Förderung als Zuschuss für Forschung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Forschung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Naturschutz (E+E)
Das E+E-Programm fördert Vorhaben, die neue Konzepte und Maßnahmen des Naturschutzes beispielhaft in der Praxis erproben und weiterentwickeln. Förderschwerpunkte sind Artenvielfalt und gefaehrdete Arten, Biotopschutz und Biotopvernetzung, naturschutzgerechte Regionalentwicklung, ökologische Stadterneuerung, gesellschaftliche Akzeptanz für Naturschutz sowie Klimaschutzmaßnahmen. Antragsteller sind regionale Träger, Kommunen und Naturschutzorganisationen, die wissenschaftliche Begleitung übernehmen in der Regel Hochschulen. Kontakt und Vorabstimmung laufen über die Förderkoordination des BfN.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung stärkt den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der EU. Die fuenf politischen Ziele sind ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa, ein grünerer und CO2-armer Wandel, bessere Vernetzung, ein sozialeres Europa sowie bürgernahe Entwicklung. Stärker entwickelte Regionen müssen mindestens 85 Prozent der Mittel auf die ersten beiden Ziele konzentrieren, alle Regionen mindestens 30 Prozent auf Klimaziele und 8 Prozent auf Stadtentwicklung. In Deutschland wird der EFRE in geteilter Mittelverwaltung über die Programme der Bundesländer umgesetzt, dort werden auch die Anträge gestellt.
Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT) und seine Wissens- und Innovationsgemeinschaften
Das EIT ist Teil der dritten Säule von Horizont Europa und verfuegt für 2021 bis 2027 über rund 3 Milliarden Euro. Es finanziert zehn Wissens- und Innovationsgemeinschaften, darunter Climate-KIC, EIT Digital, InnoEnergy, EIT Health, EIT RawMaterials, EIT Food, EIT Manufacturing, EIT Urban Mobility, EIT Culture and Creativity sowie EIT Water. Diese Gemeinschaften vergeben eigene Ausschreibungen für Innovationsprojekte, Gründungsprogramme und Bildungsangebote. Der Zugang läuft nicht über die Kommission, sondern direkt über die jeweilige KIC.
Evangelisches Studienwerk Villigst
Das Evangelische Studienwerk Villigst ist das Begabtenförderungswerk der evangelischen Kirchen in Deutschland und eines der dreizehn vom Bund geförderten Werke. Gefördert werden evangelische Studierende und Promovierende aller Faecher mit einem einkommensabhängigen Grundstipendium, einer Studienkostenpauschale und einem ideellen Programm aus Seminaren, Sommerakademien und Beratung. Ein eigener Schwerpunkt liegt auf Nachhaltigkeit, Friedensethik und gesellschaftlicher Verantwortung. Bewerbungen laufen direkt über Villigst.
F&E-Vorhaben in Unternehmen (EFRE Hessen)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss aus EFRE-Mitteln von maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und höchstens 500.000 Euro für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben hessischer Unternehmen mit dem Charakter industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung. Zuwendungsfähig sind Personalausgaben auf Basis von Standardeinheitskosten zuzüglich 15 Prozent Gemeinkostenpauschale, Materialien, Instrumente, Ausrüstungen sowie Auftragsforschung und Beratung.
FTI-Thüringen INVEST
Zuschuss für den Auf- und Ausbau von Innovationszentren, für Investitionen in Forschungsgeraete an wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen und für digitale Infrastruktur. Innovationszentren werden bei Geraeten mit bis zu 90 Prozent und bei Personalkosten mit bis zu 100 Prozent gefördert, WINAFO Invest mit maximal 90 Prozent, WINAFO Digital mit maximal 50 Prozent.
FTI-Thüringen PERSONEN
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Einstellung innovativen Personals, für Stipendien an Studierende und Promovierende sowie für den Aufbau von Nachwuchsforschergruppen. Innovatives Personal wird mit 2.000 Euro monatlich für bis zu 24 Monate gefördert, Studierendenstipendien mit 600 Euro für bis zu 24 Monate, Promotionsstipendien mit 1.200 Euro für bis zu 36 Monate.
