Förderung als Zuschuss für Kultur auf Ebene Bund
Alle Programme für Kultur auf Ebene Bund. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes
Mit den Denkmalschutz-Sonderprogrammen finanziert der Bund die Restaurierung national bedeutsamer Denkmale und historischer Orgeln. Seit 2009 sind rund 547 Millionen Euro geflossen. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, der Rest muss von Land, Kommune, Träger oder Dritten kommen. Für das 14. Programm sind keine Anträge mehr möglich, der Haushaltsausschuss hat für eine neue Runde 2026 rund 50 Millionen Euro bereitgestellt.
Förderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz gibt Zuschüsse für die Instandsetzung gefaehrdeter Baudenkmale in privatem, kirchlichem und vereinsgetragenem Eigentum. Vor der Antragstellung ist ein Gespraech mit der zuständigen Regionalbetreuung Pflicht. Der Antrag braucht unter anderem eine denkmalfachliche Stellungnahme der Landesdenkmalpflege, eine gewerkeweise Kostenaufstellung und einen Finanzierungsplan. Anträge sind jährlich bis zum 31. August einzureichen, bei Katastrophenschäden ganzjährig.
GLOBAL VILLAGE KIDS
GLOBAL VILLAGE KIDS fördert künstlerische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen von 3 bis 18 Jahren, besonders mit Gruppen in schwierigen Lebenslagen. Der Förderrahmen liegt zwischen 5.000 und 40.000 Euro. Voraussetzung ist ein Verbund aus mindestens drei Partnern. Die Antragsfrist ist der 1. Oktober 2026.
Wiederaufnahmeförderung Freie Darstellende Kuenste
Die Wiederaufnahmeförderung finanziert die Wiederaufnahme oder künstlerische Überarbeitung bereits geförderter Produktionen der freien darstellenden Kuenste. Der Förderrahmen liegt zwischen 10.000 und 25.000 Euro. Damit sollen Arbeiten laenger im Repertoire bleiben statt nach wenigen Aufführungen zu verschwinden. Die Antragsfrist ist der 12. Oktober 2026.
Produktionsförderung Freie Darstellende Kuenste
Die Produktionsförderung des Fonds Darstellende Kuenste unterstützt neue Produktionen professioneller freischaffender Künstlerinnen und Künstler mit 15.000 bis 50.000 Euro. Vorausgesetzt wird eine Kofinanzierung von 50 Prozent aus öffentlichen Mitteln. Der Fonds wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien getragen. Die Antragsfrist ist der 15. September 2026.
Musikfonds Stipendium Kuenstliche Intelligenz
Der Musikfonds vergibt zehn Stipendien an professionelle freiberufliche Musikschaffende, die sich künstlerisch mit Kuenstlicher Intelligenz auseinandersetzen. Das Stipendium schafft Zeit für Recherche und Erprobung statt für ein fertiges Produkt. Die Bewerbungsfrist lief vom 1. bis 30. Juni 2026. Die Höhe des einzelnen Stipendiums ist in der Programmuebersicht nicht beziffert.
Musikfonds Ensembleförderung
Die Ensembleförderung des Musikfonds unterstützt professionelle Ensembles mit mindestens fuenf Mitgliedern über einen laengeren Zeitraum. Die Förderung beträgt bis zu 50.000 Euro jährlich für maximal zwei Jahre. Ziel ist es, kontinuierliche Ensemblearbeit statt einzelner Projekte zu ermöglichen. Die Ausschreibung erfolgt rundenweise.
Outer Ear - partizipative Musikprojekte
Outer Ear ist ein Sonderprogramm des Musikfonds für partizipative Musikprojekte mit experimentellem Charakter. Gefördert werden Vorhaben, die Menschen ohne professionellen Musikhintergrund künstlerisch einbinden. Antragsfenster 2026 sind der 1. bis 30. April und der 1. bis 30. Oktober. Eine maximale Fördersumme wird in der Programmuebersicht nicht genannt.
Musikfonds Projektförderung bis 3.000 Euro
Die kleine Projektförderung des Musikfonds vergibt bis zu 3.000 Euro für Musikprojekte mit Schwerpunkt im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen. Das Verfahren ist bewusst schlank gehalten, es gibt mehrere Fristen pro Jahr. Eine Kofinanzierung von mindestens zehn Prozent ist erforderlich. Antragsfristen 2026 sind der 29. Mai, der 31. August und der 30. November, jeweils 18:00 Uhr.
