Förderprogramme für Natur und Umwelt in Nordrhein-Westfalen auf Ebene Kommune
Alle Programme für Natur und Umwelt auf Ebene Kommune. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Bochums Daecher, Fassaden und Gärten - ökologisch und klimaangepasst
Bochum fördert Dach- und Fassadenbegrünung sowie klimaangepasste Gartengestaltung mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten und höchstens 25.000 Euro pro Antrag und Jahr. Die Bagatellgrenze liegt bei 500 Euro. Besonderheit des Programms ist die Beratungspflicht: Ein Beratungsgespraech ist verbindliche Voraussetzung für die Antragstellung, in dem die Förderfähigkeit geprüft und eine fachliche Maßnahmenbeschreibung erstellt wird. Diese Beschreibung ist dem spaeteren Antrag beizufuegen.
DAFIB - Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung
Düsseldorf fördert seit 2016 die Begrünung von Daechern, Fassaden und Innenhoefen sowie die Entsiegelung von Flächen auf privat und gewerblich genutzten Grundstücken. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, je nach Maßnahme zwischen 20 und 55 Euro je Quadratmeter, die Förderhöchstgrenze liegt bei 25.000 Euro pro Förderempfangenden und Jahr. Gefördert werden auch Urban-Gardening-Projekte sowie Begrünungen an Kitas, Schulen und Jugendeinrichtungen. Eine vorzeitige Beauftragung führt zur Ablehnung.
GRUEN hoch 3 - Daecher, Fassaden, Hoefe
Köln fördert Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Entsiegelung, den Rückbau von Schottergärten und die Regenwasserspeicherung auf privaten und gewerblichen Grundstücken. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der anerkannten Kosten, höchstens 40 Euro je Quadratmeter gestalteter Dachfläche oder begrünter Bodenfläche und 20 Euro je Quadratmeter zurückgebauter Schotterfläche. Für zusätzliche Maßnahmen zur Artenvielfalt gibt es Pauschalen von 150 oder 300 Euro. Der Höchstförderbetrag liegt bei 20.000 Euro pro Objekt und Jahr, das Programm läuft zunächst bis 31. Juli 2028.
Förderprogramm Begrünung Bonn
Bonn fördert Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Entsiegelungen mit anschließender Begrünung mit bis zu 50 Prozent der Kosten. Für Begrünung und Retention sind die Mittel auf insgesamt 10.000 Euro je Gebäude und Grundstück begrenzt. Entsiegelungen ab vier Quadratmetern werden bei Eigenleistung mit 25 Euro je Quadratmeter gefördert, bei Ausführung durch eine Fachfirma mit 50 Euro je Quadratmeter. Straeucher und Baeume im Rahmen geforderter Entsiegelungen werden mit 50 Prozent der Kosten und höchstens 150 Euro je Gehoelz bezuschusst. Wandgebundene Fassadenbegrünungen sind nur förderfähig, wenn sie mit Regenwasser aus Rückhaltesystemen bewaessert werden.
Förderprogramm Dachbegrünung der Stadt Münster
Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Kosten, höchstens 40 Euro je Quadratmeter begrünter Dachfläche und maximal 10.000 Euro je Maßnahme, für Dachbegrünungen an Bestands- und Neubauten. Förderfähig sind Vegetationsschicht, wurzelfeste Abdichtung, Schutzvlies, Drainelemente, Filtervlies und Substrat. Zusätzlich sinkt die Niederschlagswassergebühr um 80 Prozent, bei Retention ab 30 Litern je Quadratmeter um 90 Prozent.
Klimafreundliche Wohngebäude Münster - Baustein Dachbegrünung
Im Rahmen des Programms Klimafreundliche Wohngebäude bezuschusst Münster Dachbegrünungen an Bestandsgebäuden und Neubauten mit bis zu 50 Prozent der Kosten, höchstens 40 Euro je Quadratmeter begrünter Dachfläche und maximal 10.000 Euro je Maßnahme. Förderfähig sind Vegetationsschicht, wurzelfeste Abdichtung, Drainelemente, Filtervlies und Substrat. Zusätzlich sinkt die Niederschlagswassergebühr für dauerhaft begrünte Daecher deutlich. Der Antrag wird beim Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung gestellt.
