Förderprogramme für Forschung auf Ebene Land
Alle Programme für Forschung auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Frühphasenfinanzierung Brandenburg (Eigenkapitalfonds)
Eigenkapitalfonds der ILB, finanziert aus dem EFRE, für technologieorientierte kleine Unternehmen in der Gründungs- und Frühphase in Brandenburg. Die Finanzierung erfolgt als offene Beteiligung und als beteiligungsaehnliche Investition in Form von Nachrangdarlehen. Je nach Innovationsgehalt und Region beträgt der Gesamtfinanzierungsbetrag höchstens 1,5 Millionen Euro. Ein Koinvestor ist nicht zwingend, ein Eigenbeitrag der Gründer oder eines Business Angels wird jedoch gewünscht.
Gründung innovativ 2022
Nicht rückzahlbarer Zuschuss aus dem EFRE für innovativ und sozial-innovativ ausgerichtete kleine Unternehmen in den ersten drei Jahren nach Gründung. Gefördert werden höchstens 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, der Zuschuss liegt zwischen 30.000 und 180.000 Euro je Fördertatbestand. Es gibt zwei Fördertatbestände: Innovationsimpuls für Investitionen, Beratung und neue Arbeitsplätze sowie Gründungsgehalt für geschäftsführende Personen, jeweils bis 50.000 Euro pro Person und Jahr für bis zu 24 Monate. Voraussetzung für den Antrag ist ein gemeinsamer Erstberatungstermin mit ILB und WFBB.
Berliner Startup Stipendium (BSS und BSS Women)
Stipendium für innovative, wissens- und technologiebasierte Gründungsvorhaben in Berlin, finanziert aus dem ESF Plus. Gezahlt werden bis zu 2.500 Euro pro Person und Monat als Pauschalbetrag, in der zweiten Förderrunde für bis zu zwölf Monate. Die Stipendien werden nicht direkt bei der IBB beantragt, sondern über zehn ausgewählte Berliner Inkubatoren und Hochschulen, die zusätzlich Arbeitsplätze, Labore und Coaching stellen. Die Programmlinie BSS Women richtet sich an Teams mit mindestens 51 Prozent Frauenanteil.
Startup Förderung Bremen (BRE-Up)
Zuschuss von bis zu 150.000 Euro mit einer Förderquote von 80 Prozent für hochinnovative Start-ups mit Sitz in Bremen. Die Förderdauer beträgt höchstens 24 Monate. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die nicht aelter als fuenf Jahre sind, die reine Ideenphase verlassen haben und einen Proof of Concept oder ein funktionsfähiges Minimalprodukt erstellt und getestet haben. Das Vorhaben muss zur Bremer Innovationsstrategie 2030 passen. Förderfähig sind Personal-, Investitions-, Marketing- sowie Coaching- und Beratungskosten. Das Verfahren ist dreistufig mit Beratung, Vorauswahl und Antrag.
InnoRampUp
Zuschuss von bis zu 150.000 Euro je Start-up und bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben für technologisch innovative Start-ups aus allen Branchen. Förderfähig sind Personal-, Material-, Infrastruktur- und Marketingausgaben, die im Zusammenhang mit der Gründung entstehen. Das Unternehmen muss juenger als zwei Jahre sein und seinen Sitz in Hamburg haben. Start-ups, die UN-Nachhaltigkeitsziele verfolgen, werden besonders berücksichtigt. Die Umsetzung erfolgt über die IFB Innovationsstarter GmbH.
InnoGrowth SH
Beteiligungskapital von bis zu 1,3 Millionen Euro je Investition für Start-ups mit innovativen Geschäftsmodellen sowie KMU und Mittelstaendler mit bis zu 75 Millionen Euro Konzernumsatz in Schleswig-Holstein. Angeboten werden stille Beteiligungen mit zehn Jahren Laufzeit und Rückzahlung ab Jahr sechs oder am Ende sowie offene Beteiligungen mit sieben Jahren Laufzeit. Die Vergütung ist erfolgsabhängig. Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, Sanierungen und die Umschuldung bestehender Bankverbindlichkeiten. Das Programm ist bis zum 31.07.2027 befristet.
