Förderprogramme für Natur und Umwelt in Nordrhein-Westfalen
Diese Programme fördern Natur und Umwelt und sind in Nordrhein-Westfalen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
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Öko-Regelung 3: Agroforstwirtschaft auf Acker- und Grünland
Gefördert wird die Beibehaltung agroforstlicher Bewirtschaftung, also die Kombination von Gehoelzstreifen mit Acker- oder Grünlandnutzung auf derselben Fläche. Die Prämie lag 2025 bei 200 Euro je Hektar Gehoelzfläche, für 2026 ist eine Anhebung auf 600 Euro je Hektar vorgesehen, vorbehaltlich der Genehmigung durch die EU-Kommission. Voraussetzung ist ein von der Länderbehörde genehmigtes Nutzungskonzept. Agroforstsysteme mindern Erosion, binden Kohlenstoff und schaffen Strukturvielfalt in der Feldflur.
Öko-Regelung 1d: Altgrasstreifen im Dauergrünland
Wer Teilflächen von Dauergrünland über den Winter als Altgrasstreifen stehen laesst, erhält eine Prämie je Hektar Altgrasfläche. Für 2025 lag der Satz der ersten Stufe bei 900 Euro je Hektar, für 2026 sind 1.000 Euro je Hektar vorgesehen. Seit 2025 gilt zusätzlich eine Ein-Hektar-Regelung für die Mindestgröße. Altgrasstreifen sind Winterquartier für Insekten und Kleintiere und werden erst im Folgejahr genutzt.
Öko-Regelung 1b und 1c: Bluehstreifen und Bluehflächen auf Ackerland und in Dauerkulturen
Gefördert wird die Anlage von Bluehstreifen und Bluehflächen auf Ackerland (Öko-Regelung 1b) sowie in Dauerkulturen wie Obst- und Weinbau (Öko-Regelung 1c). Die Prämie beträgt jeweils 200 Euro je Hektar zusätzlich zur Grundprämie der nichtproduktiven Flächen. Die Flächen müssen mit einer zugelassenen Saatgutmischung angelegt werden und dienen Bestaeubern und anderen Insekten als Nahrungsquelle. Beantragt wird jährlich mit dem Sammelantrag.
Öko-Regelung 1a: Bereitstellung nichtproduktiver Flächen auf Ackerland
Wer über die Pflichtstilllegung hinaus Ackerflächen aus der Produktion nimmt und der Selbstbegrünung überlaesst, erhält eine jährliche Prämie je Hektar. Die Prämie ist gestuft und beträgt in der ersten Stufe 1.300 Euro je Hektar. Die Flächen dürfen nicht gemaeht oder beweidet werden, damit Insekten und Feldvoegel Rückzugsraum finden. Die Öko-Regelung wird jährlich neu beantragt, es besteht keine mehrjährige Verpflichtung.
GAP-Direktzahlungen: Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkuehe, Mutterschafe und Ziegen
Anders als die übrigen Direktzahlungen wird die gekoppelte Einkommensstützung nicht je Hektar, sondern je Tier gezahlt. Begünstigt sind Halterinnen und Halter von Mutterkuehen sowie von Mutterschafen und Ziegen. Damit soll die extensive Grünlandbewirtschaftung und die Weidetierhaltung erhalten werden, die für Landschaftspflege und Artenvielfalt wichtig ist, sich aber wirtschaftlich oft nicht trägt. Die Einheitsbeträge je Tier werden jährlich im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Städtebauförderung Nordrhein-Westfalen
Landesprogramm zur Stadterneuerung, das 2026 insgesamt 356 Millionen Euro für 139 Stadtumbauprojekte in 117 Kommunen bereitstellt. Finanziert wird es mit 185 Millionen Euro aus Landesmitteln und 171 Millionen Euro aus Bundesmitteln. Schwerpunkte sind die Beseitigung von Wohnungsleerständen, die Aufwertung von Ortskernen und Innenstädten, Klimaanpassung und Mobilität. Kommunen dürfen mit genehmigten Maßnahmen vorzeitig beginnen und müssen nicht auf den Förderbescheid warten. Anträge für das Programmjahr 2027 können bis zum 31. Oktober 2026 gestellt werden.
