Förderprogramme für Natur und Umwelt in Hessen
Diese Programme fördern Natur und Umwelt und sind in Hessen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
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Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative
Zentrales Bundesprogramm für kommunalen Klimaschutz, das strategische Maßnahmen wie Klimaschutzkonzepte, Klimaschutzkoordination, Machbarkeitsstudien und Beratungsleistungen sowie investive Maßnahmen fördert. Zu den investiven Fördertatbeständen gehört ausdrücklich die Abfallwirtschaft, also etwa Anlagen und Technik auf Wertstoffhöfen und in der kommunalen Entsorgung, daneben Abwasser, Trinkwasserversorgung, Innen- und Außenbeleuchtung sowie klimafreundliche Mobilität. Die einzelnen Förderquoten stehen in Nummer 7.3 der Richtlinie, finanzschwache Kommunen und Braunkohlereviere erhalten erhöhte Sätze.
Umweltinnovationsprogramm (UIP)
Das Umweltinnovationsprogramm fördert großtechnische Demonstrationsanlagen in Deutschland, in denen eine innovative Technik erstmals in der Branche angewendet oder bekannte Techniken neuartig kombiniert werden, unter anderem in Abfallwirtschaft, Kreislaufwirtschaft, Abwasser, Luftreinhaltung und Energieeffizienz. Möglich ist ein Investitionszuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten, in der Praxis gedeckelt bei 7,5 Millionen Euro, alternativ ein Zinszuschuss zu einem KfW-Kredit über bis zu 70 Prozent der Kosten. Das Verfahren ist zweistufig mit einer jederzeit einreichbaren Projektskizze.
LIFE-Programm – Teilprogramm Clean Energy Transition
Das LIFE-Programm der EU gliedert sich in die vier Bereiche Nature and Biodiversity, Circular Economy and Quality of Life, Climate Change Mitigation and Adaptation sowie Clean Energy Transition. Letzteres fördert marktnahe Vorhaben zur Energiewende, darunter Kapazitätsaufbau, Politikunterstützung und die Markteinführung erneuerbarer Wärmelösungen. Die Calls for Proposals für 2026 sind offen. Adressiert werden unter anderem KMU, Start-ups und andere Einrichtungen, insbesondere über den Programmteil LIFE Close-to-Market. Konkrete Förderquoten und Budgets stehen in den jeweiligen Call-Dokumenten.
Förderrichtlinie Wirtschaftsdünger (Vergärung von Gülle und Mist)
Seit dem 25. März 2026 fördert der Bund Investitionen, die die Vergärung von Wirtschaftsdüngern steigern und Emissionen mindern. Förderfähig sind Gärrestlagerabdeckungen, die Umrüstung von Bestandsanlagen, einzelne Spezialkomponenten von Biogasanlagen (keine kompletten Neubauten), die Rohstoffbereitstellung für Gemeinschaftsanlagen sowie weitere Emissionsminderungsmaßnahmen. Gärrestlagerabdeckungen werden mit bis zu 40 Prozent gefördert, andere Maßnahmen mit bis zu 40 Prozent für Klein- und Kleinstunternehmen, 25 Prozent für mittlere und 10 Prozent für große Unternehmen. Maximal 300.000 Euro je Unternehmen und Vorhaben.
Umweltinnovationsprogramm (KfW 230)
Gefördert werden großtechnische Pilotvorhaben im Umweltschutz, die über den Stand der Technik hinausgehen oder eine neuartige Verfahrenskombination darstellen, etwa in Abwasserbehandlung, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Luftreinhaltung und Energieeffizienz. Möglich sind ein Investitionszuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten mit höchstens 7,5 Millionen Euro oder alternativ ein Kredit mit Zinszuschuss über maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Für innovative Biogas-, Biomasse- oder Geothermieanlagen kommt das Programm in Betracht, wenn die Innovationshöhe nachgewiesen wird.
EEG-Zahlungsanspruch für die Vergärung von Bioabfällen (§ 43 EEG 2023)
Anlagen, die Biogas aus getrennt erfassten Bioabfällen der Abfallschlüssel 20 02 01, 20 03 01 und 20 03 02 mit einem Anteil von durchschnittlich mindestens 90 Masseprozent erzeugen, erhalten 14,16 Cent pro Kilowattstunde bis 500 Kilowatt Bemessungsleistung und 12,41 Cent bis 20 Megawatt. Voraussetzung ist, dass die Vergärungsanlage unmittelbar mit einer Nachrotte der festen Gärrückstände verbunden ist und die nachgerotteten Gärreste stofflich verwertet werden.
