Förderung als Zuschuss für Natur und Umwelt
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Natur und Umwelt. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Sofortförderprogramm NaturWasserMensch
Zuschuss für schnell umsetzbare Maßnahmen im Natur- und Gewässerschutz. Gefördert werden Naturerfahrungsräume, Ökogärten, Artenschutz an Gebäuden, Insektenschutz und Umweltbildung sowie die Sanierung von Kleingewässern, naturnahe Ufergestaltung und ökologische Maßnahmen in Park- und Gartenanlagen. Vereine sind ausdrücklich antragsberechtigt.
Sommerweiderichtlinie Mecklenburg-Vorpommern
Die Sommerweiderichtlinie fördert die Weidehaltung von Rindern in Mecklenburg-Vorpommern. Betriebe verpflichten sich, ihre Tiere während der Vegetationszeit auf der Weide zu halten statt im Stall. Das verbessert das Tierwohl und erhält gleichzeitig das Dauergrünland als Lebensraum. Die Richtlinie stammt aus dem Jahr 2016 und wird über das Landwirtschaftsministerium abgewickelt.
Streuobstförderung Saarland
Förderung von Erhalt und Pflege von Streuobstwiesen im Saarland als Teil der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Streuobstwiesen sind ein wichtiger Lebensraum für die Artenvielfalt und liefern zugleich wertvolles Obst. Gefördert wird insbesondere der Erhalt und die Pflege alter Streuobstbäume.
Städtebauförderung Lebendige Zentren
Bund-Länder-Programm zum Erhalt und zur Entwicklung von Orts- und Stadtkernen. Gefördert werden Stadterneuerung, Belebung der Innenstädte, Klimaanpassung und Infrastrukturverbesserungen. 2025 standen rund 32,1 Millionen Euro zur Verfuegung, die Finanzierung erfolgt in der Regel zu je einem Drittel durch Bund, Land und Kommune.
Städtebauförderung M-V
Finanzhilfen für die drei Bund-Länder-Programme Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt und Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Gefördert werden Anpassung der Infrastruktur, Modernisierung von Wohnraum, Aufwertung öffentlicher Räume, Bau von Gemeinbedarfseinrichtungen und grüne Infrastruktur. Antragsteller sind Städte und Gemeinden, private Bauherren reichen Einzelmaßnahmen bei der Kommune oder deren Sanierungsträger ein.
Städtebauförderung Nordrhein-Westfalen
Landesprogramm zur Stadterneuerung, das 2026 insgesamt 356 Millionen Euro für 139 Stadtumbauprojekte in 117 Kommunen bereitstellt. Finanziert wird es mit 185 Millionen Euro aus Landesmitteln und 171 Millionen Euro aus Bundesmitteln. Schwerpunkte sind die Beseitigung von Wohnungsleerständen, die Aufwertung von Ortskernen und Innenstädten, Klimaanpassung und Mobilität. Kommunen dürfen mit genehmigten Maßnahmen vorzeitig beginnen und müssen nicht auf den Förderbescheid warten. Anträge für das Programmjahr 2027 können bis zum 31. Oktober 2026 gestellt werden.
Städtebauförderung Wachstum und nachhaltige Erneuerung
Programm der Städtebauförderung für Kommunen, die ihre Bausubstanz und öffentlichen Räume an veraenderte Bedarfe anpassen. Gefördert werden unter anderem die Wiedernutzung von Industrie- und Militaerbrachen, Wohnungsbau auf solchen Flächen, die Aufwertung des Wohnumfelds, die Aufwertung des Gebäudebestands, Klimaanpassung sowie der Rückbau dauerhaft nicht mehr benoetigter leerstehender Gebäude. Das Programm ist die Weiterentwicklung des früheren Stadtumbaus. Die Rückbauförderung wurde von 35 auf 55 Euro je Quadratmeter angehoben. Der Bund stellt laut der abgerufenen Seite 290 Millionen Euro bereit.
Städtebauförderung Wachstum und nachhaltige Erneuerung
Bund-Länder-Programm zur Gestaltung lebenswerter Quartiere. Gefördert werden nachhaltige Stadterneuerung, Anpassung an den Klimawandel, Rückbau und die Aufwertung von Wohnquartieren. 2025 standen rund 37,5 Millionen Euro zur Verfuegung.
