, Wasser, Meeren und der biobasierten Wirtschaft. Gefördert werden Verbundprojekte, die den Umbau hin zu nachhaltigen Produktions- und Konsummustern voranbringen. Beteiligt sind Forschungseinrichtungen, Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe und Verbände aus mehreren Mitgliedstaaten. Zugang und Fristen laufen über das Funding-and-Tenders-Portal.
Horizont Europa – Cluster 6: Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
Forschungs- und Innovationscluster von Horizont Europa mit sieben Interventionsbereichen, darunter ausdrücklich Circular systems, also Kreislaufsysteme, sowie biobasierte Innovationssysteme, Biodiversität und natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Forstwirtschaft, Meere und Binnengewässer, Ernährungssysteme und Umweltbeobachtung. Die Arbeiten stützen den europäischen Grünen Deal, die Biodiversitätsstrategie 2030 und die Farm-to-Fork-Strategie. Die Ausschreibungen laufen über das EU Funding & Tenders Portal, maßgeblich ist das Arbeitsprogramm 2026/27, das auf der Kommissionsseite als PDF steht. Typisch sind transnationale Konsortien aus Unternehmen, Forschungseinrichtungen und öffentlichen Stellen.
Imkereiförderung Thüringen
Thüringen fördert Maßnahmen zur Erhaltung und Zucht gesunder Bienenvoelker. Gefördert werden die Verbesserung von Aus- und Weiterbildung, der Ausbau imkerlichen Fachwissens, Maßnahmen zur Bienengesundheit, bessere Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenprodukte sowie angewandte Forschung zu Honigqualität und widerstandsfähigen Bienenrassen. Anders als in vielen anderen Ländern stehen Hobbyimkerinnen und Hobbyimker ausdrücklich im Vordergrund. Das Programm läuft seit dem 1. Januar 2023 im Rahmen des deutschen GAP-Strategieplans.
Interreg B - transnationale Zusammenarbeit mit deutscher Beteiligung
Deutschland beteiligt sich an sechs transnationalen Interreg-Programmräumen: Alpenraum, Donauraum, Mitteleuropa, Nordseeraum, Nordwesteuropa und Ostseeraum. Gefördert werden Projekte in den Themenbereichen Wirtschaft, Arbeit und Leben, Energie und Klimawandel, Umwelt und natürliche Ressourcen, Mobilität und Verkehr sowie Raumentwicklung und Governance. Für deutsche Partner steht ergänzend eine zusätzliche Bundesförderung bereit.
Interreg Mitteleuropa (Central Europe)
Interreg Mitteleuropa fördert die transnationale Zusammenarbeit im mitteleuropäischen Raum, an dem mehrere deutsche Bundesländer beteiligt sind. Im Mittelpunkt stehen Innovation und Wissenstransfer, Klimaanpassung und Umwelt, Mobilität sowie eine bessere Governance der Zusammenarbeit. Gefördert werden gemeinsame Pilotvorhaben, Strategien und Werkzeuge, die von den Partnerregionen übernommen werden können. Antragsteller sind öffentliche Stellen, Forschungseinrichtungen, Verbände und Unternehmen aus dem Programmgebiet.
Investitionsförderung ANK NABO (natürliche Bodenfunktionen in Agrarlandschaften)
Zuschüsse für Investitionen in Maschinen und Geraete, die die Kohlenstoffspeicherfunktion von Boeden und die Biodiversität in Agrarlandschaften erhöhen. Dazu zählen Technik zur bodenschonenden Bewirtschaftung und zur Verringerung des Bodendrucks, zur mechanischen Unkrautbekaempfung und zur extensiven Grünlandbewirtschaftung. Das Programm läuft seit dem 22. Juli 2024.
KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft
Ziel der Maßnahme ist es, die Innovationsbasis unter kleinen und mittleren Unternehmen für Lösungen in den Bereichen Ressourceneffizienz, nachhaltiges Wassermanagement und Kreislaufwirtschaft zu verbreitern. Die Richtlinie wurde im Bundesanzeiger vom 2. Mai 2024 veröffentlicht und läuft bis zum 15. April 2027. Projektskizzen sind zu den Stichtagen 15. April und 15. Oktober einzureichen.
KlimaWildnis – Förderung eigendynamischer Flächenentwicklung im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz
Förderung der Entwicklung und Sicherung kleinerer Flächen mit eigendynamischer Entwicklung in Deutschland sowie von Personalstellen für KlimaWildnis-Botschafterinnen und -Botschafter, die bei Flächenakquise und Projektentwicklung unterstützen. Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz.
Klimaangepasstes Waldmanagement (KWM)
Jährliche flächenbezogene Zahlungen an private und kommunale Waldbesitzende, die ihren Wald nach zwölf Kriterien klimaangepasst bewirtschaften und damit als Kohlenstoffspeicher erhalten. Nachweise und Bestätigungen können seit 2026 elektronisch eingereicht werden. Eine überarbeitete Fassung KWM PLUS mit Fokus auf Natura-2000-Lebensraumtypen ist für Ende 2026 oder Anfang 2027 angekündigt.
Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative
Zentrales Bundesprogramm für kommunalen Klimaschutz, das strategische Maßnahmen wie Klimaschutzkonzepte, Klimaschutzkoordination, Machbarkeitsstudien und Beratungsleistungen sowie investive Maßnahmen fördert. Zu den investiven Fördertatbeständen gehört ausdrücklich die Abfallwirtschaft, also etwa Anlagen und Technik auf Wertstoffhöfen und in der kommunalen Entsorgung, daneben Abwasser, Trinkwasserversorgung, Innen- und Außenbeleuchtung sowie klimafreundliche Mobilität. Die einzelnen Förderquoten stehen in Nummer 7.3 der Richtlinie, finanzschwache Kommunen und Braunkohlereviere erhalten erhöhte Sätze.
LEADER (Regionalentwicklung im ländlichen Raum)
LEADER fördert Regionalentwicklung im ländlichen Raum nach dem Bottom-up-Prinzip. In der Förderperiode 2023 bis 2027 gibt es in Deutschland 372 LEADER-Regionen, europaweit rund 2.700. Jede Region erarbeitet eine Lokale Entwicklungsstrategie, die Lokale Aktionsgruppe aus Vertretern von Kommunen, Vereinen und Interessengruppen entscheidet über die Förderung der Projekte. Finanziert wird LEADER aus dem ELER, ergänzt um Mittel von Bund, Land und Kommunen.
LEADER Förderung der lokalen Entwicklung
Regionaler Förderansatz, über den auch Vereine Projekte im ländlichen Raum finanzieren können. Über die Mittel entscheidet eine Lokale Aktionsgruppe aus Kommunen, Vereinen und Interessengruppen auf Basis der regionalen Entwicklungsstrategie. In Deutschland gibt es rund 372 LEADER-Regionen, die Förderperiode läuft von 2023 bis 2027.
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