Bielefeld begrünt Häuser
Bielefeld unterstützt Dach- und Fassadenbegrünungen im gesamten Stadtgebiet mit bis zu 10.000 Euro. Grundlage ist die Förderrichtlinie Bielefeld begrünt Häuser. Eine erste Einschaetzung, ob ein Dach für eine Begrünung geeignet ist, ermöglicht das Gründachkataster NRW. Der Antrag wird online gestellt und erfordert eine Anmeldung mit BundID; Belege und Nachweise werden später zusammen mit dem Auszahlungsantrag beim Umweltamt eingereicht. Ein Rechtsanspruch auf die Fördermittel besteht nicht.
Förderprogramm für Begrünung und Biodiversität - Dachbegrünung
Duisburg unterstützt Dachbegrünungen mit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 50 Euro je Quadratmeter und höchstens 7.500 Euro je Maßnahme. Sowohl die Ausführung durch eine Fachfirma als auch die Umsetzung in Eigenleistung ist möglich. Begrünte Daecher entlasten das Kanalsystem bei Starkregen, senken die Umgebungstemperatur und fördern die Artenvielfalt. Der Antrag muss vor der Umsetzung bei der Regenagentur der Wirtschaftsbetriebe Duisburg gestellt werden, nachträgliche Förderungen sind ausgeschlossen.
10.000 Grüne Daecher
Die Emschergenossenschaft bezuschusst die Begrünung von Daechern auf Garagen, An- und Vorbauten oder Carports in den 16 Emscher-Kommunen mit 50 Euro je Quadratmeter. Die Förderung kann für mehrere Daecher eines Grundstücks beantragt werden, die Gesamtfläche darf 60 Quadratmeter nicht überschreiten. Ausführung durch eine Fachfirma und Eigenleistung sind gleichermassen förderfähig. Entscheidend ist, dass die Dachfläche im Einzugsgebiet der Emschergenossenschaft liegt und an die Kanalisation angeschlossen ist; die Adressprüfung ist im Förderportal möglich.
Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung Gelsenkirchen
Gelsenkirchen dehnt das Programm 10.000 Grüne Daecher der Emschergenossenschaft aus stadteigenen Mitteln auf die noerdlichen Stadtgebiete aus, die nicht im Verbandsgebiet liegen. Dort gelten dieselben Konditionen wie im Emschergebiet: 50 Euro je Quadratmeter begrünter Dachfläche bei einer Förderhöchstsumme von 3.000 Euro. Ergänzend bietet die Stadt weitere Programme für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung an. Über den Förderkompass Klima laesst sich adressgenau prüfen, welches Programm für ein Grundstück in Frage kommt.
Förderprogramm für Begrünung und Biodiversität - Entsiegelung und naturnahe Bepflanzung
Duisburg fördert die Entsiegelung von Pflaster- und Schotterflächen mit anschließender naturnaher Begrünung durch heimische Pflanzen. Bei Eigenleistung werden Material- und Entsorgungskosten mit bis zu 40 Euro je Quadratmeter entsiegelter Fläche erstattet, bei Beauftragung einer Fachfirma 80 Prozent der in Rechnung gestellten Kosten. Die maximale Fördersumme beträgt 2.500 Euro pro Grundstück. Der Antrag ist vor Beginn der Arbeiten bei der Regenagentur zu stellen.
Kommunales Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung Wuppertal
Wuppertal bezuschusst private Dach- und Fassadenbegrünungen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Bei der Dachbegrünung beträgt die Förderhöhe maximal 50 Prozent der anerkannten Kosten, höchstens 50 Euro je Quadratmeter und maximal 2.000 Euro pro Maßnahme. Fassadenbegrünungen werden ebenfalls mit maximal 50 Prozent und höchstens 2.000 Euro je Maßnahme gefördert. Antragsberechtigt sind private Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Eigentümergemeinschaften; vor der Bewilligung darf nicht mit den Begrünungsarbeiten begonnen werden.