InnoGrowth Niedersachsen
Beteiligungskapital und Wandeldarlehen für Start-ups und wachstumsorientierte KMU in Niedersachsen, vergeben über akkreditierte Intermediaere wie Beteiligungsgesellschaften, Business Angels und Family Offices. Die KfW übernimmt bis zu 60 Prozent des Finanzierungsvolumens unter vollständiger Haftungsfreistellung, NBank und Land tragen 10 Prozent, der Intermediaer mindestens 30 Prozent inklusive Haftung. Endbegünstigte sind Unternehmen mit innovativen ökologischen, digitalen oder sozialen Geschäftsmodellen und bis zu 75 Millionen Euro Konzernumsatz.
FTI-Thüringen PERSONEN
Das Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen in Thüringen bei der Gewinnung und Besetzung von hochqualifiziertem Personal für Forschung, Entwicklung und Innovationen. Für den Fördergegenstand Forschungsgruppen ist die Antragstellung nur im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens möglich. Die Programmfassung gilt seit dem 20. Oktober 2023 und läuft bis zum 31. Dezember 2029.
FTI-Thüringen TECHNOLOGIE - Innovationsgutscheine
Die Thüringer Innovationsgutscheine können für drei Leistungen ausgestellt werden: InnoPrepare für vorbereitende Tätigkeiten zur Antragstellung bei FuE-Programmen von Bund und EU, InnoSecure für Maßnahmen zur Erlangung und Sicherung von Schutzrechten und InnoCreate für externe innovationsunterstützende Dienstleistungen zur Entwicklung eines marktreifen Produkts. Zuwendungsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Wissenschaftseinrichtungen in Thüringen. Die Programmfassung gilt seit dem 19. Februar 2024 und läuft bis zum 31. Dezember 2029.
FTI-Thüringen TECHNOLOGIE - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Gefördert werden Projekte von Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen, die in Thüringen durchgeführt werden und sich der Regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung zuordnen lassen. Förderfähig sind einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Verbundvorhaben. Im Fördergegenstand Thüringen Verbund werden überwiegend Wettbewerbsverfahren durchgeführt, die entsprechenden Aufrufe erfolgen durch die Thüringer Aufbaubank. Für alle anderen Fördergegenstände ist eine kontinuierliche Antragstellung möglich. Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2029.
Förderung betrieblicher Innovationen Schleswig-Holstein (BIF, Modul 3 komplexe FuE-Vorhaben)
Modul 3 der BIF-Richtlinie fördert Kooperationsprojekte von mindestens zwei Unternehmen, von denen mindestens eines ein KMU ist, zu komplexen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Umfasst sind Arbeiten der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung, die technisch-wissenschaftliche Voraussetzungen für neue zukunftsorientierte Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren schaffen. Anträge laufen über die Investitionsbank Schleswig-Holstein.
Förderung betrieblicher Innovationen Schleswig-Holstein (BIF, Modul 2 Entwicklungsvorhaben)
Modul 2 der BIF-Richtlinie fördert Vorhaben der experimentellen Entwicklung in kleinen und mittleren Unternehmen. Ziel ist es, neue oder verbesserte vermarktbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln, die den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen. Förderfähig sind auch Tätigkeiten zur Übernahme von Techniken in einen anderen Produktionsmassstab oder zur Anpassung bestehender Erzeugnisse und Fertigungsverfahren auf einen anderen Anwendungsbereich.
Forschung und Entwicklung 2021-2027 Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt fördert Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundprojekte von Unternehmen, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung sowie Hochschulen. Förderfähig sind Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers. Die Förderung läuft in der EU-Förderperiode 2021 bis 2027 über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
InnoPrämie Sachsen (EFRE/JTF 2021-2027)
Die InnoPrämie bietet einen Zuschuss für die Inanspruchnahme externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen. Gefördert wird damit die Entwicklung neuer oder die Weiterentwicklung bestehender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Das Instrument richtet sich an sächsische Unternehmen ohne eigene ausreichende FuE-Kapazitäten und läuft im Rahmen der EFRE- und JTF-Förderperiode 2021 bis 2027.
FuE-Projektförderung Sachsen (EFRE/JTF 2021-2027)
Das sächsische Programm bietet einen Zuschuss für die Durchführung innovativer technologieorientierter Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die der Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte und Verfahren dienen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der EFRE- und JTF-Förderperiode 2021 bis 2027. Anträge werden bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt.
