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Förderprogramme für Natur und Umwelt in Sachsen-Anhalt

Diese Programme fördern Natur und Umwelt und sind in Sachsen-Anhalt beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

160 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Natur und Umwelt

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EUZuschuss

LIFE Teilprogramm Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität

Dieses LIFE-Teilprogramm fördert Vorhaben zur Kreislaufwirtschaft, zur Abfallvermeidung, zum Schutz von Wasser, Luft und Boden sowie zur Verringerung von Laerm und Chemikalienbelastung. Im Mittelpunkt stehen Demonstrations- und Pilotprojekte, die europäisches Umweltrecht in die Praxis bringen. Antragsberechtigt sind öffentliche Stellen, Verbände und Unternehmen aus den Mitgliedstaaten. Die Antragstellung läuft über das Funding-and-Tenders-Portal der Kommission.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission, CINEA
EUZuschuss

LIFE Teilprogramm Naturschutz und Biodiversität

Das LIFE-Teilprogramm Naturschutz und Biodiversität fördert Projekte zum Schutz von Arten und Lebensräumen, zur Umsetzung der Vogelschutz- und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und zum Aufbau des Natura-2000-Netzes. Gefördert werden Standardprojekte, strategische Naturschutzprojekte und technische Hilfe. Antragsberechtigt sind Behörden, Naturschutzverbände, Forschungseinrichtungen und Unternehmen aus der EU. Die Aufrufe für 2026 sind eroeffnet, Fristen und Budgets stehen im Funding-and-Tenders-Portal.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission, CINEA
EUZuschuss

Horizont Europa Cluster 6 Lebensmittel, Bio-Wirtschaft, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt

Cluster 6 von Horizont Europa fördert Forschung zu Ernaehrungssystemen, Land- und Forstwirtschaft, Biodiversität, Boden, Wasser, Meeren und der biobasierten Wirtschaft. Gefördert werden Verbundprojekte, die den Umbau hin zu nachhaltigen Produktions- und Konsummustern voranbringen. Beteiligt sind Forschungseinrichtungen, Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe und Verbände aus mehreren Mitgliedstaaten. Zugang und Fristen laufen über das Funding-and-Tenders-Portal.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission
BundZuschuss

BEG Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen

Bei der Errichtung oder Erweiterung von Heizungsanlagen mit Biomasse gibt es einen pauschalen Zuschlag von 2.500 Euro, wenn die Anlage nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 Milligramm je Kubikmeter einhaelt, bezogen auf 13 Prozent Sauerstoff im Abgas im Normzustand. Der Zuschlag wird unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben gewährt und kommt damit zusätzlich zur Grundförderung und den Boni der Heizungsförderung. Grundlage ist das BEG-Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen in der Fassung 10.1 vom Juli 2026.

2.500 Euro bis 2.500 Euro
bundesweit
KfW und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen: Emissionsminderung von Biomasseheizungen

Zuschuss von 50 Prozent für Maßnahmen, die die Staubemissionen von Feuerungsanlagen für feste Biomasse ab 4 Kilowatt Nennwärmeleistung um mindestens 80 Prozent senken. Gefördert werden elektrostatische Staubabscheidung, katalytische Nachverbrennung und Systeme vollautomatischer Verbrennungsregelung sowie die Staubemissionsmessungen vor und nach der Maßnahme. Die Anlage muss aelter als zwei Jahre sein, Einzelraumfeuerungsanlagen sind ausgenommen. Die Maßnahme läuft förderrechtlich unter dem Baustein Heizungsoptimierung der BEG EM.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

E-Lastenfahrrad-Richtlinie

Gefördert wird die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und Lastenfahrradanhaengern mit elektrischer Antriebsunterstützung. Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der Ausgaben, höchstens 3.500 Euro je E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhaenger. Antragsberechtigt sind private Unternehmen, kommunale Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit und öffentliche Körperschaften wie Hochschulen. Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt. Die Programmlaufzeit reicht vom 1. Oktober 2024 bis 30. Juni 2027, eine Einreichungsfrist gibt es nicht.

bis 25 Prozent, maximal 3.500 Euro
bundesweit
Bundesumweltministerium, Nationale Klimaschutzinitiative
BundZuschuss

Kommunalrichtlinie: Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität

Die Kommunalrichtlinie fördert Mobilitätsstationen, stationaere Radverkehrsinfrastruktur, die Bike+Ride-Offensive an Bahnhoefen und aktive Radinfrastruktur. Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent, für finanzschwache Kommunen und Braunkohlereviere 65 Prozent, bei Bike+Ride an Bahnhoefen 70 Prozent beziehungsweise 85 Prozent; Fokuskonzepte Mobilität werden mit 60 beziehungsweise 80 Prozent gefördert. Antragsberechtigt sind Kommunen, ihre rechtlich selbständigen Betriebe, Zweckverbände, öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen sowie Vereine und Religionsgemeinschaften. Die Richtlinie vom 10. Oktober 2024 ist am 1. November 2024 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2027; Anträge können ganzjährig bei der Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH gestellt werden.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Nationale Klimaschutzinitiative, Umsetzung über die Zukunft Umwelt Gesellschaft gGmbH
BundZuschuss

