Förderprogramme für Forschung in Brandenburg
Diese Programme fördern Forschung und sind in Brandenburg beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
232 Programme gefunden
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Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)
Vorwettbewerbliche, themenoffene Gemeinschaftsforschung für ganze Branchen und Technologiefelder. Antragsberechtigt sind industrielle Forschungsvereinigungen, Unternehmen bringen über diese ihre Projektideen ein und werden in die Projektsteuerung einbezogen. Gefördert werden Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung und Durchführbarkeitsstudien mit in der Regel bis zu 90 Prozent und maximal 275.000 Euro je Forschungseinrichtung.
exist Forschungstransfer
Zweistufige Förderung für technologieorientierte Ausgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit hohem technischem Risiko. In Förderphase I werden Personal, projektbezogene Sachausgaben von in der Regel bis zu 250.000 Euro und unternehmerisches Coaching für bis zu 18 Monate, in begründeten Faellen bis 36 Monate, gefördert. Förderphase II unterstützt das gegründete Unternehmen mit bis zu 180.000 Euro bei maximal 240.000 Euro förderfähigen Gesamtkosten und einer Förderquote von bis zu 75 Prozent.
EXIST-Forschungstransfer Förderphase I
Förderung besonders anspruchsvoller, forschungsbasierter DeepTech-Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Finanziert werden Gehälter für bis zu vier Vollzeitäquivalente, studentische Hilfskräfte, Aufträge an Dritte, Hardware, Software, Schutzrechte und unternehmerisches Coaching. Die Sachausgaben können in der Regel bis zu 250.000 Euro betragen, in gut begründeten Fällen auch mehr.
Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen (WIPANO)
Fördert die effiziente Nutzung geistigen Eigentums und den Transfer neuester Forschungsergebnisse in die Normung. Förderschwerpunkte sind Patentierung für Unternehmen, Normung für Unternehmen sowie Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung. Zuschüsse bis 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben und maximal 200.000 Euro je Verbundpartner und Projekt bei einer Laufzeit von höchstens 24 Monaten.
EXIST-Forschungstransfer
EXIST-Forschungstransfer unterstützt forschungsintensive Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in zwei Phasen. In Förderphase I werden Gehaelter für bis zu vier Vollzeitaequivalente im Projektteam finanziert, davon in der Regel bis zu drei wissenschaftliche und ein betriebswirtschaftliches Vollzeitaequivalent, dazu Sachausgaben von in der Regel bis zu 250.000 Euro. Die Förderdauer beträgt in der Regel bis zu 18 Monate, bei besonders anspruchsvollen Entwicklungsvorhaben bis zu 36 Monate. In Förderphase II können junge technologieorientierte Unternehmen bis zu 180.000 Euro erhalten, bei maximal förderfähigen Gesamtkosten von 240.000 Euro und einer Förderquote von bis zu 75 Prozent. Das Programm wird durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert.
EXIST-Forschungstransfer Förderphase II
Anschlussphase für junge technologieorientierte Unternehmen, die aus Förderphase I hervorgegangen sind. Die Förderung beträgt bis zu 180.000 Euro bei maximal förderfähigen Gesamtkosten von 240.000 Euro und einer Förderquote von bis zu 75 Prozent. Das Unternehmen muss einen Eigenanteil aufbringen.
Gründung innovativ 2022
Nicht rückzahlbarer Zuschuss aus dem EFRE für innovativ und sozial-innovativ ausgerichtete kleine Unternehmen in den ersten drei Jahren nach Gründung. Gefördert werden höchstens 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, der Zuschuss liegt zwischen 30.000 und 180.000 Euro je Fördertatbestand. Es gibt zwei Fördertatbestände: Innovationsimpuls für Investitionen, Beratung und neue Arbeitsplätze sowie Gründungsgehalt für geschäftsführende Personen, jeweils bis 50.000 Euro pro Person und Jahr für bis zu 24 Monate. Voraussetzung für den Antrag ist ein gemeinsamer Erstberatungstermin mit ILB und WFBB.
Gründung innovativ 2022 (Brandenburg)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben je Unternehmen für innovativ und sozial-innovativ ausgerichtete kleine Unternehmen in Brandenburg. Der Zuschuss liegt zwischen 30.000 und 180.000 Euro je Fördertatbestand. Fördertatbestand 1 Innovationsimpuls fördert Maschinen, Anlagen, technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen sowie Personalkosten neuer Arbeitsplätze, Fördertatbestand 2 Gründungsgehalt die Vergütung oder Privatentnahmen geschäftsführender Gesellschafter, jeweils bis 50.000 Euro pro Person und Jahr für bis zu 24 Monate.