Städtebauförderung: Wachstum und nachhaltige Erneuerung
Programmteil der Städtebauförderung für Städte und Gemeinden, die wirtschaftlichen und demografischen Wandel bewaeltigen müssen, etwa bei erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten oder Strukturwandel. Gefördert werden die Anpassung an Wachstum oder Schrumpfung, Revitalisierung von Brachflächen, Aufwertung von Wohnumfeld und öffentlichem Raum, Gebäudesanierung, Rückbau dauerhaft leerstehender Bausubstanz sowie Klimaanpassung und wassersensible Stadtgestaltung. Das Programm hat 2020 die Inhalte des früheren Stadtumbaus vollständig übernommen, einschließlich Sonderregelungen für ostdeutsche Länder. Für 2026 stellt der Bund 370 Millionen Euro bereit.
Tierheimförderung M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse als Anteilfinanzierung für Neu-, Erweiterungs-, Aus- und Umbauten sowie Modernisierungen von Tierheimen. Gefördert werden die Verbesserung hygienischer und energetischer Funktionalität sowie die Verbesserung, Ausgestaltung und Ausrüstung von Tierunterbringungsplätzen. Antragsberechtigt sind auch Gnadenhöfe und Tierauffangstationen.
Tourismusinfrastrukturprogramm (TIP) Baden-Württemberg
Landesförderung für den Ausbau und die Modernisierung öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen in Baden-Württemberg, aktuell als Tourismusinfrastrukturprogramm 2026 ausgeschrieben. Ziel ist die Steigerung von Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Tourismusstandorte. Die Einrichtungen erhalten anteilige Zuschüsse; konkrete Fördersätze und Höchstbeträge nennt die L-Bank-Seite nicht, sie verweist auf das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.
Umweltbildung für Kinder und Jugendliche (BINGO-Projektförderung und Außerschulische Lernorte)
Zwei Förderlinien für außerschulische Umweltbildung im Land Bremen. Die BINGO-Projektförderung unterstützt Projekte mit aktivem Bildungsbezug zur Stadtgemeinde Bremen in Umwelt- und Naturschutz, globalem Lernen und entwicklungspolitischer Bildung. Die Förderung Außerschulischer Lernorte fördert stadtteilbezogene Projekte zur Umwelt- und Klimabildung mit eigenem Gelände und Räumlichkeiten.
Umweltprojektförderung für Erwachsene - Umwelt- und Naturschutz sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung
Zuschüsse für gemeinnützige Projekte in zwei Bereichen: Umwelt- und Naturschutz mit Themen wie Biodiversität, ökologische Landwirtschaft, nachhaltige Mobilität und ressourcenschonender Konsum sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung mit Bezug zu globalen Zusammenhängen. Voraussetzung ist ein erkennbarer Umweltbezug zur Stadt Bremen.
Vertragsnaturschutz im Offenland Brandenburg
Brandenburg fördert über eine eigene Verwaltungsvorschrift den Vertragsnaturschutz im Offenland. Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter verpflichten sich, Grünland und andere Offenlandflächen nach naturschutzfachlichen Vorgaben zu nutzen, etwa mit spaeteren Mahdterminen oder reduzierter Duengung. Die Vorschrift läuft bis zum 31. Dezember 2030. Ergänzend gibt es eine eigene Regelung für den Vertragsnaturschutz im Wald, die bis Ende 2029 gilt.
Vertragsnaturschutz im Wald Brandenburg
Neben dem Offenland fördert Brandenburg auch den Vertragsnaturschutz im Wald. Waldbesitzende verpflichten sich freiwillig zu naturschutzgerechter Bewirtschaftung, etwa zum Erhalt von Alt- und Totholz oder zum Verzicht auf Nutzung in besonders sensiblen Bereichen. Die zugrunde liegende Verwaltungsvorschrift läuft bis zum 31. Dezember 2029. Die Förderung ergänzt den Vertragsnaturschutz im Offenland und die übrigen Naturschutzprogramme des Landes.
Vertragsnaturschutz nach GAK-Förderbereich 4
Zuschuss für die Bewirtschaftung und Pflege landwirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Flächen nach naturschutzfachlichen Vorgaben. Die Prämienhöhe bemisst sich nach den durch die Auflagen entstehenden Einkommensverlusten und Mehrkosten. Antragsberechtigt sind auch Gemeinden, Gemeindeverbände und gemeinnützige juristische Personen.
