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Förderung als Zuschuss für Kultur auf Ebene Land

Alle Programme für Kultur auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

102 Programme gefunden

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LandZuschuss

Präsentationen zeitgenössischer Bildender Kunst des Landes Berlin

Projektförderung des Landes Berlin für Ausstellungen, Praesentationen und Kataloge zeitgenoessischer bildender Kunst. Die Förderhöhe beträgt für Einzelkatalogprojekte höchstens 25.000 Euro, für Einzelprojekte höchstens 35.000 Euro und für Gruppenprojekte höchstens 55.000 Euro. Anträge laufen über das Antragscenter der Berliner Kulturverwaltung, die Antragsfristen stehen im Fristenkalender der Senatsverwaltung.

bis 55.000 Euro
Berlin
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Berlin
LandZuschuss

Arbeitsstipendium Bildende Kunst des Landes Berlin

Arbeitsstipendien für professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler sowie festgefuegte künstlerische Gruppen der bildenden Kuenste mit Wohnsitz in Berlin. Die Stipendien sind mit 16.000 Euro für acht Monate oder 24.000 Euro für zwölf Monate dotiert und werden in monatlichen Raten von 2.000 Euro ausgezahlt. Zum Stipendium gehoert außerdem eine Praesentation in einem Berliner Kunstverein. Vergabekriterien sind Qualität, Gestaltungskraft und Kontinuität der bisherigen künstlerischen Arbeit.

16.000 Euro bis 24.000 Euro
Berlin
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Berlin
LandZuschuss

Webvideo Stipendium NRW im Creator College NRW

Im Creator College NRW werden neun Creators oder Creator-Teams am Standort Nordrhein-Westfalen mit einem Bootcamp, mehreren Aufbauseminaren und einem Stipendium der Film- und Medienstiftung NRW von 6.000 Euro je Projekt unterstützt. Erfolgreiche Webvideo-Creators und Gastdozentinnen aus der Branche begleiten als Mentorinnen und Mentoren. Die Plätze sind limitiert, die Förderung ist an die Teilnahme am Bootcamp und an allen fuenf Terminen der Aufbauphase gebunden.

bis 6.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Film- und Medienstiftung NRW GmbH
LandZuschuss

Gerd Ruge Stipendium für Dokumentarfilm

Bundesweit ausgeschriebene Entwicklungsförderung für junge Dokumentarfilmerinnen und Dokumentarfilmer, die Projekte mit hoher gesellschaftlicher Relevanz, journalistischer Praezision und internationaler Perspektive entwickeln. Das Stipendium richtet sich an Stoffe, deren intensiver Rechercheaufwand, investigativer Charakter oder Auslandsbezug eine unabhängige, vertiefte Entwicklungsphase erfordern. Studierende und Produktionsfirmen sind ausgeschlossen, für das erste Projekt nach dem Studienabschluss kann das Stipendium beantragt werden.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Film- und Medienstiftung NRW GmbH
LandZuschuss

cast & cut – Stipendien für Kurzfilmer:innen

Zwei Kurzfilmstipendien pro Jahr für jeweils ein halbes Jahr in Hannover. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten von der Stiftung Kulturregion Hannover monatlich 1.000 Euro und einen Projektkostenzuschuss von 10.000 Euro, die nordmedia stattet jedes Stipendium mit weiteren 10.000 Euro Projektkostenzuschuss aus. Dazu kommt ein mietfreies moebliertes Appartement in der Villa Minimo. Das Stipendium steht Filmschaffenden aus dem gesamten Bundesgebiet offen.

Höhe je nach Vorhaben
Niedersachsen, Hannover
nordmedia – Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH und Stiftung Kulturregion Hannover
LandZuschuss

Pilotprogramm der Mitteldeutschen Medienförderung (Nachwuchsförderung)

Nachwuchsprogramm der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: Mitteldeutsche Kreative realisieren Microbudget-Filme, werden von erfahrenen Tutorinnen und Tutoren betreut und erhalten bis zu 250.000 Euro Zuschuss. Ergänzend bietet die MDM mit dem Fifty-Fifty-Programm und dem Fokus-Programm weitere Nachwuchsschienen sowie Zuschüsse für Aus- und Weiterbildung mitteldeutscher Filmschaffender und für die Praesentation von Filmen auf wichtigen Festivals.

bis 250.000 Euro
Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Mitteldeutsche Medienförderung GmbH (MDM)
LandZuschuss