Förderung von Landschaftspflegeverbänden Hessen
Hessen fördert gemeinnützige Landschaftspflegeverbände, die nach dem Drittelparitätsprinzip aus Landwirtschaft, Naturschutz und Kommunalpolitik besetzt sind. Sie organisieren kooperativen Naturschutz vor Ort und setzen unter anderem Natura-2000-Maßnahmen um. Typische Arbeitsfelder sind die naturschutzgerechte Grünlandnutzung, die Pflege von Gehoelzen und die Anlage von Bluehflächen. Die Förderung deckt Personal- und Sachkosten der Geschäftsstellen ab und läuft über die Regierungspraesidien.
Investive Naturschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft Hessen (GAK)
Über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Kuestenschutz fördert Hessen investive Naturschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft, etwa die Schaffung von Biotopen oder den Erwerb von Flächen für den Naturschutz. Die Förderquote beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei Gemeinden 90 Prozent mit einem Eigenanteil von 10 Prozent. Die Mindestfördersumme liegt bei 25.000 Euro. Zielgruppe sind Landwirtinnen und Landwirte, Gemeinden und gemeinnützige Organisationen, Anträge laufen über die Regierungspraesidien.
Förderung der Imkerei und Bienenhaltung Hessen
Hessen fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Zucht und Haltung von Honigbienen. Dazu zählen Aus- und Fortbildung, Vortragsveranstaltungen und Imkertage, Investitionen des Landesverbands Hessischer Imker und erwerbsmäßiger Imkereien, Honig-, Wachs- und Pollenanalysen, die Anlage von Koenigin- und Drohnenvoelkern an staatlich anerkannten Belegstellen sowie Forschungsvorhaben der Bieneninstitute. Gefördert wird als Projektförderung in Form der Anteil- oder Festbetragsfinanzierung. Einzelne Imkerinnen und Imker stellen ihre Anträge über den Landesverband, erwerbsmäßige Imkereien ab mehr als 25 Voelkern können direkt gefördert werden.
Förderung gefaehrdeter einheimischer Nutztierrassen Hessen
Hessen zahlt eine jährliche Prämie für die Zucht und Haltung gefaehrdeter einheimischer Nutztierrassen. Sie beträgt 200 Euro je förderfähigem Rind oder Pferd, 60 Euro je Schwein und 30 Euro je Schaf oder Ziege, für Vatertiere wie Bullen, Hengste, Boecke und Eber gelten je nach Tierart Saetze zwischen 30 und 200 Euro. Förderfähig sind 26 heimische Rassen aus den Bereichen Zweinutzung und Fleischproduktion, Milchproduktion sowie weitere Nutzungstypen wie Kaltblutpferde. Die Förderdauer beträgt fuenf Jahre, Antragsteller sind Betriebsinhaber landwirtschaftlicher Betriebe mit Betriebssitz in Hessen.
Weidetierschutz-Richtlinie Hessen (Herdenschutz vor Wolfsuebergriffen)
Die hessische Weidetierschutz-Richtlinie fördert Herdenschutzmaßnahmen gegen Wolfsuebergriffe auf zwei Ebenen. Der Grundschutz umfasst Elektrozaeune mit mindestens 90 Zentimetern Höhe oder Festzaeune mit 120 Zentimetern und Untergrabeschutz, der erweiterte Herdenschutz zusätzlich wolfsabweisende Zaeune, technische Einrichtungen, Nachtpferche sowie Herdenschutzhunde einschließlich Ausbildung. Gefördert werden bis zu 85 Prozent der Netto-Anschaffungskosten, höchstens 30.000 Euro je Betrieb und Jahr, bei mobilen Zaeunen für Schafe und Ziegen 1.920 Euro je Kilometer und je Herdenschutzhund ebenfalls 1.920 Euro. Zielgruppe sind vor allem Schaf- und Ziegenhaltungen sowie Gatterwildhaltungen, in ausgewiesenen Ereignisgebieten auch Rinder-, Pferde- und Eselhalter.
