Förderprogramme für Energie in Rheinland-Pfalz
Diese Programme fördern Energie und sind in Rheinland-Pfalz beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
469 Programme gefunden
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Förderaufruf Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur für Kommunen
Förderung der Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der dafuer noetigen Ladeinfrastruktur in Kommunen. Gefördert wurden Fahrzeuge der Klasse M1 und Leichtfahrzeuge sowie die zum Betrieb notwendige Ladeinfrastruktur. Die Förderquote lag bei bis zu 90 Prozent der Investitionsmehrkosten, Vorhaben zwischen 25.000 und 500.000 Euro brutto je Kommune waren förderfähig. Die Antragsfrist endete am 28.07.2022, die Förderrichtlinie Elektromobilität lief zum 31.12.2025 aus. Für kommunale Ladepunkte gibt es seitdem kein Bundesprogramm mehr; einschlaegig sind progres.nrw für Kommunen in Nordrhein-Westfalen und die bayerische Ladeinfrastrukturrichtlinie.
Förderaufruf Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur für Unternehmen, Verbände und Vereine
Förderung der Investitionsmehrkosten beim Kauf batterieelektrischer Pkw der Klasse M1 und von Leichtfahrzeugen sowie der für deren Betrieb notwendigen Ladeinfrastruktur als Serienprodukt. Antragsberechtigt waren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen. Der Aufruf lief vom 10. Maerz bis 08. Mai 2023, die Antragsfrist ist abgelaufen. Die übergeordnete Förderrichtlinie Elektromobilität lief zum 31.12.2025 aus. Ein Nachfolgeaufruf des Bundes besteht seitdem nicht; betriebliche Ladepunkte fördern weiterhin Landesprogramme wie progres.nrw für Beschäftigte und WELMO in Berlin.
Förderprogramm Dekarbonisierung in der Industrie
Bis Ende 2023 wurden Projekte in energieintensiven Industrien mit prozessbedingten Emissionen gefördert: industrielle Forschung ab Technologiereifegrad 4, Erprobung in Versuchs- und Pilotanlagen sowie Investitionen in Anlagen im industriellen Massstab, etwa Umstellung auf strombasierte oder wasserstoffbasierte Verfahren. Antragsberechtigt waren Unternehmen aus Branchen des EU-Emissionshandels. Die Förderrichtlinie vom 16.12.2020 ist zum 31.12.2023 ausgelaufen (Ausschlussfrist) und geht in überarbeiteter Form im Modul 1 der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) auf.
Förderrichtlinie Bodenstrom an Flughäfen
Gefördert wurden mobile und stationäre Bodenstromanlagen (Ground Power Units) und Pre-Conditioned-Air-Systeme an Flughäfen sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben dazu. Investive Vorhaben wurden mit bis zu 70 Prozent der Investitionsausgaben gefördert, maximal 15 Millionen Euro je Vorhaben, bauliche Infrastruktur maximal 6 Millionen Euro je Flughafenanlage. FuE-Vorhaben erhielten bis zu 50 Prozent. Die Antragstellung ist beendet.
Förderrichtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr
Gefördert wurden Schienenfahrzeuge mit Batterie- und Brennstoffzellentechnologie im Personen- und Güterverkehr, die zugehörige Lade- und Tankinfrastruktur, Elektrolyseure sowie Studien. Die Fördersätze betrugen 40 Prozent der Mehrinvestitionskosten gegenüber Dieselfahrzeugen, bis zu 50 Prozent für Infrastruktur, 45 Prozent für Elektrolyseure und 50 Prozent für Studien, mit KMU-Aufschlag von 10 bzw. 20 Prozentpunkten. Für 2021 bis 2026 standen 412 Millionen Euro bereit.
Gemeinsame Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen (GemAV)
Die technologieübergreifenden gemeinsamen Ausschreibungen von Windenergie an Land und Solaranlagen nach der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen (GemAV) wurden als Pilotverfahren durchgeführt. Die Bundesnetzagentur stellt dazu ausdrücklich fest, dass die Verfahren abgeschlossen sind; es finden keine neuen gemeinsamen Ausschreibungen mehr statt. Wer heute eine Förderung für Windenergie an Land sucht, muss den regulären Ausschreibungsweg nach den Paragrafen 28 bis 36j EEG gehen oder die Ausnahme für Bürgerenergiegesellschaften nach Paragraf 22b EEG nutzen. Die Ergebnisse der abgeschlossenen Runden sind bei der Bundesnetzagentur weiterhin als Statistik einsehbar.