Vertragsnaturschutz und Natura-2000-Prämie Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein fördert im Rahmen des Landesprogramms ländlicher Raum den Vertragsnaturschutz sowie eine eigene Natura-2000-Prämie. Landwirtinnen und Landwirte verpflichten sich freiwillig zu naturschutzgerechter Bewirtschaftung, etwa mit spaeteren Mahdterminen, extensiver Beweidung oder Verzicht auf Duengung. Die Natura-2000-Prämie gleicht die zusätzlichen Auflagen in Vogelschutz- und FFH-Gebieten aus. Ergänzend werden Maßnahmen zur Gewässerentwicklung gefördert, die Koordination liegt beim Umweltministerium.
Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) Bayern
Das Vertragsnaturschutzprogramm fördert die extensive Bewirtschaftung von Aeckern, Wiesen, Weiden und Teichen, um ökologisch wertvolle Lebensräume zu erhalten, zu entwickeln oder zu verbessern. Es enthält auch den Erschwernisausgleich für Flächen mit besonderen naturschutzrechtlichen Auflagen. Anders als das KULAP setzt das VNP an konkreten naturschutzfachlichen Zielen an und wird mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Die Antragstellung läuft über iBALIS im gleichen Zeitfenster wie das KULAP, für 2026 vom 14. Januar bis 24. Februar. Ab 2026 gelten neue Richtlinien für den Verpflichtungszeitraum 2026 bis 2030.
Waldklimafonds
Der Waldklimafonds fördert Vorhaben zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung des Waldes im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Bearbeitet werden unter anderem Fragen der Baumartenwahl, der Anpassung an Trockenheit und Waldbraende, der Biodiversität im Wald und der Weiterentwicklung von Bewirtschaftungsstrategien. Anträge werden über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe abgewickelt, die auch die fachliche Begleitung übernimmt. Der Fonds ist 2026 weiterhin aktiv, was unter anderem die laufenden Veranstaltungsreihen belegen.
Waldmehrung Mecklenburg-Vorpommern (EFRE)
Projektförderung als einmalige, nicht rückzahlbare Zuweisung für Neuwaldbildung auf bisher nicht forstwirtschaftlich genutzten Flächen. Gefördert werden Flächenvorbereitung, Pflanzenmaterial, Anpflanzung, Zaunneubau, Nachbesserung und Kulturpflege über pauschalisierte Kostenoptionen je Hektar.
Waldumbau Mecklenburg-Vorpommern (EFRE)
Projektförderung als einmalige, nicht rückzahlbare Zuweisung mit standardisierten Kosten je Einheit für den Waldumbau zu klimaangepassten Beständen auf Flächen des Landes und der Landesforstanstalt. Förderfähig sind Flächenvorbereitung, Pflanzenmaterial, Pflanzung und Aussaat, Wildschutz sowie Kulturpflege.
Waldumbau Sachsen-Anhalt (Förderprogramm 6402)
Zuschuss für den Umbau von Waldbeständen hin zu stabilen, standortgerechten Mischwäldern im Sinne einer naturnahen Waldbewirtschaftung. Antragsberechtigt sind Waldbesitzer und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Die Antragstellung erfolgt über das Portal ELAISA beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten.
Wildnisfonds
Der Wildnisfonds fördert die Entwicklung und dauerhafte Sicherung von Wildnisgebieten in Deutschland. Finanziert werden Flächenerwerb, Flächentausch oder der finanzielle Ausgleich für den dauerhaften Nutzungsverzicht auf geeigneten Wald-, Moor- und Feuchtgebietsflächen. Angestrebt werden Gebiete von mindestens 500 bis 1.000 Hektar, gefördert werden können aber auch kleinere Flächen, wenn sie später zu größeren zusammenhaengenden Gebieten wachsen. Antragsberechtigt sind Flächeneigentümer, Stiftungen und Naturschutzorganisationen.
ZILE - Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (Dorfentwicklung)
Die ZILE-Richtlinie fördert die integrierte ländliche Entwicklung in Niedersachsen aus ELER- und GAK-Mitteln. Teilbereiche sind Dorfentwicklungspläne und Dorfentwicklung, Neuordnung ländlichen Grundbesitzes, Basisdienstleistungen, Kleinstunternehmen der Grundversorgung, Modellvorhaben und Dorfmoderation. Die Fördersaetze unterscheiden sich zwischen der Übergangsregion (ehemaliger Regierungsbezirk Lueneburg) und stärker entwickelten Regionen.
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