FTI-Thüringen TECHNOLOGIE
Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Spezialisierungsfeldern der Thüringer Innovationsstrategie: industrielle Produktion, nachhaltige Mobilität, Gesundheit, nachhaltige Energie sowie IKT und Dienstleistungen. Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte sowie die Innovationsgutscheine InnoPrepare, InnoSecure und InnoCreate. Der Fördersatz reicht bis 80 Prozent bei kleinen Unternehmen in der industriellen Forschung.
Fischereiabgabe M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für Maßnahmen zur Förderung der Fischerei. Dazu zählen fischereiliche Forschungsvorhaben, ökologische und fischereiliche Gewässerverbesserungen, innovative Projekte, Maßnahmen der Fischereiordnung und -sicherheit, Erhaltung und Hege heimischer Fischbestände sowie Öffentlichkeitsarbeit und Absatzförderung.
Friedrich-Ebert-Stiftung Studienförderung
Die Friedrich-Ebert-Stiftung gehoert zu den dreizehn vom Bund geförderten Begabtenförderungswerken und steht der sozialdemokratischen Wertetradition nahe. Sie fördert Studierende und Promovierende, die sich für soziale Gerechtigkeit engagieren, und legt einen Schwerpunkt auf Bildungsaufsteigerinnen und Bildungsaufsteiger sowie Studierende mit Migrationsgeschichte. Neben dem einkommensabhängigen Grundstipendium und der Studienkostenpauschale gehoert ein umfangreiches Seminarprogramm zur ideellen Förderung. Bewerbungen erfolgen direkt bei der Stiftung.
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit Studienförderung
Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit ist eines der dreizehn vom Bund geförderten Begabtenförderungswerke und steht der liberalen Wertetradition nahe. Sie fördert Studierende und Promovierende, die Eigenverantwortung und bürgerschaftliches Engagement zeigen. Die Förderung besteht aus einem einkommensabhängigen Grundstipendium nach BAföG-Systematik, einer Studienkostenpauschale und einem Seminar- und Netzwerkprogramm zur liberalen politischen Bildung. Die Bewerbung läuft direkt über die Stiftung.
Förderfonds der Metropolregion Nordwest
Der Förderfonds der Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten unterstützt innovative regionale Kooperationsprojekte mit bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der Fonds wird jährlich mit mindestens 520.000 Euro gespeist, je zur Hälfte von Bremen und Niedersachsen. Aktueller Schwerpunkt ist die Energietransformation mit Wärmewende, Sektorkopplung, Wasserstoff und Fachkräftesicherung. Einzelbetriebliche Förderungen sind ausgeschlossen, eine frühe Beratung durch die Geschäftsstelle wird empfohlen.
Förderinitiative Quantencomputing
Zuschüsse und Beteiligungskapital für Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Startups im Bereich Quantencomputing. Gefördert werden Vorhaben, die das Potenzial von Quantenalgorithmen für wirtschaftliche Anwendungen etwa in Logistik, Biotechnologie oder Energiewirtschaft heben. Die Initiative wurde 2026 um 12 Millionen Euro zusätzliche Fördermittel für die nächsten vier Jahre erweitert.
Förderprogramm Elektrolyseure (ELY)
Zuschuss von bis zu 45 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal zehn Millionen Euro je Vorhaben (8,25 Millionen Euro für KMU), für den Bau neuer Elektrolyseure zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff. Förderfähig sind Elektrolyseanlagen ab einem Megawatt Leistung samt Balance-of-Plant-Komponenten, Speicher und Verdichter bis rund 30 Prozent der Gesamtkosten.
Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe (FPNR)
Das Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe unterstützt angewandte Forschung und Entwicklung zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung nachwachsender Rohstoffe. Schwerpunkte sind biobasierte Produkte, Waldwirtschaft, Moorschutz und Bioenergie, also Biomasse aus Land- und Forstwirtschaft sowie aus der Abfallwirtschaft. Anträge werden als Projektskizze und anschließender Vollantrag über das System easy-Online eingereicht. Beispiele für geförderte Vorhaben reichen von Biokompositen für Prothesen bis zur KI-gestützten Sortierung von Altholz.
Förderrichtlinie Business-Angel-Bonus JTF 2021 bis 2027
Zuschuss für junge innovative Kleinunternehmen, die eine Beteiligung durch einen Business Angel erhalten haben. Gefördert werden Personalausgaben sowie Material- und Investitionsausgaben mit 50 Prozent, maximal 400.000 EUR je Startup. Finanziert wird aus dem Just Transition Fund für die Kohleregionen.