Innovationspersonal in KMU im Saarland
Das Programm unterstützt Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen im Saarland bei der Neueinstellung von qualifiziertem Innovationspersonal. Dieses soll wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden in das Unternehmen einbringen und den Innovationsprozess in technologischer Hinsicht voranbringen. Die Bekanntmachung stammt vom 19. Maerz 2025, das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2029.
Zentrales Technologieprogramm Saar
Das Zentrale Technologieprogramm Saar unterstützt innovative und erfolgversprechende Produkt- und Prozessinnovationen saarlaendischer Unternehmen. Damit soll ein Beitrag zur Intensivierung des Strukturwandels und zur Stärkung des Innovationspotenzials im Saarland geleistet werden. Die Bekanntmachung stammt vom 3. April 2025, das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2029.
Technologietransferprogramm InnoBonus Saarland
Mit dem InnoBonus fördert das Saarland Technologietransferprojekte zwischen der saarlaendischen Wirtschaft und saarlaendischen Forschungseinrichtungen und Hochschulen. Ein Forschungsauftrag muss für das antragstellende Unternehmen das Ziel verfolgen, eine konkrete Forschungs- und Entwicklungsleistung durch den Auftragnehmer am saarlaendischen Forschungsstandort erbringen zu lassen. Die Bekanntmachung stammt vom 9. Oktober 2025, das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2029.
Innovationsgutschein Rheinland-Pfalz (FuE-Auftrag)
Mit dem Innovationsgutschein Rheinland-Pfalz wird die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen kleiner und mittelständischer Unternehmen an externe Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen gefördert. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten und ist auf 20.000 Euro begrenzt. Damit sollen KMU ohne eigene Forschungsabteilung Zugang zu externem Know-how erhalten.
InnoTop - Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderprogramm Rheinland-Pfalz
InnoTop ist technologieoffen und richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, in Einzelfaellen auch an Großunternehmen. Bezuschusst werden Durchführbarkeitsstudien und FuE-Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung. Ziel müssen neue, wesentlich geaenderte oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sein. Entsprechende Massgaben gelten auch für Vorhaben zur Entwicklung, Änderung und Anpassung von Software. Anträge laufen über die ISB.
Mittelstand Innovativ und Digital (MID) - MID-Assistentin und MID-Assistent NRW
Gefördert wird die Beschäftigung neu einzustellender Akademikerinnen und Akademiker zur Umsetzung von Innovations-, Nachhaltigkeits- oder Digitalisierungsprojekten. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden, von denen höchstens fuenf einen akademischen Abschluss vorweisen. Damit soll gezielt Innovationskompetenz in kleine Betriebe geholt werden. Anträge können jederzeit online gestellt werden.
Mittelstand Innovativ und Digital (MID) - MID-Gutscheine NRW
Die MID-Gutscheine fördern projektbezogene externe Unterstützung für Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen rund um Innovation und Digitalisierung. Es gibt drei Varianten: MID-Digitalisierung für die Umsetzung von Digitalisierungsthemen, MID-Analyse für Technologieanalysen bei Produkt-, Dienstleistungs- oder Fertigungsinnovationen und MID-Innovation für Forschung, Entwicklung und das Testen von Prototypen bis zur Markt- oder Einsatzreife. Anträge können jederzeit online gestellt werden.
Innovationsgutscheine Niedersachsen
Ziel der niedersächsischen Innovationsgutscheine ist es, kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft den Zugang zu Forschungsinfrastruktur zu ermöglichen. Damit soll die Entwicklung verbesserter oder neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen vorangetrieben werden. Ergänzend gibt es das niedrigschwellige Innovationsförderprogramm nIFP für kleinere Vorhaben in KMU und Handwerk. Anträge laufen über die NBank.
Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen (IFP) Niedersachsen
Das IFP fördert Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, bei denen durch eigenes Personal ein hoher Entwicklungsanteil geleistet wird. Ziel ist die Entwicklung neuer oder erheblich verbesserter, vermarktbarer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen. Darueber hinaus wird die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen unterstützt. Anträge werden bei der NBank gestellt.
Was Landesförderung bei Forschung bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Forschung auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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