Förderprogramme für Kultur in Berlin auf Ebene Land
Alle Programme für Kultur auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
13 Programme gefunden
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- Heizung225
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- Dämmung82
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- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
VC Fonds Berlin (IBB Ventures)
Beteiligungskapital für junge Berliner Technologie- und Kreativunternehmen. Ersteinstiege liegen in der Regel zwischen 200.000 Euro und 1 Million Euro, in Folgerunden sind bis zu 4 Millionen Euro Gesamtinvestment möglich. Schwerpunkte sind Creative Industries, Digital Business, Life Science, Industrial Technologies und IKT.
Zwischenfinanzierung von Filmproduktionen
Zwischenfinanzierungskredit von in der Regel 100.000 Euro bis 3,75 Millionen Euro für Filmproduktionen. Der Zins ist risikoadjustiert und für die gesamte Laufzeit fest, bei Avalen fallen Avalprovisionen an.
Präsentationen zeitgenössischer Bildender Kunst des Landes Berlin
Projektförderung des Landes Berlin für Ausstellungen, Praesentationen und Kataloge zeitgenoessischer bildender Kunst. Die Förderhöhe beträgt für Einzelkatalogprojekte höchstens 25.000 Euro, für Einzelprojekte höchstens 35.000 Euro und für Gruppenprojekte höchstens 55.000 Euro. Anträge laufen über das Antragscenter der Berliner Kulturverwaltung, die Antragsfristen stehen im Fristenkalender der Senatsverwaltung.
Projektfonds Zeitgeschichte und Erinnerungskultur
Projektförderung von 5.000 bis 40.000 Euro für Vorhaben zur Berliner Zeitgeschichte und Erinnerungskultur. Der Höchstbetrag wird nur in Ausnahmefaellen gewährt. Die Projekte müssen im Förderjahr in Berlin öffentlich sichtbar sein.
Hannah-Höch-Preis des Landes Berlin
Auszeichnung des Landes Berlin für ein herausragendes künstlerisches Lebenswerk in der bildenden Kunst. Der Etat beträgt insgesamt 80.000 Euro: 25.000 Euro gehen als Preisgeld an die ausgezeichnete Person, weitere 55.000 Euro fliessen in ein künstlerisches Projekt oder eine Ausstellung samt Katalog. Die Umsetzung erfolgt nach Möglichkeit über die Berlinische Galerie, die Stiftung Stadtmuseum, das Kupferstichkabinett oder den Neuen Berliner Kunstverein.
Arbeitsstipendium Bildende Kunst des Landes Berlin
Arbeitsstipendien für professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler sowie festgefuegte künstlerische Gruppen der bildenden Kuenste mit Wohnsitz in Berlin. Die Stipendien sind mit 16.000 Euro für acht Monate oder 24.000 Euro für zwölf Monate dotiert und werden in monatlichen Raten von 2.000 Euro ausgezahlt. Zum Stipendium gehoert außerdem eine Praesentation in einem Berliner Kunstverein. Vergabekriterien sind Qualität, Gestaltungskraft und Kontinuität der bisherigen künstlerischen Arbeit.
Arbeitsraumprogramm Berlin
Zentrales Förderprogramm des Landes Berlin für künstlerische Arbeitsräume seit 1993. Räume werden zentral angemietet und zu bezahlbaren Mieten an professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler untervermietet, das Land trägt die Differenz. Weitere Instrumente sind Landesbürgschaft Arbeitsraum, Ankauf von Liegenschaften und Zwischennutzungen.
Arbeitsraumprogramm des Landes Berlin (Atelierförderung)
Zentrales Raumsicherungsprogramm Berlins, 1993 als Atelieranmietprogramm gestartet. Das Land mietet Räume zentral an und untervermietet sie zu bezahlbaren Mieten an professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler, die Differenz zwischen realen Raumkosten und Miete trägt das Land als Förderdelta. Gefördert werden Ateliers und Studios der bildenden Kunst, Proberäume aller Musikrichtungen, Räume der darstellenden Kuenste und des Tanzes, Schreibplätze und Projekträume. Spartenspezifische Vergabebeiraete entscheiden über die Vergabe.
Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung
Das Land Berlin fördert Projekte der kulturellen Bildung, in denen Kinder und Jugendliche künstlerisch arbeiten. Träger sind Kultureinrichtungen, Vereine und Kunstschaffende, häufig in Kooperation mit Schulen und Kitas. Gefördert werden nur Vorhaben ohne Gewinnerzielungsabsicht. Beträge und Fristen richten sich nach der jeweiligen Ausschreibung.
Denkmalförderung Berlin
Das Landesdenkmalamt Berlin fördert unter bestimmten Voraussetzungen die Erhaltung, Instandsetzung und Restaurierung von Denkmalen. Die Zuschüsse sind darauf ausgerichtet, den denkmalbedingten Mehraufwand auszugleichen. Zuständig ist das Referat Bau- und Kunstdenkmalpflege, das Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer zu den individuellen Fördermöglichkeiten beraet. Zusätzlich fördert das Landesdenkmalamt bürgerschaftliches Engagement in der Denkmalpflege durch Austausch, Beratung und finanzielle Unterstützung. Weitere öffentliche Einrichtungen und Stiftungen gewähren ergänzend Zuschüsse zu Denkmalsanierungen.
Hauptstadtkulturfonds
Der Hauptstadtkulturfonds fördert herausragende Kulturprojekte mit überregionaler Ausstrahlung in Berlin. Er wird aus Bundesmitteln gespeist und über die Berliner Kulturverwaltung abgewickelt. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger und Kunstschaffende mit Projekten in Berlin. Beträge und Einreichfristen legt die jeweilige Ausschreibung fest.
Landesbürgschaften für künstlerische Arbeitsräume
Bürgschaften für Kredite zum Erwerb oder Neubau künstlerischer Arbeitsräume zur Eigennutzung. Dazu zählen Ateliers, Uebungsräume für die Darstellenden Kuenste und Theatergruppen, Musikuebungsräume und Bueros für Schriftstellerinnen und Schriftsteller. Eine Bürgschaftsquote oder Höchstsumme weist die IBB auf der Programmseite nicht aus.
Spartenoffene Projektförderung Kultur Berlin
Berlin fördert spartenoffene Kulturprojekte, die sich keiner einzelnen Kunstsparte zuordnen lassen. Gefördert werden grundsaetzlich nur gemeinnützige Projekte und Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht. Das Land stellt insgesamt rund 600 Millionen Euro jährlich für Kultur bereit, davon etwa fuenf Prozent für Einzel- und Projektförderungen. Konkrete Beträge und Fristen stehen in der jeweiligen Ausschreibung.
Was Landesförderung bei Kultur bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Kultur auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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