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Förderung als Zuschuss für Natur und Umwelt

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Natur und Umwelt. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

369 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Natur und Umwelt

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LandZuschuss

EFRE Thüringen 2021 bis 2027

Thüringen erhält in der Förderperiode 2021 bis 2027 rund 1,088 Milliarden Euro aus dem EFRE. Das Programm hat sechs Prioritäten: Forschung, technologische Entwicklung und Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit von KMU, CO2-Emissionsreduktion, Klimaanpassung und Katastrophenresilienz, nachhaltiger Nahverkehr sowie nachhaltige Stadtentwicklung. Die Thüringer Aufbaubank verwaltet das Programm, Anträge laufen über das Online-Portal.

Höhe je nach Vorhaben
Thüringen
Freistaat Thüringen, Bewilligung über die Thüringer Aufbaubank
LandZuschuss

EFRE und JTF Nordrhein-Westfalen 2021 bis 2027

Nordrhein-Westfalen setzt EFRE und Just Transition Fund über themenbezogene Förderaufrufe um. Aktuell laufen unter anderem Grüne Gründungen.NRW für junge Unternehmen der Umweltwirtschaft, Produktives.NRW für das Rheinische Revier und das nördliche Ruhrgebiet, Zirkuläre Produktion, Klimaanpassung.Kommunen, Start-up Transfer.NRW, Circular Economy Circular Cities.NRW, Zukunft Umweltwirtschaft.NRW sowie Defence.Tech.NRW. Antragsberechtigt sind KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Kommunen.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, EFRE/JTF-Verwaltungsbehörde
EUZuschuss

EFRE und JTF Sachsen-Anhalt 2021 bis 2027

Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) in Sachsen-Anhalt für die Förderperiode 2021 bis 2027. Unter diesem Dach liegen Landesprogramme wie Sachsen-Anhalt INNOVATIV und Sachsen-Anhalt DIGITAL sowie das Programm STARK für das Braunkohlerevier. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt ist als Landesförderbank die zentrale Anlaufstelle und Bewilligungsbehörde für den größten Teil der Landesförderung.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen-Anhalt
Land Sachsen-Anhalt, Bewilligungsstelle ist überwiegend die Investitionsbank Sachsen-Anhalt
EUZuschuss

EMFAF - Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds

Der EMFAF unterstützt den European Green Deal mit Maßnahmen in den Bereichen Meerespolitik, Gemeinsame Fischereipolitik und internationale Ozean-Governance und fördert eine nachhaltige blaue Wirtschaft. Adressiert werden EU-Mitgliedstaaten, die Aquakulturbranche, Forschungs- und Innovationsprojekte sowie maritime Sektoren. Neben direkt verwalteten Ausschreibungen läuft ein Großteil der Mittel über nationale Programme.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission, Exekutivagentur CINEA, geteilte Mittelverwaltung mit den Mitgliedstaaten
EUZuschuss

EU-Agrarförderung nach dem GAP-Strategieplan (EGFL und ELER)

Die EU-Agrarförderung in Deutschland stützt sich auf zwei Fonds: den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL, erste Säule) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER, zweite Säule). Kernelemente sind die Direktzahlungen, die Öko-Regelungen als zentrales Element der Förderperiode 2023 bis 2027, die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), LEADER sowie die Agrarinvestitionsförderung. Grundlage ist der von der EU-Kommission am 21. November 2022 genehmigte GAP-Strategieplan.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Union, Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Umsetzung über die Länder
EUZuschuss

EU-Missionen in Horizont Europa

Die fünf EU-Missionen bündeln Forschung, Politik und Bürgerbeteiligung für konkrete Ziele bis 2030: Anpassung an den Klimawandel (mindestens 150 Regionen), Krebs (bessere Lebensbedingungen für über drei Millionen Menschen), 100 klimaneutrale und intelligente Städte, ein Bodenschutzprogramm mit 100 Reallaboren sowie die Wiederherstellung von Meeren und Gewässern. Kommunen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen können sich an Ausschreibungen beteiligen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission, Horizont Europa
EUZuschuss

