Förderung als Zuschuss für Forschung auf Ebene Land
Alle Programme für Forschung auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Innovationsgutschein (FuE-Auftrag, Programm 255)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 50 Prozent, maximal 20.000 Euro, für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Bei fehlenden eigenen Personal- und Geräteressourcen sind bis zu 40.000 Euro förderfähige Kosten anrechenbar.
Innovationsgutschein Mittelstand trifft Start-ups
Variante des Innovationsgutscheins für mittelständische Unternehmen, die bei einem Innovationsvorhaben mit einem Start-up kooperieren. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 20.000 Euro. Für diese Variante gelten erweiterte Größengrenzen von bis zu 250 Beschäftigten und 50 Mio. Euro Vorjahresumsatz. Antragstellung über das Förderportal der L-Bank vor Vorhabensbeginn.
Innovationsgutschein Rheinland-Pfalz
Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsaufträge an externe Forschungseinrichtungen. Gefördert werden Vorhaben, die beim Antragsteller zu neuen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen führen, mit 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und höchstens 20.000 Euro. Die förderfähigen Kosten sind auf 40.000 Euro begrenzt, bei Verbundvorhaben erhält der Konsortialführer 5 Prozent Kooperationsbonus. Die Projektlaufzeit beträgt maximal zwölf Monate ab Förderbescheid, der Antrag geht direkt an die ISB. Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe.
Innovationsgutschein Rheinland-Pfalz (FOEP 255)
Der Innovationsgutschein fördert rheinland-pfaelzische KMU mit weniger als 250 Beschäftigten und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz mit 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 20.000 Euro bei förderfähigen Ausgaben bis 40.000 Euro. Voraussetzung ist die Beauftragung einer externen Forschungseinrichtung oder Hochschule; bei Kooperationsprojekten erhält der Koordinator einen Zuschlag von 5 Prozent. Das Vorhaben ist binnen zwölf Monaten abzuschließen, die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe. Das Programm ist technologieoffen, deckt aber Forschung und Entwicklung ab: Standard-Websites, Onlineshops und Onlinemarketing sind nicht förderfähig.
Innovationsgutschein Rheinland-Pfalz (FuE-Auftrag)
Mit dem Innovationsgutschein Rheinland-Pfalz wird die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen kleiner und mittelständischer Unternehmen an externe Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen gefördert. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten und ist auf 20.000 Euro begrenzt. Damit sollen KMU ohne eigene Forschungsabteilung Zugang zu externem Know-how erhalten.
Innovationsgutschein Start-up BW
Variante des Innovationsgutscheins für Start-ups, die höchstens fuenf Jahre nach Gründung sind. Auch die Vorgründungsphase ist förderfähig, was das Programm für Gründungsteams vor der Anmeldung interessant macht. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 20.000 Euro, und deckt wissenschaftliche Tätigkeiten sowie Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen externer Einrichtungen. Der Antrag läuft über das Förderportal der L-Bank, das Vorhaben darf vorher nicht begonnen werden.
Innovationsgutscheine Baden-Württemberg
Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Kosten für Forschungs- und Entwicklungsleistungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Es gibt vier Varianten: Innovationsgutschein BW bis 7.500 Euro für wissenschaftliche Vorarbeiten, Innovationsgutschein Start-up BW bis 20.000 Euro für junge Unternehmen, Innovationsgutschein Hightech BW bis 20.000 Euro für etablierte KMU und Mittelstand trifft Start-ups bis 20.000 Euro für den Zukauf von Start-up-Leistungen.
Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen (Innovationsgutschein BW, Hightech BW, Start-up BW, Mittelstand trifft Start-ups)
Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsprojekte kleiner und mittlerer Unternehmen in Baden-Württemberg. Gefördert werden wissenschaftliche Vorarbeiten wie Recherchen, Machbarkeitsstudien und Materialuntersuchungen sowie umsetzungsorientierte Entwicklungstätigkeiten bis zum Prototyp. Der maximale Zuschuss beträgt 7.500 Euro beim Innovationsgutschein BW und 20.000 Euro bei den Gutscheinen Hightech BW, Start-up BW und Mittelstand trifft Start-ups.
Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Digitalisierung
Zuschuss von 50 Prozent, maximal 15.000 Euro, für die Entwicklung oder Weiterentwicklung marktgängiger digitaler Produkte mit hohem Innovationspotenzial. Zum 01.01.2026 wurde die Richtlinie angepasst: Der bisherige Schwerpunkt Digitale Prozesse für unternehmensinterne Digitalisierung ist entfallen. Gefördert werden nur noch intelligente Anwendungen, die Künstliche Intelligenz, maschinelles Lernen, Data Mining, Echtzeit- bzw. Hochgeschwindigkeitsverarbeitung oder AR/VR-Technologien einsetzen.
Innovationsgutschein BW
Zuschuss für kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg, die wissenschaftliche Vorarbeiten und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen extern einkaufen. Gefördert werden 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 7.500 Euro. Pro Kalenderjahr ist nur ein Gutschein möglich, und das Vorhaben darf vor dem Bewilligungsbescheid nicht begonnen werden. Anträge laufen über das Förderportal der L-Bank, nach der Formalprüfung entscheidet ein Innovationsgremium.
ESF Plus - Förderung von Technologiegründungsstipendien
Aus dem ESF Plus finanziertes Stipendium für technologieorientierte Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Sachsen. Die monatliche Rate haengt vom Abschluss ab: 1.000 Euro für Studierende mit erstem berufsbefähigendem Hochschulabschluss, 2.500 Euro für Absolventen mit erstem Abschluss und 3.000 Euro für Promovierte. Gefördert wird ein Gründungsvorhaben einmalig für höchstens zwölf Monate. Das Unternehmen muss innerhalb von sechs Monaten nach Förderbeginn gegründet werden.
Berliner Startup Stipendium (BSS und BSS Women)
Stipendium für innovative, wissens- und technologiebasierte Gründungsvorhaben in Berlin, finanziert aus dem ESF Plus. Gezahlt werden bis zu 2.500 Euro pro Person und Monat als Pauschalbetrag, in der zweiten Förderrunde für bis zu zwölf Monate. Die Stipendien werden nicht direkt bei der IBB beantragt, sondern über zehn ausgewählte Berliner Inkubatoren und Hochschulen, die zusätzlich Arbeitsplätze, Labore und Coaching stellen. Die Programmlinie BSS Women richtet sich an Teams mit mindestens 51 Prozent Frauenanteil.
Hessen Ideen Stipendium
Stipendium für innovative, wissensbasierte Gründungsvorhaben aus hessischen Hochschulen in der Vorgründungsphase. Absolventinnen und Absolventen erhalten 2.500 Euro pro Monat in Vollzeit, Masterstudierende 1.000 Euro pro Monat in Teilzeit, jeweils für sechs Monate. Dazu kommt ein verpflichtendes Accelerator-Programm mit Workshops und Coaching. Gefördert werden höchstens drei Personen pro Team, das Unternehmen darf noch nicht angemeldet sein und keine Umsätze erzielen. Die nächste Bewerbungsfrist ist der 10.09.2026 für den Förderzeitraum 01.01. bis 30.06.2027.
Förderung von Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten in KMU (Programm 245 I)
Monatlicher Zuschuss für die Neueinstellung von Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen als Innovationsassistenten in technologieorientierten KMU. Kleine Unternehmen erhalten 2.100 Euro, mittlere Unternehmen 1.750 Euro pro Monat bei Vollzeit, gefördert wird bis zu 24 Monate.
FTI-Thüringen PERSONEN
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Einstellung innovativen Personals, für Stipendien an Studierende und Promovierende sowie für den Aufbau von Nachwuchsforschergruppen. Innovatives Personal wird mit 2.000 Euro monatlich für bis zu 24 Monate gefördert, Studierendenstipendien mit 600 Euro für bis zu 24 Monate, Promotionsstipendien mit 1.200 Euro für bis zu 36 Monate.