Bundesprogramm Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel
Bundesprogramm zur Unterstützung von Kommunen bei der Anpassung an den Klimawandel, gerichtet auf resiliente und zukunftsfähige Grün- und Freiräume. Gefördert werden Neuplanung und Erweiterung von Grünanlagen, Regenwasserrückhaltung und -speicherung nach dem Schwammstadtprinzip, Entsiegelung, Oberflächen- und Dachbegrünung sowie die Aufwertung von Parks, Friedhoefen, Gewässern und Naherholungsgebieten. Ziele sind Hitze-, Trockenheits- und Überflutungsvorsorge sowie Biodiversität. Insgesamt stehen 656 Millionen Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds bereit; seit 2020 wurden über 300 Projekte ausgewählt.
Städtebauförderung: Wachstum und nachhaltige Erneuerung
Programmteil der Städtebauförderung für Städte und Gemeinden, die wirtschaftlichen und demografischen Wandel bewaeltigen müssen, etwa bei erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten oder Strukturwandel. Gefördert werden die Anpassung an Wachstum oder Schrumpfung, Revitalisierung von Brachflächen, Aufwertung von Wohnumfeld und öffentlichem Raum, Gebäudesanierung, Rückbau dauerhaft leerstehender Bausubstanz sowie Klimaanpassung und wassersensible Stadtgestaltung. Das Programm hat 2020 die Inhalte des früheren Stadtumbaus vollständig übernommen, einschließlich Sonderregelungen für ostdeutsche Länder. Für 2026 stellt der Bund 370 Millionen Euro bereit.
Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung Gelsenkirchen
Gelsenkirchen dehnt das Programm 10.000 Grüne Daecher der Emschergenossenschaft aus stadteigenen Mitteln auf die noerdlichen Stadtgebiete aus, die nicht im Verbandsgebiet liegen. Dort gelten dieselben Konditionen wie im Emschergebiet: 50 Euro je Quadratmeter begrünter Dachfläche bei einer Förderhöchstsumme von 3.000 Euro. Ergänzend bietet die Stadt weitere Programme für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung an. Über den Förderkompass Klima laesst sich adressgenau prüfen, welches Programm für ein Grundstück in Frage kommt.
Hof- und Fassadenprogramm Moenchengladbach
Moenchengladbach unterstützt im Fördergebiet der Sozialen Stadt Gladbach und Westend die Entsiegelung von Flächen sowie Dach- und Fassadenbegrünungen über das Hof- und Fassadenprogramm. Die Förderung ist räumlich auf dieses Quartier begrenzt, die Abwicklung läuft über das Quartiersmanagement. Ausserhalb des Fördergebiets verweist die Stadt auf die Landesförderung Klimaanpassung.Unternehmen.NRW für kleine und mittlere Unternehmen sowie auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude, in der Begrünung als Umfeldmaßnahme anteilig anerkannt wird.
Klimafreundliche Wohngebäude Münster - Baustein Dachbegrünung
Im Rahmen des Programms Klimafreundliche Wohngebäude bezuschusst Münster Dachbegrünungen an Bestandsgebäuden und Neubauten mit bis zu 50 Prozent der Kosten, höchstens 40 Euro je Quadratmeter begrünter Dachfläche und maximal 10.000 Euro je Maßnahme. Förderfähig sind Vegetationsschicht, wurzelfeste Abdichtung, Drainelemente, Filtervlies und Substrat. Zusätzlich sinkt die Niederschlagswassergebühr für dauerhaft begrünte Daecher deutlich. Der Antrag wird beim Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung gestellt.
Förderprogramm Begrünung Bonn
Bonn fördert Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Entsiegelungen mit anschließender Begrünung mit bis zu 50 Prozent der Kosten. Für Begrünung und Retention sind die Mittel auf insgesamt 10.000 Euro je Gebäude und Grundstück begrenzt. Entsiegelungen ab vier Quadratmetern werden bei Eigenleistung mit 25 Euro je Quadratmeter gefördert, bei Ausführung durch eine Fachfirma mit 50 Euro je Quadratmeter. Straeucher und Baeume im Rahmen geforderter Entsiegelungen werden mit 50 Prozent der Kosten und höchstens 150 Euro je Gehoelz bezuschusst. Wandgebundene Fassadenbegrünungen sind nur förderfähig, wenn sie mit Regenwasser aus Rückhaltesystemen bewaessert werden.