Förderrichtlinie Energie und Klima/2023 (FRL EuK/2023)
Zentrale sächsische Klimaschutz-Richtlinie mit fünf Modulen für Unternehmen, Kommunen, Vereine, Stiftungen und Forschungseinrichtungen. Gefördert werden angewandte Energie- und Klimaforschung, Energieeffizienz und Treibhausgasminderung, intelligente Energiesysteme und Speicher, Klimaanpassung sowie nachhaltige Energieversorgung in JTF-Gebieten. Der Fördersatz liegt je nach Modul bei 50 bis 80 Prozent, in Modul 1 bis zu 100 Prozent.
Förderrichtlinie Innovative Hafentechnologien II (IHATEC II)
IHATEC II fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte für innovative Technologien in deutschen See- und Binnenhäfen: Digitalisierung, Automatisierung, Vernetzung und Nachhaltigkeit von Umschlagsystemen, Transport, Infrastruktur und Sicherheit kritischer Hafeninfrastruktur. Von 2021 bis 2025 flossen rund 66 Millionen Euro, für 2026 stehen 10,3 Millionen Euro für neue Bewilligungen bereit.
Förderung von Forschung und Entwicklung (EFRE Sachsen-Anhalt)
Zuschuss für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung als Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundprojekte sowie für Innovationsberatungsleistungen für KMU. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Einrichtungen zur Wissensverbreitung. Für den Baustein Forschung und Entwicklung stehen rund 100 Millionen Euro aus dem EFRE bereit.
Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI)
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Innovationsberatungsdienste, Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen. Einzelprojekte werden mit bis zu 150.000 Euro gefördert, Verbundprojekte mit bis zu 250.000 Euro. Antragsberechtigt sind vor allem KMU der gewerblichen Wirtschaft, Großunternehmen und Forschungseinrichtungen unter bestimmten Bedingungen.
Förderung von Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten in KMU (Programm 245 I)
Monatlicher Zuschuss für die Neueinstellung von Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen als Innovationsassistenten in technologieorientierten KMU. Kleine Unternehmen erhalten 2.100 Euro, mittlere Unternehmen 1.750 Euro pro Monat bei Vollzeit, gefördert wird bis zu 24 Monate.
Förderung von Modellprojekten in der Integrationsarbeit
Das Bundesamt fördert Modellprojekte, in denen neue Konzepte, Ideen und Methoden für die Integrationsarbeit erprobt werden. Die Vorhaben haben häufig überregionalen Charakter und finden an mehreren Standorten bundesweit statt. Sie werden in der Regel wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Voraussetzung für die Förderung ist eine aussagekräftige Projektskizze mit Grundidee, geplanten Maßnahmen und Ergebnissen sowie ersten Angaben zur Finanzierung. Interessenbekundungen können jederzeit eingereicht werden, ausschlaggebend ist der innovative Charakter. Nicht förderfähig sind unter anderem Maßnahmen in Landes- oder Kommunalzuständigkeit, Sprachförderung, sozialpädagogische Begleitung, Forschungsprojekte und Baumaßnahmen.
Förderung von Projekten der Angewandten Umweltforschung (AUF)
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für anwendungsorientierte Forschungsvorhaben mit Umweltschutzfokus an Bremer Forschungseinrichtungen. Gefördert werden auch vorlaufende Forschungsstudien für umfangreichere Projekte und ausgewählte Informationsveranstaltungen zur Vermittlung von Forschungsergebnissen. Einzelprojekte bis 200.000 Euro, Verbundprojekte bis 250.000 Euro.
Förderung von in Hightech-Inkubatoren und Akzeleratoren betreuten Start-ups (HTI-Start-ups)
Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Unternehmensneugründungen im Hightech-Segment in Niedersachsen. In RIS-Vorhaben sind bis zu 180.000 Euro möglich, in STEP-Vorhaben bis zu 300.000 Euro bei einem Mindestbetrag von 50.000 Euro. Voraussetzung ist die Auswahl durch einen nach der HTI-Richtlinie geförderten Hightech-Inkubator oder Akzelerator als Inkubations- oder Akzelerationsprojekt. Der Antrag muss vor Projektstart über das NBank-Kundenportal gestellt werden.
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