EU-Programm LIFE - Teilprogramm Natur und Biodiversität

LIFE ist das einzige EU-Förderprogramm, das ausschließlich Umwelt- und Klimaschutz gewidmet ist, und läuft in der Förderperiode 2021 bis 2027. Es besteht aus vier Teilbereichen: Natur und Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität, Klimaschutz und Klimaanpassung sowie saubere Energiewende. Der Bereich Natur und Biodiversität fördert unter anderem die Umsetzung der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie, Natura 2000 und Artenschutzvorhaben. Antragsberechtigt sind Behörden, Kommunen, Verbände, Forschungseinrichtungen und Unternehmen einschließlich KMU. Die Aufrufe für 2026 sind geoeffnet.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission, Exekutivagentur CINEA
LandZuschuss

EULLE - Entwicklungsprogramm Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernaehrung Rheinland-Pfalz

EULLE ist das Dachprogramm für die ländliche Förderung in Rheinland-Pfalz und stützt sich auf drei Säulen: Maßnahmen zum Umwelt-, Klima- und Tierschutz einschließlich Vertragsnaturschutz und Ökolandbau, die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft mit Agrarinvestitionen, Tierwohl und Direktvermarktung sowie die ländliche Entwicklung über den LEADER-Ansatz. Insgesamt fliessen rund 840 Millionen Euro aus EU-, Bundes- und Landesmitteln in die rheinland-pfaelzische Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Die konkreten Prämien stehen in den einzelnen Teilrichtlinien.

Höhe je nach Vorhaben
Rheinland-Pfalz
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
BundZuschuss

Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Naturschutz (E+E)

Das E+E-Programm fördert Vorhaben, die neue Konzepte und Maßnahmen des Naturschutzes beispielhaft in der Praxis erproben und weiterentwickeln. Förderschwerpunkte sind Artenvielfalt und gefaehrdete Arten, Biotopschutz und Biotopvernetzung, naturschutzgerechte Regionalentwicklung, ökologische Stadterneuerung, gesellschaftliche Akzeptanz für Naturschutz sowie Klimaschutzmaßnahmen. Antragsteller sind regionale Träger, Kommunen und Naturschutzorganisationen, die wissenschaftliche Begleitung übernehmen in der Regel Hochschulen. Kontakt und Vorabstimmung laufen über die Förderkoordination des BfN.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Naturschutz im Auftrag des Bundesumweltministeriums
EUZuschuss

Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF)

Der EMFAF ist für 2021 bis 2027 mit 6,108 Milliarden Euro ausgestattet, davon 5,311 Milliarden Euro in geteilter Mittelverwaltung über nationale Programme und 797 Millionen Euro in direkter Verwaltung durch die Kommission. Gefördert werden nachhaltige Fischerei, der Schutz der Meeresbiodiversität und der Ecosysteme, nachhaltige Aquakultur und Verarbeitung sowie die Entwicklung von Kuestenregionen. In Deutschland läuft die Förderung über das nationale Programm, Ansprechpartner sind die zuständige Bundesbehörde und die Länder. Der Fonds ist auf das Nachhaltigkeitsziel 14 und den europäischen Grünen Deal ausgerichtet.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission und Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernaehrung
BundZuschuss

Exportinitiative Umweltschutz (EXI)

Die Exportinitiative Umweltschutz fördert Projekte, die grüne und nachhaltige Umweltinfrastruktur aus Deutschland in internationale Maerkte bringen. Themenschwerpunkte im aktuellen Aufruf sind Kreislauf- und Recyclingwirtschaft, Wasser- und Abwasserwirtschaft, nachhaltiger Konsum sowie Wasserstoff-Minigrids. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Schwerpunkt KMU, Vereine und Verbände sowie Hochschulen und ausseruniversitaere Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Grundlage ist die Förderrichtlinie vom 2. Mai 2024, das Verfahren beginnt mit einer Projektskizze bei der ZUG.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Projektträgerin Zukunft Umwelt Gesellschaft (ZUG) gGmbH
LandZuschuss