HALM - Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen
HALM ist das Agrarumweltprogramm Hessens und gliedert sich in mehrere Maßnahmenbereiche. Dazu gehoeren die Förderung des ökologischen Landbaus, ackerbauliche Verfahren wie vielfaeltige Kulturen, Bluehstreifen, Erosionsschutz und Gewässerschutzstreifen, die Grünlandextensivierung, Dauerkulturen wie Weinbau und Streuobst, die Erhaltung gefaehrdeter Nutztierrassen sowie Arten- und Biotopschutzmaßnahmen im Offenland. Grundlage ist die Richtlinie HALM 2 in der Fassung von 2025. Anträge werden über die zuständigen landwirtschaftlichen Fachdienste der Landkreise gestellt.
Ökokonto und Ökopunkte nach der Eingriffsregelung
Die Eingriffsregelung nach den Paragrafen 13 und folgende des Bundesnaturschutzgesetzes verpflichtet Vorhabenträger, Eingriffe in Natur und Landschaft zuerst zu vermeiden und danach auszugleichen oder zu ersetzen. Paragraf 16 erlaubt es, Ausgleichsflächen und -maßnahmen vorab durchzuführen und anerkennen zu lassen, das ist das sogenannte Ökokonto. Die anerkannten Wertpunkte, oft Ökopunkte genannt, können später bei eigenen Vorhaben eingesetzt oder an Dritte veraeussert werden. Bundeseinheitliche Standards für Bewertung und Kompensation regelt seit 2020 die Bundeskompensationsverordnung, die für Bundesinfrastrukturvorhaben gilt, im Übrigen gelten die Ökokontoverordnungen der Länder.
EU-Programm LIFE - Teilprogramm Natur und Biodiversität
LIFE ist das einzige EU-Förderprogramm, das ausschließlich Umwelt- und Klimaschutz gewidmet ist, und läuft in der Förderperiode 2021 bis 2027. Es besteht aus vier Teilbereichen: Natur und Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität, Klimaschutz und Klimaanpassung sowie saubere Energiewende. Der Bereich Natur und Biodiversität fördert unter anderem die Umsetzung der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie, Natura 2000 und Artenschutzvorhaben. Antragsberechtigt sind Behörden, Kommunen, Verbände, Forschungseinrichtungen und Unternehmen einschließlich KMU. Die Aufrufe für 2026 sind geoeffnet.
DBU Green Start-up-Programm
Mit dem Green Start-up-Programm unterstützt die Deutsche Bundesstiftung Umwelt neu gegründete Unternehmen mit nachhaltigem Geschäftsmodell. Gefördert werden junge Firmen, deren Produkt oder Dienstleistung einen messbaren Umweltnutzen hat, etwa in Kreislaufwirtschaft, Naturschutz oder Ressourcenschonung. Das Programm ist eine der vier Förderlinien der Stiftung. Anträge sind ganzjährig möglich.
DBU-Projektförderung für innovative Umweltvorhaben
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert innovative, modellhafte und praxisnahe Vorhaben, die die Umwelt entlasten. Die Projektförderung ist eine der vier Förderlinien der Stiftung, neben Green Start-up, dem MOE-Fellowship für Fachkräfte aus Mittel- und Osteuropa und den Promotionsstipendien. Schwerpunkte umfassen unter anderem Naturschutz, Ressourcenschonung und Umwelttechnik. Anträge werden ganzjährig angenommen, Voraussetzung ist ein klarer Innovationsgehalt und Übertragbarkeit.
Natürliche Klimaschutzmaßnahmen in Unternehmen
Im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz können Betriebe Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung ihrer Betriebsflächen fördern lassen. Gefördert werden naturnahe Grünflächen, Kleingewässer und Renaturierungsmaßnahmen auf dem Betriebsgelaende. Abgewickelt wird das Angebot über die KfW. Es ergänzt die übrigen ANK-Programme, die sich vor allem an Kommunen, Verbände und Landwirtschaft richten.
Natürlicher Klimaschutz in ländlichen Kommunen
Das Programm richtet sich an ländliche Kommunen, Landkreise, Städte und Gemeinden und fördert Maßnahmen des natürlichen Klimaschutzes auf öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen. Dazu gehoeren die naturnahe Begrünung von Doerfern, die ökologische Aufwertung von Flächen, die Anlage von Wegrainen und Hecken sowie Maßnahmen zum Wasserrückhalt. Ab 2026 sollen zusätzlich Entsiegelungsmaßnahmen finanziert werden können. Das Förderfenster ist derzeit geschlossen, neue Anträge sind zurzeit nicht möglich.
