Förderung als Zuschuss für Natur und Umwelt in Baden-Württemberg
Diese Programme fördern Natur und Umwelt und sind in Baden-Württemberg beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
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Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Investitionszuschuss für landwirtschaftliche Unternehmen aus der GAK. Gefördert werden besonders tiergerechte Stallbauten, spezifische Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz und Maßnahmen zur Vorbeugung von Witterungsschäden. Genannt werden ein Fördersatz von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, ein Mindestinvestitionsvolumen von 20.000 Euro und ein förderfähiges Investitionsvolumen bis 5,0 Millionen Euro. Die 40 Prozent sind der Höchstsatz für besonders anspruchsvolle Vorhaben, der tatsaechliche Satz und die Antragsverfahren richten sich nach der Richtlinie des jeweiligen Bundeslandes. Die Zahlen stammen aus dem GAK-Rahmenplan 2026-2029, dessen Volltext nur als PDF vorliegt und hier nicht Zeile für Zeile gegengeprüft werden konnte.
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Baden-Württemberg
Zuschuss für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben mit dem Ziel, eine wettbewerbsfähige, umweltschonende und tiergerechte Landwirtschaft zu erhalten. Das Programm ist Teil des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum (MEPL) und wird von der Landesverwaltung über die Landratsämter abgewickelt.
Bundesprogramm Biologische Vielfalt
Seit 2011 laufendes Programm zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Gefördert werden Vorhaben von gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung in fünf Schwerpunkten: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der biologischen Vielfalt, Ökosystemleistungen, Stadtnatur sowie weitere Maßnahmen von besonderer Bedeutung.
Bundesprogramm Blaues Band Deutschland
Bund-Länder-Programm zur Renaturierung von Flüssen und Auen an Bundeswasserstraßen mit dem Ziel, naturnahe Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu schaffen und die Wasserrückhaltung in der Landschaft zu stärken. Für Dritte wie Kommunen, Verbände und Naturschutzorganisationen besteht ein eigenes Förderprogramm Auen.
DBU Green Start-up Programm
Sonderprogramm der Deutschen Bundesstiftung Umwelt für junge Unternehmen mit nachhaltigem Geschäftsmodell, also auch für Gründungen rund um Reparatur, Wiederverwendung, Sharing und Kreislaufwirtschaft. In fünf Jahren wurden 75 junge Unternehmen mit insgesamt 9,1 Millionen Euro gefördert. Wichtigste Auswahlkriterien sind nach Aussage des Jurymitglieds Prof. Dr. Klaus Fichter die Umweltentlastung und der Innovationsgrad. Das Programm richtet sich an Gründungen mit doppeltem Auftrag, die wirtschaftlichen Erfolg mit ökologischem und sozialem Beitrag verbinden und für klassische Investoren oft zu früh oder zu riskant sind. Konkrete Förderhöchstbeträge nennt die verlinkte Programmseite nicht.
DBU Green Start-up-Programm
Mit dem Green Start-up-Programm unterstützt die Deutsche Bundesstiftung Umwelt neu gegründete Unternehmen mit nachhaltigem Geschäftsmodell. Gefördert werden junge Firmen, deren Produkt oder Dienstleistung einen messbaren Umweltnutzen hat, etwa in Kreislaufwirtschaft, Naturschutz oder Ressourcenschonung. Das Programm ist eine der vier Förderlinien der Stiftung. Anträge sind ganzjährig möglich.
EMFAF - Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds
Der EMFAF unterstützt den European Green Deal mit Maßnahmen in den Bereichen Meerespolitik, Gemeinsame Fischereipolitik und internationale Ozean-Governance und fördert eine nachhaltige blaue Wirtschaft. Adressiert werden EU-Mitgliedstaaten, die Aquakulturbranche, Forschungs- und Innovationsprojekte sowie maritime Sektoren. Neben direkt verwalteten Ausschreibungen läuft ein Großteil der Mittel über nationale Programme.
Förderprogramm Urbane Gärten Stuttgart
Das Förderprogramm Urbane Gärten unterstützt gemeinschaftliches Gärtnern in Stuttgart. Die Koordinierungsstelle Förderprogramme urbanes Grün vernetzt, berät und fördert Aktive, Initiativgruppen, Schulen und Kindertagesstätten, die Brach- und Dachflächen zu urbanen Gärten entwickeln wollen.