Heizen mit Erneuerbaren Energien (Marktanreizprogramm MAP)
Ehemaliges Marktanreizprogramm des Bundes für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien. Gefördert wurden Solarthermieanlagen und Gas-Hybridheizungen mit 30 Prozent, Biomasseanlagen, Wärmepumpen und EE-Hybridheizungen mit 35 Prozent sowie Renewable-Ready-Gasheizungen mit 20 Prozent; beim Austausch einer Ölheizung kamen 10 Prozentpunkte hinzu. Anträge waren nur bis zum 31.12.2020 möglich, seit 2021 läuft die Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Innovationsprämie (verdoppelter Bundesanteil am Umweltbonus)
Mit der 6. Förderrichtlinie zum Umweltbonus, in Kraft ab 8. Juli 2020, verdoppelte der Bund seinen Anteil an der Kaufprämie. Beim Neukauf eines reinen Elektrofahrzeugs zahlte der Bund 6.000 Euro bei einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro und 5.000 Euro darüber, bei Plug-in-Hybriden 4.500 beziehungsweise 3.750 Euro, jeweils zusätzlich zum Herstelleranteil. Zum 1. Januar 2023 wurde die Innovationsprämie mit der 9. Förderrichtlinie wieder abgesenkt und lief damit aus.
KfW 262 Wohngebäude - Kredit (Vorgaengerprogramm)
Der Kredit 262 kann nicht mehr beantragt werden. Die KfW verweist auf der Produktseite ausdrücklich auf den Nachfolger, den Wohngebäude-Kredit 261, sowie auf die Heizungsförderung für Einzelmaßnahmen. Die Seite dient nur noch als Archiv für Bestandskunden mit laufender Zusage. Beträge und Tilgungszuschüsse werden dort nicht mehr ausgewiesen. Ein genaues Datum der Einstellung nennt die KfW auf der Seite nicht.
KfW 262 Wohngebäude Kredit (eingestellt)
Der KfW-Kredit 262 war die Variante des BEG-Wohngebäudekredits für Einzelmaßnahmen. Die KfW weist auf der Produktseite ausdrücklich darauf hin, dass dieser Kredit nicht mehr beantragt werden kann und die Förderung eingestellt wurde. Bestehende Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer finden dort weiterhin Merkblätter, Formulare und die Hinweise zur Einreichung der Bestätigung nach Durchführung für den Tilgungszuschuss. Als Alternative nennt die KfW den Kredit 261 für die Effizienzhaus-Sanierung und die Heizungsförderung für Einzelmaßnahmen.
KfW 432 Energetische Stadtsanierung - Quartierskonzept und Sanierungsmanagement
Zuschussprogramm für integrierte energetische Quartierskonzepte und für das Sanierungsmanagement zu deren Umsetzung. Der Zuschuss betrug bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, für finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent. Antragsberechtigt waren Kommunen, kommunale Unternehmen, wohnwirtschaftliche und gewerbliche Investoren sowie Träger der städtebaulichen Sanierung. Ein Quartier musste mindestens zwei flächenmäßig zusammenhaengende Gebäude umfassen. Die Antragstellung ist mit sofortiger Wirkung nicht mehr möglich; bereits erteilte Zusagen bleiben davon unberuehrt.
KfW 440 Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude
Mit dem Programm 440 förderte die KfW im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums die Errichtung nicht öffentlich zugänglicher Ladestationen an Stellplätzen bestehender Wohngebäude. Der Zuschuss betrug pauschal 900 Euro pro Ladepunkt; lagen die Gesamtkosten des Vorhabens unter diesem Betrag, entfiel die Förderung ganz. Antragsberechtigt waren Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger, nicht jedoch Kommunen und Kirchen. Die Ladepunkte mussten genau 11 Kilowatt Ladeleistung haben und der Ladestrom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Das Programm nimmt keine neuen Anträge mehr an.
