Förderung als Zuschuss für Forschung auf Ebene Land
Alle Programme für Forschung auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Förderrichtlinie Energie und Klima/2023 (FRL EuK/2023)
Zentrale sächsische Klimaschutz-Richtlinie mit fünf Modulen für Unternehmen, Kommunen, Vereine, Stiftungen und Forschungseinrichtungen. Gefördert werden angewandte Energie- und Klimaforschung, Energieeffizienz und Treibhausgasminderung, intelligente Energiesysteme und Speicher, Klimaanpassung sowie nachhaltige Energieversorgung in JTF-Gebieten. Der Fördersatz liegt je nach Modul bei 50 bis 80 Prozent, in Modul 1 bis zu 100 Prozent.
InnoTop - Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (Programm 358, EFRE 2021-2027)
Zuschüsse aus dem EFRE für Machbarkeitsstudien sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von KMU und Small-Mid-Caps in Rheinland-Pfalz. Machbarkeitsstudien werden je nach Unternehmensgröße mit 50 bis 70 Prozent gefördert, industrielle Forschung mit 50 Prozent Basissatz, experimentelle Entwicklung mit 25 Prozent. Mit Aufschlägen sind bis zu 80 Prozent möglich.
Sachsen - Förderrichtlinie Energie und Klima/2023
Die sächsische Förderrichtlinie Energie und Klima bündelt Zuschüsse für Investitionen von Unternehmen, Kommunen, Vereinen und Forschungseinrichtungen zur Umsetzung der Energiewende. Für die Wärmeversorgung ist vor allem Modul 3 relevant, das Investitionen in Wärme- und Kältenetze, in die Sektorenkopplung und in die zeitliche Entkopplung von Energiebedarf und Bereitstellung fördert. Modul 5 unterstützt zusätzlich die zukunftsfähige Energieversorgung. Die Zuschusshöhe liegt je nach Modul und Rechtsform grundsätzlich zwischen 50 und 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Beratungsrichtlinie Thüringen - Beratungs- und Vernetzungsprojekte
Neben der Einzelberatung fördert Thüringen den Aufbau und Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsstrukturen für kleine und mittlere Unternehmen. Der Zuschuss beträgt in der Regel bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Projektkosten bei einer üblichen Laufzeit von 48 Monaten. Antragsberechtigt sind unter anderem Handwerkskammern, Wirtschaftsverbände, juristische Personen des Privatrechts sowie Forschungseinrichtungen und Hochschulen mit Tätigkeit in Thüringen. Zusätzlich werden Innovations- und Technologiebeauftragte an den Handwerkskammern mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert.
Wissenschaftliche Geräte M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von in der Regel 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen in die apparativ-technische Infrastrukturausstattung. Gefördert werden insbesondere Laboreinrichtungen, Spezialgeräte und Forschungsinstrumente sowie zugehörige bauliche Anpassungen und Gebäude- oder Kommunikationstechnik.
HEG - Innovative Energietechnologien
Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Pilot- und Demonstrationsprojekte zu innovativen Energietechnologien in Hessen. Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben von Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Kommunen. Der Fördersatz reicht von 65 Prozent für Unternehmen bis 100 Prozent für Hochschulen.
Sachsen Förderrichtlinie Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen
Sachsen fördert die wirtschaftliche Verwertung von Innovationen, darunter Schutzrechte, Design, Erstzertifizierung, Marketing- und Vertriebskonzepte, Prototypenanpassung sowie die einmalige Teilnahme an einer Messe. Die förderfähigen Kosten liegen zwischen 5.000 und 200.000 Euro. Der Fördersatz reicht von 40 Prozent für mittlere Unternehmen bis 60 Prozent für junge kleine Unternehmen, mit einem Bonus von zehn Prozentpunkten bei tarifgebundener Entlohnung oder Nachhaltigkeitsbeitrag. Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte in Sachsen. Wegen hoher Inanspruchnahme werden derzeit keine weiteren Anträge angenommen.
Digitales Hessen (Land) - Förderung innovativer digitaler Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Förderung aus Landesmitteln nach der Strategie Digitales Hessen für innovative digitale Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Zweck ist die Erprobung oder Schaffung neuer Produkte, Dienstleistungen, Produktionsanlagen und -verfahren sowie die Umsetzung innovativer digitaler Anwendungen, die den Stand der Technik in Deutschland erhöhen. Die Förderquote beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, möglich sind Einzel- und Verbundvorhaben.