FAKT - Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl

Agrarumweltprogramm des Landes Baden-Württemberg mit Prämien für freiwillige Maßnahmen in den Bereichen Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl. Auf der Förderübersicht des Ministeriums für Ländlichen Raum ist das Programm ausschließlich als FAKT gelistet, mit Verweis auf MEPL III und die Ökoförderung; die in der Praxis verbreitete Bezeichnung FAKT II liess sich über die Ministeriumsseiten nicht belegen. Konkrete Maßnahmen, Prämienhöhen und Änderungen je Antragsjahr sind nicht über eine dauerhaft erreichbare Programmseite belegt und vor einer Antragstellung beim Landratsamt zu erfragen.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg
LandZuschuss

FAKT II - Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl

FAKT II ist das Agrarumweltprogramm Baden-Württembergs und funktioniert als Baukasten aus sieben Maßnahmenbereichen: umweltbewusstes Betriebsmanagement, Grünlandpflege und geschützte Lebensräume, gefaehrdete Nutzungen und Tierrassen, ökologischer Landbau, umweltschonende Pflanzenerzeugung, Gewässer- und Erosionsschutz sowie tiergerechte Haltungsverfahren. Die Prämien reichen von 70 Euro je Hektar für kleine Strukturen bis 1.000 Euro je Hektar für Weinbausteillagen. Ausser den Tierwohlmaßnahmen sind alle Maßnahmen mehrjährig, der Mindestbewilligungsbetrag liegt bei 250 Euro im Jahr. Ab 2026 entfallen die früher noetigen vorgelagerten Anträge.

ab 250 Euro je Jahr
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
KommuneZuschuss

Förderfonds der Metropolregion Hamburg

Der Förderfonds der Metropolregion Hamburg unterstützt Projekte, die die wirtschaftliche, technologische, räumliche, soziale und kulturelle Entwicklung der Region als gemeinsamen Wirtschafts- und Lebensraum voranbringen. Gefördert werden länderübergreifende Vorhaben sowie Projekte in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Beispiele sind das Fledermauszentrum Noctalis, Radwegeprojekte an der Wedeler Au und das Agrarium am Kiekeberg. Für jedes beteiligte Bundesland gibt es eine eigene Ansprechperson, die Förderkonditionen stehen in den Richtlinien.

Höhe je nach Vorhaben
Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen
Metropolregion Hamburg, getragen von Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern
BundZuschuss

Förderprogramm 1.000 Moore - Klimamoorschutz

Das Programm 1.000 Moore fördert die dauerhafte und weitgehende Wiedervernaessung entwaesserter Moore, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden und naturschutzfachlich bedeutsam sind. Gefördert werden sowohl die Identifizierung geeigneter Flächen und die Vorbereitung als auch die eigentliche Wiedervernaessung. Förderfähig sind Projekte mit einer wiederzuvernaessenden Fläche zwischen fuenf und 200 Hektar. Derzeit ist kein Antragsfenster geoeffnet, ein weiteres soll später folgen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH im Auftrag des Bundesumweltministeriums
BundZuschuss

Förderprogramm KlimaWildnis

KlimaWildnis fördert die Entwicklung und Sicherung kleinerer Flächen mit eigendynamischer Entwicklung, also Flächen, auf die der Mensch dauerhaft nicht mehr eingreift. Gefördert werden Flächenerwerb, Nutzungsrechte, Flächentausch oder der finanzielle Ausgleich für den Nutzungsverzicht. Ein zweiter Fördergegenstand sind KlimaWildnis-Botschafterinnen und -Botschafter, also Personalstellen, die Wildnisflächen sichern und Projekte in der Vorbereitungsphase begleiten. Das Programm ergänzt den Wildnisfonds um kleinere Gebiete.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH im Auftrag des Bundesumweltministeriums
KommuneZuschuss

Förderprogramm Urbane Gärten Stuttgart

Das Förderprogramm Urbane Gärten unterstützt gemeinschaftliches Gärtnern in Stuttgart. Die Koordinierungsstelle Förderprogramme urbanes Grün vernetzt, berät und fördert Aktive, Initiativgruppen, Schulen und Kindertagesstätten, die Brach- und Dachflächen zu urbanen Gärten entwickeln wollen.