KfW 440 – Ladestationen für Elektroautos, Wohngebäude
Pauschaler Zuschuss von 900 Euro je Ladepunkt für den Kauf und die Installation einer privat genutzten Ladestation an Wohngebäuden. Antragsberechtigt waren Haus- und Wohnungseigentümer, Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften. Das Fördervolumen wurde dreimal auf insgesamt 800 Millionen Euro erhöht. Die Förderrichtlinie lief zum 31.12.2023 aus, neue Anträge sind seitdem nicht mehr möglich. Für Ladepunkte an Mehrparteienhäusern gibt es seit April 2026 das Nachfolgeprogramm 'Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern' des Bundes.
KfW 441 Ladestationen für Elektrofahrzeuge - Unternehmen
Die KfW förderte mit dem Programm 441 nicht öffentlich zugängliche Ladestationen an Unternehmensstandorten mit einem Zuschuss von bis zu 900 Euro je Ladepunkt und bis zu 45.000 Euro je Standort. Antragsberechtigt waren Unternehmen, Soloselbständige, freiberuflich Taetige, öffentliche Körperschaften und gemeinnützige Verbände. Der Ladestrom musste zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen, die Ladestation mindestens sechs Jahre betrieben und die Umsetzung innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen werden. Das Programm nimmt keine neuen Anträge mehr an; bereits zugesagte Vorhaben werden weiter abgewickelt.
KfW 441 – Ladestationen für Elektroautos, Unternehmen
Zuschuss von bis zu 900 Euro je Ladepunkt für nicht öffentlich zugängliche Ladestationen bis 22 kW inklusive Netzanschluss, an Mitarbeiterparkplätzen und für betriebliche oder kommunale Flotten. Unternehmen erhielten maximal 45.000 Euro je Standort, für Kommunen galt ein Mindestzuschuss von 9.000 Euro bei mindestens 10 Ladepunkten. Die Förderung erfolgte als De-minimis-Beihilfe. Die Antragsfrist endete am 01.12.2022, die Richtlinie lief am 27.12.2022 aus, der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Ein Nachfolgeprogramm für Mitarbeiterparkplätze auf Bundesebene gibt es derzeit nicht, Landesprogramme wie progres.nrw in Nordrhein-Westfalen oder WELMO in Berlin fördern diesen Fall weiterhin.
KfW 442 Solarstrom für Elektroautos
Das Programm 442 förderte für selbstnutzende Wohneigentümer die Kombination aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher, wenn bereits ein Elektroauto vorhanden oder bestellt war. Die KfW hat das Programm eingestellt: Anträge können nicht mehr gestellt werden. Begründet wurde das mit der Haushaltskonsolidierung und der Schwerpunktsetzung im Bundeshaushalt 2024. Wer bereits eine Zusage erhalten hatte, behaelt seinen Zuschuss.
KfW 442 Solarstrom für Elektroautos
Zuschussprogramm für die Kombination aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher an selbstgenutzten Wohngebäuden mit eigenem Elektroauto. Das Programm nimmt keine neuen Anträge mehr an. Die KfW begründet dies mit der Haushaltskonsolidierung, wegen der nicht alle Förderprogramme des Bundesministeriums für Verkehr fortgeführt werden konnten. Das Programm wurde 2024 eingestellt. Wer bereits eine Zusage hat, behaelt den reservierten Zuschuss und muss den Nachweis spätestens 24 Monate nach der Zusage einreichen.
KfW 442 Solarstrom für Elektrofahrzeuge
Das Programm förderte das Gesamtpaket aus Photovoltaikanlage, Batteriespeicher und Ladestation an selbstgenutzten Wohngebäuden mit einem Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt war. Antragsberechtigt waren ausschließlich Eigentümer selbstgenutzter Wohnhäuser, gewerbliche Antragsteller waren nie zugelassen. Das Budget war am ersten Antragstag im September 2023 innerhalb weniger Stunden ausgeschöpft. Laut NOW GmbH stehen für das Programm in Zukunft keine weiteren Fördermittel zur Verfuegung, die Förderrichtlinie lief bis 30.06.2024. Bereits erteilte Förderzusagen werden weiterhin ausfinanziert.