Sonderprogramm Stadt und Land (Radverkehrsinfrastruktur)

Größtes Bundesprogramm für flächendeckende Radinfrastruktur in Stadt und Land. Gefördert werden eigenständige Radwege, Fahrradstraßen, Brückenbauwerke, Abstellanlagen und Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses wie getrennte Ampelphasen. Der Fördersatz beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, in finanzschwachen oder strukturschwachen Regionen bis zu 90 Prozent. Anträge stellen Länder und Gemeinden über die Bundesländer. Das Programm läuft bis 2030 mit rund 1,9 Milliarden Euro.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Umsetzung über die Länder und das Bundesamt für Logistik und Mobilität
BundZuschuss

Städtebauförderung Wachstum und nachhaltige Erneuerung

Programm der Städtebauförderung für Kommunen, die ihre Bausubstanz und öffentlichen Räume an veraenderte Bedarfe anpassen. Gefördert werden unter anderem die Wiedernutzung von Industrie- und Militaerbrachen, Wohnungsbau auf solchen Flächen, die Aufwertung des Wohnumfelds, die Aufwertung des Gebäudebestands, Klimaanpassung sowie der Rückbau dauerhaft nicht mehr benoetigter leerstehender Gebäude. Das Programm ist die Weiterentwicklung des früheren Stadtumbaus. Die Rückbauförderung wurde von 35 auf 55 Euro je Quadratmeter angehoben. Der Bund stellt laut der abgerufenen Seite 290 Millionen Euro bereit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund und Länder, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
BundZuschuss

KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft

Ziel der Maßnahme ist es, die Innovationsbasis unter kleinen und mittleren Unternehmen für Lösungen in den Bereichen Ressourceneffizienz, nachhaltiges Wassermanagement und Kreislaufwirtschaft zu verbreitern. Die Richtlinie wurde im Bundesanzeiger vom 2. Mai 2024 veröffentlicht und läuft bis zum 15. April 2027. Projektskizzen sind zu den Stichtagen 15. April und 15. Oktober einzureichen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
BundSonstiges

Exportinitiative Umwelttechnologie

Die Exportinitiative Umwelttechnologie unterstützt deutsche Anbieter umwelttechnologischer Produkte und Dienstleistungen bei der internationalen Markterschließung. Sie ist eine der Exportinitiativen des Bundes und ergänzt die Exportinitiative Umweltschutz des Umweltministeriums. Angeboten werden vor allem Informations- und Anbahnungsformate im Ausland. Konkrete Förderbeträge werden nicht ausgewiesen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
BundZuschuss

Exportinitiative Umweltschutz (EXI)

Die Exportinitiative Umweltschutz fördert Projekte, die grüne und nachhaltige Umweltinfrastruktur aus Deutschland in internationale Maerkte bringen. Themenschwerpunkte im aktuellen Aufruf sind Kreislauf- und Recyclingwirtschaft, Wasser- und Abwasserwirtschaft, nachhaltiger Konsum sowie Wasserstoff-Minigrids. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Schwerpunkt KMU, Vereine und Verbände sowie Hochschulen und ausseruniversitaere Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Grundlage ist die Förderrichtlinie vom 2. Mai 2024, das Verfahren beginnt mit einer Projektskizze bei der ZUG.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Projektträgerin Zukunft Umwelt Gesellschaft (ZUG) gGmbH
BundKredit

KfW-Umweltprogramm (240/241)

Zinsguenstiger Förderkredit für Investitionen, die die Umweltsituation verbessern und Ressourcen schonen. Zur Luftreinhaltung zählt ausdrücklich die Neuanschaffung batterie- oder brennstoffzellenbetriebener mobiler Maschinen, außerdem werden Kreislaufwirtschaft, Abfall- und Abwassermaßnahmen sowie Laermschutz gefördert. Der Kredit beträgt bis zu 25 Millionen Euro und deckt bis zu 100 Prozent der Investitionskosten, ohne Mindestbetrag. Wichtig: Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn bei einem Finanzierungspartner gestellt werden.

bis 25 Mio. Euro
bundesweit
KfW, Antrag über die Hausbank
EUZuschuss

LEADER Förderung der lokalen Entwicklung

Regionaler Förderansatz, über den auch Vereine Projekte im ländlichen Raum finanzieren können. Über die Mittel entscheidet eine Lokale Aktionsgruppe aus Kommunen, Vereinen und Interessengruppen auf Basis der regionalen Entwicklungsstrategie. In Deutschland gibt es rund 372 LEADER-Regionen, die Förderperiode läuft von 2023 bis 2027.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Bund, Länder und Kommunen
SonstigeZuschuss

Projektförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt

Offene Projektförderung für innovative, modellhafte Vorhaben, die die Umwelt entlasten. Neben der Projektförderung gibt es das Programm Green Start-up für umweltorientierte Gründungen, Promotionsstipendien im Natur- und Klimaschutz sowie das MOE-Fellowship für Hochschulabsolventen aus Mittel- und Osteuropa. Vereine und gemeinnützige Träger sind antragsberechtigt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
SonstigeZuschuss

Förderfonds der Stiftung Bildung

Förderfonds für Projekte von Kita- und Schulfördervereinen, von denen es bundesweit über 40.000 gibt. Themenfonds decken Nachhaltigkeit und Umwelt, Kunst, Musik und Theater, Inklusion und digitales Lernen, Demokratie und Antirassismus, Entrepreneurship Education sowie Ernährung und Gesundheit ab. Typische Fördersummen liegen zwischen 500 und 2.000 Euro, größere Beträge sind möglich.