Förderrichtlinie Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes
Freiwilliges Bundesprogramm zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen: Finanziert werden aktiver Schallschutz in Form von Lärmschutzwänden und passiver Schallschutz in Form von Zuschüssen für Schallschutzfenster an bestehenden Gebäuden. Seit 2016 stehen jährlich 150 Millionen Euro bereit, im Jahr 2019 einmalig 176 Millionen Euro. Anwohner erhalten die Mittel über Verträge mit dem Infrastrukturunternehmen, nicht direkt vom Bund.
Förderrichtlinie TSI Lärm+
Förderung besonders leiser Güterwagen: Bezuschusst werden Neubeschaffungen, die mindestens 5 dB(A) unter dem geltenden TSI-Lärm-Grenzwert liegen, sowie Umrüstungen vorhandener Güterwagen mit mindestens 3 dB(A) Unterschreitung. Geförderte Fahrzeuge müssen in den ersten acht Jahren nach Inbetriebnahme mindestens die Hälfte ihrer Laufleistung auf Schienenwegen in Deutschland erbringen.
Förderung des Grünen Bandes (Aktion Grünes Band)
Das Grüne Band entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze wird vom Bundesamt für Naturschutz über mehrere Förderwege unterstützt. Dazu zählen acht Naturschutzgroßprojekte in besonders wertvollen Abschnitten, Vorhaben im Bundesprogramm Biologische Vielfalt wie das Projekt Lueckenschluss Grünes Band sowie Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben. Zielgruppe sind Naturschutzbehörden, Verbände wie der BUND, Großschutzgebietsverwaltungen und Naturschutzstiftungen. Zusätzlich hat das BfN bis 2020 rund 6.300 Hektar Fläche im Grünen Band als Nationales Naturerbe unentgeltlich an die Länder übertragen.
Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (DAS-Förderrichtlinie)
Bundesweite Förderung der Anpassung an Klimafolgen: kommunale Anpassungskonzepte zur strategischen Steuerung, innovative Klimaanpassungsprojekte mit Nachhaltigkeitssynergien sowie naturbasierte Lösungen und natürlicher Klimaschutz. Antragstellung nur innerhalb befristeter Förderfenster über die ZUG.
GAP-Strategieplan und ELER-Förderung für ländliche Entwicklung
Die Gemeinsame Agrarpolitik wird seit dem 01.01.2023 über nationale GAP-Strategiepläne umgesetzt, insgesamt gibt es 28 genehmigte Pläne mit rund 2500 geplanten Interventionen. Der deutsche Plan buendelt Direktzahlungen, Öko-Regelungen und die zweite Säule mit den ELER-Mitteln für ländliche Entwicklung. Aus dem ELER werden Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, ökologischer Landbau, Investitionen in Betriebe und Verarbeitung, Ausgleichszulagen, Dorfentwicklung und LEADER finanziert. Anträge stellen Betriebe und Träger bei den Bewilligungsstellen der Bundesländer, die Förderrichtlinien unterscheiden sich je Land.
Horizont Europa Cluster 6 Lebensmittel, Bio-Wirtschaft, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
Cluster 6 von Horizont Europa fördert Forschung zu Ernaehrungssystemen, Land- und Forstwirtschaft, Biodiversität, Boden, Wasser, Meeren und der biobasierten Wirtschaft. Gefördert werden Verbundprojekte, die den Umbau hin zu nachhaltigen Produktions- und Konsummustern voranbringen. Beteiligt sind Forschungseinrichtungen, Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe und Verbände aus mehreren Mitgliedstaaten. Zugang und Fristen laufen über das Funding-and-Tenders-Portal.
Interreg Alpenraum (Alpine Space)
Interreg Alpenraum fördert die transnationale Zusammenarbeit im Alpenraum mit Beteiligung von Oesterreich, Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Slowenien und der Schweiz. Die vier Prioritäten sind ein klimaresilienter und grüner Alpenraum, ein klimaneutraler und ressourcenschonender Alpenraum, Innovation und Digitalisierung sowie eine kooperativ gesteuerte Regionalentwicklung. Die Projektauswahl läuft in einem zweistufigen Verfahren nach jährlichen Aufrufen. Das gemeinsame Sekretariat sitzt in Salzburg.
Interreg Donauraum (Danube Region)
Interreg Donauraum verbindet Regionen entlang der Donau von Deutschland bis zum Schwarzen Meer und bezieht auch Nicht-EU-Staaten ein. Aus Deutschland nehmen Bayern und Baden-Württemberg teil. Themen sind unter anderem Innovation, Umwelt- und Wasserschutz, Klimaanpassung, nachhaltige Mobilität und institutionelle Zusammenarbeit. Gefördert werden transnationale Projekte von Behörden, Forschungseinrichtungen, Verbänden und Unternehmen.
