Förderung als Zuschuss für Natur und Umwelt
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Natur und Umwelt. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald und Körperschaftswald Nordrhein-Westfalen (FöRL Privat- und Körperschaftswald)
Zuschuss für naturnahe Waldbewirtschaftung, Waldumbau, Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen, forstwirtschaftlichen Wegebau, Löschwasserentnahmestellen und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Die Förderquote hängt von der Art der Maßnahme ab, die Bagatellgrenze liegt bei 12.500 Euro im Körperschaftswald und 2.500 Euro bei übrigen Maßnahmen.
Förderung für Bürgerenergiegesellschaften (Windenergie an Land)
Bürgerenergiegesellschaften erhalten bis zu 70 Prozent ihrer Planungs- und Genehmigungskosten für Windenergieanlagen an Land erstattet, höchstens 300.000 Euro je Projekt im Rahmen der De-minimis-Höchstgrenze. Förderfähig sind Vorplanungskosten, Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, erforderliche Gutachten sowie Rechts- und Steuerberatung. Investitionen in Bau und Betrieb, behördliche Gebühren und Gründungskosten sind ausgeschlossen.
Förderung heimischer Laubbaeume Duisburg
Die Stadt Duisburg fördert die Neupflanzung von bis zu drei heimischen Laubbaeumen mit einem Stammumfang von 16 bis 18 Zentimetern auf privaten Grundstücken. Übernommen werden die Kosten für Anschaffung und Anlieferung sowie für die Pflanzung durch einen Fachbetrieb. Die maximale Fördersumme beträgt 400 Euro je Baum. Der Antrag ist vor der Pflanzung bei der Regenagentur der Wirtschaftsbetriebe Duisburg zu stellen.
Förderung kommunaler Klimaanpassungskonzepte nach dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein
Einmalige Zahlung in Höhe von 150.000 Euro an Kreise und kreisfreie Städte in Schleswig-Holstein für die Erstellung von Klimaanpassungskonzepten nach Paragraf 33 und Paragraf 41 des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes. Flankierend berät die Energie- und Klimaschutzinitiative EKI Kreise, Städte und Gemeinden bei Entwicklung und Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen.
Förderung von Bauwerks- und Hofbegrünung Halle (Saale)
Halle (Saale) fördert die Begrünung von Fassaden, Hoefen und Daechern, um die Stadt klimafreundlicher zu gestalten und die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Grundlage ist die städtische Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Bauwerks- und Hofbegrünung. Die Zuwendung kann pro Begrünungsprojekt bis zu 4.000 Euro betragen, bei intensiver Dachbegrünung bis zu 8.000 Euro. Der Antrag wird über das Formular der Stadt gestellt.
Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung Dortmund
Dortmund bezuschusst Dach- und Fassadenbegrünungen mit bis zu 50 Prozent der anerkannten Planungs- und Ausführungskosten, höchstens 50 Euro je Quadratmeter begrünter Fläche. Die Entsiegelung befestigter Flächen wird mit bis zu 50 Prozent und höchstens 20 Euro je Quadratmeter gefördert. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Erbbauberechtigte. Wichtigste Bedingung ist die Lage des Grundstücks in mindestens einer Klimastresszone; die Karten dazu stellt die Stadt im Geoportal Ruhr bereit.
Förderung von Dachbegrünungen im Land Bremen
Bremen bezuschusst die Anlage von Dachbegrünungen bei Neubauten und die Nachruestung vorhandener Daecher mit extensiver oder intensiver Begrünung. Gefördert werden bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 5.000 Euro und maximal 25 Euro je Quadratmeter begrünter Fläche. Förderfähig sind alle Kosten ab Oberkante Dachabdichtung sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Tragfähigkeit. Eigenleistungen bleiben unberücksichtigt, und mit der Maßnahme darf nicht vor der Bewilligung begonnen werden.
Förderung von Herdenschutzmaßnahmen gegen den Wolf in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen fördert Praeventionsmaßnahmen zum Schutz von Schafen, Ziegen und Gehegewild vor Wolfsuebergriffen. Gefördert werden die Optimierung bestehender Zaeune, neue wolfsabweisende Schutzanlagen sowie Anschaffung und Ausbildung geeigneter Herdenschutzhunde, jeweils mit 100 Prozent der Kosten bei einer Bagatellgrenze von 200 Euro. In der Region Westmuensterland ist bis zum 31. Dezember 2026 zusätzlich die Optimierung von Standardzaeunen für Kleinpferde bis 148 Zentimeter Stockmass, Stuten mit Fohlen und Jungpferde bis drei Jahre förderfähig. Vor der Antragstellung ist eine fachliche Bewertung durch die Herdenschutzberatung verpflichtend. Die Richtlinie gilt in der Fassung vom 13. August 2025.
