Förderung als Zuschuss für Natur und Umwelt auf Ebene Land
Alle Programme für Natur und Umwelt auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
175 Programme gefunden
Thema wechseln
- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Hessen - Förderung kommunaler Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte
Hessen fördert investive kommunale Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung. Für die Wärmewende sind vor allem die investiven Klimaschutzmaßnahmen relevant, etwa der Heizungstausch in kommunalen Liegenschaften und der Aufbau kommunaler Wärmeinfrastruktur. Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, Städte und Landkreise, deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen. Die Zuschusshöhe unterscheidet sich je nach Programmteil der Richtlinie. Es gilt die Richtlinie Klimaschutz in der Fassung ab dem 01.07.2025.
Hessische Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen
Landesförderung im Rahmen des Klimaplans Hessen mit drei Antragsspuren: Klimaschutzmaßnahmen, Klimaanpassungsmaßnahmen sowie Demonstrations- und Pilotprojekte im Klimaschutz. Über die Spur Demonstrations- und Pilotprojekte lassen sich unter anderem Speicher-, Abwärme- und Sektorkopplungsvorhaben adressieren, die noch keinen Regelförderweg haben. Die WIBank stellt Richtlinie, Antragsformulare, FAQ und Mittelabrufunterlagen bereit; die Förderung wird teilweise als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Sachsen - Förderrichtlinie Energie und Klima/2023
Die sächsische Förderrichtlinie Energie und Klima bündelt Zuschüsse für Investitionen von Unternehmen, Kommunen, Vereinen und Forschungseinrichtungen zur Umsetzung der Energiewende. Für die Wärmeversorgung ist vor allem Modul 3 relevant, das Investitionen in Wärme- und Kältenetze, in die Sektorenkopplung und in die zeitliche Entkopplung von Energiebedarf und Bereitstellung fördert. Modul 5 unterstützt zusätzlich die zukunftsfähige Energieversorgung. Die Zuschusshöhe liegt je nach Modul und Rechtsform grundsätzlich zwischen 50 und 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Sofortförderprogramm NaturWasserMensch
Zuschuss für schnell umsetzbare Maßnahmen im Natur- und Gewässerschutz. Gefördert werden Naturerfahrungsräume, Ökogärten, Artenschutz an Gebäuden, Insektenschutz und Umweltbildung sowie die Sanierung von Kleingewässern, naturnahe Ufergestaltung und ökologische Maßnahmen in Park- und Gartenanlagen. Vereine sind ausdrücklich antragsberechtigt.
Sommerweiderichtlinie Mecklenburg-Vorpommern
Die Sommerweiderichtlinie fördert die Weidehaltung von Rindern in Mecklenburg-Vorpommern. Betriebe verpflichten sich, ihre Tiere während der Vegetationszeit auf der Weide zu halten statt im Stall. Das verbessert das Tierwohl und erhält gleichzeitig das Dauergrünland als Lebensraum. Die Richtlinie stammt aus dem Jahr 2016 und wird über das Landwirtschaftsministerium abgewickelt.
Streuobstförderung Saarland
Förderung von Erhalt und Pflege von Streuobstwiesen im Saarland als Teil der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Streuobstwiesen sind ein wichtiger Lebensraum für die Artenvielfalt und liefern zugleich wertvolles Obst. Gefördert wird insbesondere der Erhalt und die Pflege alter Streuobstbäume.
Städtebauförderung M-V
Finanzhilfen für die drei Bund-Länder-Programme Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt und Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Gefördert werden Anpassung der Infrastruktur, Modernisierung von Wohnraum, Aufwertung öffentlicher Räume, Bau von Gemeinbedarfseinrichtungen und grüne Infrastruktur. Antragsteller sind Städte und Gemeinden, private Bauherren reichen Einzelmaßnahmen bei der Kommune oder deren Sanierungsträger ein.
Tierheimförderung M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse als Anteilfinanzierung für Neu-, Erweiterungs-, Aus- und Umbauten sowie Modernisierungen von Tierheimen. Gefördert werden die Verbesserung hygienischer und energetischer Funktionalität sowie die Verbesserung, Ausgestaltung und Ausrüstung von Tierunterbringungsplätzen. Antragsberechtigt sind auch Gnadenhöfe und Tierauffangstationen.
Vertragsnaturschutz und Natura-2000-Prämie Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein fördert im Rahmen des Landesprogramms ländlicher Raum den Vertragsnaturschutz sowie eine eigene Natura-2000-Prämie. Landwirtinnen und Landwirte verpflichten sich freiwillig zu naturschutzgerechter Bewirtschaftung, etwa mit spaeteren Mahdterminen, extensiver Beweidung oder Verzicht auf Duengung. Die Natura-2000-Prämie gleicht die zusätzlichen Auflagen in Vogelschutz- und FFH-Gebieten aus. Ergänzend werden Maßnahmen zur Gewässerentwicklung gefördert, die Koordination liegt beim Umweltministerium.