Bielefeld begrünt Häuser
Bielefeld unterstützt Dach- und Fassadenbegrünungen im gesamten Stadtgebiet mit bis zu 10.000 Euro. Grundlage ist die Förderrichtlinie Bielefeld begrünt Häuser. Eine erste Einschaetzung, ob ein Dach für eine Begrünung geeignet ist, ermöglicht das Gründachkataster NRW. Der Antrag wird online gestellt und erfordert eine Anmeldung mit BundID; Belege und Nachweise werden später zusammen mit dem Auszahlungsantrag beim Umweltamt eingereicht. Ein Rechtsanspruch auf die Fördermittel besteht nicht.
Kommunales Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung Wuppertal
Wuppertal bezuschusst private Dach- und Fassadenbegrünungen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Bei der Dachbegrünung beträgt die Förderhöhe maximal 50 Prozent der anerkannten Kosten, höchstens 50 Euro je Quadratmeter und maximal 2.000 Euro pro Maßnahme. Fassadenbegrünungen werden ebenfalls mit maximal 50 Prozent und höchstens 2.000 Euro je Maßnahme gefördert. Antragsberechtigt sind private Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Eigentümergemeinschaften; vor der Bewilligung darf nicht mit den Begrünungsarbeiten begonnen werden.
Bochums Daecher, Fassaden und Gärten - ökologisch und klimaangepasst
Bochum fördert Dach- und Fassadenbegrünung sowie klimaangepasste Gartengestaltung mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten und höchstens 25.000 Euro pro Antrag und Jahr. Die Bagatellgrenze liegt bei 500 Euro. Besonderheit des Programms ist die Beratungspflicht: Ein Beratungsgespraech ist verbindliche Voraussetzung für die Antragstellung, in dem die Förderfähigkeit geprüft und eine fachliche Maßnahmenbeschreibung erstellt wird. Diese Beschreibung ist dem spaeteren Antrag beizufuegen.
Förderung heimischer Laubbaeume Duisburg
Die Stadt Duisburg fördert die Neupflanzung von bis zu drei heimischen Laubbaeumen mit einem Stammumfang von 16 bis 18 Zentimetern auf privaten Grundstücken. Übernommen werden die Kosten für Anschaffung und Anlieferung sowie für die Pflanzung durch einen Fachbetrieb. Die maximale Fördersumme beträgt 400 Euro je Baum. Der Antrag ist vor der Pflanzung bei der Regenagentur der Wirtschaftsbetriebe Duisburg zu stellen.
Förderprogramm für Begrünung und Biodiversität - Entsiegelung und naturnahe Bepflanzung
Duisburg fördert die Entsiegelung von Pflaster- und Schotterflächen mit anschließender naturnaher Begrünung durch heimische Pflanzen. Bei Eigenleistung werden Material- und Entsorgungskosten mit bis zu 40 Euro je Quadratmeter entsiegelter Fläche erstattet, bei Beauftragung einer Fachfirma 80 Prozent der in Rechnung gestellten Kosten. Die maximale Fördersumme beträgt 2.500 Euro pro Grundstück. Der Antrag ist vor Beginn der Arbeiten bei der Regenagentur zu stellen.
Förderprogramm für Begrünung und Biodiversität - Dachbegrünung
Duisburg unterstützt Dachbegrünungen mit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 50 Euro je Quadratmeter und höchstens 7.500 Euro je Maßnahme. Sowohl die Ausführung durch eine Fachfirma als auch die Umsetzung in Eigenleistung ist möglich. Begrünte Daecher entlasten das Kanalsystem bei Starkregen, senken die Umgebungstemperatur und fördern die Artenvielfalt. Der Antrag muss vor der Umsetzung bei der Regenagentur der Wirtschaftsbetriebe Duisburg gestellt werden, nachträgliche Förderungen sind ausgeschlossen.