EFRE/JTF Forschung InfraProNet 2021 bis 2027
Zuschuss für gemeinnützige Forschungseinrichtungen und Hochschulen in Sachsen. Gefördert werden Forschungsinfrastruktur, angewandte Forschung und Entwicklung, wissenschaftliche Informationsinfrastruktur sowie Forschungsnetzwerke. Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung mit bis zu 100 Prozent nicht rückzahlbarem Zuschuss.
Fischereiabgabe M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für Maßnahmen zur Förderung der Fischerei. Dazu zählen fischereiliche Forschungsvorhaben, ökologische und fischereiliche Gewässerverbesserungen, innovative Projekte, Maßnahmen der Fischereiordnung und -sicherheit, Erhaltung und Hege heimischer Fischbestände sowie Öffentlichkeitsarbeit und Absatzförderung.
Innovationsunterstützende Maßnahmen
Zuschuss zur Stärkung von Forschung und Entwicklung in Sachsen und zum Transfer technologischen Wissens in kleine und mittlere Unternehmen. Gefördert werden Innovationsmaßnahmen, Kommunikationsplattformen, Wettbewerbe und Preise, Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Innovationsberatung. KMU erhalten bis zu 50 Prozent, andere Antragsteller bis zu 100 Prozent.
Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (Umweltwirtschaftsrichtlinie)
Zuschuss für Vorhaben im Bereich Umweltwirtschaft und nachhaltiges Wirtschaften, etwa Wissens- und Technologietransfer, Vernetzung, Produkt- und Prozessinnovationen, Gründungsförderung, Fachkräfteangebot und Markterschließung. Je nach Vorhaben bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
progres.nrw - Programmbereich Innovation
Zuschuss für innovative Vorhaben zur effizienten Energieumwandlung und -nutzung. Gefördert werden industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, Demonstrations- und Pilotprojekte, Durchführbarkeitsstudien, Forschungsinfrastrukturen sowie der Aufbau von Netzwerken und Clustern. Bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben je nach Maßnahme und Antragsteller.
progres.nrw - Programmbereich Innovation
Zuschüsse bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für anwendungsorientierte Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte im Energiebereich. Gefördert werden industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung, Demonstrations- und Pilotprojekte, Durchführbarkeitsstudien, Forschungs- und Versuchsinfrastrukturen, Netzwerke und Cluster, Prozessinnovationen sowie innovative Kurzprojekte (Sprinterprojekte).
EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW 2021-2027
Rahmenrichtlinie für die EU-kofinanzierten Landesprogramme EFRE.NRW und JTF.NRW. EFRE.NRW fördert mit bis zu 40 Prozent, im Regierungsbezirk Münster bis zu 50 Prozent, JTF.NRW mit bis zu 50 Prozent und für STEP-Ziele bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Schwerpunkte sind Innovation, Mittelstand, Nachhaltigkeit, Mobilität und lebenswerte Quartiere.
FTI-Thüringen INVEST
Zuschuss für den Auf- und Ausbau von Innovationszentren, für Investitionen in Forschungsgeraete an wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen und für digitale Infrastruktur. Innovationszentren werden bei Geraeten mit bis zu 90 Prozent und bei Personalkosten mit bis zu 100 Prozent gefördert, WINAFO Invest mit maximal 90 Prozent, WINAFO Digital mit maximal 50 Prozent.
ZukunftBIO.NRW
Zuschuss für Vorhaben, die innovative Ideen aus den Biowissenschaften beschleunigen und in Richtung Marktreife bringen. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 60 Prozent, größere Unternehmen bis zu 50 Prozent, Hochschulen und Forschungseinrichtungen im nicht wirtschaftlichen Bereich bis zu 90 Prozent. Die Förderdauer beträgt 24 Monate.
Was Landesförderung bei Forschung bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Forschung auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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