Förderung von Landschaftspflegeverbänden Hessen
Hessen fördert gemeinnützige Landschaftspflegeverbände, die nach dem Drittelparitätsprinzip aus Landwirtschaft, Naturschutz und Kommunalpolitik besetzt sind. Sie organisieren kooperativen Naturschutz vor Ort und setzen unter anderem Natura-2000-Maßnahmen um. Typische Arbeitsfelder sind die naturschutzgerechte Grünlandnutzung, die Pflege von Gehoelzen und die Anlage von Bluehflächen. Die Förderung deckt Personal- und Sachkosten der Geschäftsstellen ab und läuft über die Regierungspraesidien.
Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge (RL pHWEV)
Zuschuss zur Verringerung des Hochwasserrisikos an Wohngebäuden in Sachsen. Gefördert wird die Erstellung gutachterlicher Stellungnahmen, die das gebäudespezifische Hochwasserrisiko ermitteln und konkrete Schutzmaßnahmen vorschlagen. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent, der Zuschuss liegt zwischen 500 und 1.200 EUR je Gebäude.
Förderung von Naturschutzbildung
Zuschuss für Bildungseinrichtungen im Bereich Naturschutz und Wald, die als gemeinnützig anerkannt sind oder von öffentlichen Trägern unterhalten werden. Dazu zählen Naturschutzzentren, Natur- und Geoparks sowie waldpädagogische Einrichtungen, insbesondere solche mit Kooperationen zu Kindergärten und Schulen.
Förderung von Projekten der Angewandten Umweltforschung (AUF)
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für anwendungsorientierte Forschungsvorhaben mit Umweltschutzfokus an Bremer Forschungseinrichtungen. Gefördert werden auch vorlaufende Forschungsstudien für umfangreichere Projekte und ausgewählte Informationsveranstaltungen zur Vermittlung von Forschungsergebnissen. Einzelprojekte bis 200.000 Euro, Verbundprojekte bis 250.000 Euro.
Förderung ökologischer Anbauverfahren (Einführung und Beibehaltung Ökolandbau) nach GAK
Jährliche Flächenprämie für die Umstellung auf und die Beibehaltung des ökologischen Landbaus im Gesamtbetrieb. Einführung: 485 Euro je Hektar Gemuesebau, 314 Euro Ackerfläche, 320 Euro Grünland und 1.210 Euro Dauer- oder Baumschulkulturen. In den ersten beiden Jahren kann auf 485, 423, 473 und 1.546 Euro angehoben werden. Beibehaltung: 485, 242, 219 und 987 Euro je Hektar.
GRUEN hoch 3 - Dachbegrünung
Köln bezuschusst Dachbegrünungen mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 40 Euro je Quadratmeter gestalteter Dachfläche bis zu einer durchwurzelbaren Schichtstärke von 10 Zentimetern. Für jeden weiteren Zentimeter Schichtstärke gibt es einen Zuschlag von 1 Euro je Quadratmeter bis 100 Zentimeter. Maßnahmen zur Erhöhung der biologischen Vielfalt werden ab 10 Quadratmetern mit 150 Euro und ab 50 Quadratmetern mit 300 Euro zusätzlich gefördert.
GRUEN hoch 3 - Daecher, Fassaden, Hoefe
Köln fördert Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Entsiegelung, den Rückbau von Schottergärten und die Regenwasserspeicherung auf privaten und gewerblichen Grundstücken. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der anerkannten Kosten, höchstens 40 Euro je Quadratmeter gestalteter Dachfläche oder begrünter Bodenfläche und 20 Euro je Quadratmeter zurückgebauter Schotterfläche. Für zusätzliche Maßnahmen zur Artenvielfalt gibt es Pauschalen von 150 oder 300 Euro. Der Höchstförderbetrag liegt bei 20.000 Euro pro Objekt und Jahr, das Programm läuft zunächst bis 31. Juli 2028.
GRUEN hoch 3 - Entsiegelung und Rückbau von Schotterflächen
Die Stadt Köln fördert die Entsiegelung befestigter Flächen und den Rückbau von Schotterflächen mit anschließender Begrünung. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 40 Euro je Quadratmeter bei entsiegelten Flächen und 20 Euro je Quadratmeter bei rückgebauten Schotterflächen. Ein Bonus für Artenvielfalt bringt zusätzlich 150 Euro ab 10 Quadratmetern und 300 Euro ab 50 Quadratmetern.
GRUEN hoch 3 - Fassadenbegrünung
Für bodengebundene Wandbegrünung zahlt die Stadt Köln 50 Prozent der förderfähigen Kosten, bei erforderlicher Sondernutzungserlaubnis für öffentliches Straßenland 60 Prozent. Bei wandgebundenen Fassadenbegrünungen, sogenannten vertikalen Gärten, gilt ein Höchstsatz von 40 Euro je Quadratmeter begrünter Wandfläche. Gefördert werden Bodenaufbereitung, Rankhilfen, Pflanzmodule sowie Pflanzen und Pflanzmaßnahmen.