Bioökonomie-Scale-Up Bayern
Investitionszuschuss für Produktionsanlagen, die nachwachsende Rohstoffe oder biogene Reststoffe nutzen und Treibhausgase reduzieren. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 250.000 Euro betragen. Je nach Beihilfegrundlage beträgt der Satz 10 bis 20 Prozent als KMU-Investitionsbeihilfe oder bis 40 Prozent nach dem Umweltschutz-Mehrkostenansatz mit Aufschlaegen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Fördergebiete.
Hamburger Luftfahrtforschungsprogramm
Hamburg fördert seit 2001 Vorhaben der zivilen Luftfahrtforschung und Technologieentwicklung. Der Regelfördersatz liegt bei 40 Prozent, für kleine und mittlere Unternehmen bei bis zu 50 Prozent und für Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei bis zu 100 Prozent. In der Phase 2006 bis 2010 wurden 50 Projekte mit insgesamt 26,9 Millionen Euro bewilligt. Derzeit ist kein Förderaufruf offen.
Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Einzelbetriebliche Investitionsförderung
Nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein. Gefördert werden Innovation, Digitalisierung, Dekarbonisierung, neue oder erweiterte Betriebsstätten, Modernisierungen im Beherbergungsgewerbe sowie Umweltschutz und Energieeffizienz. Je nach Modul liegt die Mindestinvestition zwischen 40.000 und 250.000 Euro, der Fördersatz zwischen 20 und 40 Prozent.
Anmeldung von Schutzrechten M-V
Zuschuss zu Anwaltskosten, Patentgebühren, Übersetzungen und Recherchen bei internationalen Patentanmeldungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Ausgaben zur bloßen Aufrechterhaltung bestehender Schutzrechte sind nicht förderfähig. Voraussetzung ist eine hinreichend konkretisierte Erfindung mit Bezug zu verbesserten Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen.
Anwendungsorientierte Exzellenzforschungsprojekte M-V
Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss für Forschungsverbünde und Einzelprojekte von besonderem wissenschaftspolitischem Landesinteresse. Die Projekte müssen überregionale Sichtbarkeit und Wirksamkeit sowie positive wirtschaftliche Effekte für die Region entfalten. Die Abrechnung erfolgt über Personal- und Restkostenpauschalen.
Bayerische Luftfahrtforschungs- und -technologieförderung
Der Freistaat Bayern fördert seit 1997 Vorhaben der zivilen Luftfahrtforschung. Antragsberechtigt sind bayerische Luft- und Raumfahrtunternehmen, bayerische Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Bayern. Die administrative Abwicklung der bis 2020 eingereichten Anträge übernimmt der Projektträger Luftfahrtforschung. Derzeit ist kein Förderaufruf offen.
Bayerisches Energieforschungsprogramm
Landesprogramm für die Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeinspartechnologien sowie für Studien, mit ausdrücklichem Bezug zu Speichern und Wasserstoff im Rahmen des Energieplans Bayern 2040. Ziele sind die Verbesserung von Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit, die Verringerung der Abhängigkeit von nicht erneuerbaren Energieträgern, die Erhöhung der Versorgungssicherheit und die Senkung energiebedingter CO2-Emissionen. Die Abwicklung erfolgt über den Projektträger Jülich.
Bayerisches Energieforschungsprogramm (BayEFP)
Fördert Forschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeinspartechnologien sowie begleitende Studien. Zielgruppe sind Forschungseinrichtungen und Unternehmen mit Bezug zu Bayern. Projektträger ist der Projektträger Juelich.
Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+)
Fördert die Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen sowie die Anwendung neuer Technologien. Die Förderlinie Entwicklung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Anteilsfinanzierung gewährt, die Förderlinie Anwendung als Darlehen der LfA mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Bayerisches Technologieförderungsprogramm plus (BayTP+)
BayTP+ unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung technologisch neuer Produkte und Verfahren sowie bei der Anwendung moderner Technologien in Produkten und in der Produktion. Ziel ist es, die Einführung und Verbreitung innovativer Technologien in der Wirtschaft zu unterstützen und damit zur Wettbewerbsfähigkeit und zu einer zukunftsfähigen Wirtschaftsstruktur in Bayern beizutragen. Das Programm ist zentraler Bestandteil des Bayerischen Transformationsfonds. Die aktuelle Fassung gilt seit dem 1. Dezember 2025 und läuft bis zum 31. Dezember 2029.
Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP)
Fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft in den vier Handlungsfeldern Werkstoffe und Materialien, Life Science, Digitalisierung sowie Mobilität. Die einzelnen Förderlinien sind unter anderem Informations- und Kommunikationstechnik (Kuenstliche Intelligenz und Data Science, Kommunikationsnetze der Zukunft, Cybersicherheit), Elektronische Systeme und Prozesstechnologien, Medizintechnik, Bio- und Gentechnologie, Neue Werkstoffe sowie Innovative Antriebstechnologien und Raumfahrt. Die Förderung erfolgt über regelmäßige Förderaufrufe mit Stichtagen.
Brandenburger Innovationsfachkräfte 2022 (BIF)
Zuschuss zur Beschäftigung von Werkstudierenden und Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten in kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen einer betrieblichen Innovationsaufgabe. Für Werkstudierende ist ein monatliches Bruttogehalt von mindestens 1.076 Euro bei 20 Wochenstunden zu vereinbaren, für Innovationsassistenten mindestens 2.750 Euro bei mindestens 38 Wochenstunden. Die Förderung erfolgt über Standardeinheiten je Kalendermonat und Förderstufe; sie läuft bei Werkstudierenden 6 bis 12 Monate und bei Innovationsassistenten 18 Monate, bei nachhaltigen Innovationsaufgaben bis zu 24 Monate. Kofinanziert aus dem ESF Plus.
Bremer Luft- und Raumfahrtforschungsprogramm (LuRaFo)
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsprojekte in der Luft- und Raumfahrt sowie verwandten Bereichen. Ausdrücklich zugelassen und erwünscht sind Vorhaben aus maritimer Wirtschaft, Logistik, Automotive, Wind, Energie, Umwelt und Soziales mit Raumfahrtbezug. Förderfähig sind Personalkosten, Instrumente und Ausrüstung, Fremdleistungen und Betriebskosten.
Bremer Luft- und Raumfahrtforschungsprogramm 2027
Das Land Bremen fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Luft- und Raumfahrt: neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, neue Flugkonzepte, Satellitenanwendungen sowie Innovationen im erdnahen Orbit. Auch branchenübergreifende Vorhaben aus maritimer Wirtschaft, Logistik, Automotive, Wind, Energie und Umwelt mit Luft- und Raumfahrtbezug sind förderfähig. Gefördert wird über nicht rückzahlbare Zuschüsse für Personal, Geräte, Beratung und Betriebsausgaben.
Digital Innovation (Sachsen-Anhalt)
Digital Innovation ist eines der Digitalisierungsprogramme der Investitionsbank Sachsen-Anhalt für Unternehmen und wird im Themenbereich Digitalisieren geführt. Das Programm zielt auf innovative Digitalisierungsvorhaben in Unternehmen mit Bezug zu Sachsen-Anhalt. Fördersaetze, Höchstbeträge und Fristen liessen sich auf der abgerufenen Programmseite nicht auslesen und sind hier bewusst nicht angegeben. Vor einer Entscheidung sind die Konditionen direkt bei der Investitionsbank zu erfragen.
Distr@l - Digitalisierung stärken, Transfer leben
Distr@l ist das Digitalisierungsförderprogramm des Landes Hessen und fördert in vier Förderlinien Machbarkeitsstudien, digitale Innovationsprojekte, Transfervorhaben und weitere anwendungsbezogene Digitalvorhaben. Gefördert werden ausschließlich Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die den Stand der digitalen Technik signifikant erhöhen, das Programm ist dabei themenoffen. Eine reine Website, ein Standard-Onlineshop oder klassische Onlinemarketing-Maßnahmen fallen nicht darunter, wohl aber die Entwicklung eigener digitaler Produkte und Plattformen. Projektskizzen können fortlaufend eingereicht werden, in der Gründungs- beziehungsweise Early-Seed-Phase gibt es keine Förderung.
Was Landesförderung bei Forschung bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Forschung auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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