Förderung heimischer Laubbaeume Duisburg
Die Stadt Duisburg fördert die Neupflanzung von bis zu drei heimischen Laubbaeumen mit einem Stammumfang von 16 bis 18 Zentimetern auf privaten Grundstücken. Übernommen werden die Kosten für Anschaffung und Anlieferung sowie für die Pflanzung durch einen Fachbetrieb. Die maximale Fördersumme beträgt 400 Euro je Baum. Der Antrag ist vor der Pflanzung bei der Regenagentur der Wirtschaftsbetriebe Duisburg zu stellen.
Mach was draus! - Förderung kleiner Umweltprojekte Düsseldorf
Mit Mach was draus! fördert die Stadt Düsseldorf unbürokratisch kleine Umweltprojekte mit bis zu 400 Euro je Projekt. Erstmalig stehen im laufenden Jahr insgesamt 20.000 Euro zur Verfügung; ob das Budget in Folgejahren fortgeschrieben wird, ist auf der Seite nicht zugesagt.
Kleinprojekteförderung LEADER-Region Tecklenburger Land
Die LEADER-Region Tecklenburger Land im Kreis Steinfurt fördert Kleinprojekte mit 80 Prozent der Kosten, die Projektkosten dürfen höchstens 15.000 Euro betragen. Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen, Kommunen und Privatpersonen. Die Projekte müssen einem der vier Handlungsfelder der Region zugeordnet werden können, etwa Umwelt- und Klimaschutz oder lebenswerte Orte. Die Umsetzung muss bis 30. November 2026 abgeschlossen sein.
GRUEN hoch 3 - Fassadenbegrünung
Für bodengebundene Wandbegrünung zahlt die Stadt Köln 50 Prozent der förderfähigen Kosten, bei erforderlicher Sondernutzungserlaubnis für öffentliches Straßenland 60 Prozent. Bei wandgebundenen Fassadenbegrünungen, sogenannten vertikalen Gärten, gilt ein Höchstsatz von 40 Euro je Quadratmeter begrünter Wandfläche. Gefördert werden Bodenaufbereitung, Rankhilfen, Pflanzmodule sowie Pflanzen und Pflanzmaßnahmen.
Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung Dortmund
Dortmund bezuschusst Dach- und Fassadenbegrünungen mit bis zu 50 Prozent der anerkannten Planungs- und Ausführungskosten, höchstens 50 Euro je Quadratmeter begrünter Fläche. Die Entsiegelung befestigter Flächen wird mit bis zu 50 Prozent und höchstens 20 Euro je Quadratmeter gefördert. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Erbbauberechtigte. Wichtigste Bedingung ist die Lage des Grundstücks in mindestens einer Klimastresszone; die Karten dazu stellt die Stadt im Geoportal Ruhr bereit.
GRUEN hoch 3 - Dachbegrünung
Köln bezuschusst Dachbegrünungen mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 40 Euro je Quadratmeter gestalteter Dachfläche bis zu einer durchwurzelbaren Schichtstärke von 10 Zentimetern. Für jeden weiteren Zentimeter Schichtstärke gibt es einen Zuschlag von 1 Euro je Quadratmeter bis 100 Zentimeter. Maßnahmen zur Erhöhung der biologischen Vielfalt werden ab 10 Quadratmetern mit 150 Euro und ab 50 Quadratmetern mit 300 Euro zusätzlich gefördert.
GRUEN hoch 3 - Entsiegelung und Rückbau von Schotterflächen
Die Stadt Köln fördert die Entsiegelung befestigter Flächen und den Rückbau von Schotterflächen mit anschließender Begrünung. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 40 Euro je Quadratmeter bei entsiegelten Flächen und 20 Euro je Quadratmeter bei rückgebauten Schotterflächen. Ein Bonus für Artenvielfalt bringt zusätzlich 150 Euro ab 10 Quadratmetern und 300 Euro ab 50 Quadratmetern.
GRUEN hoch 3 - Regenwasserspeicherung
Gefördert werden Anschaffung und Einbau von Regenwasserspeichern wie Zisternen, Regentanks und Regentonnen samt notwendiger Zuleitungen sowie einer Pumpe. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten. Systeme bis 950 Liter werden nur in Verbindung mit einer bezuschussten Begrünungsmaßnahme gefördert, größere Retentionssysteme ab 950 Liter auch eigenständig.