Musikfonds Projektförderung bis 50.000 Euro
Der Musikfonds fördert Projekte der zeitgenoessischen Musik aller Genres mit bis zu 50.000 Euro. Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Musikschaffende sowie Ensembles und Veranstalter. Es wird eine Kofinanzierung von mindestens zehn Prozent verlangt. Die Antragsfrist für die nächste Runde läuft vom 1. bis 30. September 2026, 18:00 Uhr.
Cultural Bridge - deutsch-britische Kooperationen
Cultural Bridge fördert Kooperationen zwischen soziokulturellen Akteuren aus Deutschland und dem Vereinigten Koenigreich. Ziel ist der Austausch über gemeinschaftsbasierte Kulturarbeit zwischen beiden Ländern. Das Programm wird vom Fonds Soziokultur gemeinsam mit britischen Partnern getragen. Konkrete Förderbeträge sind auf der Programmuebersicht nicht ausgewiesen.
Projektförderung Soziokultur
Der Fonds Soziokultur fördert zeitlich befristete soziokulturelle Projekte, die Menschen vor Ort aktiv in Konzeption und Durchführung einbeziehen. Träger sind soziokulturelle Zentren, Vereine und Initiativen aus ganz Deutschland. Der Fonds wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finanziert. Die nächste Antragsphase läuft vom 2. Oktober bis 2. November 2026.
Zero - klimaneutrale Kunstprojekte
Zero ist ein Programm der Kulturstiftung des Bundes für klimaneutral produzierte Kunstprojekte. Kultureinrichtungen erproben darin, wie sich künstlerische Arbeit ohne zusätzliche Treibhausgasemissionen umsetzen laesst. Das Programm läuft aktuell weiter. Konkrete Förderbeträge sind auf der Programmuebersicht nicht ausgewiesen.
Tanzland - Gastspielförderung der Kulturstiftung des Bundes
Tanzland fördert Kooperationen zwischen Tanzensembles und regionalen Spielstätten, damit zeitgenoessischer Tanz auch ausserhalb der Metropolen gezeigt wird. Gefördert werden mehrjährige Gastspielpartnerschaften samt begleitender Vermittlungsarbeit. Das Programm zählt zu den laufenden Förderprogrammen der Kulturstiftung des Bundes. Förderbeträge sind auf der Programmuebersicht nicht beziffert.
LOKAL - Partnerschaftsprogramm der Kulturstiftung des Bundes
LOKAL ist ein Partnerschaftsprogramm der Kulturstiftung des Bundes für Kulturakteure in kleineren Städten und ländlich gepraegten Regionen. Gefördert werden langfristig angelegte Kooperationen zwischen Kultureinrichtungen und lokalen Partnern, die das kulturelle Angebot vor Ort dauerhaft stärken. Das Programm gehoert zu den laufenden Förderprogrammen der Stiftung. Konkrete Förderbeträge werden auf der Programmuebersicht nicht ausgewiesen.
Radnetz Deutschland
Der Bund fördert die qualitative Verbesserung und Bekanntheit der D-Routen, also des rund 12.000 Kilometer langen Netzes der Radfernwege. Gefördert werden unter anderem Verbreiterungen, Neubauabschnitte, Sicherheitsverbesserungen, Fahrradabstellanlagen und Rastplätze. Derzeit werden etwa 91 Projekte mit rund 49 Millionen Euro unterstützt. Einzelne Fördersaetze nennt das Ministerium auf der Programmseite nicht.
Städtebauförderung Lebendige Zentren
Programm der Städtebauförderung für die Belebung von Innenstädten und Ortskernen. Gefördert werden die Erhaltung und Modernisierung historischer Bausubstanz, die Aktivierung von Leerstand im Handel, die Erneuerung von Straßen, Plätzen und Grünflächen sowie Quartiers- und Citymanagement. Das Programm buendelt die früheren Programme Städtebaulicher Denkmalschutz und Aktive Stadt- und Ortsteilzentren. Antragsberechtigt sind Kommunen, die Mittel fliessen über die Länder. Für 2021 hat der Bund 300 Millionen Euro für dieses Programm bereitgestellt; die aktuelle Jahressumme steht auf der abgerufenen Seite nicht.
U25 - Junge Kulturinitiativen
U25 richtet sich an junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die erste eigene Kulturprojekte auf die Beine stellen wollen. Gefördert werden experimentelle Vorhaben, die Menschen vor Ort einbinden und gesellschaftliche Themen mit kulturellen Mitteln bearbeiten. Das Programm senkt bewusst die Huerden gegenueber der regulaeren Projektförderung. Die nächste Antragsphase läuft vom 2. Oktober bis 2. November 2026.
Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes
Die Kulturstiftung des Bundes fördert spartenuebergreifend innovative Kulturprojekte mit internationaler Ausrichtung oder von gesamtstaatlicher Bedeutung. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, Vereine und fest organisierte Gruppen, nicht jedoch einzelne Künstlerinnen und Künstler. Die beantragte Fördersumme muss mindestens 50.000 Euro betragen. Bei Antragstellung müssen mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten als gesicherte Eigen- oder Drittmittel nachgewiesen sein.
Kultur macht stark - Buendnisse für Bildung
Kultur macht stark fördert ausserschulische kulturelle Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche mit erschwertem Bildungszugang. Die Mittel gehen an lokale Buendnisse aus mindestens drei Partnern aus Kultur, Bildung und Jugendarbeit und werden über bundesweite Programmpartner ausgereicht. Die aktuelle Förderrichtlinie läuft von 2023 bis 2027. Das Programm ist 2026 weiterhin aktiv.
Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)
Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit wenig Geld. Dazu gehören ein Schulbedarfszuschuss von 195 Euro pro Schuljahr, die Übernahme der tatsächlichen Kosten für das Mittagessen in Schule und Kita ohne den früheren Eigenanteil von 1 Euro pro Essen sowie 15 Euro monatlich für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, etwa im Sportverein oder in der Musikschule.
Amateurmusikfonds AMF4
Zentraler Bundesfonds für Amateurmusik mit drei Förderlinien: bis 3.000 Euro für Coachings und Zukunftswerkstätten, bis 7.000 Euro für lokale Ensembleprojekte und bis 40.000 Euro für überregionale Projekte. Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, also insbesondere Musikvereine, Chöre und Orchester. Mindestens 5 Prozent Eigenanteil sind erforderlich.
Allgemeine Projektförderung Soziokultur
Förderung zeitlich befristeter, partizipativer Kulturprojekte, bei denen Menschen aktiv an Konzeption und Umsetzung beteiligt sind. Die Projekte greifen gesellschaftspolitische oder soziale Themen mit kulturellen Mitteln auf. Freie Träger wie Initiativen und Vereine werden gegenüber öffentlichen Antragstellern bevorzugt.
Strukturförderung für den Journalismus des Bundes
Bundesprogramm zur Stärkung der Strukturen des unabhängigen Journalismus. Gefördert wurden Exilprogramme für verfolgte Journalisten, Schulungen für Sicherheitskräfte zu Presserechten, Beratung für von SLAPP-Klagen bedrohte Medienschaffende, Fortbildungen zu digitaler Sicherheit und Diversitätsprogramme. Journalistische Inhalte, einzelne Medien oder einzelne Medienschaffende waren ausdrücklich nicht förderfähig. Mindestantragssumme 200.000 Euro, Förderanteil höchstens 80 Prozent, in Ausnahmefaellen 100 Prozent. Das Programm läuft mit Abschluss der derzeit laufenden Projektförderungen aus.
Was Bundesförderung bei Kultur bedeutet
Der Bund fördert überall gleich. Ein Bundesprogramm gilt in Flensburg wie in Garmisch, ohne Rücksicht auf Bundesland oder Gemeinde. Das macht diese Ebene zur verlässlichsten von allen: die Bedingungen ändern sich nicht, wenn du umziehst, und die Richtlinien laufen meist über Jahre statt über Monate.
- Wo der Antrag landet
- Über eine Bundesstelle, in der Regel eine Förderbank oder ein Bundesamt. Die Anträge laufen fast immer über ein eigenes Onlineportal, und die Bearbeitung ist standardisiert.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger: steht dort ein Bundesamt, ein Bundesministerium oder eine bundesweite Förderbank, ist es diese Ebene. Im Feld Region steht dann meist nur Deutschland.
- Der häufigste Irrtum
- Zu glauben, der Bund sei die einzige Ebene. Er ist die größte, aber Land und Kommune legen regelmäßig etwas obendrauf, und genau das bleibt am häufigsten liegen.
Häufige Fragen zu Kultur auf Ebene Bund
- Gilt ein Bundesprogramm in jedem Bundesland?
- Ja. Bundesprogramme kennen keine Landesgrenze. Sie können aber an andere Bedingungen geknüpft sein, etwa an das Baujahr eines Gebäudes, an eine Betriebsgröße oder an einen technischen Standard.
- Kann ich Bundes- und Landesförderung zusammen bekommen?
- Häufig ja, aber nicht beliebig. Dieselben Kosten dürfen nicht zweimal gefördert werden, und viele Richtlinien nennen eine Obergrenze für die Summe aller öffentlichen Mittel. Was zusammengeht, steht in der Richtlinie unter Kumulierung.
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