Interreg Nordwesteuropa (North-West Europe)
Interreg Nordwesteuropa fördert transnationale Projekte in einem Raum, der von Irland über die Benelux-Staaten und Frankreich bis nach West- und Sueddeutschland reicht. Schwerpunkte sind Klimaanpassung, Energiewende, Kreislaufwirtschaft, Innovation und inklusive Gesellschaften. Gefördert werden Vorhaben, die konkrete Lösungen entwickeln und in mehreren Regionen erproben. Antragsberechtigt sind öffentliche Stellen, Forschungseinrichtungen, Verbände und Unternehmen aus dem Programmgebiet.
Interreg Oberrhein
Interreg Oberrhein ist das grenzueberschreitende Programm für den Oberrheinraum und wird aus dem EFRE kofinanziert. Programmpartner sind die Region Grand Est in Frankreich, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sowie die Schweizer Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Solothurn. Gefördert werden gemeinsame Projekte, die die Zusammenarbeit über die Grenze stärken, etwa in Forschung, Wirtschaft, Umwelt, Bildung und Bürgerbegegnung. Anträge stellen deutsche, franzoesische und schweizerische Partner gemeinsam.
Interreg Oberrhein 2021 bis 2027 (grenzüberschreitende Zusammenarbeit)
Interreg Oberrhein fördert grenzüberschreitende Projekte in der Region zwischen der französischen Region Grand Est, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und den Schweizer Kantonen (unter anderem Basel-Stadt und Solothurn). Das Programm wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung kofinanziert. Projektaufrufe erfolgen zeitlich gestaffelt, zum Beispiel der Aufruf Wissenschaftsoffensive.
KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft
Ziel der Maßnahme ist es, die Innovationsbasis unter kleinen und mittleren Unternehmen für Lösungen in den Bereichen Ressourceneffizienz, nachhaltiges Wassermanagement und Kreislaufwirtschaft zu verbreitern. Die Richtlinie wurde im Bundesanzeiger vom 2. Mai 2024 veröffentlicht und läuft bis zum 15. April 2027. Projektskizzen sind zu den Stichtagen 15. April und 15. Oktober einzureichen.
KlimaWildnis – Förderung eigendynamischer Flächenentwicklung im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz
Förderung der Entwicklung und Sicherung kleinerer Flächen mit eigendynamischer Entwicklung in Deutschland sowie von Personalstellen für KlimaWildnis-Botschafterinnen und -Botschafter, die bei Flächenakquise und Projektentwicklung unterstützen. Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz.
Klimaangepasstes Waldmanagement (KWM)
Jährliche flächenbezogene Zahlungen an private und kommunale Waldbesitzende, die ihren Wald nach zwölf Kriterien klimaangepasst bewirtschaften und damit als Kohlenstoffspeicher erhalten. Nachweise und Bestätigungen können seit 2026 elektronisch eingereicht werden. Eine überarbeitete Fassung KWM PLUS mit Fokus auf Natura-2000-Lebensraumtypen ist für Ende 2026 oder Anfang 2027 angekündigt.
LIFE Teilprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung
Das LIFE-Teilprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung finanziert Projekte zur Minderung von Treibhausgasemissionen, zur Anpassung an Klimafolgen und zur Klimagovernance. Typische Vorhaben sind Anpassungsstrategien für Städte und Regionen, Moor- und Waldprojekte sowie Maßnahmen zur Emissionsminderung ausserhalb des Emissionshandels. Antragsberechtigt sind Kommunen, Länder, Verbände, Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Die Aufrufe werden jährlich veröffentlicht.
LIFE Teilprogramm Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität
Dieses LIFE-Teilprogramm fördert Vorhaben zur Kreislaufwirtschaft, zur Abfallvermeidung, zum Schutz von Wasser, Luft und Boden sowie zur Verringerung von Laerm und Chemikalienbelastung. Im Mittelpunkt stehen Demonstrations- und Pilotprojekte, die europäisches Umweltrecht in die Praxis bringen. Antragsberechtigt sind öffentliche Stellen, Verbände und Unternehmen aus den Mitgliedstaaten. Die Antragstellung läuft über das Funding-and-Tenders-Portal der Kommission.
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