Förderprogramm KlimaWildnis
KlimaWildnis fördert die Entwicklung und Sicherung kleinerer Flächen mit eigendynamischer Entwicklung, also Flächen, auf die der Mensch dauerhaft nicht mehr eingreift. Gefördert werden Flächenerwerb, Nutzungsrechte, Flächentausch oder der finanzielle Ausgleich für den Nutzungsverzicht. Ein zweiter Fördergegenstand sind KlimaWildnis-Botschafterinnen und -Botschafter, also Personalstellen, die Wildnisflächen sichern und Projekte in der Vorbereitungsphase begleiten. Das Programm ergänzt den Wildnisfonds um kleinere Gebiete.
ANK Auen - Renaturierung von Auen an kleineren Fluessen
Das Programm fördert die Renaturierung von Auen an kleineren Fluessen als Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz. Drei Maßnahmenbereiche werden unterstützt: die Reaktivierung von Wasserspeichern durch Wiederanbindung ehemaliger Überschwemmungsgebiete, die Wiedervernaessung von Auen durch Rückbau von Entwaesserungsanlagen und Wiederanschluss von Altarmen sowie die Revitalisierung standorttypischer Auwälder. Antragsberechtigt sind Kommunen, Länder, Stiftungen, Verbände und Vereine. Das Verfahren ist zweistufig mit Projektskizze und anschließendem Antrag.
Förderprogramm 1.000 Moore - Klimamoorschutz
Das Programm 1.000 Moore fördert die dauerhafte und weitgehende Wiedervernaessung entwaesserter Moore, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden und naturschutzfachlich bedeutsam sind. Gefördert werden sowohl die Identifizierung geeigneter Flächen und die Vorbereitung als auch die eigentliche Wiedervernaessung. Förderfähig sind Projekte mit einer wiederzuvernaessenden Fläche zwischen fuenf und 200 Hektar. Derzeit ist kein Antragsfenster geoeffnet, ein weiteres soll später folgen.
ANK NaBo - Investitionsförderung für Maschinen zur Stärkung natürlicher Bodenfunktionen
Das Programm bezuschusst Investitionen in Maschinen und Geraete, die die Kohlenstoffspeicherung der Boeden und die Biodiversität in Agrarlandschaften erhöhen. Dazu zählen Technik zur bodenschonenden Bewirtschaftung und Verringerung des Bodendrucks, Geraete zur mechanischen Unkrautbekaempfung und Technik für die extensive Grünlandbewirtschaftung. Welche Geraete förderfähig sind, legt eine Positivliste mit technischen Mindestanforderungen fest. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Lohnunternehmen, anerkannte Naturschutzorganisationen und gewerbliche Maschinenringe.
ANK Palu - Förderung der Wiedervernaessung und Paludikultur auf Moorboeden
Die Förderrichtlinie Palu gehoert zum Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz und fördert die dauerhafte Wiedervernaessung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorboeden sowie die anschließende nasse Bewirtschaftung. Sie hat vier Module: Beratung und Planung werden mit 100 Prozent gefördert, Wert- und Ertragsverluste werden nach einem Kompensationsrechner ausgeglichen, und die Umstellung auf Paludikultur wird je nach Vernaessungsstufe mit 80 oder 70 Prozent bezuschusst. Gefördert werden kleine Vorhaben ab fuenf Hektar ebenso wie modellhafte Leuchtturmregionen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Bewirtschafter, Wasser- und Bodenverbände, Gebietskörperschaften und gewerbliche Unternehmen.
Waldklimafonds
Der Waldklimafonds fördert Vorhaben zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung des Waldes im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Bearbeitet werden unter anderem Fragen der Baumartenwahl, der Anpassung an Trockenheit und Waldbraende, der Biodiversität im Wald und der Weiterentwicklung von Bewirtschaftungsstrategien. Anträge werden über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe abgewickelt, die auch die fachliche Begleitung übernimmt. Der Fonds ist 2026 weiterhin aktiv, was unter anderem die laufenden Veranstaltungsreihen belegen.
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