Games-Förderung des FilmFernsehFonds Bayern

Dreistufige Computerspieleförderung des Freistaats Bayern. Die Konzeptentwicklung über vier Monate wird mit bis zu 30.000 Euro für Nachwuchsstudios und bis zu 40.000 Euro für erfahrene Studios gefördert. Für den Prototyp gibt es bis zu 200.000 Euro als Zuschuss bei bis zu 80 Prozent Förderanteil oder bis zu 350.000 Euro als bedingt rückzahlbares zinsloses Darlehen bei bis zu 70 Prozent. Die Produktion wird mit bis zu 500.000 Euro und höchstens 50 Prozent des Gesamtbudgets als bedingt rückzahlbares zinsloses Darlehen unterstützt, bei Erst- und Zweitprojekten bis zu 70 Prozent und höchstens 250.000 Euro.

bis 80 Prozent, maximal 500.000 Euro
Bayern
FilmFernsehFonds Bayern GmbH
LandZuschuss

Denkmalförderung Berlin

Das Landesdenkmalamt Berlin fördert unter bestimmten Voraussetzungen die Erhaltung, Instandsetzung und Restaurierung von Denkmalen. Die Zuschüsse sind darauf ausgerichtet, den denkmalbedingten Mehraufwand auszugleichen. Zuständig ist das Referat Bau- und Kunstdenkmalpflege, das Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer zu den individuellen Fördermöglichkeiten beraet. Zusätzlich fördert das Landesdenkmalamt bürgerschaftliches Engagement in der Denkmalpflege durch Austausch, Beratung und finanzielle Unterstützung. Weitere öffentliche Einrichtungen und Stiftungen gewähren ergänzend Zuschüsse zu Denkmalsanierungen.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
Landesdenkmalamt Berlin
LandZuschuss

Denkmalförderung Thüringen

Landesförderung für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturdenkmalen in Thüringen. Gefördert werden unter anderem Kirchenorgeln, Fassaden und Fachwerk, Daecher, Fenster und Verglasungen sowie Kunstobjekte. Zu den Zuwendungsempfängern gehoeren Kirchengemeinden und Kirchenverbände, private Eigentümer historischer Gebäude, Städte und Gemeinden, Stiftungen sowie Vereine und Verbände. Die veröffentlichten Zuwendungen ab 2025 reichen von 1.000 Euro bis 350.000 Euro; die höchste Einzelförderung entfiel auf den zweiten Bauabschnitt der Turmhaubensanierung der evangelischen Kirchengemeinde Bad Langensalza. Antragsfristen und Verfahrensdetails erfragt man beim Landesamt.

Höhe je nach Vorhaben
Thüringen
Thueringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archaeologie
LandZuschuss

Städtebauförderung Sachsen

Landesumsetzung der Bund-Länder-Städtebauförderung in Sachsen mit den Programmen Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt sowie Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern. Gefördert wird nicht das Einzelprojekt, sondern ein aufeinander abgestimmtes Buendel von Maßnahmen in einem festgelegten Gebiet. Bund und Land tragen je 50 Prozent der Programmmittel und übernehmen damit in der Regel zwei Drittel der förderfähigen Kosten, während die Kommune ein Drittel trägt. Seit 1991 wurden rund 6,2 Milliarden Euro eingesetzt. Rechtsgrundlagen sind Artikel 104b Grundgesetz und die Paragrafen 164a und 164b BauGB.

bis 67 Prozent der Kosten
Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung, Bewilligung über die Sächsische Aufbaubank
LandZuschuss

Zuwendungen aus Denkmalpflegemitteln Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz vergibt direkte Zuschüsse zur Erhaltung privater Kulturdenkmäler aus Denkmalpflegemitteln. Die Antragsfrist ist der 31. Oktober eines jeden Jahres. Erforderlich sind ein Zuwendungsantrag, eine Eigentümererklärung sowie eine Übersicht der nicht zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Landesdenkmalpflege beraet Eigentümer zu Erhaltungsmöglichkeiten und den notwendigen Schritten. Ergänzend stellt die Landesdenkmalpflege Bescheinigungen für die steuerliche Geltendmachung von Instandsetzungsmaßnahmen aus; massgeblich sind die Bescheinigungsrichtlinien mit Stand vom 23. Dezember 2019. Konkrete Zuschusshöhen werden nicht pauschal veröffentlicht.

