Förderprogramme für Forschung auf Ebene Land
Alle Programme für Forschung auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Innovationsgutschein - Förderung der Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 30.000 Euro je Vorhaben, für die Beauftragung externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen. Förderfähig sind Nutzung von Großgeraeten und Forschungseinrichtungen, Labor- und Messtechnik, Engineering-Dienstleistungen, Werkstoff- und Werkzeugstudien sowie E-Infrastrukturen. Eigene FuE-Leistungen und Standardprogrammierung sind ausgeschlossen.
Niedrigschwelliges Innovationsförderprogramm für KMU und Handwerk (nIFP)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für anwendungsnahe, niedrigschwellige Innovationsvorhaben als experimentelle Entwicklung sowie für Prozess- und Organisationsinnovationen. Ziel ist es, den unternehmensbezogenen Stand der Technik bei vermarktbaren Produkten, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu verbessern. Förderhöhe maximal 35 Prozent, in der Übergangsregion für kleine Unternehmen bis 45 Prozent und höchstens 100.000 Euro.
Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen (IFP)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, die neue oder erheblich verbesserte vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen mit deutschlandweitem Neuheitsgrad hervorbringen. Regulär bis 45 Prozent für kleine Unternehmen und maximal 500.000 Euro. Seit der Richtlinienänderung zum 02.06.2026 sind in der Übergangsregion für STEP-Technologien bis zu 70 Prozent und bis zu 1 Mio. Euro pro Projekt möglich, auch für große Unternehmen.
NSeed
Beteiligungskapital für junge, innovative Unternehmen in Niedersachsen in der Nachgründungs- und ersten Wachstumsphase. Die Beteiligung liegt in der Regel zwischen 150.000 und 500.000 Euro, gemeinsam mit einem privaten Ko-Investor sind bis zu 2,5 Millionen Euro möglich. Die Laufzeit beträgt 7 bis 10 Jahre, in Ausnahmefaellen bis 12 Jahre.
Prozessinnovationen M-V
Förderung neuer oder wesentlich verbesserter Methoden für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen mit Fokus auf Pilot- und Demonstrationsvorhaben. Förderfähig sind Personalkosten, Auftragsforschung, technisches Wissen Dritter, vorhabensbezogene Materialausgaben und Gemeinkosten. Ergänzend gibt es das Programm Investitionen infolge von Prozessinnovationen.
Anmeldung von Schutzrechten M-V
Zuschuss zu Anwaltskosten, Patentgebühren, Übersetzungen und Recherchen bei internationalen Patentanmeldungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Ausgaben zur bloßen Aufrechterhaltung bestehender Schutzrechte sind nicht förderfähig. Voraussetzung ist eine hinreichend konkretisierte Erfindung mit Bezug zu verbesserten Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen.
Durchführbarkeitsstudien M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse als Anteilfinanzierung für Durchführbarkeitsstudien, die das Potenzial eines Vorhabens bewerten und Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken darstellen. Ziel ist die Erleichterung der Investitionsentscheidung. Die Programmlaufzeit reicht vom 18. Juni 2024 bis zum 30. Juni 2027.
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben M-V (FuE-Vorhaben)
Projektförderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit Neuheitscharakter und technischem Risiko aus den Kategorien industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Förderfähig sind Personalausgaben, vorhabensspezifische Instrumente und Ausrüstungen, Auftragsforschung und technisches Wissen sowie Gemeinkosten. Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen und Verbundvorhaben aus mindestens einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung.
MV innoSTARTvc
Risikokapitalfonds für die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln in der Forschungs- und Entwicklungsphase bis zur Markteinführung, einschließlich Prototypenherstellung, Produktanpassung und digitaler Geschäftsmodelle. Stille Beteiligungen sind von 50.000 bis 1.000.000 Euro möglich, offene Beteiligungen bis 500.000 Euro, kombiniert bis 1.500.000 Euro. Die Laufzeit beträgt maximal 15 Jahre.
Gründungsstipendium M-V
Beihilfe zum Lebensunterhalt für Geschäftsideen mit hohem Innovationsgehalt während und nach der Gründungsphase, kofinanziert aus dem ESF Plus. Frauen und diverse Personen erhalten 2.400 Euro monatlich in den ersten neun Monaten und danach 1.900 Euro, Männer 1.900 Euro und danach 1.400 Euro. Die Förderdauer beträgt maximal 18 Monate.
Fischereiabgabe M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für Maßnahmen zur Förderung der Fischerei. Dazu zählen fischereiliche Forschungsvorhaben, ökologische und fischereiliche Gewässerverbesserungen, innovative Projekte, Maßnahmen der Fischereiordnung und -sicherheit, Erhaltung und Hege heimischer Fischbestände sowie Öffentlichkeitsarbeit und Absatzförderung.
Wissenschaftliche Geräte M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von in der Regel 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen in die apparativ-technische Infrastrukturausstattung. Gefördert werden insbesondere Laboreinrichtungen, Spezialgeräte und Forschungsinstrumente sowie zugehörige bauliche Anpassungen und Gebäude- oder Kommunikationstechnik.