10.000 Grüne Daecher
Die Emschergenossenschaft bezuschusst die Begrünung von Daechern auf Garagen, An- und Vorbauten oder Carports in den 16 Emscher-Kommunen mit 50 Euro je Quadratmeter. Die Förderung kann für mehrere Daecher eines Grundstücks beantragt werden, die Gesamtfläche darf 60 Quadratmeter nicht überschreiten. Ausführung durch eine Fachfirma und Eigenleistung sind gleichermassen förderfähig. Entscheidend ist, dass die Dachfläche im Einzugsgebiet der Emschergenossenschaft liegt und an die Kanalisation angeschlossen ist; die Adressprüfung ist im Förderportal möglich.
Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung Dortmund
Dortmund bezuschusst Dach- und Fassadenbegrünungen mit bis zu 50 Prozent der anerkannten Planungs- und Ausführungskosten, höchstens 50 Euro je Quadratmeter begrünter Fläche. Die Entsiegelung befestigter Flächen wird mit bis zu 50 Prozent und höchstens 20 Euro je Quadratmeter gefördert. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Erbbauberechtigte. Wichtigste Bedingung ist die Lage des Grundstücks in mindestens einer Klimastresszone; die Karten dazu stellt die Stadt im Geoportal Ruhr bereit.
DAFIB - Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung
Düsseldorf fördert seit 2016 die Begrünung von Daechern, Fassaden und Innenhoefen sowie die Entsiegelung von Flächen auf privat und gewerblich genutzten Grundstücken. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, je nach Maßnahme zwischen 20 und 55 Euro je Quadratmeter, die Förderhöchstgrenze liegt bei 25.000 Euro pro Förderempfangenden und Jahr. Gefördert werden auch Urban-Gardening-Projekte sowie Begrünungen an Kitas, Schulen und Jugendeinrichtungen. Eine vorzeitige Beauftragung führt zur Ablehnung.
GRUEN hoch 3 - Daecher, Fassaden, Hoefe
Köln fördert Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Entsiegelung, den Rückbau von Schottergärten und die Regenwasserspeicherung auf privaten und gewerblichen Grundstücken. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der anerkannten Kosten, höchstens 40 Euro je Quadratmeter gestalteter Dachfläche oder begrünter Bodenfläche und 20 Euro je Quadratmeter zurückgebauter Schotterfläche. Für zusätzliche Maßnahmen zur Artenvielfalt gibt es Pauschalen von 150 oder 300 Euro. Der Höchstförderbetrag liegt bei 20.000 Euro pro Objekt und Jahr, das Programm läuft zunächst bis 31. Juli 2028.
Kleinprojekteförderung LEADER-Region Tecklenburger Land
Die LEADER-Region Tecklenburger Land im Kreis Steinfurt fördert Kleinprojekte mit 80 Prozent der Kosten, die Projektkosten dürfen höchstens 15.000 Euro betragen. Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen, Kommunen und Privatpersonen. Die Projekte müssen einem der vier Handlungsfelder der Region zugeordnet werden können, etwa Umwelt- und Klimaschutz oder lebenswerte Orte. Die Umsetzung muss bis 30. November 2026 abgeschlossen sein.
Umweltinnovationsprogramm
Förderung großtechnischer Demonstrationsvorhaben, die erstmalig zeigen, wie fortschrittliche Verfahren nach Abschluss von Forschung und Entwicklung Umweltbelastungen vermeiden oder vermindern. Die geplante Technik muss in der Branche erstmalig durch das Unternehmen angewendet werden oder bekannte Techniken neuartig kombinieren. Kleine und mittlere Unternehmen sowie sonstige juristische Personen des privaten Rechts und kommunale Träger erhalten bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, Großunternehmen bis zu 20 Prozent. Der Investitionszuschuss ist auf 7,5 Millionen Euro begrenzt. Alternativ ist ein Zinszuschuss zur Verbilligung eines KfW-Darlehens über maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich. Für Messungen zur Erfolgskontrolle sind bis zu 50 Prozent Zuschuss möglich.
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