Waldumbau Sachsen-Anhalt (Förderprogramm 6402)
Zuschuss für den Umbau von Waldbeständen hin zu stabilen, standortgerechten Mischwäldern im Sinne einer naturnahen Waldbewirtschaftung. Antragsberechtigt sind Waldbesitzer und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Die Antragstellung erfolgt über das Portal ELAISA beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten.
ZukunftUmweltwirtschaft.NRW
Gefördert wird die Neu- oder Weiterentwicklung umweltschonender und ressourceneffizienter Produkte, Dienstleistungen und Verfahren in der Umweltwirtschaft, ausdrücklich auch in der Kreislaufwirtschaft, daneben in erneuerbaren Energien, Energieeffizienz, Wasserwirtschaft, nachhaltiger Mobilität und Umweltschutztechnologien. Antragsberechtigt sind KMU als Einzelvorhaben oder in Kooperation, Hochschulen, Kammern, Vereine und Stiftungen nur in Kooperation mit einem KMU. Das Verfahren ist zweistufig über das EFRE.NRW.Online-Portal. Förderquote und Höchstbetrag nennt die Programmseite nicht, die Innovationsförderagentur NRW berät dazu.
FAKT - Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl
Agrarumweltprogramm des Landes Baden-Württemberg mit Prämien für freiwillige Maßnahmen in den Bereichen Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl. Auf der Förderübersicht des Ministeriums für Ländlichen Raum ist das Programm ausschließlich als FAKT gelistet, mit Verweis auf MEPL III und die Ökoförderung; die in der Praxis verbreitete Bezeichnung FAKT II liess sich über die Ministeriumsseiten nicht belegen. Konkrete Maßnahmen, Prämienhöhen und Änderungen je Antragsjahr sind nicht über eine dauerhaft erreichbare Programmseite belegt und vor einer Antragstellung beim Landratsamt zu erfragen.
Förderung von Tierschutzmaßnahmen (Tierheimförderung Baden-Württemberg)
Landesförderung für Tierschutzmaßnahmen in Baden-Württemberg. Das Programm ist auf der Förderübersicht des Ministeriums für Ländlichen Raum unter Tierschutz und Tiergesundheit als Förderung von Tierschutzmaßnahmen gelistet. Welche Maßnahmen genau gefördert werden, mit welchem Fördersatz und welchem Höchstbetrag, ist über die Übersichtsseite nicht belegt und beim Ministerium zu erfragen.
LEADER-Ansatz im GAP-Strategieplan Rheinland-Pfalz
Förderung von Projekten der ländlichen Entwicklung über die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) in den anerkannten LEADER-Regionen von Rheinland-Pfalz. Bürgerprojekte werden mit bis zu 3.000 Euro je Einzelvorhaben unterstützt, wobei je LAG höchstens 30.000 Euro pro Jahr dafür zur Verfügung stehen. Für größere Vorhaben gelten je nach Ausrichtung eigene Förderquoten, die die LAG im jeweiligen Förderaufruf festlegt. Die LAG wählt die Projekte nach transparenten Kriterien im Bottom-up-Verfahren aus.
Tourismusinfrastrukturprogramm (TIP) Baden-Württemberg
Landesförderung für den Ausbau und die Modernisierung öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen in Baden-Württemberg, aktuell als Tourismusinfrastrukturprogramm 2026 ausgeschrieben. Ziel ist die Steigerung von Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Tourismusstandorte. Die Einrichtungen erhalten anteilige Zuschüsse; konkrete Fördersätze und Höchstbeträge nennt die L-Bank-Seite nicht, sie verweist auf das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.
ZILE - Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (Dorfentwicklung)
Die ZILE-Richtlinie fördert die integrierte ländliche Entwicklung in Niedersachsen aus ELER- und GAK-Mitteln. Teilbereiche sind Dorfentwicklungspläne und Dorfentwicklung, Neuordnung ländlichen Grundbesitzes, Basisdienstleistungen, Kleinstunternehmen der Grundversorgung, Modellvorhaben und Dorfmoderation. Die Fördersaetze unterscheiden sich zwischen der Übergangsregion (ehemaliger Regierungsbezirk Lueneburg) und stärker entwickelten Regionen.
Brachflächenrevitalisierung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 75 Prozent für die Sanierung altlastenverdaechtiger Brachflächen in Niedersachsen, einschließlich Detailplanung, Monitoring und Gebäudeabbruch, sofern dessen Kosten die übrigen förderfähigen Ausgaben nicht übersteigen. Die förderfähigen Kosten müssen mindestens 300.000 Euro betragen. Der letzte Antragsstichtag war der 31. Dezember 2025.
Extensive Dauergrünlandrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern 2015
Die Extensive Dauergrünlandrichtlinie förderte die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland in Mecklenburg-Vorpommern mit begrenztem Viehbesatz und eingeschraenkter Duengung. Sie gehoerte zur Förderperiode 2014 bis 2022 und steht laut Ministerium nicht mehr zur Verfuegung. Neue Anträge sind nicht mehr möglich, an ihre Stelle sind die Maßnahmen der aktuellen Förderperiode getreten.