GRUEN hoch 3 - Regenwasserspeicherung
Gefördert werden Anschaffung und Einbau von Regenwasserspeichern wie Zisternen, Regentanks und Regentonnen samt notwendiger Zuleitungen sowie einer Pumpe. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten. Systeme bis 950 Liter werden nur in Verbindung mit einer bezuschussten Begrünungsmaßnahme gefördert, größere Retentionssysteme ab 950 Liter auch eigenständig.
GRW Teil II - Wirtschaftsnahe Infrastruktur Tourismus
Zuschuss von bis zu 60 Prozent für die Gelaendeerschließung für den Tourismus sowie für Errichtung, Ausbau und Ausstattung öffentlicher Tourismuseinrichtungen. Nicht gefördert werden allgemeine Landschaftspflege, Denkmalschutz, Sportanlagen, Freizeitparks und Parkplätze.
Gartenreich(es) Braunschweig
Braunschweig fördert seit 2019 die Begrünung privater und gewerblicher Daecher, Fassaden und Grundstücke. Die Förderhöhe beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten mit modulbezogenen Obergrenzen: bis zu 80 Euro je Quadratmeter und höchstens 10.000 Euro bei der Dachbegrünung, bis 3.000 Euro bei der Fassadenbegrünung, bis 6.000 Euro bei weiteren Modulen sowie 1.000 Euro je Baum und 500 Euro je Großstrauch bei Gehoelzpflanzungen. Dachbegrünungen sind ausschließlich von einem Fachbetrieb nach den FLL-Richtlinien auszuführen.
GebäudeGrün hoch3 Freiburg
Freiburg fördert die Begrünung von Daechern, Fassaden und Hoefen, die Entsiegelung sowie den dezentralen Regenwasserrückhalt mit 60 Prozent der förderfähigen Kosten und bis zu 25.000 Euro. Seit November 2025 gilt eine neue Förderrichtlinie, mit der auch Zisternen, Versickerungsmulden, Mulden-Rigolen-Systeme und Projekte in Eigenleistung förderfähig sind. Die Dachförderung ist modular aufgebaut: Auf die Grundförderung für eine extensive Begrünung können Module für Intensivbegrünung, Solar-, Biodiversitäts- und Retentionsgründaecher addiert werden. Auch Mieterinnen und Mieter oder Interessengruppen können mit Zustimmung der Eigentümer Anträge stellen.
Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Kuestenschutzes (GAK)
Die GAK ist das wichtigste nationale Förderinstrument für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ländliche Räume sowie für Kuesten- und Hochwasserschutz. Sie ist kein Programm, bei dem man direkt Anträge stellt, sondern ein Rahmen, aus dem die Bundesländer ihre eigenen Förderrichtlinien ableiten. Darunter fallen unter anderem das Agrarinvestitionsförderungsprogramm, die Junglandwirteförderung, der Vertragsnaturschutz und der Waldumbau. Für 2026 stehen rund 1,067 Milliarden Euro Bundesmittel bereit, der Bund trägt 60 Prozent der Ausgaben, im Kuestenschutz 70 Prozent.
GrünDachPLUS Berlin - Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung
GrünDachPLUS fördert die Begrünung von Bestandsgebäuden in innerstädtischen Berliner Gebieten mit schlechter Freiraumversorgung. Gefördert werden Dachbegrünungen ab 100 Quadratmetern je Gebäude, bodengebundene Fassadenbegrünungen ab 50 Quadratmetern und wandgebundene Fassadenbegrünungen ab 10 Quadratmetern. Förderfähig sind Wohngebäude, Buero- und Gewerbegebäude sowie Garagen- und Carportdaecher. Antragsberechtigt sind Grundeigentümer, Verfuegungsberechtigte und Erbbauberechtigte, mit Genehmigung auch Vereine, Initiativgruppen und Seniorenheime. Der Antrag wird postalisch beim IBB Business Team eingereicht, die aktuelle Förderrichtlinie trägt die Jahreszahl 2026.
Gründach-Förderprogramm der Hansestadt Lübeck
Lübeck bezuschusst die freiwillige Herstellung von Dachbegrünungen auf Wohn- und Nichtwohngebäuden einschließlich Nebengebäuden im gesamten Stadtgebiet mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Extensiv begrünte Daecher erhalten bis zu 30 Euro je Quadratmeter und höchstens 7.500 Euro pro Gebäude, intensiv begrünte Daecher bis zu 60 Euro je Quadratmeter und höchstens 12.000 Euro. Auf besonderen Antrag gibt es Zuschlaege für wurzelfeste Folie, Tragfähigkeit, technisch-konstruktive Elemente und Befestigungen von Photovoltaikanlagen. Das Programm startete am 1. Maerz 2025 und ist als Dauerprogramm angelegt.
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