Höhe je nach Vorhaben
Rheinland-Pfalz
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Landesdenkmalpflege
LandZuschuss

Denkmalförderung Niedersachsen

Landesförderung für die Erhaltung von Kulturdenkmalen in Niedersachsen. Die Regelförderung beträgt bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, in der Regel höchstens 30.000 Euro je Maßnahme und Jahr. Die Mindestfördersumme liegt bei 3.000 Euro für Private und bei 25.000 Euro für Gebietskörperschaften. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, juristische Personen des Privatrechts, kommunale Gebietskörperschaften und Kirchen. Die Antragstichtage 2026 sind der 28. Februar und der 31. Juli, wobei zwei Drittel der Mittel auf den ersten und ein Drittel auf den zweiten Termin entfallen. Der Antrag läuft online über das NAVO-Portal.

bis 30 Prozent, maximal 30.000 Euro
Niedersachsen
Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege (NLD)
LandZuschuss

Landes-Denkmalförderprogramm Nordrhein-Westfalen

Jährliches Landesprogramm für Denkmalschutz und Denkmalpflege in Nordrhein-Westfalen mit einem Volumen von rund 16,1 Millionen Euro im Jahr 2026. Davon entfallen 13,1 Millionen Euro auf 212 Einzelvorhaben und 3 Millionen Euro auf eine Pauschalförderung von je 7.500 Euro an alle 396 Städte und Gemeinden. Gefördert werden Kommunen, private Denkmaleigentümer, Kirchengemeinden und Vereine bei Restaurierungs- und Sicherungsmaßnahmen. Die Einzelförderungen 2026 reichen von 12.750 Euro bis 350.000 Euro. Die Antragstellung erfolgt seit 2026 über ein durchgaengig digitales Verfahren.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
LandZuschuss

Denkmalförderung des Landes Baden-Württemberg

Landesprogramm für Eigentümer und Unterhaltspflichtige eingetragener Kulturdenkmale in Baden-Württemberg. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent für private Antragsteller und bis zu 33,3 Prozent für Kommunen, Landkreise und Kirchen. Die Bagatellgrenze liegt bei 3.000 Euro förderfähiger Kosten für Private und bei 30.000 Euro für öffentliche und kirchliche Träger. Im Jahr 2024 wurden rund 15,42 Millionen Euro auf 249 Vorhaben verteilt, davon 58 Prozent auf private, 29 Prozent auf kirchliche und 13 Prozent auf kommunale Maßnahmen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

bis 50 Prozent der Kosten
Baden-Württemberg
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspraesidium Stuttgart
LandZuschuss

Zuschüsse des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege bei Baudenkmälern

Landesmittel für die Erhaltung, Sicherung und Restaurierung von Baudenkmälern in Bayern. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Kommunen und Kirchen; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Gefördert werden die denkmalpflegerischen Mehrkosten, die über den Schwellenwerten von 5.000 Euro für Privatpersonen und 10.000 Euro für Kommunen liegen müssen. Das Verfahren ist zweistufig: zunächst Kontakt mit der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises oder der Stadt, danach Einreichung des Förderantrags über diese Behörde. Anträge dürfen nicht direkt an das Landesamt gesendet werden, und die Maßnahme darf noch nicht begonnen sein.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (BLfD)
LandZuschuss

Entschaedigungsfonds Denkmalpflege Bayern

Sondervermögen des Freistaats Bayern, das je zur Haelfte vom Land und von den Kommunen gespeist wird und derzeit jährlich 32 Millionen Euro für die Denkmalpflege bereitstellt. Gefördert werden vorrangig umfangreiche Maßnahmen an Denkmälern von überregionaler Bedeutung und akuter Gefaehrdung, darunter Wohngebäude, Kirchen, Schloesser, Industriebauten und Freizeitanlagen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, als Darlehen oder in Kombination. Voraussetzung ist, dass dem Eigentümer die volle Übernahme der Instandsetzungskosten wirtschaftlich nicht zumutbar ist; dies wird individuell geprüft. Anträge laufen über die untere Denkmalschutzbehörde.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, fachliche Betreuung durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege
LandZuschuss

Förderung der Gedenkstättenarbeit in Mecklenburg-Vorpommern

Die Landeszentrale Mecklenburg-Vorpommern fördert Gedenkstättenarbeit sowie Investitionen in Gedenkstätten. Es geht um die Auseinandersetzung mit Krieg, Gewaltherrschaft und politischem Unrecht im Land. Antragsberechtigt sind Träger von Gedenkstätten und Erinnerungsorten. Zu Förderhöhe und Fristen gibt die Landeszentrale im Einzelfall Auskunft.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern
LandZuschuss