ERC Proof of Concept Grant
Der ERC Proof of Concept Grant hilft, Ergebnisse aus einem laufenden oder kürzlich beendeten ERC-Projekt in Richtung Anwendung und Markt zu bringen. Im Call 2026 werden 150.000 Euro als Pauschalbetrag (lump sum) für 18 Monate gewährt.
ERC Proof of Concept Grant
Der Proof of Concept Grant hilft, Ergebnisse aus einem laufenden oder kuerzlich beendeten ERC-Projekt in Richtung Anwendung und Markt zu bringen. Gefördert wird eine Pauschale von 150.000 Euro für 18 Monate, etwa für Machbarkeitsprüfungen, Marktanalysen, Schutzrechte oder Verwertungsstrategien. Antragsberechtigt sind ausschließlich Principal Investigators eines ERC-Grants. Pro Aufruf ist ein Antrag möglich, pro Hauptprojekt höchstens drei Proof-of-Concept-Förderungen, bei Synergy Grants sechs.
EXIST-Gründungsstipendium
Zwölf Monate Stipendium für Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Forschende, die aus einer wissenschaftlichen Idee ein Startup entwickeln. Die Stipendien betragen 3.000 Euro pro Monat für Promovierte, 2.500 Euro für Hochschulabsolventen, 2.000 Euro für Gründende mit Berufsabschluss und 1.000 Euro für Studierende, dazu 150 Euro Kinderzuschlag je Kind und Monat. Hinzu kommen Sachmittel von 30.000 Euro für Teams beziehungsweise bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen sowie ein Coachingbudget von 5.000 Euro.
Brandenburgischer Innovationsgutschein 2025 (BIG)
Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie den Wissens- und Technologietransfer von KMU. Der Kleine BIG-Transfer fördert wissenschaftliche Einstiegsarbeiten mit bis zu 5.000 Euro bei 100 Prozent Vollfinanzierung, der Große BIG-Transfer mit bis zu 15.000 Euro bei 50 Prozent, und BIG-FuE fördert Forschungsprojekte mit bis zu 100.000 Euro bei 50 Prozent über 24 Monate.
EXIST Women
EXIST Women begleitet gründungsinteressierte Frauen aus Hochschulen bis zu zehn Monate lang mit Qualifizierungs- und Vernetzungsangeboten. Ein Teil der Teilnehmerinnen kann zusätzlich ein bis zu dreimonatiges Stipendium erhalten, die Kriterien dafuer legen die Hochschulen fest. Die monatliche Stipendienhöhe haengt vom Status ab: 1.000 Euro für Studentinnen, 2.000 Euro mit abgeschlossener Berufsausbildung, 2.500 Euro für Absolventinnen und 3.000 Euro für Promovierte. Je Kind kommen 150 Euro Kinderzuschlag pro Stipendienmonat hinzu. Das Programm wird durch den ESF Plus kofinanziert.
exist Gründungsstipendium
Zwölfmonatiges Stipendium für wissensbasierte Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Vorgründungsphase. Promovierte erhalten 3.000 Euro, Hochschulabsolventen 2.500 Euro, Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung 2.000 Euro und Studierende 1.000 Euro monatlich, jeweils zuzueglich 150 Euro Kinderzuschlag pro Kind und Monat. Hinzu kommen Sachmittel von bis zu 30.000 Euro für Teams bzw. 10.000 Euro für Einzelgründungen sowie 5.000 Euro Coachingbudget.
exist Gründungsstipendium (früher EXIST-Gründerstipendium)
Stipendium für Studierende, Absolventinnen, Absolventen und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und ausseruniversitaeren Forschungseinrichtungen, die ein innovatives Gründungsvorhaben verfolgen. Die monatlichen Saetze betragen 3.000 Euro für Promovierte, 2.500 Euro für Hochschulabsolventen, 2.000 Euro bei abgeschlossener Berufsausbildung und 1.000 Euro für Studierende, dazu 150 Euro pro Kind und Monat. Hinzu kommen Sachausgaben von 30.000 Euro für Teams beziehungsweise bis zu 10.000 Euro für Einzelgründer sowie 5.000 Euro Coachingbudget. Gefördert wird 12 Monate, das Team umfasst höchstens drei Personen, davon mindestens eine mit Hochschulabschluss. Der Antrag wird über die Hochschule oder Forschungseinrichtung gestellt.
Promotionsförderung der Friedrich-Ebert-Stiftung
Promovierende erhalten von der Friedrich-Ebert-Stiftung 1.650 Euro monatlich plus 100 Euro Forschungskostenpauschale. Familien- und Kinderbetreuungszuschlaege sind möglich. Die Stiftung bietet ein ideelles Programm mit Seminaren, Fachgruppen und einem Alumninetzwerk. Ein Solidaritätsfonds unterstützt zusätzlich internationale Promovierende, die wegen ihres Eintretens für demokratische Werte verfolgt werden.