DAFIB - Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung Düsseldorf
Das Programm DAFIB besteht seit 2016 und bezuschusst die Begrünung privater und gewerblicher Flächen in Düsseldorf in den drei Kategorien Dachbegrünung, Fassadenbegrünung sowie Innenhofbegrünung mit Entsiegelung. Anträge werden seit dem 4. März 2025 ausschließlich über das städtische Förderportal eingereicht.
Hof- und Fassadenprogramm Moenchengladbach
Moenchengladbach unterstützt im Fördergebiet der Sozialen Stadt Gladbach und Westend die Entsiegelung von Flächen sowie Dach- und Fassadenbegrünungen über das Hof- und Fassadenprogramm. Die Förderung ist räumlich auf dieses Quartier begrenzt, die Abwicklung läuft über das Quartiersmanagement. Ausserhalb des Fördergebiets verweist die Stadt auf die Landesförderung Klimaanpassung.Unternehmen.NRW für kleine und mittlere Unternehmen sowie auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude, in der Begrünung als Umfeldmaßnahme anteilig anerkannt wird.
Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen Aachen
Der Ausschuss für Klima und Umwelt der Stadt Aachen hat am 14. Juni 2022 ein Programm zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung beschlossen, das private und gewerbliche Antragstellende mit Liegenschaften in Aachen unterstützt. Auch Hausgemeinschaften und Mieter konnten mit Zustimmung der Eigentümer eine Förderung erhalten, Eigenleistung war unter bestimmten Bedingungen förderfähig. Die Förderung ist aufgrund der Haushaltslage bis auf Weiteres ausgesetzt; neue Anträge sind derzeit nicht möglich.
Klimafreundliches Wohnen in Krefeld
Mit dem Programm Klimafreundliches Wohnen in Krefeld können Eigentümerinnen und Eigentümer Zuschüsse für verschiedene bauliche Maßnahmen beantragen, darunter Gründaecher und steckerfertige Solaranlagen. Das Programm ist in einen Topf für allgemeine und einen für soziale Förderung geteilt. Beide Toepfe sind derzeit ausgeschöpft, das Budget der allgemeinen Förderung bereits seit dem 4. Dezember 2024. Anträge über das Online-Formular sind daher nicht mehr möglich; Batteriespeicher im Zusammenhang mit Balkon-Photovoltaik werden nicht gefördert.
Was kommunale Förderung bei Natur und Umwelt bedeutet
Städte, Landkreise und Stadtwerke legen eigene Töpfe auf, meist klein, oft schnell ausgeschöpft und fast nie zentral gemeldet. Dafür fördern sie regelmäßig Dinge, die in keinem Landes- und keinem Bundesprogramm vorkommen, und die Wege sind kurz.
- Wo der Antrag landet
- Über die Stadt oder den Landkreis, häufig über ein Fachamt, oder direkt über den örtlichen Energieversorger. Ein zentrales Portal gibt es nicht, oft reicht ein Formular oder ein Anruf.
- Woran du sie erkennst
- An der Region: steht dort ein Ortsname statt eines Landes, ist es kommunal. Im Träger stehen dann eine Stadt, ein Landkreis oder Stadtwerke.
- Der häufigste Irrtum
- Diese Ebene ganz zu überspringen, weil die Beträge klein wirken. Kommunale Zuschüsse lassen sich oft mit Bund und Land kombinieren und sind der Teil, den fast alle liegen lassen.
Häufige Fragen zu Natur und Umwelt auf Ebene Kommune
- Warum finde ich kommunale Programme so schlecht?
- Weil sie selten in eine zentrale Datenbank gemeldet werden und sich häufig ändern. Auch unser Verzeichnis kennt nur, was öffentlich dokumentiert ist. Der zuverlässigste Weg bleibt der direkte Anruf bei Stadt und Stadtwerken.
- Kann ich kommunale Förderung mit Bundesförderung kombinieren?
- Oft ja, das ist sogar der Regelfall. Aber dieselben Kosten dürfen nicht zweimal gefördert werden, und manche Bundesprogramme rechnen kommunale Zuschüsse gegen. Prüfe in beiden Richtlinien den Abschnitt zur Kumulierung.
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