500 Euro bis 2.000 Euro
bundesweit
Stiftung Bildung
BundZuschuss

Verbändeförderung im Naturschutz

Förderung von Projekten der Umwelt- und Naturschutzverbände zur öffentlichen Bewusstseinsbildung. Gefördert werden unter anderem Kinder- und Jugendprojekte mit hoher Breitenwirkung, Umweltberatung, Fortbildung und Vernetzung. Die maximale Förderung beträgt 75.000 Euro pro Jahr, die Förderdauer ist in der Regel auf 24 Monate begrenzt.

bis 75.000 Euro je Jahr
bundesweit
BMUKN, Abwicklung durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN)
BundZuschuss

Förderprogramm Auen im Bundesprogramm Blaues Band Deutschland

Förderung der naturnahen Entwicklung von Auen entlang der Bundeswasserstraßen als Zentren der biologischen Vielfalt und Achsen des Biotopverbunds. Der Bund finanziert grundsaetzlich bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten. Die Förderrichtlinien sind am 1. Februar 2019 in Kraft getreten.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
BMUKN gemeinsam mit dem Bundesverkehrsministerium, Abwicklung durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN)
BundZuschuss

Nationales Artenhilfsprogramm (nAHP)

Förderung von Vorhaben zum dauerhaften Schutz von Arten und ihren Lebensstätten, insbesondere für Arten, die vom Ausbau der erneuerbaren Energien betroffen sind. Schwerpunkt sind Umsetzungsmaßnahmen in der Fläche. Finanziert wird aus Haushaltsmitteln des BMUKN und aus zweckgebundenen Sonderabgaben von Vorhabenträgern, die Verfahrenserleichterungen bei Windenergie- und Netzausbauprojekten in Anspruch nehmen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
BMUKN, Abwicklung durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN), Programmbuero beim DLR
BundZuschuss

Naturschutzgroßprojekte chance.natur

Förderung großflaechiger, komplexer Naturschutzvorhaben in Gebieten von nationaler und internationaler Bedeutung. Seit 1979 wurden 93 Naturschutzgroßprojekte auf mehr als 7.500 Quadratkilometern mit über 550 Millionen Euro Bundesmitteln gefördert.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
BMUKN, Abwicklung durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN)
BundZuschuss

Bundesprogramm Biologische Vielfalt

Förderung herausragender Konzepte und innovativer Projektideen zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt. Fuenf Förderschwerpunkte: Verantwortungsarten, Hotspots der biologischen Vielfalt, Sicherung von Ökosystemleistungen, Stadtnatur und weitere Maßnahmen von repraesentativer Bedeutung. Die Bundesförderung beträgt in der Regel höchstens 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
BMUKN, Abwicklung durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN), Programmbuero beim DLR
BundZuschuss

Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BOEL)

Förderangebot rund um den ökologischen Landbau und die Bio-Wertschöpfung. Gefördert werden der Aufbau von Bio-Wertschöpfungsketten, Beratung und Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Ausser-Haus-Verpflegung, Messeauftritte, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Verbraucherinformation und Absatzförderung sowie Wissenstransfer.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
BMLEH, Abwicklung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernaehrung (BLE)
BundKredit

LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft (Programmkredite)

Zinsguenstige Förderkredite mit Zinsbindung bis 20 Jahre und Laufzeiten bis 50 Jahre für Flächenerwerb, Betriebsübernahme, Staelle, Gebäude, Maschinen sowie Umwelt- und Ressourcenschutz. Vergünstigte Konditionenstufen LR-Top und LR-Premium gelten unter anderem für Junge Unternehmer, Öko-Umsteller und Hofnachfolgerinnen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Landwirtschaftliche Rentenbank, Antrag über die Hausbank
BundZuschuss

Förderrichtlinie Palu: Wiedervernaessung und innovative Nutzung von Moorboeden (ANK Palu)

Umfassendes Förderangebot für die dauerhafte Wiedervernaessung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorboeden und die anschließende angepasste Bewirtschaftung. Modul 1 Beratung und Modul 2 Planung und technische Umsetzung werden mit 100 Prozent gefördert, Modul 3 kompensiert Wert- und Ertragsverluste nach Kompensationsrechner, Modul 4 fördert die Umstellung auf Paludikulturen mit 70 oder 80 Prozent.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
BMUKN im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz, Abwicklung durch die Landwirtschaftliche Rentenbank

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