Förderung der Erinnerungskultur durch die Landeszentrale NRW

Nordrhein-Westfalen fördert Gedenkstätten und NS-Erinnerungsorte im Land über die Landeszentrale für politische Bildung. Gefördert werden Projekte an den Gedenkstätten sowie Vorhaben von besonderer regionaler Bedeutung zur Aufarbeitung der NS-Zeit. Leitender Grundsatz ist, lokale Verantwortung und Engagement zu stärken statt zentral zu steuern. Wichtigster Partner ist der Arbeitskreis der NS-Gedenkstätten und Erinnerungsorte in NRW.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen
LandZuschuss

Kulturförderung Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein fördert Kultur von Bibliotheken über Museen und Ausstellungen bis zu Theatern, Konzerten und Großveranstaltungen. Zuständig sind das Bildungs- und Wissenschaftsministerium sowie die Staatskanzlei. Eigene Förderlinien bestehen unter anderem für Archaeologie und Denkmalschutz, Archive und Bibliotheken, Gedenkstätten sowie für nationale Minderheiten und die niederdeutsche Sprache. Konkrete Beträge und Fristen stehen in den jeweiligen Förderrichtlinien.

Höhe je nach Vorhaben
Schleswig-Holstein
Ministerium für Allgemeine Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
LandZuschuss

Kleinprojektefonds Kunst und Kultur Sachsen

Der Kleinprojektefonds ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Förderung von Kunst- und Kulturprojekten mit bis zu 5.000 Euro, in Ausnahmefaellen bis zu 10.000 Euro. Ein Schwerpunkt liegt auf dem ländlichen Raum. Es gibt keine festen Antragsfristen. Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen und Kunstschaffende in Sachsen.

bis 5.000 Euro
Sachsen
Freistaat Sachsen, Sächsisches Staatsministerium für Kultur und Tourismus
LandZuschuss

Kulturraumförderung nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz

Sachsen finanziert Kultur über das bundesweit einmalige Kulturraumgesetz: Landkreise und kreisfreie Städte bilden Kulturräume, die Landesmittel gemeinsam mit kommunalen Mitteln auf Theater, Museen, Bibliotheken, Musikschulen und freie Träger verteilen. Anträge stellen Kultureinrichtungen und Träger bei ihrem jeweiligen Kulturraum, nicht direkt beim Land. Sachsen gibt pro Kopf 237,38 Euro für Kunst und Kultur aus. Die konkreten Fristen legt jeder Kulturraum selbst fest.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen
Freistaat Sachsen, Sächsisches Staatsministerium für Kultur und Tourismus
LandZuschuss

Heimat-Förderprogramm Nordrhein-Westfalen

Mit dem Heimat-Förderprogramm unterstützt Nordrhein-Westfalen ehrenamtliches Engagement für die Identität vor Ort. Das Programm besteht aus mehreren Bausteinen für kleine Projekte, Preise, Bauvorhaben und größere Vorhaben. Antragsberechtigt sind je nach Baustein Vereine, Initiativen und Kommunen im Land. Die konkreten Beträge und Fristen stehen in den Förderrichtlinien der einzelnen Bausteine.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW
LandZuschuss

Landeskulturförderung Niedersachsen

Niedersachsen fördert Kulturprojekte über ein zentrales Antragsverfahren des Wissenschafts- und Kulturministeriums. Anträge werden digital über das Online-Antragsverfahren des MWK gestellt. Ergänzend gibt es die regionale Kulturförderung über die Landschaften und Landschaftsverbände sowie EFRE-Mittel im Kulturbereich. Konkrete Beträge und Fristen richten sich nach dem jeweiligen Förderbereich.

Höhe je nach Vorhaben
Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
LandZuschuss

Künstlerstipendien Mecklenburg-Vorpommern

Das Land vergibt Stipendien für Aufenthalte, Arbeitsvorhaben und Reisen in bildender Kunst, darstellender Kunst, Musik, Literatur und interdisziplinaeren Feldern. Ergänzend gibt es das Nachwuchskünstlerförderwerk für besonders begabte junge Menschen. Antragsberechtigt sind Kunstschaffende mit Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern. Die Höhe der Stipendien ist auf der Übersichtsseite nicht beziffert.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten M-V

Was Landesförderung bei Kultur bedeutet

Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.

Wo der Antrag landet
Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
Woran du sie erkennst
Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
Der häufigste Irrtum
Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.

Häufige Fragen zu Kultur auf Ebene Land

Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.

Mehr zu Kultur

Eine Liste zeigt alles zu Kultur. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.