Fliessgewässerdurchgaengigkeit - Herstellung der Durchgaengigkeit an Anlagen Dritter
Zuschuss für Vorhaben zur Entwicklung von Fliessgewässern durch Verbesserung der Durchgaengigkeit, etwa Fischschutzmaßnahmen, Rückbau von Querbauwerken und Bau von Fischaufstiegsanlagen. Bei fortgesetzter Wasserkraftnutzung wurden bis zu 90 Prozent und maximal 200.000 Euro gefördert. Die Richtlinie ist zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen, eine Antragstellung ist derzeit nicht möglich.
Jugendklimawettbewerb Niedersachsen
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von 2.500 bis 200.000 Euro und 95 bis 100 Prozent Förderquote für nicht investive Projekte zu Klimaschutz und Klimaanpassung mit jungen Menschen bis 27 Jahren. Förderfähig sind unter anderem CO2-Minderung, Ressourcenschonung, Energieeinsparung, Verhaltensänderung, Mobilität, Mikroklima und Informationskampagnen. Eine Bewerbung ist derzeit nicht mehr möglich.
Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)
250 Millionen Euro schweres Landesprogramm für kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen. 180 Millionen Euro werden pauschal an Kommunen ausgeschüttet, rund 43,83 Euro je Einwohner, 60 Millionen Euro laufen über Wettbewerbsverfahren. Eine kommunale Kofinanzierung ist nicht erforderlich, die Antragsphase ist abgeschlossen und das Programm in der Umsetzung.
Naturschutzgerechte Grünlandnutzungsrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern 2015
Diese Richtlinie förderte die naturschutzgerechte Nutzung von Grünlandflächen in Mecklenburg-Vorpommern, etwa mit spaeten Mahdterminen und reduzierter Nutzungsintensität. Sie stammt aus der vorigen Förderperiode und ist inzwischen geschlossen. Das Ministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Förderung nach dieser Richtlinie nicht mehr möglich ist. Laufende Verpflichtungen werden noch abgewickelt, neue Anträge sind ausgeschlossen.
ReparaturBONUS Berlin
Zuschuss für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeraeten aus dem Haushalt. Bei einer Fachreparatur werden 50 Prozent der Kosten bis maximal 200 Euro erstattet, Mindestrechnungsbetrag 75 Euro. In Repair-Cafes und Reparaturinitiativen werden 100 Prozent der Ersatzteilkosten bis 200 Euro erstattet, Mindestbetrag 25 Euro. Die Mittel sind aufgebraucht.
Sachsen-Anhalt KLIMA III
Zuschuss für kommunale Klimawandelanpassung sowie Starkregen- und Hochwasserschutz. Gefördert werden Konzepte und Planungen ebenso wie Investitionen in Begrünung, Entsiegelung, Gebäudekühlung, Baumpflanzungen, technische Schutzanlagen, Rückhaltebecken und mobile Hochwasserschutzsysteme. Der letzte Aufruf hatte ein Volumen von 11 Millionen Euro.
Was Landesförderung bei Natur und Umwelt bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Natur und Umwelt auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
Mehr zu Natur und Umwelt
- ThemaÖkopunkte und AusgleichsflächenÖkopunkte sind keine Förderung, sondern die Verrechnungseinheit für Eingriffe in Natur und Landschaft.
- AntragNatur und Umwelt: Antrag stellenWie stelle ich den Antrag und in welcher Reihenfolge?
- Thema und LandNatur und Umwelt in Nordrhein-WestfalenLandesprogramme in Nordrhein-Westfalen und die bundesweiten Töpfe, die dort ebenfalls gelten.
- LexikonÖkopunkteÖkopunkte sind die Rechengröße, mit der der ökologische Wert einer Aufwertungsmaßnahme in der...
- ThemaFörderung für die LandwirtschaftIn der Landwirtschaft laufen die größten Mittel über die europäische Agrarpolitik, die von den Ländern...
- AntragNatur und Umwelt: VoraussetzungenWer bekommt die Förderung und welche Bedingungen gelten?
- Thema und LandNatur und Umwelt in BayernLandesprogramme in Bayern und die bundesweiten Töpfe, die dort ebenfalls gelten.
- LexikonÖkokontoEin Ökokonto sammelt Aufwertungsmaßnahmen, die vorsorglich umgesetzt und später als Ausgleich für Eingriffe...
- ThemaFörderung für KommunenKommunen sind bei vielen Programmen ausdrücklich antragsberechtigt, oft mit eigenen Förderlinien.
- AntragNatur und Umwelt: Höhe der FörderungWie viel Förderung ist drin und wovon hängt der Betrag ab?
Eine Liste zeigt alles zu Natur und Umwelt. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.