Anwendungsorientierte Exzellenzforschungsprojekte M-V
Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss für Forschungsverbünde und Einzelprojekte von besonderem wissenschaftspolitischem Landesinteresse. Die Projekte müssen überregionale Sichtbarkeit und Wirksamkeit sowie positive wirtschaftliche Effekte für die Region entfalten. Die Abrechnung erfolgt über Personal- und Restkostenpauschalen.
HessenFonds Großdarlehen
Einzel- oder Konsortialdarlehen von 10 bis 25 Millionen Euro für innovative und transformative Großvorhaben hessischer Unternehmen. Schwerpunkte sind Dekarbonisierung, Ressourcen- und Energieeffizienz, Digitalisierung und strategische Resilienz.
HessenFonds Innovationskredit
Darlehen von 100.000 Euro bis 10 Millionen Euro mit 70 Prozent Haftungsfreistellung und Zinsvergünstigung für innovative Vorhaben. Finanziert werden materielle und immaterielle Investitionen, Betriebsmittel, Digitalisierungsvorhaben und Unternehmensübertragungen mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
HessenFonds Kleindarlehen
Zinsvergünstigtes Darlehen von 35.000 bis 300.000 Euro aus dem HessenFonds für innovative Vorhaben in den Bereichen Dekarbonisierung, Digitalisierung und strategische Resilienz. Finanziert werden materielle und immaterielle Investitionen, Betriebsmittel für Digitalisierungsprojekte, Unternehmensübertragungen sowie Forschung und Entwicklung. Die Zinsvergünstigung beträgt bis zu zwei Prozentpunkte.
Distr@l - Digitale Innovations- und Technologieförderung
Zuschussprogramm des Landes Hessen für digitale Innovationsprojekte in vier Förderlinien mit Unterlinien. Gefördert werden Machbarkeitsstudien (Linie 1, bis 100.000 Euro, bis 50 Prozent), digitale Produkt- und Prozessinnovationen (Linien 2A und 2B, je bis 500.000 Euro, bis 50 Prozent für KMU und bis 90 beziehungsweise 100 Prozent für Hochschulen), Validierungs- und Spin-off-Vorhaben (Linie 4A, bis 1.000.000 Euro, bis 100 Prozent) sowie Wachstumsprojekte digitaler Start-ups (Linie 4B, bis 160.000 Euro).
HEG - Innovative Energietechnologien
Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Pilot- und Demonstrationsprojekte zu innovativen Energietechnologien in Hessen. Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben von Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Kommunen. Der Fördersatz reicht von 65 Prozent für Unternehmen bis 100 Prozent für Hochschulen.
Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL)
Zuschuss zu externen Kosten im Rahmen der Markteinführung besonders innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Gefördert werden Marktrecherche, Wettbewerbsanalyse, Marketingstrategie und Vertriebswege bis zur Prototypen- oder Strategieentwicklung. Bis zu 50 Prozent der förderfähigen Fremdkosten, maximal 20.000 Euro je Projekt.
Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU)
Förderung der Erprobung umweltfreundlicher Produkte, Verfahren und Dienstleistungen durch Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen im Land Bremen. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Innovationsberatungsdienste, Prozess- und Organisationsinnovationen, Innovationscluster sowie Investitionen in Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen. Einzelprojekte bis 150.000 Euro, Verbundprojekte bis 250.000 Euro.
EFRE-Innovationsdarlehen
Zinsverbilligtes Darlehen von 50.000 bis 500.000 Euro für Innovationsvorhaben Bremer KMU, üblicherweise zu 0,25 Prozent pro Jahr. Finanziert werden Maschinen und Anlagen für den Prototypenbau, projektbezogene Personal- und Materialkosten, Geschäftsmodellentwicklung sowie Prozess- und Produktinnovationen. Laufzeit bis 10 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren.
Bioökonomie-Scale-Up Bayern
Investitionszuschuss für Produktionsanlagen, die nachwachsende Rohstoffe oder biogene Reststoffe nutzen und Treibhausgase reduzieren. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 250.000 Euro betragen. Je nach Beihilfegrundlage beträgt der Satz 10 bis 20 Prozent als KMU-Investitionsbeihilfe oder bis 40 Prozent nach dem Umweltschutz-Mehrkostenansatz mit Aufschlaegen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Fördergebiete.
Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP)
Fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft in den vier Handlungsfeldern Werkstoffe und Materialien, Life Science, Digitalisierung sowie Mobilität. Die einzelnen Förderlinien sind unter anderem Informations- und Kommunikationstechnik (Kuenstliche Intelligenz und Data Science, Kommunikationsnetze der Zukunft, Cybersicherheit), Elektronische Systeme und Prozesstechnologien, Medizintechnik, Bio- und Gentechnologie, Neue Werkstoffe sowie Innovative Antriebstechnologien und Raumfahrt. Die Förderung erfolgt über regelmäßige Förderaufrufe mit Stichtagen.
Bayerisches Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU)
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Gründerinnen, Gründer und junge Unternehmen, die neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen entwickeln. Förderfähig sind Personalkosten in Forschung und Entwicklung, Geraete, Auftragsforschung und Patentkosten. Konzeptvorhaben werden mit bis zu 35 Prozent und maximal rund 26.000 Euro gefördert, Entwicklungsvorhaben mit bis zu 45 Prozent.
Was Landesförderung bei Forschung bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Forschung auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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