Promotionsförderung der Hanns-Seidel-Stiftung
Promovierende erhalten von der Hanns-Seidel-Stiftung 1.650 Euro monatlich plus 100 Euro Forschungskostenpauschale. Familien- und Kinderbetreuungszuschüsse sowie Unterstützung für Forschungsaufenthalte im Ausland sind möglich. Das Stipendium laesst sich mit einer Viertelstelle an der Hochschule verbinden. Bewerbungen sind in zwei festen Phasen pro Jahr möglich.
Promotionsförderung der Konrad-Adenauer-Stiftung
Promovierende erhalten von der Konrad-Adenauer-Stiftung ein monatliches Stipendium von 1.650 Euro plus 100 Euro Forschungskostenpauschale. Familien- und Kinderbetreuungszuschlaege sind möglich. Die Stiftung begleitet Promovierende zusätzlich in Promotionskollegs und einem ideellen Programm. Voraussetzung sind eine überzeugende wissenschaftliche Arbeit, gesellschaftliches Engagement und die Bereitschaft, sich in das Netzwerk der Stiftung einzubringen.
Promotionsstipendium der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
Promovierende aller Fachrichtungen erhalten von der Friedrich-Naumann-Stiftung 1.650 Euro monatlich sowie eine Forschungskostenpauschale von 100 Euro. Weitere Zuschüsse etwa für Familie und Versicherung sind möglich. Die Stiftung erwartet exzellente wissenschaftliche Leistungen und ein Bekenntnis zu liberalen Grundwerten, eine Parteimitgliedschaft ist nicht noetig. Bewerbungen sind zweimal jährlich möglich.
Promotionsstipendium der Heinrich-Boell-Stiftung
Promovierende bekommen von der Heinrich-Boell-Stiftung 1.650 Euro monatlich plus 100 Euro Forschungskostenpauschale. Familien- und Kinderbetreuungszuschlaege sind möglich, ebenso Unterstützung für Forschungsaufenthalte im Ausland. Das Stipendium laesst sich mit einer Viertelstelle in Forschung oder Lehre kombinieren. Die Bewerbungsverfahren laufen zweimal jährlich.
Promotionsstipendium der Rosa-Luxemburg-Stiftung
Promovierende erhalten vom Studienwerk der Rosa-Luxemburg-Stiftung 1.650 Euro monatlich plus 100 Euro Forschungskostenpauschale. Familien- und Kinderbetreuungszuschlaege sind möglich, ebenso die Kombination mit einer Viertelstelle an der Hochschule. Ergänzend gibt es internationale Forschungskollegs und Betreuung durch Vertrauensdozentinnen und Vertrauensdozenten. Insgesamt hat das Studienwerk seit 1999 rund 3.800 Personen gefördert.
Projekte im Rahmen der Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft
Fördert Maßnahmen, die kleinen und mittleren Unternehmen und dem Handwerk helfen, ihre IT-Sicherheit zu verbessern. Gefördert werden die bundesweite Transferstelle Cybersicherheit, Einzel- und Verbundprojekte zur Sensibilisierung und Unterstützung von KMU sowie das Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren und Fokusprojekte zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz. Zuschüsse bis zu 90 Prozent, auf Ausgabenbasis bis zu 100 Prozent.
Interreg Europe
Interreg Europe ist das interregionale Programm der europäischen territorialen Zusammenarbeit und verfuegt über 394 Millionen Euro aus dem EFRE, knapp 90 Prozent davon für Kooperationsprojekte zwischen Regionen. Zielgruppe sind nationale, regionale und lokale Behörden, die ein regionalpolitisches Instrument verbessern wollen. Öffentliche Stellen erhalten bis zu 80 Prozent der Kosten erstattet, private gemeinnützige Organisationen 70 Prozent, norwegische Partner 50 Prozent. Neben Projekten steht die Policy Learning Platform mit Beratung, Matchmaking und Peer Reviews auch ohne Projektbeteiligung offen.
Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland (investive Modellvorhaben Radverkehr)
Der Bund fördert investive Modellvorhaben, die den Radverkehr in Deutschland innovativ verbessern, etwa neuartige Abstellanlagen oder Fahrradparktürme. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss von grundsätzlich maximal 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bei finanzschwachen Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept bis zu 90 Prozent. Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Über diese Richtlinie wurde unter anderem der vollautomatische Fahrradparkturm am Altstadtbahnhof Osnabrück mit rund 2,5 Millionen Euro finanziert.
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