KfW 442 – Solarstrom für Elektrofahrzeuge
Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für das Gesamtpaket aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Batteriespeicher am selbstgenutzten Wohngebäude. Für Photovoltaikanlage und Speicher gab es leistungsabhängige Pauschalen, für die Ladestation feste Pauschalbeträge, dazu einen Innovationsbonus für bidirektionales Laden. Voraussetzung war ein bereits vorhandenes oder verbindlich bestelltes eigenes Elektroauto. Das Programm startete im September 2023 und war innerhalb weniger Stunden ausgeschöpft, die Richtlinie lief am 30.06.2024 aus. Es stehen keine weiteren Fördermittel zur Verfuegung, bereits erteilte Zusagen werden ausfinanziert. Als Ersatz bleiben die Einspeisevergütung nach EEG und Landesprogramme für Photovoltaik und Speicher.
KfW-Zuschuss 442 – Solarstrom für Elektroautos
Der Zuschuss förderte selbstnutzende Wohneigentümer beim Kauf eines Gesamtpakets aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher, sofern ein Elektroauto vorhanden oder bestellt war. Die Rechnung musste die Spitzenleistung der PV-Anlage in kWp und die nutzbare Kapazität des Solarstromspeichers in kWh ausweisen. Neuanträge sind nicht mehr möglich, das Programm ist geschlossen; bereits zugesagte Mittel wurden fest reserviert und werden nach Nachweisprüfung ausgezahlt. Nachweise und Identifizierung sind spätestens 24 Monate nach Zusage und innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Rechnung einzureichen. Ein direkter Nachfolger für private Speicherzuschüsse auf Bundesebene existiert nicht.
Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (KsNI)
Mit der KsNI-Richtlinie förderte der Bund die Anschaffung klimaschonender schwerer Nutzfahrzeuge sowie die dazugehoerige Tank- und Ladeinfrastruktur. Es gab zwei Förderaufrufe: vom 16. August bis 27. September 2021 sowie einen zweiten Aufruf mit Sonderaufruf vom 29. Juni bis 24. August 2022. Neue Anträge sind nicht mehr möglich; die bewilligten Vorhaben werden auf Grundlage des Haushalts 2024 ausfinanziert, Mittel für einen neuen Förderaufruf stehen nicht zur Verfuegung. Als Nachfolger dient die Richtlinie Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw.
Kohlenstoffarmer Wasserstoff aus Elektrolyse als Erfüllungsoption ab 2031
Ab dem Verpflichtungsjahr 2031 kann mittels Elektrolyse erzeugter kohlenstoffarmer Wasserstoff auf die Quote angerechnet werden, wenn er als Zwischenprodukt zur Produktion konventioneller Kraftstoffe verwendet wird und eine Rechtsverordnung der Bundesregierung nach Paragraf 37d Absatz 2 Satz 1 Nummer 13 BImSchG dies zulässt. Damit öffnet sich der Raffineriewasserstoff jenseits der strengen RFNBO-Kriterien für die Quotenerfüllung.
Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)
250 Millionen Euro schweres Landesprogramm für kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen. 180 Millionen Euro werden pauschal an Kommunen ausgeschüttet, rund 43,83 Euro je Einwohner, 60 Millionen Euro laufen über Wettbewerbsverfahren. Eine kommunale Kofinanzierung ist nicht erforderlich, die Antragsphase ist abgeschlossen und das Programm in der Umsetzung.
KsNI - Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur
KsNI förderte die Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben sowie die zugehoerige Tank- und Ladeinfrastruktur. Das Programm ist ausgelaufen: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds vom 15.11.2023 stehen laut BALM keine Mittel für einen neuen Förderaufruf mehr zur Verfuegung, bewilligte Vorhaben werden nur noch auf Grundlage des Haushalts 2024 ausfinanziert. Es gab lediglich zwei Förderaufrufe, vom 16.08. bis 27.09.2021 sowie vom 29.06. bis 24.08.2022 samt Sonderaufruf. Wer heute Ladeinfrastruktur für E-Lkw plant, nutzt stattdessen die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw des BMV, für die Fahrzeuge selbst gibt es seither keine Bundesförderung mehr, sondern nur noch die steuerlichen Instrumente.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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