Höhe je nach Vorhaben
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Stadtplanung und Wohnen
LandZuschuss

Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl Baden-Württemberg (FAKT II)

Zentrales Agrarumweltprogramm Baden-Württembergs in der Förderperiode 2023 bis 2027. Es buendelt in sieben Maßnahmengruppen flächenbezogene Zahlungen zu Landschaftspflege, Klimaschutz, Biodiversität, Gewässer-, Boden- und Luftschutz sowie Tierwohl und enthält mit Maßnahmengruppe D einen eigenen Baustein zum ökologischen Landbau. Die Prämien sind je Maßnahme unterschiedlich und werden je Hektar, Tier oder Baum gewährt, der Mindestauszahlungsbetrag liegt bei 250 Euro je Jahr. Zu den 2026 neu aufgenommenen Maßnahmen zählen 70 Euro je Hektar für Kleinstrukturen und 1.000 Euro je Hektar für Weinbergterrassen.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, finanziert aus Mitteln der EU, des Bundes und des Landes
LandZuschuss

Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023)

Flächenbezogene Förderung für nachhaltige Bewirtschaftungsmaßnahmen auf Acker- und Grünland in Sachsen. Gefördert werden unter anderem Brachen und Blühstreifen, naturschutzgerechte Grünlandbewirtschaftung, gestaffelte Mahd und überwinternde Stoppel. Die Auszahlung erfolgt als jährliche Flächenprämie über den Sammelantrag.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
LandZuschuss

Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023) Sachsen

Die sächsische AUK-Richtlinie fördert freiwillige Umwelt- und Klimaleistungen auf Ackerland, Grünland und in der Biotoppflege. Die Maßnahmen sind in die Teile A und B mit fuenfjähriger Verpflichtung und Teil C mit einjähriger Verpflichtung gegliedert, für 2025 erstmals beantragte Maßnahmen gilt eine vierjährige Bindung. Der Verpflichtungszeitraum beginnt jeweils am 1. Januar nach der Bewilligung, der jährliche Auszahlungsantrag ist bis 15. Mai zu stellen. Ab 2026 können Neueinsteiger direkt mit dem Frühjahrssammelantrag beantragen, ein vorgelagerter Teilnahmeantrag entfällt. Für die Biotoppflegemaßnahmen des Teils B sind allerdings keine Neuzugaenge mehr möglich.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Bewilligung durch das LfULG
BundZuschuss

Förderrichtlinie Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes

Freiwilliges Bundesprogramm zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen: Finanziert werden aktiver Schallschutz in Form von Lärmschutzwänden und passiver Schallschutz in Form von Zuschüssen für Schallschutzfenster an bestehenden Gebäuden. Seit 2016 stehen jährlich 150 Millionen Euro bereit, im Jahr 2019 einmalig 176 Millionen Euro. Anwohner erhalten die Mittel über Verträge mit dem Infrastrukturunternehmen, nicht direkt vom Bund.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Abwicklung über das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes
LandZuschuss

Förderrichtlinie Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung in Niederungsgebieten Schleswig-Holstein

2023 erlassene Förderrichtlinie für Projekte zur Anpassung der Wasserwirtschaft in den Niederungen an den Klimawandel. Sie richtet sich vor allem an Wasser- und Bodenverbände sowie weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts und ist Teil der Strategie Niederungen 2100, die auf Wasserrückhalt in Trockenzeiten statt schneller Entwässerung setzt.

Höhe je nach Vorhaben
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein, Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
LandZuschuss

Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023)

Zuschuss für den dauerhaften Schutz der biologischen Vielfalt und des natürlichen ländlichen Erbes in Sachsen. Gefördert werden Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes, der Landschaftspflege sowie begleitende Projekte zur Umweltbildung. Die Richtlinie wird über das Förderportal des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft abgewickelt.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
BundZuschuss

Förderrichtlinie TSI Lärm+

Förderung besonders leiser Güterwagen: Bezuschusst werden Neubeschaffungen, die mindestens 5 dB(A) unter dem geltenden TSI-Lärm-Grenzwert liegen, sowie Umrüstungen vorhandener Güterwagen mit mindestens 3 dB(A) Unterschreitung. Geförderte Fahrzeuge müssen in den ersten acht Jahren nach Inbetriebnahme mindestens die Hälfte ihrer Laufleistung auf Schienenwegen in Deutschland erbringen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligungsbehörde Eisenbahn-Bundesamt (EBA)

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