Hof- und Fassadenprogramm Moenchengladbach
Stadt Moenchengladbach, Quartiersmanagement Gladbach und Westend · Moenchengladbach

Moenchengladbach unterstützt im Fördergebiet der Sozialen Stadt Gladbach und Westend die Entsiegelung von Flächen sowie Dach- und Fassadenbegrünungen über das Hof- und Fassadenprogramm. Die Förderung ist räumlich auf dieses Quartier begrenzt, die Abwicklung läuft über das Quartiersmanagement. Ausserhalb des Fördergebiets verweist die Stadt auf die Landesförderung Klimaanpassung.Unternehmen.NRW für kleine und mittlere Unternehmen sowie auf die , in der Begrünung als Umfeldmaßnahme anteilig anerkannt wird.
Antrag für Hof- und Fassadenprogramm Moenchengladbach vorbereiten
6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 20 Angaben und 12 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Objekt liegt im Fördergebiet Soziale Stadt Gladbach und Westend
- Abwicklung über das Quartiersmanagement Gladbach und Westend
- Antrag vor Beginn der Maßnahme
Was du dafür brauchst
20 Angaben und 12 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
Betrieb
- Branche
- Beschäftigte
Objekt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote
6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.
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So läuft der Antrag ab
Hof- und Fassadenprogramm Moenchengladbach ist ein Zuschuss auf Ebene Kommune. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu Hof- und Fassadenprogramm Moenchengladbach
Wer kann Hof- und Fassadenprogramm Moenchengladbach beantragen?
Hof- und Fassadenprogramm Moenchengladbach richtet sich an Privatpersonen, Vermieter und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Objekt liegt im Fördergebiet Soziale Stadt Gladbach und Westend
Wo gilt Hof- und Fassadenprogramm Moenchengladbach?
Das Programm ist regional begrenzt auf Moenchengladbach.
Muss ich Hof- und Fassadenprogramm Moenchengladbach vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich Hof- und Fassadenprogramm Moenchengladbach beantragen?
laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Welche Unterlagen brauche ich für Hof- und Fassadenprogramm Moenchengladbach?
Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
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Quelle und Stand
Angaben nach kommunal-staedte, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
Passt auch dazu
10.000 Grüne Daecher
Die Emschergenossenschaft bezuschusst die Begrünung von Daechern auf Garagen, An- und Vorbauten oder Carports in den 16 Emscher-Kommunen mit 50 Euro je Quadratmeter. Die Förderung kann für mehrere Daecher eines Grundstücks beantragt werden, die Gesamtfläche darf 60 Quadratmeter nicht überschreiten. Ausführung durch eine Fachfirma und Eigenleistung sind gleichermassen förderfähig. Entscheidend ist, dass die Dachfläche im Einzugsgebiet der Emschergenossenschaft liegt und an die Kanalisation angeschlossen ist; die Adressprüfung ist im Förderportal möglich.
ANK Auen - Renaturierung von Auen an kleineren Fluessen
Das Programm fördert die Renaturierung von Auen an kleineren Fluessen als Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz. Drei Maßnahmenbereiche werden unterstützt: die Reaktivierung von Wasserspeichern durch Wiederanbindung ehemaliger Überschwemmungsgebiete, die Wiedervernaessung von Auen durch Rückbau von Entwaesserungsanlagen und Wiederanschluss von Altarmen sowie die Revitalisierung standorttypischer Auwälder. Antragsberechtigt sind Kommunen, Länder, Stiftungen, Verbände und Vereine. Das Verfahren ist zweistufig mit Projektskizze und anschließendem Antrag.
ANK NaBo - Investitionsförderung für Maschinen zur Stärkung natürlicher Bodenfunktionen
Das Programm bezuschusst Investitionen in Maschinen und Geraete, die die Kohlenstoffspeicherung der Boeden und die Biodiversität in Agrarlandschaften erhöhen. Dazu zählen Technik zur bodenschonenden Bewirtschaftung und Verringerung des Bodendrucks, Geraete zur mechanischen Unkrautbekaempfung und Technik für die extensive Grünlandbewirtschaftung. Welche Geraete förderfähig sind, legt eine Positivliste mit technischen Mindestanforderungen fest. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Lohnunternehmen, anerkannte Naturschutzorganisationen und gewerbliche Maschinenringe.
ANK Palu - Förderung der Wiedervernaessung und Paludikultur auf Moorboeden
Die Förderrichtlinie Palu gehoert zum Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz und fördert die dauerhafte Wiedervernaessung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorboeden sowie die anschließende nasse Bewirtschaftung. Sie hat vier Module: Beratung und Planung werden mit 100 Prozent gefördert, Wert- und Ertragsverluste werden nach einem Kompensationsrechner ausgeglichen, und die Umstellung auf Paludikultur wird je nach Vernaessungsstufe mit 80 oder 70 Prozent bezuschusst. Gefördert werden kleine Vorhaben ab fuenf Hektar ebenso wie modellhafte Leuchtturmregionen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Bewirtschafter, Wasser- und Bodenverbände, Gebietskörperschaften und gewerbliche Unternehmen.
AW - Förderung von Vorhaben der Abwasserbeseitigung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Errichtung, Erweiterung und Nachruestung von Anlagen der öffentlichen Abwasserbeseitigung. Die Fördersaetze liegen je nach Anlagentyp zwischen 40 und 70 Prozent und erhöhen sich um 10 Prozentpunkte bei Vorhaben aus Programmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Für Klaeranlagen gelten Höchstbeträge von 1.800 bis 3.600 Euro je Einwohnerwert.
Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) Rheinland-Pfalz
Investitionszuschuss für landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe in Rheinland-Pfalz. Der Basisfördersatz beträgt 20 Prozent, bei besonders tiergerechten Stallbauten 40 Prozent. Junglandwirte erhalten einen Zuschlag von 10 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens bis 20.000 Euro. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 50.000 Euro, der Höchstzuschuss bei 800.000 Euro je Antrag.